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Patienten beachten weitgehend die Vorgaben – Hygienekonzepte in den Praxen wirksam, Kritik an BGW

(c) Bundeszahnärztekammer 2021

Patienten haben hohe Erwartungen an die Hygiene in den Arzt- und Zahnarztpraxen: Für 65 Prozent der Befragten sind hohe Hygienestandards in Arztpraxen sehr wichtig, bei Zahnarztpraxen sind es sogar 77 Prozent. Kurze Wartezeiten und eine gute Praxisorganisation spielen für die meisten Patienten eine geringere Rolle, lediglich die Kompetenz des medizinischen Personals ist ihnen noch wichtiger als die Hygiene. Das ergab eine deutschlandweit repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
 
Das größte Vertrauen in Sachen Hygiene genießen Zahnärzte, gefolgt von Hausärzten. Damit liegen beide Gruppen sogar über den Kliniken. 88 Prozent der Befragten haben die Erfahrung, dass in Zahnarztpraxen besondere Hygiene-Vorkehrungen getroffen werden, 84 Prozent vermuten dies bei Allgemeinmedizinern. Zum Vergleich: Von besonderen Hygiene-Vorkehrungen in Krankenhäusern gehen 65 Prozent der Befragten aus.
 
Das Umfrageergebnis zeige, dass sich der hohe Hygieneaufwand in den Zahnarztpraxen lohnt, so die BZÄK. Schon vor der Pandemie gab es sehr hohe Hygienestandards in den Zahnarztpraxen, die nun noch einmal verschärft wurden. Dies werde von den Patienten erkannt und gewürdigt. „Die Zahnärztinnen und Zahnärzte haben sich eine Hygiene-Expertise aufgebaut, von der in der Pandemie auch andere profitieren können“, so Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer.

Forsa-Umfrage zur Hygiene
Für die Umfrage wurden insgesamt 1.006 Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren in Deutschland mithilfe des Online-Panels forsa.Omninet befragt. Durchgeführt wurde die Umfrage vom 28. Januar bis zum 4. Februar 2021.


Nur 16 Prozent sagen ab – Termine und Vorsorge nicht verschieben

Obwohl die Patienten sich mit fast 90 Prozent regelmäßig zur zahnärztlichen Behandlung vorstellen, will knapp die Hälfte der Patienten (45 Prozent) allerdings wegen der Corona-Pandemie derzeit nur in dringenden Fällen zum Zahnarzt gehen. Tatsächlich haben jedoch nur 16 Prozent in jüngerer Zeit einen Termin abgesagt oder verschoben. Die BZÄK warnt davor, notwendige Termine beim Zahnarzt zu verschieben: „Die Menschen sind verunsichert und das ist verständlich. Deshalb haben wir unsere hohen Hygienestandards kommuniziert. Die Praxen sind professionell aufgestellt und sicher“, so Oesterreich. Wer einen Zahnarzttermin hat, sollte diesen wahrnehmen, erst recht bei chronischen Erkrankungen. Auch die Vorsorge sollte man auf keinen Fall vernachlässigen.

Hygienemaßnahmen in Zahnarztpraxen sind geläufig

Viele Patienten wissen, dass in den Zahnarztpraxen ein hoher Hygieneaufwand betrieben wird. So ist 84 Prozent der Befragten bekannt, dass Zahnärzte und Praxisteams stets Mund-Nasen-Schutz, Visier/Schutzbrille und Schutzkleidung tragen. Drei Viertel (77 Prozent) der Patienten gehen davon aus, dass Medizinprodukte wie Spiegel oder Sonden nach jeder Behandlung einem besonderen Desinfektionsverfahren unterzogen werden. Und immerhin die Hälfte der Befragten (52 Prozent) weiß, dass kontinuierlich abgesaugt wird, um die Aerosolentstehung bei der Behandlung mit Spraynebel zu minimieren.


 
Hygienebewusstsein in der Bevölkerung ist hoch

Wegen Corona ist das Hygienebewusstsein der Bürger sehr hoch und die Hygiene-Vorgaben der Behörden werden weitestgehend eingehalten. 92 Prozent der Befragten geben an, „voll und ganz“ oder „eher“ auf die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten und 95 Prozent räumen der Hygiene im Alltag einen hohen Stellenwert ein. Für eine deutliche Mehrheit ist dabei Corona ein wesentlicher Grund: 86 Prozent achten mehr auf Hygiene als vor der Pandemie. Immerhin drei Viertel (76 Prozent) der Befragten gehen davon aus, dass sie die erhöhten Hygienestandards auch beibehalten werden, wenn die Pandemie vorbei ist.

Die BZÄK begrüßt das hohe Hygienebewusstsein der Bevölkerung: Die Einhaltung der Hygienestandards sei ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Corona. Es sei ermutigend, dass eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung die Hygienemaßnahmen ernst nimmt und anwendet, heißt es.


Nicht ins Gesicht zu fassen fällt schwer

Eingehalten werden vor allem die sogenannten AHA-Regeln, also Maske tragen, Abstand halten und regelmäßiges Händewaschen. 75 Prozent tragen „immer“ einen Mund-Nasen-Schutz, weitere 23 Prozent „meistens“. Auch das Abstandhalten (immer: 51 Prozent, meistens: 45 Prozent) und Händewaschen (immer: 55 Prozent, meistens: 40 Prozent) wird von über 90 Prozent eingehalten.Schwerer fällt es den Befragten, sich nicht ins Gesicht zu fassen: Lediglich jedem zehnten Befragten (9 Prozent) gelingt dies immer, 59 Prozent zumindest meistens.

Frauen disziplinierter, mehr Maskenskepsis im Osten und bei Jüngeren

Unterschiede beim Befolgen der Hygienemaßnahmen gibt es zwischen Frauen und Männern, Ost und West sowie Jung und Alt. Während beispielsweise zwei Drittel der Frauen (64 Prozent) regelmäßig und gründlich die Hände waschen, ist es bei den Männern lediglich die Hälfte (46 Prozent). Auch bei den anderen Hygiene-Maßnahmen sind Frauen disziplinierter.

In den östlichen Bundesländern geben nur 6 von 10 Befragten (60 Prozent) an, immer eine Maske zu tragen, in den westlichen Bundesländern sind es hingegen 77 Prozent. Auch das Abstand halten wird im Osten weniger befolgt: Jeder zweite Westdeutsche (54 Prozent) achtet immer auf den Abstand, im Osten ist es gut jeder Dritte (36 Prozent).

Die Disziplin beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hängt auch vom Alter ab: Während 84 Prozent der Befragten über 60 immer eine Maske tragen, sind es bei den 18-29jährigen 65 Prozent.

Maßnahmen in den Praxen wirken

Dass die hohen Hygienestandards in den Zahnarztpraxen wirksam sind, darauf deutet auch die geringe Zahl von gemeldeten Verdachtsfällen auf Covid-19 als Berufskrankheit hin. Insgesamt wurden der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) 2020 fast 20.000 Fälle gemeldet, bei denen der Verdacht auf eine im beruflichen Umfeld erworbene Infektion mit Sars-CoV-2 und eine Erkrankung an Covid-19 als Berufskrankheit gemeldet wurde. Darunter waren laut BGW nur 85 Fälle aus Zahnarztpraxen.

Noch keine Rückmeldung der BGW zu Kritik am Arbeitsschutzsstandard

Am 11. Februar 2021 hat die BGW einen lange erwarteten, neuen „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für ärztliche und zahnärztliche Praxen“ veröffentlicht, die allerdings auf Kritik stößt, da einige Maßnahmen so im Praxisalltag nicht umzusetzen sind beziehungsweise auch unverhältnismäßig erscheinen. Die BZÄK hat sich dazu bereits an die BGW gewandt und fachlich, inhaltlich und wegen des Prozedere Stellung bezogen, eine Antwort steht aber noch aus, wie es am 25. Februar 2021 aus der BZÄK hieß.

Quellen: Pressematerial der BZÄK/„Kammer Kompakt“ ZÄK Baden-Württemberg/Quintessence News

 

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