0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
3245 Views

Verwaltungsgerichtshof Bayern bestätigt Entscheidung der Behörden – Suchtproblematik gefährdet berufliche Existenz

(c) kelifamily/Shutterstock.com

Es wird wenig darüber gesprochen, aber es gibt (Zahn-)Ärzte, die alkoholsüchtig sind. Wenn eine Alkoholabhängigkeit festgestellt wird, kommt es meist zu einem sofortigen Ruhen der Approbation und damit praktisch zu einem Berufsverbot.
 
Der Verwaltungsgerichtshof Bayern hat eine solches sofortiges Ruhen der Approbation eines Arztes bestätigt (Beschluss vom 2. März 2020, Az. 21 CS 19.1736). Die Alkoholsucht eines Arztes begründe regelmäßig die Annahme, dass er zur Ausübung seines Berufs in gesundheitlicher Hinsicht zumindest vorübergehend ungeeignet ist.

Der betroffene Arzt war betrunken Auto gefahren und wegen der Trunkenheitsfahrt inklusive Unfallflucht von Amtsgericht rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden Daraufhin war er gutachterlich auf eine mögliche Trunksucht untersucht worden. Hierzu wurde unter anderem die Konzentration von Ethylglucuronid in einer Haarprobe festgestellt. Der Grenzwert von 30 Mikrogramm/Milligramm wurde etwa um das Dreifache überschritten.

Ruhen der Approbation nach Gutachten und Untersuchung

Danach hatte die zuständige Regionalregierung, die das Gutachten und die Untersuchung veranlasst hatte, das Ruhen der Approbation angeordnet. Wegen der Alkoholsucht bestehe eine Besorgnis, dass er seine ärztliche Tätigkeit unter dem Einfluss des Suchtmittels ausübe und damit die Gesundheit seiner Patienten erheblich gefährde. Dagegen hatte der betroffene Mediziner beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz beantragt und Klage eingereicht.

Das Gericht hatte den Eilantrag abgelehnt, daraufhin legte der Mediziner Beschwerde ein, die vor dem Verwaltungsgerichtshof Bayern keinen Erfolg hatte. Wegen der Alkoholsucht bestehe eine Besorgnis, dass er seine ärztliche Tätigkeit unter dem Einfluss des Suchtmittels ausübe und damit die Gesundheit seiner Patienten erheblich gefährde, so der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung.

Redaktionelle Leitsätze
1. Die Alkoholsucht eines Arztes als solche begründet regelmäßig die Annahme, dass er zur Ausübung seines Berufs in gesundheitlicher Hinsicht zumindest vorübergehend nicht geeignet ist. (Rn. 14)
2. Weist eine Haarprobe eine Ethylglucuronid-Konzentration von mehr 30 pg/Milligramm auf, gilt das nach der aktuellen Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) als Beweis für einen exzessiven und regelmäßigen Alkoholgebrauch. (Rn. 16)
Quelle: Bayern.Recht, Bayerische Staatskanzlei

Frühzeitig Hilfe und Beratung in Anspruch nehmen

Auf das Thema Alkoholkonsum und mögliche Alkoholsucht sollten (Zahn)Ärzte daher sensibel achten. Dies nicht nur zum Schutz ihrer Patienten, sondern natürlich auch zum eigenen gesundheitlichen Schutz und nicht zuletzt zum Schutz der eigenen beruflichen Existenz. Es kann bei jeglicher (drohender) Suchtproblematik nicht nur bei Alkohol immer wieder nur geraten werden, frühzeitig eine entsprechende Beratung und Therapie in Anspruch zu nehmen. Wenn die zuständige Behörde entsprechende Untersuchungen einleitet, sollte im besten Fall umgehend nachgewiesen werden können, dass keine Sucht besteht.

Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Hamburg

Dr. Wieland Schinnenburg studierte Zahnmedizin und Jura und war bis Ende 2017 als Zahnarzt in eigener Praxis in Schleswig-Holstein tätig. Parallel arbeitete er als Rechtsanwalt und Mediator in Hamburg und ist in diesem Bereich weiter aktiv. Schinnenburg ist FDP-Mitglied und war unter anderem Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft. Seit der Bundestagswahl 2017 ist er Mitglied des Deutschen Bundestags. Er ist Mitglied des Gesundheits- und des Rechtsausschusses und Drogenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. (Foto: Burgis Wehry/Schinnenburg)

Reference: Praxisführung med.dent.magazin Praxis

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
26. Jul 2024

„Ich könnte mir vorstellen, auch Mentor zu sein“

Erfolgreich selbstständig als Zahnarzt mit sozialem Engagement – Dr. André Wöhner ist Gast in Folge #16 von Dental Minds
25. Jul 2024

Azubis sollten Krankenversicherungen genau prüfen

Kassensuche: Geld sparen und Gesundheit fördern – große Unterschiede bei den 96 gesetzlichen Krankenkassen
25. Jul 2024

Nachhaltigkeit in der Zahnmedizin

CP Gaba diskutierte mit Expertinnen und Experten Ansätze für Praxis, Forschung und Lehre
23. Jul 2024

Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht

Einzelne Arbeitnehmer dürfen von Vergünstigungen nicht ohne triftigen Sachgrund ausgenommen werden
22. Jul 2024

„Traut man uns ZFA das nicht zu?“

Interview: Sylvia Gabel (vmf) wünscht sich die Einführung einer Nicht-Zahnärztlichen Praxisassistentin
22. Jul 2024

Rückblick auf den Dentista:Kongress 2024

Neben Fachvorträgen und Workshops fand die Verleihung des Dentista Wissenschaftspreises 2024 statt
8. Jul 2024

Die Zukunft der Praxissoftware liegt in der Cloud

Open Telekom Cloud für DS4 von Dampsoft – viele Vorteile für die Praxis