Die Zahntechniker bleiben ohne Schutz. Bei 90 Prozent der Labore Kurzarbeit, 80 Prozent haben Soforthilfe beantragt, keine Aufträge im April – aber auch für das Zahntechniker-Handwerk bringt der unzureichende Schutzschirm für Zahnärzte, der mit SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung erlassen worden ist, keine Abhilfe.
Für die 8.000 zahntechnischen Meisterlabore mit ihren mehr als 65.000 Beschäftigten seien damit ebenfalls keine finanziellen Stützungsmaßnahmen durch das System der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen, so der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI). Der Spitzenverband des deutschen Zahntechniker-Handwerks äußert seine große Besorgnis, dass die mit der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der zahnärztlichen Versorgungsstrukturen nicht ausreichend sein könnten und sich damit die Existenzgefährdung auch der Zahntechniker zusätzlich verschärfen würde.
„Zu diesem Ganzen gehören auch die Zahntechniker“
VDZI-Präsident und Zahntechnikermeister Dominik Kruchen: „In den Reihen der Zahntechniker herrscht darüber tiefe Betroffenheit. Wir Zahntechniker stellen als gefahrengeneigtes Gesundheitshandwerk mit den Zahnärzten die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung mit Zahnersatz sicher. Daher sind 8.000 Meisterlabore von dem coronabedingten drastischen Rückgang der Patientenbesuche in ihrer Existenz indirekt genauso stark gefährdet wie die Zahnärzteschaft. Das System der gesetzlichen Krankenversicherung muss in der Krise aber für das ganze Gesundheitswesen seine eigene Stabilisierungsverantwortung wahrnehmen. Zu diesem Ganzen gehören auch die Zahntechniker.“
Eingeplante Finanzmittel für Zahnersatz auch einsetzen
Die Zahntechniker appellierten daher erneut an die Bundesregierung, die in den Haushalten der Krankenkassen für das Jahr 2020 eingeplanten Finanzmittel für Zahnersatz zur Liquiditätssicherung und damit zur Sicherung leistungsfähiger Versorgungsstrukturen für Zahntechniker und Zahnärzte einzusetzen. „Eine Umfrage zeigt, dass in 90 Prozent der zahntechnischen Labore umfangreiche Kurzarbeit besteht. 80 Prozent der Betriebe haben bereits Soforthilfe beantragt. Der Auftragseingang im April kommt einem Arbeitsstillstand gleich. Für das zweite Quartal rechnen die Betriebe nicht mit einer Änderung der Lage und auch für das Restjahr erwartet die überwältigende Mehrheit keine wesentliche Änderung. Kein zahntechnisches Meisterlabor wird über mehrere Monate ohne Zahlungseingänge überleben und ihre qualifizierten Fachkräfte halten können, die für die sichere und gute Versorgung mit Zahnersatz wieder dringend gebraucht werden“, erläutert Kruchen.
Bundesregierung nimmt Existenzgefährdung der Labore in Kauf
Dabei erfülle es die Zahntechniker mit großer Sorge, dass die mit der Verordnung erfolgenden finanziellen Maßnahmen für die Sicherung der vertragszahnärztlichen Versorgungsstrukturen bei Zahnärzten von diesen selbst als nicht ausreichend und geeignet bezeichnet werden. „Mit jeder Woche, in der die zahnärztlichen Praxisstrukturen durch ungenügende Stabilisierungsmaßnahmen in eine Schieflage geraten, nimmt die Bundesregierung in Kauf, dass es auch die zahntechnischen Meisterlabore in diese existenzgefährdende ruinöse Spirale mitreißt.“
Alle Säulen der Struktur erreichen und stärken
Das Gegenteil wäre durch die gesetzlichen Krankenversicherungen richtig, geeignete Instrumente zu schaffen und ausreichende Maßnahmen zu vereinbaren, die auch alle Säulen einer Versorgungsstruktur erreichen und sie damit insgesamt stabilisiert. Kruchen: „Wir werden weiter darum kämpfen, dass die zahntechnischen Meisterbetriebe die Unterstützung in der Krise bekommen, die sie brauchen, um in und nach der Krise ihren herausragenden Beitrag zur wohnortnahen Zahnersatzversorgung der Bevölkerung gemeinsam mit den Zahnärzten zu sichern. Aber dazu braucht es die Politik und es braucht verantwortungsvoll kooperative Krankenkassen.“