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Zahnärzte und Ärzte fordern digitale Lösungen – Datenschutzbedenken im Norden

Das offizielle Logo für das E-Rezept

(c) Grafik gematik GmbH

Das E-Rezept steht weiter unter keinem guten Stern: Nachdem der Start auf Drängen der Ärzteschaft (es gab dazu sogar eine Petition) von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach verschoben und die Erprobungsphase verlängert worden war, steht nun der zum 1. September geplante Rollout in den ersten Regionen auf der Kippe: Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat am 22. August 2022 ihren Rückzug angekündigt. Der Grund: Bedenken der Datenschutzbehörde im Land.

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) erklärte zwar am 23. August, man bleibe vorerst weiter an Bord. „Wir respektieren natürlich die Entscheidung unserer Kolleginnen und Kollegen aus Schleswig-Holstein, allerdings werden wir vorerst nicht aus dem Projekt aussteigen. Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass es bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens besser ist, auf dem Fahrersitz zu sitzen und den Kurs mitzubestimmen – damit wir möglichst unfallfrei durch diese Entwicklung kommen“, sagt Thomas Müller, Vorstand der KVWL und unter anderem für IT und Digitalisierung zuständig.

Klare Erwartungen an digitale Übermittlung

Allerdings formulierte man auch klare Erwartungen an Gematik, Partner und Politik: „Unser Team hat in den vergangenen Wochen mit unglaublich viel Energie großartige Arbeit geleistet. Mit diesem Spirit werden wir die nächsten Tage und Wochen beschreiten. Dabei ist eines aber unverhandelbar: Für ein digitales Angebot wie das E-Rezept kann es nur eine digitale Lösung zur Übertragung geben. Den Weg dafür haben wir mit dem Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte bereits aufgezeigt“, betont Müller. „Wir erwarten von der Gematik, dem Bundesgesundheitsministerium und den Apothekenverwaltungssystem-Herstellern, dass das E-Rezept spätestens in drei Monaten mit der eGK übertragen und eingelöst werden kann. Das ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Einführung des E-Rezepts und nicht verhandelbar.“

Auch Zahnärzte bleiben bei der Erprobung

Zum Start der Rollout-Phase am 1. September sind in Westfalen-Lippe rund 250 Praxen dabei. Im Anschluss daran soll die Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen sukzessive gesteigert werden, um die Funktionsfähigkeit des E-Rezepts in der Arbeitsrealität der Ärztinnen und Ärzte erproben zu können, so die KV. Auch Zahnarztpraxen beteiligen sich an der Erprobung, die Kassenzahnärztiche Bundesvereinigung stellt dazu auch für Zahnarztpraxen umfangreiche Informationen zur Verfügung.

Zum Ausstieg der KVSH (mehr zu den Gründen siehe unten) erklärten die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Westfalen-Lippe  am 24. August 2028, dass sie  an der geplanten Einführung des E-Rezepts festhalten. „Auch in Schleswig-Holstein werden die Zahnarztpraxen weiterhin beim Rollout begleitet“, heißt es. Die Umsetzung eines nicht zugelassenen Einlösewegs in einer einzelnen ärztlichen Praxissoftware sei kein Grund, das Projekt auf Eis zu legen. Der Rollout des E-Rezepts startet damit für Zahnarztpraxen wie geplant am 1. September 2022 in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe.

Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorstandsvorsitzender der KZBV
Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorstandsvorsitzender der KZBV
Foto: KZBV/Knoff
„An den Rahmenbedingungen, unter denen das E-Rezept in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe eingeführt werden sollte, hat sich nichts geändert“, stellte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV klar. „Es gab und gibt die E-Rezept-App der Gematik und den Ausdruck des E-Rezepts als sichere Übertragungswege für den E-Rezept-Token. Beide Wege sind mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz abgestimmt.“

eGK soll als digitale Variante möglich sein

Dass nun die Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein die individuelle Lösung eines ärztlichen Softwareherstellers, der seinen Kunden die Übertragung des Tokens per E-Mail ermöglicht hatte, untersagt habe, sei kein Grund, dass Projekt zu stoppen. „Wir verstehen den Wunsch nach einfachen digitalen Alternativen zum Tokenausdruck. Deshalb setzen wir uns für den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke als zusätzliche digitale Variante, die ohne Ausdruck und App auskommt, ein. Hier müssen Gematik und Bundesgesundheitsministerium zeitnah eine Lösung liefern. Der Tokenausdruck sei als Alternative für alle Fälle, in denen rein digitale Wege nicht möglich oder vom Patienten nicht gewollt sind, konzipiert und auch notwendig. Als Standardweg des E-Rezepts sollte er auf Dauer nicht dienen. Daher befürworte man zusätzliche digitale Lösungen – der Versand per ungeschützter E-Mail sei jedoch keine Option.

Keine Probleme bei zahnärztlichen PVS

„Die E-Mail war als sicherer Einlöseweg kein Bestandteil der gematik-Spezifikationen für das E-Rezept“, erklärt Michael Evelt, stellv. Vorsitzender der KZV Westfalen-Lippe. Hier habe ein(!) Hersteller ärztlicher Primärsysteme seinen Kunden eine individuelle Lösung bereitgestellt. „In zahnärztlichen Praxisverwaltungssystemen spielt diese Variante keine Rolle“, so Evelt. Zahnarztpraxen könnten darauf vertrauen, dass sie das E-Rezept sicher abgeben, wenn sie den Token für ihre Patienten in der Praxis ausdrucken.

Eine andere sicherere und digitale Alternative sei aktuell die Verwendung der E-Rezept-App der Gematik durch die Patienten selbst. „Die sicheren Einlösewege für das E-Rezept sind allen Beteiligten lange bekannt“, erklärten Pochhammer und Evelt. „Für uns hat sich an den Rahmenbedingungen daher nichts geändert. Die KZVen werden den E-Rezept-Rollout folglich ab dem 1. September 2022 wie geplant fortsetzen. Von Gematik und BMG erwarten wir, dass das E-Rezept zeitnah und sicher mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke eingelöst werden kann.“

Datenschutzbedenken führen zum Rückzug der KVSH

Die KVSH hatte ihren Rückzug mit Bedenken der Datenschutzbehörde des Landes begründet. Diese war wegen der Nutzung des E-Rezepts von der KZSH angefragt worden. Die schleswig-holsteinischen Datenschützer hielten vor allem die Übermittlung eines vom Praxisverwaltungssystem erzeugten QR-Codes des E-Rezepts (der selbst keine Daten enthält) per E-Mail an den Patienten für kritisch. Wegen des Versands dieses Codes per E-Mail seien die Praxen auch nach Abgabe des Rezepts datenschutzrechtlich verantwortlich für den möglichen Missbrauch persönlicher Daten des Patienten. Der PVS-Hersteller habe daher diese Funktionalität wieder unterbunden.

Bisher ende die Verantwortung der Praxis mit der Übergabe des Papierrezepts an den Patienten, so die KVSH. Nun für alle digital erzeugten Rezepte den Patienten einen Papierausdruck des sogenannten Tokens mitzugeben, sei wegen des Materialverbrauchs nicht zielführend und bringe auch keinen Mehrwert für Praxis und Personal.

Die KVSH erläutert in ihrem auf der Website einstellten Schreiben an die Mitglieder ausführlich die eigentlich vorgesehenen Verfahren für das E-Rezept und möglichen Alternativen, von denen aus ihrer Sicht derzeit keine zeitnah praktikabel und umsetzbar seien. Daher stelle man alle Aktivitäten für den Rollout ein.

Noch keine offizielle Erklärung der Gematik

Die Gematik hatte bis zum 24. August 2022 noch keine offizielle Erklärung dazu abgegeben. Auf Anfrage des Deutschen Ärzteblatts hieß es, man bedauere den Rückzug der KV Schleswig-Holstein. „Die Rahmenbedingungen, unter denen der Roll-out in den Regionen geschieht, sind unverändert wie zu dem Zeitpunkt, als der Rollout vereinbart wurde: Es gab und gibt die E-Rezept-App und den Ausdruck des E-Re­zepts als Weg, ein E-Rezept einzulösen“, betonte die Gematik gegenüber dem Ärzteblatt.

„Man habe bereits in der Vergangenheit auf Regulierungsbedarfe bezüglich SMS oder E-Mail als sichere Ein­lösewege des E-Rezeptes hingewiesen. Diese Wege seien aber nie Bestandteil der Gematik-Spezifikationen gewesen, sondern individuelle Entwicklungen weniger Softwarehersteller“, schreibt das Blatt zur Reaktion der Gematik.

Diese stellt für Patienten und professionelle Anwender umfangreiche Informationen zum E-Rezept zur Verfügung und bewirbt unter anderem seine E-Rezept-App: „Um Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können, benötigen gesetzlich Versicherte die E-Rezept-App der Gematik – sie heißt ‚Das E-Rezept‘. Für die Anmeldung in der App brauchen Sie ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN von Ihrer Krankenkasse. Alternativ können Sie sich gegebenenfalls auch mit der ePA-App Ihrer Krankenkasse in der E-Rezept-App anmelden.“

Zugang über E-Rezept-App mit zu vielen Voraussetzungen

Nicht nur, dass viele Menschen keine NFC-fähigen Smartphones haben: Wegen Lieferengpässen bei den notwendigen Halbleiterchips können derzeit bei mehreren gesetzlichen Krankenkassen auch keine neuen elektronischen Gesundheitskarten (eGK) an die Patienten ausgegeben werden. Diese Karten müssten dann von den Versicherten mit einer PIN auch noch für das NFC-Verfahren freigeschaltet werden .Und die Nutzerzahlen für die Alternative ePA-App der Kassen sind immer noch verschwindend gering.

Einige Kassen hatten seit Juni damit begonnen, ihren Versicherten dieses Freischalten der eGK per Videoident-Verfahren zu ermöglichen. Dies hatte die Gematik allerdings am 9. August 2022 untersagt, der Grund: Datenschutzprobleme. Im Gespräch war nun, dass die Versicherten diese Funktion auf der eGK mit NFC-Fähigkeit über ein Identverfahren in der Apotheke freischalten lassen könnten. Einen entsprechenden Vorschlag hatte das Bundesgesundheitsministerium mit weiteren TI-Themen als „Omnibus“ Mitte August in den Entwurf des geplanten Krankenhauspflege-Entlastungsgesetzes (KHPflEG) aufgenommen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich am 25. August 2022 in einer Berliner Arztpraxis selbst über das E-Rezept informiert. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, hat er dabei weitere Wege der Übermittlung gefordert, zum Beispiel über E-Mail oder SMS.

Aktualisiert am 29. August 2022, 14.30 Uhr, um den Bericht des Deutschen Ärzteblatts zu Lauterbachs neuer Forderung. -Red.

Reference: Telematikinfrastruktur Politik

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