Die zahnärztliche Notfallversorgung von rheinland-pfälzischen Patienten, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert beziehungsweise an Covid-19 erkrankt sind oder unter häuslicher Quarantäne stehen, wird ab sofort von 18 Zahnarztpraxen und Zahnkliniken im Bundesland übernommen.
Das teilte die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Rheinland-Pfalz am 3. April 2020 mit. Organisiert wird der Corona-Notfalldienst von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit den Bezirkszahnärztekammern (BZK) Koblenz, Pfalz, Rheinhessen und Trier.
Damit setzen KZV und Bezirkszahnärztekammern das Modell um, das für die Notfallversorgung dieser Patienten von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer vorgeschlagen worden war. Die mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder unter Quarantäne stehenden Patienten sollen sich zunächst mit der Hotline der KZV in Verbindung setzen.
Der Weg in die Corona-Schwerpunktpraxis
KZV und BZK bitten die mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder unter Quarantäne gestellten Patienten, die unter starken anhaltenden Zahnschmerzen, Blutungen sowie Schwellungen/Abszessen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich leiden, sich mit der Hotline der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Verbindung zu setzen, die dann die Behandlung veranlasst. Die Hotline ist erreichbar unter der Telefonnummer 06131/8927 311, montags bis freitags zwischen 8:30 Uhr und 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten (abends, an Wochenenden und Feiertagen) wenden sich diese Patienten bitte an den allgemeinen medizinischen Notfalldienst unter der Rufnummer 116 117.
Da mit SARS-CoV-2 infizierte beziehungsweise. Covid-19 -Patienten zumeist unter häuslicher Quarantäne stehen, empfehlen die zahnärztlichen Organisationen, dass sie ihren Zahnarztbesuch bei der Behörde melden, die die Quarantäne angeordnet hat. Das ist in der Regel das Gesundheitsamt.
Hauszahnarzt übernimmt weiter gesunde Patienten mit akuten Schmerzen
Alle anderen Patienten, die nicht mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert beziehungsweise nicht an Covid-19 erkrankt sind und auch nicht unter diesem Verdacht stehen, wenden sich bitte im Notfall oder bei akuten Schmerzen, wie bisher, an ihren Hauszahnarzt. An Wochenenden und Feiertagen ist der allgemeine zahnärztliche Notfalldienst der Bezirkszahnärztekammern ihre erste Anlaufstelle. Die Kontaktdaten finden sich auf der Internetseite www.kzvrlp.de/patienten.
„Grundsätzlich gilt, dass der zahnärztliche Notfalldienst ausschließlich für akute Schmerzpatienten bestimmt ist. Die KZV und die Zahnärztekammern bitten darum, die Notdienstpraxen gerade während der Corona-Pandemie nicht wegen aufschiebbarer Behandlungen aufzusuchen“, heißt es.