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Hilfen für das gesamte Wintersemester – Reaktion auf wegfallende Nebenjobs

Die Überbrückungshilfe für Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, wird erneut verlängert. In Kürze sollen auch für November Hilfen beantragt werden können. Das teilt das Bundesbildungsministerium auf seiner Internetseite mit. Details müssten noch geregelt werden, so der Stand am 3. November 2020.

Betroffene Studierende können die Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses wie schon im Sommer und im September bei ihrem Studenten- oder Studierendenwerk beantragen. Die Anträge können dann wieder über das zentrale Online-Portal gestellt werden.

Update: Am 20. November 2020 teilte das BMBF mit, dass die Überbrückungshilfe für Studierende für das gesamte Wintersemester wieder eingesetzt wird. -Red.

Studierendenwerke vor Ort im Einsatz

Das zweite Sicherungsnetz für nachweislich besonders bedürftige Studierende wurde im Juni gemeinsam mit den Studenten- und Studierendenwerken aufgespannt. Allein bis Ende August waren 100.000 Anträge auf die Überbrückungshilfe als Zuschuss erfolgreich. Die Studierenden konnten bis dahin im Schnitt durchschnittlich mit 429 Euro unterstützt werden.

„In den Gesprächen zwischen dem Deutschen Studentenwerk sowie den Studierenden- beziehungsweise Studentenwerken und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ist eine grundsätzliche Einigung erzielt worden, die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage für den Monat November wieder einzusetzen. Über weitere Details wird jetzt noch gesprochen“, heißt es nun vonseiten des BMBF.

Erwerbsmöglichkeiten für Studierende wieder verschlechtert

Die Wiedereinsetzung der studentischen Überbrückungshilfe reihe sich ein in die Maßnahmen der Bundesregierung, um finanzielle Belastungen infolge der vom Bund und den Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie abzumildern. „Aufgrund der Schließung etwa von gastronomischen Betrieben oder von Kultureinrichtungen muss davon ausgegangen werden, dass sich Erwerbsmöglichkeiten von Studierenden im November verschlechtern und so pandemiebedingte Notlagen entstehen könnten. Die Überbrückungshilfe ist bereits in den Monaten Juni bis September an notleidende Studierende gewährt worden. Sie war im Oktober ausgesetzt worden, nachdem sich die Erwerbsmöglichkeiten wieder verbessert hatten“, so das Ministerium.

Anträge über zentrales Portal stellen

Eine Beantragung für den Monat November soll in Kürze möglich sein. Anträge können voraussichtlich erneut über die bundesweit geltende, etablierte IT-Plattform im reinen Onlineverfahren gestellt werden. Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt die Informationsseite des BMBF zur Hilfe für Studierende.

Ursprünglich war die Überbrückungshilfe als Zuschuss für die Monate Juni, Juli und August vorgesehen. Dann hatte man in Absprache mit dem Deutschen Studentenwerk und den Studierendenwerken vor Ort entschieden, die Überbrückungshilfe um einen weiteren Monat zu verlängern. Nun erfolgt eine erneute Verlängerung für den November.

Titelbild: Little Studio/Shutterstock.com
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