Der am 4. Juli 2022 öffentlich gewordene Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wird von der KZBV als „Frontalangriff auf die Patientenversorgung“ kritisiert. Der Entwurf sieht für die kommenden zwei Jahre Regelungen vor, die faktisch einer drastischen Vergütungskürzung für die Zahnärzteschaft und einem Rückfall in die Zeit strikter Budgetierung gleichkommen, so die KZBV: „Damit gehen langfristige, erhebliche Folgen für die zahnärztliche Patientenversorgung einher.
„Das ist ein Frontalangriff auf die zahnärztliche Versorgung“, so der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer. Er fordert den Bundesgesundheitsminister auf, die strikte Budgetierung wieder zu streichen.
Bei der Pressekonferenz in der vergangenen Woche habe der Bundesgesundheitsminister noch angekündigt, dass es angesichts der Inflation keinen Spielraum dafür gebe, die Honorare und Einkünfte der Ärzteschaft zu reduzieren. Jetzt lege er einen Entwurf vor, der für die Zahnärzteschaft das genaue Gegenteil vorsieht. „Dies ist ein Schlag ins Gesicht der Zahnärztinnen und Zahnärzte, aber auch der Praxisteams“, so Eßer.
Keine Gefahr für die Stabilität der GKV-Finanzen
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass von der vertragszahnärztlichen Versorgung keine Gefahr für die Stabilität der GKV-Finanzen ausgeht, obwohl der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStG) bereits ab dem Jahr 2012 die strikte Budgetierung aufgehoben hat. Vielmehr ist der Anteil der zahnärztlichen Ausgaben an den GKV-Gesamtausgaben kontinuierlich von knapp 9 Prozent im Jahr 2000 auf mittlerweile 6,25 Prozent gesunken. Eßer: „Das zeigt, dass von unserem Versorgungsbereich kein Finanzrisiko ausgeht. Jetzt sollen wir überproportionale Lasten zur Sanierung der GKV-Finanzen stemmen. Das ist nicht nachvollziehbar. Gerade mit Blick auf unseren Versorgungsbereich besteht kein Grund in die alten Muster der Kostendämpfungspolitik zurückzufallen.
„Der Rückfall in die Zeit der strikten Budgetierung würde die gerade erst in die Versorgung gebrachte neue Paradontaltherapie direkt wieder ausbremsen. Das würde zu Lasten der Mundgesundheit der Bevölkerung gehen und käme Leistungskürzungen gleich, die der Minister immer wieder vehement ausschließt“, mahnte Eßer.
Auswirkungen auf die Versorgungstrukturen
Das werde auch die Versorgungsstrukturen schwer treffen: „Unter solchen Bedingungen werden junge Kolleginnen und Kollegen auf eine eigene Niederlassung verzichten. Der finanziellen Planungssicherheit wird damit vollständig der Boden entzogen. Ältere Kolleginnen und Kollegen verlieren jede Motivation, länger in der Versorgung zu bleiben“, prognostiziert der KZBV-Vorstandsvorsitzende.
Punktwerte und Gesamtvergütungen gedeckelt
Bei den Zahnärzten sollen laut Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) die Punktwerte und Gesamtvergütungen für die vertragszahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz gedeckelt werden: Sie dürfen im Jahr 2023 höchstens um die um 0,75 Prozentpunkte und im Jahr 2024 höchstens um die um 1,5 Prozentpunkte verminderte Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einkommen im jeweiligen Jahr steigen. Das führe, so das Deutsche Ärzteblatt, zu Minderausgaben für die GKV im Jahr 2023 in Höhe von rund 120 Millionen Euro und im Jahr 2024 in Höhe von rund 340 Millionen Euro.
Heftige Kritik an den Sparplänen aus Lauterbachs Haus kommt von allen Seiten (zusammengefasst unter anderem vom Deutschen Ärzteblatt). Kritisiert wird unter anderem, dass die Einsparungen zum Beispiel in der Pflege in den Kliniken die öffentlichen Bekundungen des Ministers konterkarieren, dass die Pflege gestärkt werden müsse.
Hoher Einsatz für die Patientenversorgung
Bereits unter erheblichen wirtschaftlichen Einbußen in der Corona-Pandemie hätten die Praxen hochmotiviert die Patientenversorgung aufrechterhalten. Mit großem Engagement hätten die zahnärztlichen Teams in Schwerpunktpraxen Infizierte vorbildlich versorgt, so die KZBV
Eßers Ansage an Lauterbach: „Wir haben in der Pandemie geliefert. Auch im Herbst und Winter sollen wir wieder einspringen, etwa bei dem neu eingeführten Impfen in Zahnarztpraxen. Auf der einen Seiten unsere Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, auf der anderen Seite im zahnärztlichen Leistungsbereich budgetieren und unverhältnismäßig kürzen. Herr Minister, das ist unangemessen. Das werden wir nicht hinnehmen.“
Aktualisiert am 6.07.2022 um den Absatz „Punktwerte und Gesamtvergütung gedeckelt“, -Red.