In vielen Bereichen der Zahnmedizin gibt es Defizite bei der – wissenschaftlichen und praktischen – Evidenz. Dem möchte die DGZMK durch einen neuen Ansatz der Forschungsförderung begegnen. Dazu sollen wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu einer bedarfsgerechten Zahnmedizin einer sich verändernden Gesellschaft generiert werden. Ziel ist es, exzellente patientenzentrierte und transferorientierte klinische Forschung zu fördern und den Transfer dieser Ergebnisse in die Praxis zu stärken.
Gesamtsumme von 300.000 Euro
Dazu sollen nun von der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) neue multizentrische klinische Studien zu zentralen Fragen der Zahnmedizin sollen mit einer Gesamtsumme von 300.000 Euro gefördert werden.
„Die Zahnmedizin in Deutschland wird fundamental beeinflusst von demografischer Entwicklung auf der einen und medizinischem Fortschritt auf der anderen Seite. Dem dadurch bedingten Wandel in Diagnostik und Therapie oraler Erkrankungen steht eine massiv zunehmende Digitalisierung jedweder Arbeitsabläufe gegenüber. Die Zahnmedizin - wie das Gesundheitswesen generell - stehen vor der Herausforderung, Innovationen translational möglichst schnell anwendbar zu machen - und das bei generell limitiertem finanziellen Aufwand“, so die DGZMK.
Evidenzdefizite auch versorgungspolitisch ungünstig
Wie die Vorkommnisse der vergangenen Jahre gezeigt haben, gibt es in zahlreichen Teilgebieten der Zahnmedizin ein Evidenzdefizit, das auch versorgungspolitisch ungünstig wirken kann. Daher sind neben der Versorgungsforschung vor allem klinische Studien notwendig, die die erforderliche Evidenz erzeugen helfen.
Bevorzugt gefördert werden multizentrische klinische Studien zu zentralen Fragestellungen in der Zahnmedizin. Gefördert werden ein oder auch mehrere Projekte mit einer maximalen Gesamtsumme von 300.000 Euro.
Anforderungen an das Studiendesign
Die hier zu fördernden Studien sind in der Regel als randomisiert-kontrollierte Studien mit angemessener Fallzahl durchzuführen. In limitiertem Umfang können auch andere methodisch hochwertige Interventionsstudien gefördert werden, im Rahmen derer von einem multizentrischen/randomisiert-kontrollierten Ansatz abgewichen werden muss. Die Beschreibung des Projekts muss sowohl den theoretischen Hintergrund der geplanten Maßnahmen als auch die bereits vorliegenden Erkenntnisse herausarbeiten. Die Resultate der eingereichten Studien müssen in die zahnärztliche Praxis transferierbar sein.
Hohe Qualität der Methodik
Fundamentale Voraussetzung für eine Förderung durch die DGZMK ist eine hohe Qualität der Methodik der beantragten Studie. Eine Einbindung begleitender methodologischer Expertise ist sicherzustellen. Werden multizentrische Studien beantragt, sind neben einem Projektmanagement auch Maßnahmen zur Qualitätssicherung Voraussetzung. Zuwendungen im Rahmen der Projektförderung können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden. Open-Access-Publikationsgebühren können im Zusammenhang mit dem Projekt erstattet werden.
Alle Informationen zu den Förderungsvoraussetzungen und Bedingungen, zu den Antragsinhalten und Kontaktdaten stehen auf www.dgzmk.de zur Verfügung beziehungsweise können hier heruntergeladen werden. Bewerbungsschluss ist der 30. August 2018.