0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
6343 Views

Weniger Bürokratie: Verfahren zur Behandlung von im Ausland Krankenversicherten wird erleichtert

(c) Sergey Shik/Shutterstock.com

Ab 1. Oktober gelten neue Regelungen für die vertragszahnärztliche Behandlung von Patientinnen und Patienten, die im Ausland krankenversichert sind. Diese hatte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit dem GKV-Spitzenverband in einer eigenständigen „Vereinbarung zur Behandlung von Patienten im Rahmen über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland“ festgelegt. Das neue Verfahren wird als Anlage 18 Bestandteil des Bundesmantelvertrags Zahnärzte.

Martin Hendges, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZBV, erklärte dazu: „Im Ergebnis wird das Verfahren für alle Beteiligten insgesamt deutlich komfortabler und schneller.“

KZBV und GKV-Spitzenverband hatten insbesondere die Regelungen zur Nutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) für vertragszahnärztliche Leistungen weiter optimiert. Dabei wurden auch Änderungen berücksichtigt, die sich durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ergeben haben.
Ein zentrales Ziel der Verhandlungspartner war dabei der weitere Abbau von Bürokratie in Zahnarztpraxen. So werden unter anderem die bislang ver­wendeten Formulare „Muster 80“ und „Muster 81“ durch eine kürzere „Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung“ sowie durch die Kopie der EHIC/GHIC ersetzt.

Im PVS zweisprachig in den häufigsten Fassungen

Praxen steht über die Praxisverwaltungssysteme die neue Patientenerklärung zudem in allen Teilen zweisprachig und in den am häufigsten benötigten Sprachfassungen zur Verfügung. Bislang notwendige Kopien für den Identitätsnachweis entfallen. Die bisher verwendeten, von Krankenkasse zu Krankenkasse teilweise unterschiedlichen Behandlungs- und Erfassungsscheine für Patienten, die auf Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen behandelt werden – darunter Versicherte aus der Türkei oder Tunesien – werden durch den nun einheitlich gestalteten „Nationalen Anspruchsnachweis“ abgelöst.
Alle wichtigen Informationen zum Verfahren sowie eine Kurzübersicht über wesentliche Abläufe finden sich auf der Website der KZBV.

eAU gilt ab 1. Oktober – Übergangsfrist bis Ende 2021

Die neue Regelung ist eine der Änderungen, die zum 1. Oktober in Kraft treten. Ab dem 1. Oktober müssen Arzt- und Zahnarztpraxen grundsätzlich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse übermitteln. Allerdings sind noch nicht alle Arzt- und Zahnarztpraxen, aber auch noch nicht alle Krankenkassen technisch so weit, dass die Übermittlung über die Telematikinfrastruktur und den Dienst „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) möglich ist. Daher gilt auch für Zahnarztpraxen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2021. Bis dahin können Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiter im Papierverfahren mit den Formularen 1a-d ausgestellt werden.

Ab dem 1. Juli 2022 sollen dann die Krankenkassen auch den Arbeitgebern  – also auch Zahnarztpraxen – die für sie bestimmten Daten der eAU digital zum Abruf zur Verfügung stellen. Die Patienten erhalten in der Praxis auch künftig einen unterschriebenen Papierausdruck für sich und ihren Arbeitgeber. Mehr Informationen zur eAU auch auf der Internetseite der KZBV.

Reference: Praxisführung Dokumentation Telematikinfrastruktur Praxis Team

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
2. Jul 2024

Totalprothetik mit Gewinn?

Neue Workshop-Serie mit Dr. Jürgen Wahlmann – Vom ungeliebten Verlustbringer zum profitablen Standbein
26. Jun 2024

Bessere Möglichkeiten für lebenslanges Lernen schaffen

DIE zur „Bildung in Deutschland 2024“: Es besteht weiterhin bildungspolitischer Handlungsbedarf
25. Jun 2024

Wie individuell ist die Individualprophylaxe heute noch?

DH Birgit Schlee warnt vor der Gefahr, dass sich die Prophylaxe wieder zur „Gießkannenprophylaxe“ entwickelt
25. Jun 2024

Kündigung ohne Abmahnung

RA Alexander Bredereck erklärt, warum es auch auf die Dauer der Beschäftigung und das Verhalten ankommt
25. Jun 2024

DDS.Berlin: Erste Digital Dentistry Show startet nächstes Wochenende

Neue Messe mit ausschließlich digitalen Technologien bietet mehr als 70 Ausstellende aus 12 Ländern
24. Jun 2024

Behandlungsgespräche – SDM-Maßnahmen helfen

ThemenCheck-Bericht zeigt: Entscheidungshilfen unterstützen die gemeinsame Entscheidungsfindung
20. Jun 2024

ZFA: Auf 100 offene Stellen kommen 44 als arbeitslos gemeldete Personen

vmf: Gespräch mit Bayerns Gesundheitsministerin zur Fachkräftesituation in bayerischen Arzt- und Zahnarztpraxen
19. Jun 2024

Prokrastinieren – warum wir Unangenehmes gerne aufschieben

Max-Planck-Institut: Verständnis des Aufschiebens kann helfen, Produktivität wiederzuerlangen