In Hessen und Baden-Württemberg steht jetzt wie in vielen anderen KZVen ein Netz von Schwerpunktpraxen und Kliniken für erforderliche Behandlungen von Patienten, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen, unter Quarantäne stehen oder typische Symptome haben. Allerdings wird der Zugang etwas unterschiedlich gehandhabt.
In Hessen hatten sich auf eine Umfrage der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Vertragszahnärzte gemeldet, die als Schwerpunktpraxen tätig werden. Die KZV Hessen hat sie mit der dafür erforderlichen Schutzausrüstung ausgestattet. Angesichts der seit Wochen bestehenden Materialknappheit sei es ein schwieriges Unterfangen gewesen, alle Utensilien zu beschaffen. Am 15. April konnten die Pakete mit der Schutzausrüstung für die hessischen Schwerpunktpraxen versendet werden. Die Pakete enthalten zertifizierte KN95-Masken, Einmal-Schutzkittel, Kopfhauben, Schuhüberzieher, Schutzbrillen, Handdesinfektionsmittel, Mund-Nasen- Schutzmasken und Nitril-Einweghandschuhe.
Besondere Maßnahmen für besondere Situationen
„Die hessischen Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte erfüllen den gesetzlichen Auftrag, die zahnmedizinische Versorgung in Hessen sicherzustellen“, sagte KZVH- Vorstandsvorsitzender Stephan Allroggen, „ich freue mich, dass wir nun auch die Grundlage dafür schaffen konnten, damit die Schwerpunktpraxen die besonderen Herausforderungen in Zeiten der Corona-Pandemie annehmen können.“ Aufgrund der knappen Ressourcen an Schutzausstattungen seien die Schwerpunktpraxen angehalten, vorab zu prüfen, ob der Patient tatsächlich positiv getestet wurde oder ob ein begründeter Verdachtsfall nach den jeweils aktuellen Vorgaben des Robert Koch- Instituts (RKI) vorliegt. Weitere Bedingung ist, dass die Behandlung erforderlich und nicht aufschiebbar ist, heißt es in der Information der KZV Hessen.
Kontaktaufnahme mit Schwerpunktpraxen
Patientinnen und Patienten sollen zunächst die bislang in Anspruch genommene Zahnarztpraxis („Hauszahnarzt“) anrufen. Diese soll gemeinsam mit dem Patienten entscheiden, ob die Inanspruchnahme einer Schwerpunktpraxis erforderlich ist. Die Einschaltung der Schwerpunktpraxis erfolgt über eine Vermittlungsnummer, die bei der KZV Hessen eingerichtet wurde und den hessischen Praxen bekannt ist.
Liste in Hessen nicht öffentlich
„Die Liste der Schwerpunktpraxen ist derzeit nicht öffentlich verfügbar, um eine angemessene und zielgerichtete Inanspruchnahme nicht zu gefährden. Außerdem soll mit dieser Vorgehensweise verhindert werden, dass infizierte oder den Risikogruppen zuzurechnende Patientinnen und Patienten direkt zu der Schwerpunktpraxis fahren und damit ein Infektionsrisiko für zahlreiche Kontaktpersonen darstellen. Auch mit Blick auf die vorerst nur begrenzte Anzahl an Paketen mit spezieller Schutzausrüstung wird die Vermittlung nur im festgestellten Bedarfsfall erfolgen“, so die KZV Hessen.
Baden-Württemberg stellt Liste öffentlich
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) hat für die Notfallversorgung von Covid-19-Infizierten beziehungsweise in Quarantäne befindlichen Patienten ebenfalls flächendeckend ein Netz von Klinikambulanzen und Schwerpunktpraxen organisiert. Ergänzend zu den landesweit 20 Zahnarztpraxen haben die Universitätsklinken Freiburg und Tübingen, sowie das Katharinenhospital Stuttgart und das Städtische Klinikum Karlsruhe sogenannte Corona-Ambulanzen eingerichtet. „Wir können somit für Covid-19-Erkrankte flächendeckend eine zahnmedizinische Notfallversorgung gewährleisten, die den besonderen Anforderungen dieser Patientinnen und Patienten gerecht wird“, so Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der KZV BW.
In Baden-Württemberg sollen sich die Patienten bei der Telefon-Hotline der KZV BW unter der Telefonnummer 0711/7877-320 informieren. Die Hotline ist an Werktagen von 8 Uhr bis 18 Uhr erreichbar. Die Liste der Schwerpunktpraxen steht auf der Webseite der KZV BW zur Verfügung.
Quellen: Pressemitteilungen der KZV Hessen und KZV BW.