0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
2041 Views

RA Christian Oberwetter: Ohne Regelung kann von einer arbeitgeberseitigen Duldung ausgegangen werden

Mal eben schnell surfen, chatten, telefonieren – das Smartphone ist unser ständiger Begleiter. Aber dürfen Mitarbeiter auch während der Arbeitszeit das private Handy nutzen? Rechtsanwalt Christian Oberwetter aus Hamburg beantwortet nachstehend Fragen zum Thema.

Dürfen Arbeitnehmer während der Arbeit auf ihrem Handy spielen oder surfen?

Christian Oberwetter: Grundsätzlich gilt, private Tätigkeiten während der Arbeitszeit müssen unterbleiben – und dazu gehört auch das Spielen oder die Kontaktpflege per Mobiltelefon. Im äußersten Fall kann die private Smartphone-Nutzung zu Abmahnungen und einer Kündigung führen. Ausnahme: In Pausenzeiten kann Arbeitnehmern die private Handynutzung nicht untersagt werden.

Dürfen Arbeitgeber Smartphones in Unternehmen grundsätzlich verbieten?

Oberwetter: Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Nutzung mobiler Geräte am Arbeitsplatz zu regeln – vor allem, damit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht öffentlich gemacht werden sollen. Ist ein Betriebsrat an Bord, wird in der Regel eine Vereinbarung über die Nutzung mobiler Geräte im Betrieb getroffen. Die Arbeitnehmer sind dann verpflichtet, diese Regelung zu beachten. Mitarbeitern das Smartphone wegzunehmen, ist nicht zulässig.

Was ist, wenn eine offizielle Regelung fehlt?

Oberwetter: In diesem Fall dürfen Arbeitnehmer von einer arbeitgeberseitigen Duldung ausgehen, und zwar im angemessenen, sozialadäquaten Umfang. Als sozialadäquat gelten etwa zehn Minuten am Arbeitstag.

Was ist, wenn durch die Ablenkung durchs Smartphone bei der Arbeit ein Schaden entsteht?

Oberwetter: Bei einigen Tätigkeiten ist das Gefährdungsrisiko durch eine Ablenkung per Smartphone extrem hoch, zum Beispiel im Auto oder im Umgang mit gefährlichen Maschinen und Geräten. Unfälle gelten dann als eine grobe Fahrlässigkeit und können strafrechtlich verfolgt werden. Der Arbeitgeber muss dann für die Kosten des Schadens aufkommen und kann erst im Nachhinein Erstattungsansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer geltend machen.

Tipp für Arbeitgeber: Es empfiehlt sich, gemeinsam mit den Mitarbeitern verbindliche Regelungen zum privaten Smartphone- und Internetkonsum zu treffen. Mit einer Betriebsvereinbarung herrscht für alle Seiten Rechtssicherheit.

Reference: Praxisführung Team

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
23. Aug 2024

Personalmangel macht krank

DAK: Die Zusammenhänge sind größer als vermutet – mit Betrieblichem Gesundheitsmanagement gegensteuern
22. Aug 2024

Mehr Transparenz, mehr Service, mehr Team

Blue Safety Hygienetechnologie stellt sich als Spezialist für Wasserhygiene neu auf
16. Aug 2024

DZR Blaue Ecke – GOZ 2290: Das gilt für die Abrechnung

Wenn der Leistungstext den Passus „und Ähnliches“ enthält
8. Aug 2024

Jugendarbeitsschutz – Wenn der Azubi unter 18 Jahre ist

BGW: Diese Anforderungen müssen Zahnarztpraxen erfüllen, wenn sie Jugendliche einstellen
2. Aug 2024

Die Macht der Fehler: Teilen, Lernen, Vorbeugen

Marina Pommée: Fehler und Lösungen aus CIRS sind ein guter Impuls für das praxiseigene Qualitätsmanagement
1. Aug 2024

„Wenn es echtes Miteinander auf Augenhöhe gibt, ist das unglaublich befreiend“

Dr. Susanne Woitzik bei Dental Minds #17: Zufriedene Teams – das Personal stärkengerecht einsetzen
31. Jul 2024

„Sie führen mit Ihrer Praxis auch ein Unternehmen“

Für den Praxiserfolg braucht es mehr als eine solide zahnmedizinische Ausbildung – Online-Vortragsreihe mit Prof. Dr. Johannes Bischoff
30. Jul 2024

KZV Baden-Württemberg veröffentlicht aktuellen Versorgungsbericht

2024: Zahnärztliche Versorgung trotz wachsender Herausforderungen derzeit noch stabil

Related books

  
Aynur Durali

Meine Zahnarztpraxis läuft

Tipps und Tricks zur Gewinnsteigerung
Christian Henrici / Bernd Halbe (Editor)

Mein Beruf – meine Zukunft

Kriterien einer Entscheidungsfindung – angestellt oder selbstständig?
Andreas Filippi / Tuomas Waltimo (Editor)

Speichel

Ein Nachschlagewerk für Zahnärzte, Hausärzte, Kinderärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Dentalhygienikerinnen, Zahnmedizinische Prophylaxe- und Fachhelferinnen, Logopäden sowie Studierende der Medizin und Zahnmedizin