Deutschlands Kinder nehmen zu viel Zucker, Fett und Salz zu sich – diese Fehlentwicklung haben die freiwilligen Regelungen der Lebensmittelindustrie kaum geändert. Das zeigt die jüngste Studie von foodwatch und der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK). Deren Befund: Immer noch haben 242 von 283 untersuchten Kinderprodukten (85,5 Prozent) zu viel Zucker, Fett oder Salz. Gemessen an den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollten diese Produkte nicht an Kinder vermarktet werden.
Aktuelle Studie von foodwatch und DANK
Eine weitere frustrierende Erkenntnis: Seit der ersten Erhebung dieser Art im Jahr 2015 hat sich wenig geändert. Der Anteil der nach WHO-Kriterien durchgefallenen Produkte lag damals bei 89,7 Prozent. „Die vorliegende Folgeuntersuchung zeigt deshalb auch: Die in den vergangenen Jahren, auf Betreiben der Bundesregierung erfolgte, freiwillige Zuckerreduktion in einigen Kinderprodukten ist nachweislich unzureichend, um sicherzustellen, dass nur ausgewogene Lebensmittel an Kinder beworben werden“, heißt es in der Studie.
Freiwillige Selbstverpflichtung funktioniert nicht
Das Fazit und die Forderung von foodwatch: „Die künftige Bundesregierung muss eine Kehrtwende vollziehen und darf beim Kindermarketing nicht weiter auf Selbstverpflichtungen vertrauen. Eine gesetzliche Beschränkung der an Kinder gerichteten Werbung für unausgewogene Produkte muss im Koalitionsvertrag verankert werden!“
Forderungen der BZÄK
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) teilt die Forderungen nach einer Beschränkung der Lebensmittelwerbung für zuckerhaltige Lebensmittel für Kleinkinder. 2018 forderte sie auf Grundlage ihres Positionspapiers zur Bedeutung der Ernährung im Rahmen zahnmedizinischer Erkrankungen vor allem:
• die Einführung einer verständlichen Lebensmittelkennzeichnung insbesondere im Hinblick auf den Zuckergehalt,
• die Einführung einer Sonderabgabe auf stark zuckerhaltige Softdrinks,
• eine deutliche Reduktion des Zuckergehaltes in Nahrungsmitteln für (Klein-)Kinder sowie
• Werbebeschränkungen für stark gezuckerte Lebensmittel für (Klein-)Kinder. Die Kennzeichnung von auf Kinder abzielenden Lebensmitteln muss hierbei besonders deutlich sein.
„Freiwillige Regelungen statt gesetzlicher Vorgaben – das ist im Prinzip ein guter Ansatz, um Fehlentwicklungen zu korrigieren. Aber: Das gilt nur, wenn der Ansatz wirkt“, erklärt BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz. „Eine gesunde Ernährung ist zentral für Gesundheitsförderung und Prävention.“
Zu den BZÄK-Positionspapieren:
• www.bzaek.de/service/positionen-statements/einzelansicht/bedeutung-der-ernaehrung-im-rahmen-zahnmedizinischer-erkrankungen.html
• www.bzaek.de/service/positionen-statements/einzelansicht/zucker-in-speisen-und-getraenken.html
• www.bzaek.de/service/positionen-statements/einzelansicht/zuckerreduktion-bedeutet-kariesreduktion.htmlWeitere Beiträge zum Thema:
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