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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Januar 2020

Diabetes-Strategie: Wer braucht Werbung für ungesunde Produkte?

Zum drohenden Scheitern der Nationalen Diabetes-Strategie kommentiert die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten DANK: „Eine Diabetes-Strategie ohne den Bereich Ernährung ist keine Strategie – das ist sicherlich jedem Bürger klar, den verantwortlichen Ernährungspolitikern jedoch offenbar nicht. Auch die Dringlichkeit wird ignoriert: Diabetes ist tödlich! Jeder 5. Todesfall in Deutschland lässt sich auf Diabetes zurückführen (Jacobs E at al. Diabetes Care 2017; 40: 1703-9). Zudem verkürzt Diabetes die Lebenszeit bei Menschen im mittleren Alter um 6 bis 12 Jahre, je nachdem ob schon zusätzlich Gefäßerkrankungen bestehen (Emerging Risk Factor Collaboration. New Engl. J Med. 2011; 364: 829-41). Jedes Jahr erkranken in Deutschland etwa 500.000 Menschen neu an Diabetes – das entspräche in zwei Jahren der Einwohnerzahl von Köln, in sieben Jahren der von ganz Berlin. Wir brauchen daher dringend eine nationale Diabetes-Strategie, die verbindliche Maßnahmen im Bereich Ernährung umfasst. Dazu gehört als wesentliche Maßnahme ein Verbot von an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Produkte. Niemand außer der Industrie braucht Werbespots, die Kinder dazu animieren, mehr Süßigkeiten zu essen. Wir fordern die entsprechenden Politiker auf, endlich ihre Blockadehaltung aufzugeben, das Versprechen des Koalitionsvertrages zu erfüllen und den Weg frei zu machen für einen besseren Schutz der Gesundheit von Kindern.“

Aktuell droht die im Koalitionsvertrag vereinbarte Nationale Diabetes-Strategie am Widerstand der Unionspolitiker im Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestags zu scheitern, die Reglementierungen des Zuckergehalts von Nahrungsmitteln, vor allem Kindernahrungsmitteln, als nicht erforderlich ansehen. Dies wird von zahlreichen medizinischen Fachgesellschaften, Verbraucher- und Patientenvertretern scharf kritisiert, so vom Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte.

Die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) ist ein Zusammenschluss von 23 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Verbänden und Forschungseinrichtungen, der sich für Maßnahmen zur Verhinderung von Krankheiten wie Adipositas, Diabetes, Krebs und Herz-Kreislaufkrankheiten einsetzt. (Quelle: DANK/QN)

Lisa Yankie neuer Chief Human Resources Officer and Communications bei Dentsply Sirona


Lisa Yankie (Foto: Dentsply Sirona)

Lisa Yankie übernimmt die Position als Senior Vice President, Chief Human Resources Officer and Communications (CHRO) bei Dentsply Sirona. Sie wird ihre Tätigkeit von Charlotte, USA, dem Unternehmenshauptsitz ausüben. Das teilte das Unternehmen am 30. Januar 2020 mit. „Im Namen des gesamten Managementteams freue ich mich sehr, dass Lisa Yankie unser Team unterstützen wird. Sie bringt langjährige HR-Erfahrung aus der ganzen Welt mit und hat mehrfach bewiesen, dass sie einerseits erfolgreiche HR-Strategien entwickeln und umsetzen, andererseits aber auch Umstrukturierungsprozesse begleiten kann“, so Don Casey, CEO Dentsply Sirona. Sie werde dem Unternehmen beim Ausbau der Mitarbeiterstrategie helfen und sich auf das strategische Talentemanagement konzentrieren, „während wir daran arbeiten, dass man uns nicht nur in der Dentalbranche, sondern auch darüber hinaus weltweit als ein innovatives und attraktives Unternehme sowie als einen Arbeitgeber erster Wahl kennt“. Er sei überzeugt davon, dass Yankie dafür die richtige Frau sei,“, so Casey weiter.

Sie freue sich sehr auf die spannende Arbeit bei Dentsply Sirona und auf die Zusammenarbeit mit einer so talentierten Mannschaft und danke Don Casey und dem Managementteam für ihr Vertrauen, erklärte Lisa Yankie. Man wolle als Weltmarktführer  in der Dentalbranche den Mitarbeitern Wachstums- und Weiterbildungschancen an einem attraktiven Arbeitsplatz bieten. Insbesondere diesen Bereich wolle sie mit ihrer „Leidenschaft zum Aufbau von Mitarbeiter-Engagement unterstützen, um ein diversifiziertes und inklusives Arbeitsumfeld zu fördern“, so Yankie.

Lisa Yankie war bereits in verschiedenen Managementfunktionen in mehreren führenden und weltweit tätigen Unternehmen tätig, unter anderem bei der Ford Motor Company, der Bank of America, der SPX FLOW Corporation und zuletzt bei der Domtar Corporation. Derzeit ist sie auch als Vorstandsmitglied der gemeinnützigen Organisation Women in Manufacturing aktiv und gehört dem Kuratorium der Graduate School of HR and Labor Relations (SHRLR), an der Michigan State University, an. (Quelle: Dentsply Sirona)

Schleswig-Holstein: Sozialstation betreibt MVZ

Neue Wege gehen, um die ambulante ärztliche Versorgung zu sichern – in Schleswig-Holstein, genauer in Hürup, betreibt jetzt die Sozialstation ein Medizinisches Versorgungszentrum. Die dort ansässigen niedergelassenen Ärzte würden alle in wenigen Jahren in den Ruhestand gehen – so erwarb die Sozialstation die drei Arztsitze und beschäftigt die Ärzte nun als Angestellte weiter, berichtet die Ärzte Zeitung. Diese hätten zum Teil bereits ihre Arbeitszeit reduziert, jüngere angestellte Ärzte seien hinzugekommen. Für die Kommune sei der Betrieb des MVZ nicht zu realisieren gewesen – anders als in Büsum, wo die Kommune ein MVZ betreibt. Das Land Schleswig-Holstein habe für das Hüruper Modell mehr als 400.000 Euro Förderung bewilligt, mit denen unter anderem die telemedizinische Ausstattung für das MVZ finanziert werden soll. (Quelle: Ärzte Zeitung)

Betrügerische Mails in Sachen „Transparenzregister“

Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat in einem Infobrief vor Anschreiben und Nachrichten der „Organisation Transparenzregister“ gewarnt. Zahnärzte hätten solche Nachrichten erhalten, mit der auf eine Mitteilungspflicht an das Transparenzregister und mögliche Bußgelder bei unterbleibender Registrierung hingewiesen wird. Zudem werde der – falsche – Eindruck erweckt, man müsse sich kostenpflichtig auf der Internetseite www.transparenzregisterdeutschland.de registrieren.

„Dieses Anschreiben wird vom Bundesfinanzministerium als ‚betrügerisch‘ eingestuft. Zwar existiert tatsächlich ein Transparenzregister, zu dem – soweit es den zahnärztlichen Bereich betrifft – (MVZ-)GmbH und Partnerschaftsgesellschaften auch einer Meldepflicht unterliegen (nicht jedoch eine Einzelpraxis oder eine Gemeinschaftspraxis in Form der GbR). Es wird jedoch der falsche Eindruck erweckt, man müsse sich kostenpflichtig auf der angegebenen Internetseite registrieren. Tatsächlich ist die offizielle Interseite hierfür www.transparenzregister.de und die Eintragungen dort kostenlos“, so das Schreiben des Kammervorstands der ZÄK WL (vollständig auf ADP-Medien veröffentlicht).

Zahnärzte sollten daher auf die Mails der „Organisation Transparenzregister“ nicht reagieren. „Gleichwohl empfehlen wir zu prüfen, inwieweit Sie eine Meldepflicht an das Transparenzregister trifft, sofern Sie an einer (MVZ-)GmbH oder einer Partnerschaftsgesellschaft beteiligt sind“, heißt es im Schreiben. (Quelle: Schreiben der ZÄK WL, Volltext auf ADP-Medien.de)

LG München bestätigt vollständige Arztlistung auf Jameda

Das Landgericht München I entschied am 17. Januar 2020 über die Frage, ob eine Ärztin das Recht hat, sich aus Jameda (www.jameda.de) löschen zu lassen. Die Klägerin argumentierte, Jameda habe aufgrund eines Anzeigenformats in den Ergebnislisten für Premiumkunden seine Position als neutraler Mittler verlassen. Das LG München wies die Klage der Ärztin in allen Punkten ab. Die Kammer sei der Argumentation des Portals gefolgt, dass das betreffende Anzeigenformat deutlich als Anzeige gekennzeichnet sei und somit keinen verdeckten Vorteil für zahlende Kunden darstelle. Daneben habe das Gericht klargestellt, dass Jameda zahlenden Premiumkunden ein erweitertes Leistungsspektrum anbieten darf, solange die Neutralität gewahrt und kein verdeckter Vorteil verschafft wird, so das Unternehmen in einer Pressemitteilung zum Urteil.

„Mit dem aktuellen Urteil werden die vorausgegangenen Urteile vom Landgericht München (6. Dezember 2019) und dem Oberlandesgericht Köln (14. November 2019) bestätigt und das Recht von Jameda auf vollständige Arztlistung gestärkt“, heißt es weiter. „Wir möchten Patienten einfach und stressfrei Zugang zur richtigen ärztlichen Behandlung verschaffen und sehen in vollständigen Arztlisten die notwendige Grundlage dafür. Daher freuen wir uns, dass das LG München dem Informationsbedürfnis der Patienten einen hohen Stellenwert beimisst und vollständige Arztlisten auf Jameda bestätigt. Um eine informierte Arztwahl zu ermöglichen, stellen wir alle Ärzte in Deutschland kostenfrei und unabhängig vom Kundenstatus mit umfassenden Informationen auf unserer Plattform dar. Dazu gehören beispielsweise Daten zur Fachrichtung, zur Spezialisierung und zum Leistungsspektrum sowie Kontaktdaten und Öffnungszeiten", erläutert Dr. Florian Weiß, Geschäftsführer des Portals. (Quelle: Jameda)

Bundesgesundheitsministerium wird umstrukturiert

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) organisiert sein Ministerium um. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt unter Berufung auf eine E-Mail des Ministers an die Mitarbeiter. Danach wird es zum 1. Februar 2020 eine neue Abteilung 6 zum Thema „Gesundheitssicherheit“ sowie „Gesundheitsschutz, Klima und Nachhaltigkeit“ geben. Zudem werden andere Abteilungen umstrukturiert, die Abteilung 4 „Pflege“ wird sich nur noch auf dieses Thema konzentrieren, die Bereiche Prävention und Gesundheitsförderung gehen zur Abteilung 3, die bereits Gesundheitsschutz, Medizin- und Berufsrecht bearbeitet. Zudem gibt es damit verbunden einige Personalwechsel. Joachim Becker, bislang als Leiter der Abteilung 2 „Gesundheitsversorgung/Krankenversicherung“ auch für die vertragszahnärztliche Versorgung verantwortlich, wechselt zur Abteilung 3. Die Abteilung 2 übernimmt Sonja Optendrenk, bislang Chefin der Leitungsabteilung des Ministers und vorher im Bundeskanzleramt für Gesundheit zuständig. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)

Elektronische Praxisausweise auch für Ärzte wieder erhältlich

Auch Ärzte und Physiotherapeuten können jetzt wieder elektronische Praxisausweise bestellen. Allerdings ist das Verfahren geändert worden, nachdem Ende Dezember 2019 Sicherheitslücken bei der Auslieferung der Ausweise aufgedeckt worden waren. Danach war die Ausgabe der Praxisausweise für Ärzte und Zahnärzte gestoppt worden. Um einen Missbrauch der Praxisausweise zu verhindern, wurde festgelegt, dass die Kartenhersteller die Ausweise ab sofort nur noch an Adressen ausliefern dürfen, die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) hinterlegt sind.

Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme schreibt die Gematik außerdem eine Identifizierung des Antragstellers vor. Diese erfolgt entweder über die Anmeldung des Arztes oder Psychotherapeuten im Mitgliederportal seiner Kassenärztlichen Vereinigung, wenn er darüber den Praxisausweis bei einem der drei Kartenhersteller bestellt (einige KVen bieten das an). Anderenfalls ruft die KV in der Praxis an und lässt sich die Bestellung bestätigen. Dazu wird die Antragsnummer abgefragt.

Bei den Zahnärzten war das Bestell- und Auslieferungsverfahren von Beginn an anders geregelt, sie können bereits seit einiger Zeit die Ausweise wieder bestellen. (Quelle: KBV/QN)

Nationale Diabetesstrategie „hängt“ im Ernährungsausschuss

Schon vor einigen Tagen haben die Kinderärzte kritisiert, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte nationale Diabetesstrategie zu scheitern droht. Grund sind die Vorbehalte einiger Unionspolitiker im Ernährungsausschuss gegen eine deutliche Begrenzung des Zuckeranteils vor allem in Kinderlebensmitteln. Das Deutsche Ärzteblatt rollt die aktuelle Situation unter dem Titel „Ernährungsausschuss blockiert nationale Diabetesstrategie“ noch einmal auf. Auch die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und DiabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe übten erneut heftige Kritik an der Großen Koalition: Grund für das drohende Scheitern sei der „Widerstand von Politikern des Ernährungsausschusses gegenüber einem Passus im Entwurf zu Ernährungsfragen, der vor allem dem Schutz der Kinder dient. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe halten das Scheitern der Diabetesstrategie für unverantwortlich. Die Koalition riskiere damit die Gesundheit künftiger Generationen“. „Andere EU-Länder sind uns weit voraus und haben bereits eine Diabetesstrategie oder einen Aktionsplan“, betont Barbara Bitzer., Geschäftsführerin der DDG: Es sei für das bevölkerungsreichste europäische Land mit einem großen Diabetes-Problem ein Armutszeugnis, das nicht zu schaffen. (Quellen: Deutsches Ärzteblatt/DDG)

Elektronischer Impfpass und digitales ZE-Bonusheft in Arbeit

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die laut Gesetz die Koordinierung für die Struktur und Inhalte neuer elektronischer Gesundheitsanwendungen übernimmt, hat jetzt ihr Konzept vorgelegt, wie die sogenannten Medizinischen Informationsobjekte, kurz MIO, für diese Anwendungen aussehen sollen. Aufgabe der MIO ist es, medizinische Inhalte zu standardisieren, maschinenlesbar zu machen und den Datenaustausch im Gesundheitswesen zu vereinfachen. Erstes MIO ist der elektronische Impfpass, dieses ist bereits zur Kommentierung auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite eingestellt. Er ist dann auch erster Teil der elektronischen Patientenakte

Die KBV informierte über den Stand der Arbeiten am 22. Januar 2020 in Berlin. Wie KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen berichtete, arbeiten KBV und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung am Zahnersatz-Bonusheft, das bereits im März zur Kommentierung bereitstehen soll. Das digitale Bonusheft ist per Gesetz vorgeschrieben. Der KZBV-Vorstand hatte die Delegierten der Vertreterversammlung im November 2019 in Berlin über den Stand der Arbeit am Bonusheft in Zusammenarbeit mit der KBV informiert. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt/KBV)

Anforderungen an Gesundheit-Apps festgelegt

Künftig sollen sogenannte Gesundheits-Apps auch zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ärztlich verordnet werden dürfen. Dies wird nur für Apps möglich sein, die ein Prüfungsverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn durchlaufen haben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat jetzt den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, in der die Anforderungen an solche Apps definiert sind. Dabei sind die Hürden durchaus hoch gesetzt, wie das Deutsche Ärzteblatt unter Berufung auf den Verordnungsentwurf schreibt. So seien sowohl an die Bedienbarkeit (intuitiv, wegen des unzureichenden Internetzugangs in Deutschland auch offline nutzbar) als auch an die Transparenz der Datenverarbeitung und der Kosten hohe Anforderungen gestellt. Eine Datenauswertung ist weitgehend verboten, auch Werbung in den Apps ist nicht zulässig. Ebenso hohe Standards sind für verwendete Tools (Kamera), Webserver und Authentifizierung vorgesehen, heißt es. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)

AusbildungWeltweit öffnet sich – auch Zahnarztpraxen können Anträge stellen

Seit 2017 fördert AusbildungWeltweit Auslandsaufenthalte für Auszubildende und Bildungspersonal rund um den Globus. Mit Beginn dieses Jahres sind Neuerungen in Kraft getreten, durch die das Förderprogramm mehr Menschen erreichen wird.

Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Mehr Menschen in der Berufsausbildung sollen künftig Auslandserfahrungen sammeln. Ob Auszubildende oder Lehrpersonal: Der Perspektivwechsel im Ausland ermöglicht jungen Menschen unschätzbare interkulturelle Erfahrungen.“

Das Förderprogramm AusbildungWeltweit wurde 2017 als Pilotprojekt ins Leben gerufen und ist seit 2018 ein offizielles Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es unterstützt Auslandsaufenthalte von Auszubildenden, Ausbilderinnen und Ausbildern im Rahmen der Berufsbildung und soll eine tragende Säule der Internationalisierung der Ausbildung werden. Während das EU-Programm Erasmus+ Lernaufenthalte innerhalb Europas fördert, schließt AusbildungWeltweit eine wichtige Förderlücke für Auslandspraktika rund um den Globus. Seit 2017 hat das Programm rund 1.000 Auslandsaufenthalte von angehenden und erfahrenen Fachkräften in mehr als 40 Ländern auf der ganzen Welt bewilligt.

Bislang konnten nur Ausbildungsbetriebe, Kammern oder andere nichtschulische Einrichtungen der Berufsbildung Anträge stellen. Ab sofort können neben den Berufsschulen auch weitere Ausbildungsstätten wie beispielsweise Zahnarztpraxen, Anwaltskanzleien und viele mehr Anträge einreichen.

Eine weitere wichtige Änderung: Während bisher nur Auszubildende in einer dualen Berufsausbildung gefördert werden konnten, schließt die neue Förderrichtlinie nun auch junge Menschen in vollzeitschulischer Berufsausbildung mit ein. Damit können beispielsweise Auszubildende aus dem Sozial- und Gesundheitswesen Mittel für ihre weltweiten Lernaufenthalte erhalten.

Die Änderungen greifen bereits in den nächsten drei Antragsrunden- im Februar 2020, im Juni und im Oktober 2020. Weitere Informationen rund um die Antragstellung und die neue Förderrichtlinie gibt es unter ausbildung-weltweit.de. (Quelle: BMBF)

Camila Finzi wird Leiterin des KfO-Geschäftsbereichs von Straumann


Camila Finzi leitet seit 20. Januar 2020 den Geschäftsbereich Kieferorthopädie der Straumann Group. (Foto: Straumann)

Die Straumann Gruppe gab am 20. Januar 2020 die Ernennung von Camila Finzi zur Leiterin ihres schnell wachsenden Kieferorthopädie-Geschäfts und zum Mitglied der Geschäftsleitung bekannt. Frau Finzi stieß am gleichen Tag zu Straumann und hat ihren Sitz in der zur Gruppe gehörenden ClearCorrect-Zentrale in Round Rock, Texas.

„Angesichts des großen Potenzials und der strategischen Bedeutung der ästhetischen Zahnmedizin hat die Gruppe die Kieferorthopädie in einer eigenen Geschäftseinheit organisiert. Diese umfasst die Marken ClearCorrect, Smyletec und Geniova clear aligner sowie das kürzlich durch die Akquisition von Bay Materials erworbene Thermoplast-Geschäft. Mit dem Eintritt von ClearCorrect in neue Märkte baut das Unternehmen zügig die Vertriebs-, Distributions- und Produktionsinfrastruktur aus“, heißt es in der Unternehmensmitteilung.

Guillaume Daniellot, CEO der Straumann Gruppe, kommentierte: „Camillas Führungsqualitäten, ihr Geschäftssinn, ihre operative Erfahrung und ihr Fachwissen im Bereich der Vermarktung von Medizinprodukten sind genau die Qualitäten, die wir brauchen, um unser Kieferorthopädie-Geschäft zu entwickeln und weiterhin dynamisches Wachstum zu erzielen. Ihre Erfahrungen aus sehr erfolgreichen und innovativen globalen Unternehmen werden unser Führungsteam bereichern“.

Finzi kommt von Alcon – dem weltweit größten Unternehmen für augenchirurgische Produkte – zu Straumann. Dort war sie zuletzt für die Region Lateinamerika und Karibik verantwortlich und habe eine starke Erfolgsbilanz besonders bei Produkteinführungen und Geschäftserweiterungen vorweisen können. Zuvor arbeitete sie von 2004 bis 2013 sie für Novartis, die Muttergesellschaft von Alcon. Bevor sie zu Novartis kam, war sie vier Jahre bei Pfizer tätig.

Finzi ist Brasilianerin und hat einen Bachelor-Abschluss in Wirtschaftswissenschaften von der Fundação Armando Álvares Penteado Universität in São Paulo. Außerdem hat sie einen MBA der Fundação Dom Cabral Business School und absolvierte ein Executive Education Programm an der Harvard Universität. (Quelle: Straumann Group)

VdZÄ-Dentista e.V.: Dr. Kerstin Finger im Interview mit ADP-Medien

„Unser Hauptziel ist, die Partizipation der Zahnärztinnen in allen Belangen der Berufsausübung zu erreichen. Dabei geht es nicht nur um eine quantitative Beteiligung, wie sie in der täglichen Praxis bereits eingezogen ist, sondern auch um eine qualitativ hoch kompetente Arbeit in der Standespolitik, sowie Forschung und Lehre. Wir wollen aktiv zukunftsfähige Formen der freiberuflichen Berufsausübung mitentwickeln und dabei, wie bereits auch schon geschehen, die gesetzlichen Vorgaben wie zum Beispiel beim Mutterschutz, sowie veränderte Lebensplanungen der jungen Kolleginnen in den Focus nehmen.“ So fasst Dr. Kerstin Finger, Vizepräsidentin Standespolitik des VdZÄ-Dentista, im Interview mit Dr. Dirk Erdmann/ADP-Medien die Ziele des Verbands zusammen.

Auch zu seinem aktuellen Status gibt sie Auskunft. Nach dem Beschluss vom Mai 2019, den VdZÄ und den Dentista e.V. sowie den GDI e.V. zum VdZÄ-Dentista e.V. zusammenzuführen, kam es im Herbst des vergangenen Jahres offensichtlich zu Meinungsverschiedenheiten in der Führungsebene, die designierte Präsidenten des neuen Gesamtverbands trat vom Amt zurück, neue Präsidentin ist seit 20. Dezember 2019 Dr. Susanne Fath. Parallel konnten in Nordrhein und Westfalen-Lippe die Listen „Verband der Zahnärztinnen (VdZÄ)“ beachtliche Wahlerfolge einfahren. Auch dazu gibt Finger im Interview Auskunft. (Quelle: ADP-Medien)

Ärzte im Rheinland wollen Vergütung für Hygiene, QM und Datenschutz

Die „Rheinlandärzte“ heißt eine Initiative von niedergelassenen Ärzten in Nordrhein, die jetzt bei der Berücksichtigung der Kosten für Hygiene, Qualitätsmanagement und Datenschutz eine Gleichbehandlung mit Kliniken und Pflegeeinrichtungen fordern. Während bei diesen Einrichtungen die dafür entstehenden Kosten in den Pflegesatz mit aufgenommen werden, würden sie beim Einheitlichen Bewertungsmaßstab nicht gesondert berücksichtigt. „Die niedergelassenen Ärzte brauchen Transparenz über die Kosten, die ihnen durch die Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben zu Bereichen wie Qualitätsmanagement, Hygiene oder Datenschutz entstehen – und endlich eine angemessene Vergütung für den Zusatzaufwand.“, schreibt dazu die ÄrzteZeitung. Viele gesetzliche Vorgaben seien sinnvoll, die Ärzte müssten aber die Möglichkeit haben, „die Ideen des Gesetzgebers auch richtig und korrekt umzusetzen“, so Dr. Benjamin Fritz, Radiologe aus Willich, gegenüber der Zeitung. Dazu gehöre nun einmal ein angemessenes Budget. Wie es im Beitrag weiter heißt, habe die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein bereits reagiert, die KVNo habe berichtet, dass die Kassen Handlungsbedarf ebenfalls erkannt hätten und in absehbarer Zeit zusätzliche Mittel bereitgestellt würden. (Quelle: ÄrzteZeitung online)

Urheberrechtsschutz: Exocad wird Mitglied der BSA


© BSA

Exocad (Darmstadt) ist nun offizielles Mitglied der „BSA | The Software Alliance“ (www.bsa.org), der weltweit führenden Organisation im Bereich der Einhaltung und Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten. Als Anbieter von umfassenden, zuverlässigen CAD-Softwarelösungen für die digitale Zahnheilkunde verfolge Exocad das Ziel, das Ansehen seiner hochwertigen Produkte sowie die geistigen Eigentumsrechte des Unternehmens zu schützen. Mit der Mitgliedschaft in der BSA unternehme man einen wichtigen Schritt, um Urheberrechtsverletzungen proaktiv zu unterbinden, so das Unternehmen in einer Pressemeldung. „Personen, die nicht autorisierte Exocad-Software unbefugt vervielfältigen, verkaufen oder kaufen, machen sich der Produktpiraterie strafbar und werden strafrechtlich verfolgt“, stellt das Unternehmen klar.

Im Rahmen des Programms zur Einhaltung und Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten überprüfen die internen Ressourcen der BSA in Zusammenarbeit mit einem weitreichenden globalen Netzwerk an Anwaltskanzleien Berichte zur Nutzung unlizenzierter Software. Auf der Grundlage der gewonnenen Informationen legt die BSA anschließend die Maßnahmen fest, die im Namen von Exocad ergriffen werden.

Sowohl Nutzer als auch Händler der Software des Unternehmens seien daher dazu angehalten, Lizenzverstöße und Produktpiraterie direkt bei der BSA zu melden, zum Beispiel über die Website www.nopiracy.org. „Je nach Sachlage hat die meldende Person gegebenenfalls Anspruch auf eine erhebliche finanzielle Entlohnung (es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BSA sowie Einschränkungen)“, heißt es in der Meldung.


Tillmann Steinbrecher, CEO exocad (Foto: exocad)

„Produktpiraterie ist kein Bagatelldelikt, sondern eine schwerwiegende Straftat“, so Tillmann Steinbrecher, CEO und Mitgründer von Exocad. „Um die Sicherheit von Medizinprodukten zu gewährleisten und im Sinne unserer vielen tausend Kunden weltweit, die unsere Software rechtmäßig erworben haben, werden wir alle uns bekannten Fälle von Produktpiraterie konsequent verfolgen.“

Lizenzverstöße und Produktpiraterie können auf der eigens eingerichteten Webseite zu Licence Compliance (https://exocad.com/company/license-compliance) auch direkt an Exocad gemeldet werden. (Quelle: Exocad)

KZVB begrüßt Pläne für eigenen Regierungsbezirk München

Die bayerischen Zahnärzte begrüßen den Vorschlag von Ministerpräsident Markus Söder zur Schaffung eines eigenen Regierungsbezirks München. „Die Landes- folgt damit der Standespolitik. Bei den bayerischen Zahnärzten gibt es seit Jahrzehnten acht Bezirksstellen beziehungsweise Bezirksverbände, die sich um die Anliegen der Kollegen kümmern und die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen“, so der KZVB-Vorsitzende Christian Berger. Das habe sich gerade in München bewährt, wo die Zahnarztdichte deutlich höher sei als in anderen Regionen Bayerns.

680 Einwohner je Zahnarzt

Aktuell praktizieren in München 2.194 Zahnärzte. Damit liegt die Landeshauptstadt nach Oberbayern auf Platz zwei bei der Gesamtzahl der Behandler. Bezogen auf die Einwohnerzahl führt München mit weitem Abstand gegenüber allen anderen Bezirksstellen in Bayern. Auf einen Zahnarzt kommen in München rund 680 Einwohner. In anderen Regionen Bayerns sind es fast doppelt so viele.

„Es ist von Vorteil, dass die große Zahl der Zahnärzte in München eigene Ansprechpartner für Verwaltungsvorgänge hat. Die Bezirksstelle und der Zahnärztliche Bezirksverband München können zudem Angebote machen, die sich an den speziellen Bedürfnissen der Praxen in einer Metropolregion orientieren. Dies gilt unter anderem für Fortbildungen, die Personalgewinnung sowie die Unterstützung bei Praxisabgabe und -übernahme“, ergänzt KZVB-Vorstandsmitglied Dr. Manfred Kinner, der selbst in München praktiziert. (Quelle: KZVB)

Ehemaliger Sanitätsoffizier muss Ausbildungskosten von ca. 57.000 Euro zurückzahlen

Die Bundesrepublik Deutschland hat einen ehemaligen Zeitsoldaten, der während seiner Dienstzeit ein Medizinstudium absolviert hat und infolge Kriegsdienstverweigerung vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen worden ist, zu Recht dazu verpflichtet, das ihm gewährte Ausbildungsgeld sowie Kosten der Fachausbildung in Höhe von insgesamt etwa 57.000 Euro zu erstatten. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit einem am 14. Januar 2020 zugestelltem Urteil (Az.: 10 K 15016/16) entschieden und die Klage des ehemaligen Soldaten im Wesentlichen abgewiesen. Das Gericht hat der Klage nur insoweit stattgegeben, als dem Kläger eine Stundung oder Ratenzahlung verweigert worden ist.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, die Bundeswehr sei im Falle eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers berechtigt, durch Rückforderungsbescheid den Vorteil abzuschöpfen, den der Kläger dadurch erlangt habe, dass er während seines Studiums nicht selbst für seinen Lebensunterhalt habe aufkommen müssen. Die Bundesrepublik Deutschland hatte ihm nämlich für die Dauer seiner Beurlaubung zum Studium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ein sogenanntes Ausbildungsgeld gewährt.

Die Bundeswehr habe vom Kläger darüber hinaus auch zu Recht die Kosten der von ihm bei der Bundeswehr absolvierten Fachausbildungen, insbesondere der klinischen Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesie, zurückgefordert, soweit er diese bis zu seinem vorzeitigen Ausscheiden aus der Bundeswehr noch nicht „abgedient“ habe. Gegen das Urteil ist Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich. (Quelle: Pressemitteilung des VG Düsseldorf)

E-Scooter: Besonders viele Kopfverletzungen

Die Zahl von Verletzten durch Unfälle mit E-Scootern hat in den USA stark zugenommen. Vor allem bei 18- bis 34-Jährigen stiegen die Unfallzahlen deutlich an. Das berichten Mediziner in der Fachzeitschrift Jama Surgery. Etwa ein Drittel der Unfallopfer von E-Scooter-Unfällen erlitten dabei ein Kopftrauma. Die Rate von Kopfverletzungen seien bei diesen Unfällen doppelt so hoch wie bei Fahrradunfällen in den USA. (Quelle: Jama Surgery, online 8. Januar 2020, doi:10.1001/jamasurg.2019.5423)

ApoBank baut Angebot für Gesundheitsmarkt weiter aus

Auf dem diesjährigen Gesundheitspolitischen Jahresauftakt der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) in Düsseldorf bekräftigte der Vorstandsvorsitzende Ulrich Sommer am 13. Januar 2020 den Gestaltungsanspruch der Bank: „Wir engagieren uns für einen leistungsfähigen Gesundheitsmarkt und beteiligen uns daran, innovative Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln.“ Vor rund 500 Gästen aus dem Gesundheitswesen und der Gesundheitspolitik plädierte Sommer für Transparenz, Flexibilität und Vernetzung: „Auch wenn heute keiner genau weiß, wie die Gesundheitslandschaft von morgen aussehen wird, den Weg dahin sollten wir gemeinsam mitprägen.“


ApoBank-Chef Ulrich Sommer begrüßt die rund 500 Gäste im Düsseldorfer Ständehaus. (Foto: ApoBank)

Mit der Entwicklung neuer Services für den Gesundheitsmarkt über die Finanzdienstleistungen hinaus habe die Bank vor etwa zwei Jahren mit der Gründung des Kompetenzzentrums „apoHealth“ begonnen. Seitdem erweitere sie sukzessive das Angebot, um Heilberuflern die Digitalisierung ihrer Praxen und Apotheken zu erleichtern, und unterstütze Startups mit innovativen Ideen für den Gesundheitsmarkt.

Im Juli 2019 startete zudem die ApoBank-Tochter „naontek“ mit der ersten Dienstleistung: Über die digitale Plattform Univiva organisierten inzwischen um die 3.000 Heilberufler ihre Fortbildungen, hieß es. Künftig sollen Inhaber von Praxen und Apotheken auch Dienstleistungspakete rund um das Thema Marketing nach Bedarf zusammenstellen und buchen können. Hingewiesen wurde auch auf die im November 2019 in Düsseldorf eröffnete erste „Zahnpraxis der Zukunft“ eröffnet. Das gemeinsam mit der Zahnärztlichen Abrechnungsgenossenschaft (ZA) entwickelte innovative Praxiskonzept vereine die Vorteile der Anstellung unter dem Dach der Selbständigkeit. Eine weitere Praxis sei in Planung und soll diesmal in einer ländlichen Region aufgebaut werden.

Den eingeschlagenen Weg zum Dienstleister im Gesundheitsmarkt will die Bank weiter verfolgen und neue Angebote entwickeln. „Wir wollen so unterstützen, damit sich die Heilberufler mehr auf ihre kurative Leistung konzentrieren können“, so Sommer in Düsseldorf. (Quelle: ApoBank)

NT Dental (nt-trading) stärkt Führung und expandiert


Christoph Röer (Foto: nt-trading)

NT Dental (nt-trading), Hersteller hochpräziser Produkte für die digitale Dental-Implantattechnik (CAD/CAM), stärkt seine Führungsmannschaft mit zwei branchenerfahrenen Führungskräften. Damit setzt das herstellerunabhängige Unternehmen aus Karlsruhe weiter auf Expansion. Seit 2019 ist NT Dental zusätzlich mit einer eigenen Niederlassung in Connecticut in den USA präsent.


Oliver Klein (Foto: privat)

Christoph Röer (vorher CEO Air Techniques, Tochtergesellschaft von Dürr Dental) übernahm am 1. Januar 2020 die Rolle des Geschäftsführers vom ausscheidenden Mitgründer Dr. Andreas Schütt und leitet gemeinsam mit Gründer Dirk Jahn das Unternehmen.

Oliver Klein (ehemaliges Mitglied der Geschäftsleitung Bego Bremen) hat seit dem 1. Dezember 2019 die Gesamtverantwortung im Bereich Vertrieb Global übernommen. Als Mitglied der Geschäftsleitung koordiniert Klein den Ausbau der Vertriebsaktivitäten und wird hierbei insbesondere die Auslandsexpansion von NT mitgestalten. (Quelle: NT Dental)

Krankenkassen: TK wieder vor Barmer

Sowohl nach Mitgliedern als auch nach der Zahl der Versicherten ist die Techniker Krankenkasse (TK) zum Ende 2018 die größte deutsche gesetzliche Krankenkasse gewesen. Sie hat damit die Barmer als größte Kasse abgelöst. Das geht aus der Statistik hervor, die das Portal krankenkassen.net aktuell zusammengestellt hat. Danach hatte die TK zum Jahresende 2018 rund 7,682 Millionen Mitglieder und 10,176 Millionen Versicherte, die Barmer 7,43 Millionen Mitglieder und 9,23 Millionen Versicherte. Drittgrößte Krankenkasse ist mit einigem Abstand (4,665 Millionen Mitglieder, 5,73 Millionen Versicherte) die DAK-Gesundheit, danach folgen die AOK Bayern und die AOK Baden-Württemberg. Sowohl die Barmer als auch die DAK verloren danach fünfstellig Mitglieder, während die TK mehr als 200.000 neue Mitglieder gewinnen konnte. Auch die meisten AOKen erzielten leichte Zuwächse. (Quelle: krankenkassen.net)

STIKO aktualisiert Empfehlungen zur beruflichen MMR- und Varizellen-Impfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat die beruflich indizierten Impfempfehlungen zum Schutz vor Masern, Mumps und Röteln (MMR) in einer gemeinsamen MMR-Impfempfehlung zusammengefasst und die Indikationsgruppen harmonisiert. Zukünftig sollen nach 1970 geborene Personen, die zum Beispiel in medizinischen Einrichtungen, Einrichtungen der Pflege oder Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, zwei Mal gegen MMR geimpft sein. Für die beruflich indizierte Varizellen-Impfempfehlung von seronegativem Personal wurden die Tätigkeitsbereiche ent­sprechend der neuen MMR-Empfehlung ange­passt.

Ziel der aktuali­sierten Empfehlung ist es, Übertragungen der durch Impfungen zu vermeidenden Viruskrankheiten Masern, Mumps, Röteln und Varizellen durch Beschäftigte in den genannten Einrichtungen sicher zu verhindern und den Drittschutz von Patienten sowie Betreuten zu stärken, so das RKI. Die neuen Empfehlungen sind in im Epidemiologischen Bulletin 2/2020 zusammengefasst und ausführlich erläutert.

Grundsätzlich sollte bei allen Neueinstellungen von Personal der Impfstatus (digital) erfasst werden, fehlende Impfungen sollten durch niedrigschwellige Angebote an die Mitarbeiter nachgeholt werden. Nicht ausreichend geimpfte Mitarbeiter sollten nicht in Risikobereichen arbeiten, so die STIKO. (Quelle: RKI/Epidemiologisches Bulletin 2/2020)

Praxisausweise für TI: Ausgabe soll in Kürze wieder starten

Praxisausweise zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur sollen in Kürze wieder bestellt und ausgegeben werden können. Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit. Die Gematik sei gemeinsam mit den Herstellern der Karten dabei, Mängel bei der Kartenausgabe zu analysieren und zu beheben. Ziel sei es, den Ausgabestopp so schnell wie möglich aufzuheben.

Um den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) und deren Gesamtsicherheit nicht zu beeinträchtigen, hatte die Gematik Ende Dezember die Ausgabe von Praxisausweisen (SMC-B-Karte) und elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) gestoppt, nachdem Defizite beim Ausgabeprozess bekannt geworden waren. Hacker des Chaos Computer Clubs hatten gemeinsam mit Journalisten Sicherheitslücken sichtbar gemacht. Die Kartenhersteller hatten daraufhin den Versand eingestellt, auch eine Bestellung ist seitdem nicht möglich.

Die KBV drängt auf eine kurzfristige Lösung. „Die Praxen müssen ihre SMC-B-Karten so schnell wie möglich erhalten, denn ohne diese können sie nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden“, sagte Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. (Quelle: KBV)

Notfallversorgung: Hartmannbund begrüßt den Verbleib der Sicherstellung in ärztlicher Hand

Der Hartmannbund hat in einer ersten Stellungnahme den heute bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung grundsätzlich begrüßt. „Wir nehmen vor allem wohlwollend zur Kenntnis, dass – gegenüber ersten Planungen – die Sicherstellung der Notfallversorgung in ärztlicher Hand bleiben und nicht an die Länder übertragen werden soll“, sagte der Sprecher des Hartmannbunds, Michael Rauscher, am Donnerstag in Berlin.

Zu begrüßen sei darüber hinaus, dass der Referentenentwurf eine extrabudgetäre Honorierung der Notfallversorgung vorsehe. Dies begünstige die Chancen, einvernehmlich zu den im Entwurf vorgesehenen Kooperationsvereinbarungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern zum gemeinsamen Betrieb von Integrierten Notfallzentren gelangen zu können. Trotzdem dürfe man gespannt sein, in welchem Ausmaß es gelinge, die im Referentenentwurf sehr allgemein formulierten Regelungen zu betrieblichen und wirtschaftlichen Aspekten des Betriebes der Integrierten Notfallzentren konfliktfrei umzusetzen. In keinem Falle dürften an dieser Stelle entstehende Konflikte auf dem Rücken von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten und stationären Bereich ausgetragen werden.

Mit der Übertragung der „vertragsärztlichen Versorgung 24 Stunden täglich, an sieben Tagen in der Woche, in Fällen, in denen eine sofortige Behandlung aus medizinischen Gründen erforderlich ist“ an die Kassenärztlichen Vereinigungen komme auf diese eine echte Herkulesaufgabe zu. „Es wäre schön, wenn sich das an dieser Stelle von der Politik gezeigte Vertrauen in die Selbstverwaltung auch an anderer Stelle widerspiegeln würde“, sagte Rauscher. (Quelle: Hartmannbund)

Bego Implant Systems erweitert Geschäftsführung


Dr. Marzellus große Holthaus (Foto: Bego)

Die Bego Implant Systems hat Dr. Marzellus große Holthaus zum 1. Januar 2020 als technischen Geschäftsführer bestellt. Nach 15 Jahren der alleinigen Leitung durch Walter Esinger habe man sich aufgrund gestiegener Komplexität und Anforderungen entschieden, die Verantwortlichkeiten in die Bereiche Vertrieb-Marketing und Technik aufzuteilen, so das Unternehmen. Dr. große Holthaus betreut zukünftig den Bereich Technik, dies umfasst die Bereiche Automatisierung, Innovationsmanagement, Forschung und Entwicklung, Operations, Produktion, Qualitätsmanagement und Clinical Affairs. Walter Esinger konzentriert sich auf Vertrieb, Produktmanagement und Marketing. Ein weiterer Schwerpunkt Esingers wird auf der Verantwortung für die weitere Internationalisierung des Unternehmens liegen.

„Ich freue mich sehr, dass wir die Position des technischen Geschäftsführers aus unseren eigenen Reihen besetzen konnten und dass wir damit eine große Entlastung für Walter Esinger schaffen“, sagt Christoph Weiss, Geschäftsführender Gesellschafter der Bego Unternehmensgruppe. Dr. große Holthaus hat Medizintechnik an der Hochschule Bremerhaven sowie Biomedizinische Technik an der Fachhochschule Münster studiert und im Fachbereich Produktions- und Verfahrenstechnik an der Universität Bremen promoviert. Im Laufe seiner Zugehörigkeit zur Bego-Gruppe hat er die Implantatproduktion am Standort Bremen ausgebaut und das Oberflächentechnologiezentrum der Bego Implant Systems etabliert, heißt es. (Quelle: Bego)

Bis 1. März um den Wrigley Prophylaxe Preis 2020 bewerben


Foto: WOHP

Der Wrigley Prophylaxe Preis startet ins nächste Vierteljahrhundert: Unter dem Dach der Schirmherrin Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) sollen 2020 zum 26. Mal herausragende Bewerbungen rund um die Zahn- und Mundgesundheitsförderung in Wissenschaft und Praxis ausgezeichnet werden. Noch bis Ende Februar können sich Wissenschaftler, Ärzte und Akademiker anderer Fachrichtungen um den renommierten, mit insgesamt 10.000 Euro dotierten Preis bewerben. Auch der Sonderpreis „Niedergelassene Praxis und gesellschaftliches Engagement“ ist erneut ausgeschrieben (Dotierung: 2.000 Euro). (Den Bericht über den 25. Preis lesen Sie hier.)

Bewerbungen können alternativ zur postalischen Einsendung auch per E-Mail als PDF eingereicht werden. Traditionell werden die Preise im Rahmen der DGZ-Jahrestagung, dieses Jahr am 27. November in Dresden, verliehen. Informationsflyer und Bewerbungsformulare mit Teilnahmebedingungen – auch zum „Sonderpreis Praxis“ – sind unter www.wrigley-dental.de abrufbar oder bei kommed Dr. Bethcke, kommed@kommed-bethcke.de, erhältlich. (Quelle: Wrigley)

PKV: Betriebliche Krankenversicherung weiter heiß begehrt

Das starke Wachstum bei betrieblichen Krankenversicherungen hat sich auch 2019 unvermindert fortgesetzt. Das teilt der PKV-Verband mit. 10.200 Unternehmen in Deutschland bieten ihren Mitarbeitern eine komplett vom Arbeitgeber gezahlte betriebliche Krankenversicherung (bKV). Das entspricht einem Wachstum von 32 Prozent gegenüber dem Jahr 2018 (7.700 Betriebe). Die Zahl der Beschäftigten, die von einer bKV profitieren, stieg um 8 Prozent von 757.500 (2018) auf rund 820.000 Personen (2019).


Florian Reuther, PKV-Verbandsdirektor (Foto: PKV)

PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther sieht einen der wesentlichen Gründe für diesen Positivtrend im zunehmenden Fachkräftemangel: „Die betriebliche Krankenversicherung bietet einen Vorteil im Wettbewerb um die besten Köpfe und hilft dabei, qualifizierte Mitarbeiter längerfristig an das Unternehmen zu binden. Die Arbeitnehmer profitieren von einem erweiterten Versicherungsschutz, der zudem aufgrund der Gruppenverträge problemlos ohne Wartezeiten und Gesundheitsprüfung gewährleistet wird. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber ist das eine Win-Win-Situation.“

„Auch zur Absicherung des Pflegerisikos eignet sich die betriebliche Versicherung als ergänzende Säule zur gesetzlichen Pflegeversicherung“, betont Reuther. „Hier bietet sich eine sehr gute Möglichkeit, die wichtige individuelle Vorsorge noch stärker in der Gesellschaft zu etablieren. Das zeigt auch der jüngst geschlossene Tarifvertrag der Chemiebranche, der die Einführung einer betrieblichen Pflegezusatzversicherung vorsieht. Die Förderung solcher betrieblicheren Vereinbarungen ist Bestandteil unseres Konzepts eines neuen Generationenvertrags für die Pflege.“ Praxisbeispiele und Hintergrundinformationen zur betrieblichen Krankenversicherung bietet die Internetseite www.chefsache-gesundheit.de. (Quelle: PKV-Verband)

KV Sachsen: Neue Chance auf einen geförderten Medizinstudienplatz in Ungarn

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) finanziert zusammen mit den Sächsischen Krankenkassen auch im kommenden Studienjahr 20 Medizinstudienplätze im deutschsprachigen Studiengang Humanmedizin. Noch bis zum 31. Januar 2020 können sich interessierte Abiturienten und Personen mit Hochschulzugangsberechtigung auf einen der geförderten Medizinstudienplätze an der ungarischen Universität Pécs bewerben.

Für 2020/21 insgesamt 40 Plätze verfügbar

Im Modellprojekt „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“, das 2013 aufgrund des sich abzeichnenden Mangels an Hausärzten auf dem Land ins Leben gerufen wurde, werden die geförderten Studienplätze für 2020/21 sogar verdoppelt. Ab 2020/21 beteiligt sich das Sächsische Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz und finanziert weitere 20 Studierende. Demnach erhalten 40 Abiturienten die Chance, ein Medizinstudium auch ohne ein Einser-Abitur aufzunehmen. Wer in der Sekundarstufe II mindestens zwei naturwissenschaftliche Fächer belegt hat und dessen Abiturdurchschnitt (voraussichtlich) besser als 2,6 ist, sollte sich bei der KV Sachsen auf einen geförderten Studienplatz bewerben.

Das Förderprogramm sieht vor, die Studiengebühren für das deutschsprachige Medizinstudium an der Universität Pécs in Ungarn zu übernehmen (zwölf Semester). Damit verbunden ist die Verpflichtung, nach dem Studienabschluss die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren und anschließend für mindestens fünf Jahre als Landarzt im Freistaat Sachsen tätig zu werden. Weitere Informationen zum Studium und zum Ablauf des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens sind auf der neuen Homepage der Nachwuchsförderung zu finden. (Quelle: KV Sachsen)

Amann Girrbach: Wolfgang Reim übernimmt ab sofort Funktion als CEO

Die Amann Girrbach AG hat am 8. Januar 2020 bekanntgegeben, dass Dr. Wolfgang Reim, derzeitiger Aufsichtsratsvorsitzender des Unternehmens, Peter Nicklin interimistisch als CEO ablösen wird, bis ein neuer CEO ernannt wird.

Nicklin habe das Unternehmen durch den Eigentümerwechsel von TA Associates zu Capvis/Partners Group im Jahr 2018 geführt und sich nun aus persönlichen Gründen entschieden zurückzutreten. Er werde jedoch weiterhin dem Unternehmen in strategischen Fragen zur Verfügung stehen, heißt es.


Wolfgang Reim übernimmt ab sofort interimistisch die Funktion als CEO bei Amann Girrbach (Foto: Amann Girrbach)

Reim ist Doktor der Physik der ETH Zürich und verfüge über umfangreiche Erfahrungen im MedTech-Sektor. Er habe mehrere leitende Positionen in der Industrie bekleidet, unter anderem als CEO von Dräger Medical und davor als CEO der Bereiche Special Products und Ultraschall bei Siemens Healthcare, sowie zuletzt als Interim-CEO bei den privaten Unternehmen DORC International B.V. und Ondal Medical Systems GmbH. Außerdem ist er derzeit Mitglied des Vorstands der börsennotierten Unternehmen Elekta AB und GN Store Nord A/S. Seit Juni 2018 ist er Aufsichtsratsvorsitzender der Amann Girrbach AG.

Reim erklärte: „Ich arbeite seit 18 Monaten mit Amann Girrbach zusammen und bin beeindruckt von den Fortschritten, die das Unternehmen in den letzten Jahren gemacht hat. Es ist ein sehr innovatives Unternehmen, das an der Spitze der digitalen dentalen Arbeitsabläufe steht. Ich freue mich darauf, in den kommenden Monaten weitere Führungsaufgaben zu übernehmen. Peter Nicklin wünsche ich alles Gute für seinen weiteren Weg und danke ihm für seinen Beitrag zur Entwicklung von Amann Girrbach.“ (Quelle: Amann Girrbach AG)

Adrian Hunn neuer CEO bei Dentalpoint AG (Zeramex)

Der Verwaltungsrat hat Adrian Hunn zum neuen Chief Executive Officer (CEO) der Dentalpoint AG (Zeramex) gewählt und ihm am 1. Januar 2020 die operative Führung der Dentalpoint AG als CEO übertragen. Der 40-Jährige ist seit 2018 bei Dentalpoint und war bis jetzt als Leiter Marketing & Sales und stellvertretender CEO tätig.

Hunn: „Ich freue mich, diese spannende Aufgabe mit einem gut eingespielten Team anzugehen. Die keramische Implantologie ist nicht mehr aufzuhalten und wir bei Dentalpoint müssen weiterhin den Status Quo hinterfragen und inspirieren was sein könnte.“ Hunn studierte Marketing & Kommunikation an der Universität Fribourg in der Schweiz und beendete das Studium mit dem Master of Arts. Zusätzlich hat er einen Executive MBA am IMD in Lausanne/Schweiz abgeschlossen. Er verfügt über eine langjährige internationale Erfahrung in leitenden Positionen im Bereich Marketing und Vertrieb.

Der Gründer und nun ausgeschiedene CEO Jürg Bolleter wird sich ab 2020 auf das Präsidium im Verwaltungsrat fokussieren. Die Dentalpoint AG habe das Jahr 2019 äußerst erfolgreich abgeschlossen und entwickele sich rasant, so Bolleter. „Wir sind dabei, die Herstellungskapazitäten massiv zu erhöhen. Immer mehr Patienten wollen metallfrei versorgt werden. Der Megatrend der ästhetischen und metallfreien Zahnversorgung setzt sich beschleunigt fort.“

Bolleter hob Hunns profunde Kenntnisse und seine erfolgreiche Arbeit bei Dentalpoint hervor. Er habe bereits erfolgreich an der globalen Expansion in verschiedenste Länder mitgewirkt und 2019, zusammen mit der Abteilung Technik/Forschung & Entwicklung, das neue Kompetenzzentrum „Zeramex Digital Solutions“ gelauncht. „Der Verwaltungsrat ist überzeugt, mit Adrian Hunn einen CEO gefunden zu haben, der menschlich und fachlich ausgezeichnet passt“, so Bolleter.

Dentalpoint verstärke seine Organisation zudem mit weiteren Schlüsselmitarbeitern in allen Bereichen. So ist seit Oktober 2019 Dr. Ricarda Jansen in der Position des Director Dental Implants Systems bei Dentalpoint (Zeramex) tätig. (Quelle: Dentalpoint AG)

Innovationsausschuss will Projekte zu Digitalisierung und Altersmedizin fördern

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat Mitte Dezember 2019 in Berlin vier neue Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Für den Bereich der Versorgungsforschung wurde neben einer themenoffenen Förderbekanntmachung auch eine themenspezifische Förderbekanntmachung veröffentlicht. Diese umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Weiterentwicklung der Versorgung in wesentlichen nicht-ärztlichen Versorgungssettings
  • • Möglichkeiten der Qualitätssicherung digitaler Versorgungsangebote

    • Veränderungen der Versorgungspraxis infolge digitaler Angebote

    • Perspektiven und Potenziale des Einsatzes Künstlicher Intelligenz (KI) in der Versorgung

    • Versorgungsforschung zu Leitlinien.

Für den Bereich der neuen Versorgungsformen gibt es neben einer themenoffenen Förderbekanntmachung ebenfalls eine themenspezifische mit folgenden Förderschwerpunkten:

  • Altersmedizin – Neue Wege und Strukturen für die Versorgung der Zukunft
  • • Innovative Ansätze der Kooperation zwischen den Versorgungsebenen für strukturschwache Regionen

    • Digitale Transformation – Lösungen zur Weiterentwicklung der Versorgung

    • Innovative Präventionsansätze für Menschen mit Behinderung.

Anträge zur Versorgungsforschung können bis 31. März 2020, 12 Uhr, gestellt werden. Anträge zu neuen Versorgungsformen können bis zum 28. April 2020, 12 Uhr, eingereicht werden.

Nähere Informationen zu den Förderbekanntmachungen sowie zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen, die an die Anträge gestellt werden, sind auf der Website des Innovationsausschusses in den zur jeweiligen Bekanntmachung veröffentlichten Leitfäden sowie in den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu finden. Zudem bietet der Projektträger Förderinteressierten individuelle Beratungen sowie Informationsveranstaltungen in Form von Web-Seminaren an. (Quelle: G-BA)

Qualitätsprüfungen bei Überkappung des Zahnnervs

Seit dem 1. Januar 2020 läuft das erste Qualitätsprüfungsverfahren im vertragszahnärztlichen Bereich. Anhand der schriftlichen und gegebenenfalls bildlichen Behandlungsdokumentation werden die Qualität der sogenannten Überkappungsmaßnahmen des Zahnnervs und die Indikationsstellung stichprobenartig überprüft. Jährlich werden von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) nach dem Zufallsprinzip 3 Prozent aller Zahnarztpraxen ausgewählt, die bei mindestens zehn Patientinnen und Patienten innerhalb von zwölf Monaten eine Überkappung abgerechnet haben. Aus diesen Praxen wird eine Zufallsstichprobe von mindestens zehn Patienten gezogen und die indikationsgerechte Erbringung anhand der Unterlagen beurteilt. Zeigen sich bei der Bewertung Auffälligkeiten oder Mängel, veranlasst die KZV qualitätsfördernde Maßnahmen. Dies können schriftliche Hinweise, strukturierte Beratungen oder problembezogene Wiederholungsprüfungen sein.

Mit einem Patientenmerkblatt wird in den Zahnarztpraxen über die Qualitätsprüfungen und die Datenflüsse bei den Stichprobenprüfungen informiert. Es steht den Praxen auf der G-BA-Website zum Download zur Verfügung und wird in Kürze auch in Leichter Sprache angeboten. (Quelle: G-BA)

Erweiterte Möglichkeiten in der Sicherstellung

Die von den Kassenzahnärzten schon seit längerem erhobene Forderung, den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ebenfalls eine Option für den Einsatz von Förderungs- und Steuerungsinstrumenten zur Sicherstellung der Versorgung nach Paragraf 105 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch einzuräumen, könnte jetzt Wirklichkeit werden. Für die Kassenärztlichen Vereinigungen ist es seit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes 2019 in bestimmten Situationen bei Unterversorgung verpflichtend, solche Steuerungsinstrumente bis hin zum Betreiben eigener KV-Einrichtungen einzusetzen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung war damals noch mit der Forderung gescheitert, den KZVen die Mittel des Paragrafen 105 SGB V als Option ebenfalls zugänglich zu machen.

Zuletzt hatte die Vertreterversammlung der KZBV im November 2019 in Berlin diese Forderung gegenüber Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erneut erhoben. Spahn, Gastredner der VV, sagte damals, er werde diese Forderung prüfen und zeitnah mit den Zahnärzten zu einer Lösung kommen. Im aktuell geänderten Referentenentwurf für das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPREG) ist jetzt eine entsprechende Änderung des Paragrafen 105 SGB V vorgesehen. Darauf wies die KZV Baden-Württemberg kurz vor Jahresende 2018 hin. Danach sollen die KZVen ebenfalls Strukturfonds bilden dürfen, es sollen zudem Landesausschüsse der Zahnärzte und Krankenkassen eingerichtet werden. Damit wäre es den KZVen unter anderem möglich, Zuschüsse zu den Investitionskosten bei der Neuniederlassung, bei Praxisübernahmen oder bei der Gründung von Zweigpraxen zu gewähren, Zuschläge zur Vergütung zahlen oder Stipendien vergeben und Eigeneinrichtungen und lokale Gesundheitszentren für die medizinische Grundversorgung fördern. (Quelle: KZV BW/QN)

Kurskalender 2020 mit „TeamDay“

Das neue Kursprogramm des Zahnärztlichen Arbeitskreises Kempten e.V. für das Jahr 2020 ist online. Zum ersten Mal nicht als Printausgabe, sondern im neuen Kurskalender unter www.zahn.org. Hier werden 19 anspruchsvolle Fortbildungsveranstaltungen aus allen Bereichen der Zahnmedizin angeboten – von A wie autologer Knochen bis Z wie Zahnerhalt und Zahntechnik. Höhepunkt dürfte auch 2020 der TeamDay sein. Der Fortbildungstag für das gesamte Praxisteam findet am 27. März 2020 in Kempten statt.

Der TeamDay unter bewährter Leitung von Dr. Ralph Heel geht im Programm für Zahnärzte und Zahntechniker zunächst der Frage nach, was die Parodontaltherapie heute kann. Dazu wägt Referent Dr. Gerd Körner aus Bielefeld ab, ob Zahnerhalt oder Implantat. Seine Philosophie: alles zu seiner Zeit. Anschließend geht es um die Karies. Prof. Dr. Wolfgang Buchalla gibt ein Update Kariologie und beleuchtet insbesondere den Stand der Dinge in Diagnostik und Therapie. Am Nachmittag dreht sich mit Dr. Alfons Biggl und Dr. Katinka Trinkle aus Schwäbisch-Hall alles um Mundschleimhauterkrankungen. Parallel erhalten die Praxismitarbeiter ein Update zur Kariesdiagnostik und zu den Mundschleimhauterkrankungen. Ihr Nachmittagsprogramm dreht sich um gesunde Ernährung mit Dr. Irene Epple-Waigel aus Seeg und um die ideale Patientenbetreuung mit Mandy Thiel aus Sigmarszell. (Quelle: ZAK Kempten)

Nicht-kommerzielles Info-Angebot zu Löhnen und Gehältern

Wer wissen will, welche Gehälter in welchen Berufen wo gezahlt werden, der bekommt beim LohnSpiegel Antworten. Der LohnSpiegel bietet Infomationen zu den tatsächlich gezahlten Löhnen und Gehältern in mehr als 500 Berufen und Tätigkeiten und ist das führende nicht-kommerzielle Informationsangebot dazu im Internet. Die Informationen können differenziert abgerufen werden – nach Berufserfahrung, Leitungstätigkeit, Betriebsgröße, Bundesland etc.

Die wissenschaftliche Leitung des Lohnspiegels liegt beim Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI). Seit 2004 führt das WSI-Tarifarchiv das Projekt „LohnSpiegel“ durch, das auf einer kontinuierlich laufenden Onlineerhebung von Daten zu den Arbeits- und Einkommensbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern basiert. Die gewonnenen Daten werden den Besuchern der Website www.lohnspiegel.de in Form eines Lohn- und Gehalts-Checks zur Verfügung gestellt. Sie bilden gleichzeitig einen Datensatz, der für wissenschaftliche Analysen genutzt wird. (Quelle: LohnSpiegel)

49.679 Vertragszahnärzte, mehr angestellte Zahnärzte in Praxis und MVZ

Ende 2018 nahmen 49.679 Zahnärztinnen und Zahnärzte an der vertragszahnärztlichen Versorgung in Deutschland teil. Das waren 1,9 Prozent weniger als Ende 2017. Die Zahl sank zum 2. Quartal 2019 auf 48.911. Zugleich stieg die Zahl der angestellten Zahnärzte bei Vertragszahnärzten auf 11.752 zum Ende 2018 und 11.884 zum Ende des 2. Quartals 2019. Damit waren insgesamt leicht weniger (- 0,7 Prozent) Zahnärzte in vertragszahnärztlichen Praxen tätig als 2017. Bezieht man allerdings die seit 2016 ebenfalls erfassten angestellten Zahnärzte in Medizinischen Versorgungszentren mit ein (Ende 2018: 13.834, Zuwachs gegenüber 2017 um 1.424), so sind leicht mehr Zahnärzte (+ 0,5 Prozent Ende 2018, + 0,1 Prozent Ende 2. Quartal 2019, absolut Ende 2. Quartal 2019: 63.382) in der vertragszahnärztlichen Versorgung tätig. Aktuell liegt die Zahnarztdichte damit bei 1.144 Patienten je Zahnarzt. Für 2020 werden 1.192 Patienten je Zahnarzt prognostiziert, die Zahl soll 2030 auf 1.176 leicht sinken. (Quelle: KZBV-Jahrbuch 2019)

18 Kassen haben Beitrag erhöht, zwei gesenkt

18 Krankenkassen haben ihren Beitragssatz zum Jahreswechsel um bis zu 0,66 Prozentpunkte erhöht, zwei Kassen gesenkt – die AOK-Sachsen-Anhalt und die Debeka BKK. Das hat die Stiftung Warentest zum Jahresbeginn mitgeteilt. Hunderttausende Versicherte sind von diesen Änderungen betroffen. Wer von einer teuren Kasse zu einer günstigen wechselt, könne mehrere hundert Euro Beitrag pro Jahr sparen, so die Experten.

Sehr viele Kassen lassen ihren Beitragssatz für 2020 zunächst unverändert. Die 18 für alle geöffneten Kassen, die ihn erhöhen, sind ausschließlich Betriebskrankenkassen. Die Ersparnis bei einem Wechsel ist neben dem Beitragssatz der Kasse abhängig vom Einkommen. Wer monatlich 3.000 Euro brutto verdient und von einer teuren Krankenkasse zur bundesweit günstigsten – der hkk – wechselt, spart knapp 200 Euro im Jahr, sehr gut verdienende Arbeitnehmer mehr als 300 Euro.„Allerdings: Wer mit seiner Kasse zufrieden ist, sollte nicht nur auf den Beitrag schauen. Außerdem lässt sich auch sparen, wenn die Kasse gewünschte Extraleistungen übernimmt – etwa Zuschüsse für eine ärztlich verordnete Osteopathie oder die professionelle Zahnreinigung“. so die Stiftung Warentest.

Der Krankenkassenvergleich der Stiftung bietet alle aktuellen Beitragssätze von 73 der derzeit 78 geöffneten Krankenkassen und ermittelt, wie viel jeder Einzelne bei einem Wechsel sparen kann. Die Datenbank nennt auch alle Extraleistungen der Kassen – von Zuschüssen zu Reiseimpfungen, erweiterten Vorsorgeuntersuchungen, Haushaltshilfen oder medizinischen Hotlines rund um die Uhr. (Quelle: Stiftung Warentest)

Deutlich mehr Geld beim Weiterbildungsstipendium für junge Fachkräfte

Beim Weiterbildungsstipendium hat sich zum Jahresbeginn 2020 die Förderung deutlich erhöht. Das Programm wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Mit Beginn dieses Jahres machen wir unsere Weiterbildungsstipendien attraktiver. Damit wollen wir den beruflichen Aufstieg durch eine Weiterbildung unterstützen. Denn: Besonders talentierte Fachkräfte zu fördern, ist eine Investition in die Zukunft, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels.

Für die Finanzierung der Weiterbildungsstipendien nehmen wir in diesem Jahr knapp 30 Millionen Euro in die Hand. Damit können wir jährlich 6.000 Weiterbildungsstipendien vergeben. Und ab sofort lohnt es sich für jeden Einzelnen noch mehr: Die maximale Förderhöhe steigt von 7.200 Euro auf 8.100 Euro.“ Neu ist auch, dass Ausbildungen im Ausland gefördert werden können.

Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen oder aber fachübergreifende Weiterbildungen wie Software-Kurse oder Intensiv-Sprachkurse. Auch ein berufsbegleitendes Studium, das auf der Ausbildung aufbaut, ist förderfähig. Für das Stipendium kommen junge Fachkräfte mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung in Frage. Die Umsetzung vor Ort übernehmen rund 280 Kammern und weitere Berufsbildungsstellen. Die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung ist vom BMBF mit der bundesweiten Koordination des Programms beauftragt. Weiterführende Informationen: www.weiterbildungsstipendium.de. (Quelle: BMBF)

Freibetrag in der GKV für Betriebsrenten

Zum 1. Januar 2020 sind Betriebsrenten nicht mehr voll in der Gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig. Ab 1. Januar 2020 gilt ein monatlicher Freibetrag von 159,25 Euro. Erst Betriebsrenten, die über der Freibetragsgrenze liegen, werden anteilig mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt. Rund 60 Prozent der Betriebsrentner bekommen weniger als 318 Euro im Monat, sie zahlen somit verglichen mit 2019 höchstens den halben Beitrag. Auch die weiteren knapp 40 Prozent werden spürbar entlastet. Bislang gab es eine Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Betriebsrenten bis zu dieser Summe blieben beitragsfrei. Wer mehr Betriebsrente bekam, musste auf die komplette Summe den jeweiligen Krankenkassenbeitrag zahlen. Von dem Freibetrag werden auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner profitieren, die schon ihre Rente beziehen oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt. (Quelle: BMG)

Masernimpfpflicht ab 1. April 2020

Kurz vor Weihnachten hat auch der Bundesrat das neue Masernschutzgesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, dass Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern geschützt werden. Wer sein Kind zur Betreuung in einer Gemeinschaftseinrichtung anmeldet, muss künftig eine Masernimpfung nachweisen. Für Schulkinder gilt eine Impfflicht. Impfen lassen müssen sich auch alle, die in diesen Einrichtungen und in Gesundheitseinrichtungen arbeiten: „Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der genannten Einrichtungen vergleichbar sind, Arztpraxen (auch Homöopathen), Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen und Rettungsdienste. Alle Personen, die in diesen Einrichtungen tätig sind, müssen die Impfungen nachweisen – auch wenn sie keinen direkten Kontakt zu Patienten haben. Patienten selbst sind nicht erfasst“, heißt es dazu auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums. (Quelle: BMG)

Neue Servicestellen für die ambulante Versorgung unter der 116 117

Zum 1. Januar 2020 sind aus den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen „Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle“ geworden. Über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer (116 117) sind sie täglich 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche (24/7) erreichbar. Neben der Terminvermittlung zu Fachärzten bieten die Servicestellen jetzt auch die Vermittlung zu Haus- und Kinderärzten und Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten an. Die Frist für die Terminvermittlung von 4 Wochen gilt auch für die Vermittlung termingebundener Kindervorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen). Die Wartezeit auf eine psychotherapeutische Akutbehandlung darf maximal nur zwei Wochen betragen.

Wichtigste Neuerung ist die Lenkung von Akutfällen: Patienten werden jetzt auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt. Der neue Service ist auch online und als App verfügbar. (Quelle: BMG/116117)

Titelbild: Quintessence News
Bibliografía: Quintessence News Nachrichten Wirtschaft Prävention und Prophylaxe Unternehmen Dentallabor Team Patientenkommunikation Praxisführung Politik Studium & Praxisstart

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