Die Corona-Pandemie dauert noch an, aber es ist aus Sicht der Vertragsärzte und Vertragszahnärzte an der Zeit, aus den Erfahrungen eine erste Bilanz zu ziehen und festzuhalten, was notwendig ist, um die ambulante Versorgung krisenfester zu machen. Kassenärztliche (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben dazu ein gemeinsames Positionspapier vorgelegt.
Im gemeinsamen Positionspapier sind grundlegende Handlungsbedarfe in der ambulanten vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung zusammengefasst. Ziel des konzeptionellen Vorstoßes der beiden Bundeskörperschaften sei es, Erfahrungen und Erkenntnisse der vergangenen Monate zu nutzen, um die Krisenreaktionsfähigkeit des ambulanten Versorgungssektors in seiner Gesamtheit zu festigen und zielgerichtet weiterzuentwickeln, heißt es
Themen des Papiers sind die Sicherstellung und Fortschreibung der Gesamtvergütung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, die Aufforderung an die Politik, die Infrastruktur der ambulanten Versorgung auch in Krisenzeiten zu unterstützen und zu schützen, die finanzielle Entlastung der Praxen für die Digitalisierung und IT-Sicherheit und die Stärkung der Selbstverwaltung durch die Berechtigung, in Krisenzeiten flexibler auf Situationen reagieren zu können.
Versorgung mit Schutzausrüstung sicherstellen
Für Arzt- und Zahnarztpraxen aktuell sicher besonders wichtig ist die Forderung, die Beschaffung und Versorgung von Schutzausrüstung sicherzustellen: „Für die Zukunft muss daher sichergestellt sein, dass eine ausreichende Menge an persönlicher Schutzausrüstung für niedergelassene Zahn-/Ärztinnen und Zahn-/Ärzte für den Pandemiefall vorgehalten wird und deren Finanzierung gesichert ist“, heißt es im Papier. Unterstützt wird das Anliegen des Verbands medizinischer Fachberufe e.V., auch den Mitarbeitenden in den Arzt- und Zahnarztpraxen einen angemessenen Bonus für ihre Leistung in der Corona-Pandemie zu gewähren und sie in die nationale Teststrategie für die Gesundheitsberufe aufzunehmen.
„19 von 20 Covid-19-Patienten ambulant versorgt“
Für die Vertragsärzte erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bildeten seit Beginn der Corona-Pandemie den Schutzwall unseres Gesundheitswesens: „19 von 20 COVID-19-Patienten werden ambulant behandelt. Das frühe Unterbrechen von Infektionsketten im Frühjahr war ein Grund dafür, dass Deutschland bislang so gut durch die Krise gekommen ist. Nun ist es an der Zeit, erste Lehren aus der Pandemie zu ziehen und praktikable Wege für das weitere Handeln aufzuzeigen, um auf ein eventuelles Wiedererstarken der Corona-Krise vorbereitet zu sein. Damit das ambulante Bollwerk auch in solch außergewöhnlichen Situationen stabil bleiben kann, bedarf es eines zukunftsfähigen Fundaments für die Vertragsärzteschaft und Vertragszahnärzteschaft. Das gemeinsame Positionspapier von KBV und KZBV legt Handlungsempfehlungen und konkrete Maßnahmen dar, um den ambulanten Versorgungssektor in seiner Gesamtheit krisenfest weiterentwickeln zu können.“
Zahnärzte und Teams an „vorderster Front“
„Zahnärzteschaft und Behandlungsteams haben in der Corona-Krise an sprichwörtlich ‚vorderster Front‘ des Infektionsgeschehens verantwortungsbewusst und mit großem Engagement gearbeitet und sowohl die zahnärztliche Versorgung aller Versicherten aufrechterhalten, wie auch die Behandlung von Infizierten und unter Quarantäne stehenden Patientinnen und Patienten in eigens errichteten Schwerpunktpraxen und Behandlungszentren vorbildlich durchgeführt“, so Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV. Jetzt gelte es, aus den Erfahrungen der Krise zu lernen und bei wieder steigenden Infektionszahlen standardisierte Vorkehrungen für den Fall einer zweiten Welle und mögliche künftige Pandemiefälle zu treffen. „KZBV und KBV leisten mit ihren zentralen Empfehlungen einen wichtigen Beitrag für die Sicherung der ambulanten medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung in Krisensituationen“, so Eßer.
Das gemeinsame Positionspapier zur Pandemie-Bewältigung und Handlungsbedarfen in der ambulanten vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung kann auf den Websites von KBV und KZBV abgerufen werden.