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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Februar 2021

Stiftung Warentest nimmt zehn FFP2-Masken unter die Lupe: 3M schützt am besten

Die Stiftung Warentest hat aktuell zehn FFP2-Masken getestet. Die Filterwirkung war bei allen hoch. Allerdings schützten nicht alle Modelle gleich gut: Sie lagen teilweise nicht dicht genug am Gesicht an und ließen so Aerosole durch. Bei drei Masken bemängelten die Tester den geringen Atemkomfort, durch sie bekommt man vergleichsweise schlecht Luft.

Rundum empfehlenswert ist die Maske von 3M, so die Tester. Die Maske 3M Aura 9320+ habe als einzige ohne Einschränkung die wichtigsten Testkriterien erfüllt: Sie sitzt gut, ist dicht und ermöglicht komfortables Atmen. Sechs Masken sind nur eingeschränkt empfehlenswert. Sie lassen sich nicht gut an unterschiedliche Gesichtsformen anpassen, liegen deshalb oft nicht dicht an und mindern so die Schutzwirkung. Die Masken von Rossmann Altapharma, Hygisun und dm Mivolis seien wenig geeignet, weil sie zu sehr beim Atmen behindern.

Um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, müssen Nutzerinnen und Nutzer bei ihnen unbedingt auf einen korrekten Sitz achten. Ein Anzeichen dafür, dass die Maske kein Leck hat: Beim Ausatmen bläht sie sich auf, beim Einatmen zieht sie sich zusammen. Passe die Maske nicht, sollte man besser ein anderes Modell kaufen. Der Test FFP2-Masken mit weiteren Informationen ist kostenfrei online unter www.test.de/masken abrufbar. (Quelle: Stiftung Warentest)
 

Elisabeth Pott gibt Amt als unparteiisches Mitglied im G-BA ab

Mit Wirkung vom 1. März 2021 gibt Prof. Dr. med. Elisabeth Pott ihr Amt als unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), das sie seit dem 1. Juli 2018 innehatte, aus wichtigen persönlichen Gründen ab. Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung als Trägerorganisationen des G-BA sowie die haupt- und ehrenamtlichen unparteiischen Mitglieder danken Prof. Pott für ihren Einsatz und ihre Arbeit als Vorsitzende der Unterausschüsse Qualitätssicherung, ambulante spezialfachärztliche Versorgung und Disease-Management-Programme, die sie unter oft schwierigen Rahmenbedingungen geleistet hat. Die unparteiischen Mitglieder danken ihr auch ganz besonders für die vertrauensvolle und kollegiale Zusammenarbeit.

Pott betont, dass ihr die anspruchsvolle und fordernde Tätigkeit im G-BA und damit das unmittelbare Mitwirken bei der Gestaltung von verbindlichen Rahmenbedingungen für die Patientenversorgung ein Herzensanliegen gewesen sei und ihr deshalb auch viel Freude bereitet habe. Letztlich hätten aber wichtige persönliche Gründe den Ausschlag für ihre Entscheidung gegeben. Sie dankt den Trägerorganisationen, den unparteiischen Kolleginnen und Kollegen sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle des G-BA für die gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit. (Quelle: G-BA)
 

Gesamtkonzept zur Erhöhung des Frauenanteils liegt vor

Ende Oktober 2020 hat die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung mit Mehrheit ein Konzept mit konkreten Maßnahmen beschlossen, mit dem der Anteil der Frauen in den Gremien der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung erhöht werden soll. Das Konzept war von einer 2019 eingesetzten Arbeitsgruppe Frauenförderung erarbeitet und von Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der KZV Baden-Württemberg und Vorsitzende der AG Frauenförderung, vorgestellt worden. Jetzt ist das Konzept in Form einer Broschüre auf der Internetseite der KZBV unter dem Reiter „Frauenförderung“ eingestellt. Dort finden sich auch die Beschlüsse der VV und Hinweise auf Berichte in den „Zahnärztlichen Mitteilungen“.

KZBV und KZVen erachteten es als eine ihrer zentralen Aufgaben, im Rahmen ihrer Handlungs- und Gestaltungsspielräume eine stärkere Repräsentanz von Frauen in ihren Gremien und Führungspositionen zu erreichen, heißt es im aktuellen Newsletter der KZBV dazu. (Quelle: KZBV)


Richtlinie zu Unterkieferprotrusionsschienen ist in Kraft

Die neue Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung: Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe“ ist am 24. Februar 2021 in Kraft getreten. Danach können entsprechend qualifizierte Ärzte ihren Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe UPS zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnen. Die Versorgung mit der zahntechnisch individuell angefertigten und adjustierbaren UPS erfolgt durch den Vertragszahnarzt nach Ausschluss zahnmedizinischer Kontraindikationen. Jetzt sind noch Beratungen zur Ausgestaltung der korrespondierenden vertragszahnärztlichen Vorgaben notwendig. Danach verhandeln (Zahn)Ärzte und Krankenkassen die Höhe der (zahn)ärztlichen Vergütung, auch auf Grundlage einer noch zu entwickelnden Regelung in einer Richtlinie im vertragszahnärztlichen Bereich. Die UPS kann als vertragsärztliche Leistung verordnet werden, wenn die Abrechnungsziffern vorliegen, so der G-BA. (Quelle: G-BA)
 

Hygiene: Preise für persönliche Schutzausrüstung bleiben hoch

Zahnärzte zahlen für persönliche Schutzausrüstung, die sie für eine sichere Behandlung von Patienten benötigen, nach wie vor deutlich mehr als vor der Corona-Pandemie. Das meldet die Bundeszahnärztekammer in ihrem aktuellen Informationsdienst „Klartext“ 02/21.

Im aktuellen 1. Quartal 2021 kosten im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie:

  • Mund-Nasenschutz 300 Prozent,
  • Handschuhe 280 Prozent,
  • Desinfektionsmittel 125 Prozent

(Q 1/2020 = 100 Prozent; Quelle: BVD).

Zudem erfolgen die Lieferungen häufig nur in kleinen Mengen, da der Dentalhandel von den Herstellern auch nur in kleinen Mengen beliefert wird.
Insgesamt seien die Kosten für die Praxishygiene aufgrund der Knappheit der Produkte während der Pandemie auf dem Weltmarkt deutlich gestiegen. Eine Normalisierung der Lage sei noch nicht in Sicht, die Beschaffungskosten für den Handel und damit die Einkaufspreise für die Zahnarztpraxen sind weiterhin deutlich höher als vormals, so die BZÄK. (Quelle: Klartext 02/21)


Zum 1. Juli 2021 Pflicht: Acht Wochen Vorlaufzeit für eHBA einplanen

Etwa 20.000 Zahnärzte besitzen einen eZahnarztausweis, zusammen mit den Besitzern der Vorläuferkarte ZOD sind etwa 25.000 Zahnärzte mit einem eHBA versorgt. Das teilt die Bundeszahnärztekammer mit.

Zum 1. Juli 2021 müssen Zahnärzte gegenüber ihrer KZV nachweisen, dass ihre Praxis „ePA-ready“ ist. Dazu gehört formal auch ein eZahnarztausweis je Praxis. Die Bundeszahnärztekammer empfiehlt daher, soweit noch nicht vorhanden, schnellstmöglich einen eZahnarztausweis zu bestellen. Für den Bestellvorgang sollten acht Wochen eingeplant werden.

Ende Dezember 2020 hat die BZÄK mit der Firma SHC+Care zudem den vierten und voraussichtlich letzten Anbieter von eZahnarztausweisen zugelassen. Nach den letzten Nachweisen, die gegenüber der Gematik notwendig waren, werden seit 2. Februar 2021 auch von SHC+Care eZahnarztausweise produziert. Weitere Informationen zur ePA und zum eHBA auf den Internetseiten der BZÄK und der KZBV. (Quelle: BZÄK/QN)
 

Bayerische Zahnärzte Priorität 1 – Appell, sich impfen zu lassen

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) appelliert in einem Rundschreiben an die Zahnärzte, sich jetzt impfen zu lassen. „Wir haben hart dafür gekämpft, dass die Zahnärzte und die ZFA in Bayern anders als in anderen Bundesländern die höchste Priorität bei der Vergabe von Corona-Impfterminen bekommen haben. Dies haben wir erreicht unter anderem mit dem Argument, dass so die Behandler und ihre Mitarbeiter immunisiert und die zahnärztliche Versorgung sichergestellt werden kann. Deshalb appellieren wir eindringlich an Sie sowie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nun alle Impfangebote anzunehmen“, heißt es in dem bei ADP-Medien veröffentlichten Rundschreiben.

Die KZVB verweist darauf, dass der für die Impfungen verfügbare Impfstoff von AstraZeneca zu Unrecht in der Kritik stehe, und fügt dem Schreiben eine Information des Paul-Ehrlich-Instituts bei. Das Vakzin von AstraZeneca sei hochwirksam und verhinderein der Vielzahl der Fälle eine Covid-19-Erkrankung oder mildere zumindest die Symptome. Das bayerische Gesundheitsministerium appelliere deshalb an alle im Gesundheitswesen tätigen Personen, ein Impfangebot mit AstraZeneca anzunehmen. Auch die KZVB und die Bayerische Landeszahnärztekammer schließen sich dieser Empfehlung an. „Sie schützen damit sich selbst und Ihre Mitmenschen.“

Da sich die Impfstoffe gegenseitig nicht ausschließen, sei auch nach einer jetzigen Impfung mit AstraZeneca eine spätere Impfung mit einerm anderen Impfstoff möglich, heißt es weiter. Weitere Informationen zum Impfen und zur Terminvergabe im Freistaat sind auf der Internetseite der KZVB eingestellt. (Quelle: ADP-Medien)
 

Klaus Heitsch (✝︎) - eine Dental-Persönlichkeit

Klaus Heitsch (✝︎)
Klaus Heitsch (✝︎)
Foto: privat
Am 30. Januar 2021 verstarb Klaus Heitsch in seiner Heimatstadt Kamen im 81. Lebensjahr. Er kam 1970 als Repräsentant der Firma Septodont in die Dentalszene. Damit war er der erste Vertreter eines ausländischen Herstellers in Deutschland, wo die Dentalszene den Beinamen „Familie“ nicht zu Unrecht trug – durch die damals ganz engen Bande zwischen deutscher Industrie und Handel.

Den Gegenwind, der seiner Firma entgegenblies, entschärfte Klaus Heitsch durch seine große Kontaktfreudigkeit, gepaart mit Zuverlässigkeit, Fachkompetenz und nicht zuletzt seinem trockenen Humor. Über 40 Jahre hielt er enge persönliche Verbindungen zum klassischen Dentalhandel, blieb aber offen für neue Entwicklungen. So war er, wie sich Lars Svalin, damals Geschäftsführer von Nordenta, gerne erinnert, der erste Industrievertreter, der 1975 dem damals revolutionären Versandhandel vorurteilslos begegnete.

Franz-Gerd Kühn, ehemals NWD Dental in Münster, rühmte genau wie Jochen Odermann (Hager Dental) seine Zuverlässigkeit, Großzügigkeit und Freundschaft. „Es gab keinen Geburtstag, den er vergessen hat – egal ob es Kunden, Industriekollegen oder seine Mitarbeiter waren. Er war einmalig!“ Seiner letzter Vorgesetzter bei Septodont, Wolf Narjes, meinte lachend: „Man hatte es nicht leicht – als Chef unter Klaus Heitsch zu arbeiten! Eine herausragende Persönlichkeit“

Auch nach seiner Pensionierung blieb er der Kopf eines dentalen Freundeskreises, mit dem er noch im vergangenen Jahr seinen 80. Geburtstag feiern konnte. Keiner, der ihn gut kannte, wird ihn vergessen!

Für seine Freunde: Andreas Huber, Essen
 

Ab 27. Februar: Impfangebot für alle hessischen Zahnärzte und Praxisteams

Seit Inkrafttreten der Coronavirus-Impfverordnung hat sich die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Hessen für eine hohe Priorisierung und rasche Impfung der hessischen Zahnärzteschaft eingesetzt. Ab 27. Februar 2021 erhalten nun alle hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte ein Impf-Angebot.

Seit 8. Februar gilt die überarbeitete Coronavirus-Impfverordnung der Bundesregierung, die eine Reihenfolge zur Impfung festlegt. Deren nähere Ausgestaltung fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Nun können sich alle hessischen Zahnärzte und ihre Praxisteams mit Priorität 1 gegen SARS-CoV-2 impfen lassen.
Dazu sagt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen: „Die Entscheidung der zuständigen Stelle beim Hessischen Innenministerium begrüßen wir ausdrücklich. Wir freuen uns sehr, dass unsere Anstrengungen für einen weiteren wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Patienten und Praxisteams Früchte tragen. Diese sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Hygienekonzepte ist ein Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen und ihre Praxisteams, die auch in der Pandemiesituation jeden Tag für ihre Patientinnen und Patienten da sind.“ Die KZV Hessen hat (Stand 31. Dezember 2020) rund 4.800 Zahnärztinnen und Zahnärzten als Mitglieder. (Quelle: KZVH)
 

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der BGW für die Zahnarztpraxis

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat am 11. Februar 2021 einen neuen „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für ärztliche und zahnärztliche Praxen“ veröffentlicht. Der Branchenstandard der BGW basiert auf den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzvorgaben“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und konkretisiert die erforderlichen Schutzmaßnahmen in der Zahnarztpraxis. Wichtige Punkte sind zum Beispiel das Tragen einer FFP2-Maske oder einer gleichwertigen Atemschutzmaske (ohne Ausatemventil) bei unmittelbarem, engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu Patienten und die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. „Die BZÄK hat bereits interveniert und fachlich, inhaltlich und bezüglich des Prozedere Stellung gegenüber der BGW bezogen“, heißt es in einer Info der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. (Quelle: „Kammer kompakt“ LZK BW)
 

Patientenbeauftragte verlinkt auf Zahnärztliche Patientenberatung – Infofilm mit Gebärdensprache

Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung verweist neuerdings auf ihrer Internetpräsenz auch direkt auf die gemeinsame Website der Zahnärztlichen Patientenberatung von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Reichweite und Bekanntheitsgrad des Beratungsangebots der Zahnärzteschaft werden damit weiter erhöht.

Zudem hat die Patientenbeauftrage der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit KZBV und BZÄK eine spezielle Version des Informationsfilms zur Zahnärztlichen Patientenberatung mit Gebärdensprache erstellt. Der neue Clip kann auf der Seite der Patientenbeauftragten, über die Seite der Zahnärztlichen Patientenberatung und über die Websites von KZBV und BZÄK abgerufen werden. (Quelle: Gemeinsame Pressemeldung von KZBV und BZÄK)
 

Mectron kooperiert mit Straumann Group

Mit dem Ziel vor Augen, ihren Kunden immer Lösungsanbieter für innovative Therapien zu sein, zum Beispiel im Bereich der Biologisierung von Biomaterialien, intensivieren die Firmen Straumann und Mectron ihre Partnerschaft.

PRF Duo quattro
PRF Duo quattro
Foto: Mectron
1979 im italienischen Carasco gegründet, habe Mectron früh begonnen, Produktinnovationen hervorzubringen. So basiert beispielsweise die Erfindung der Piezosurgery, der mikrochirurgischen Methode, die selektives und sicheres Arbeiten ermöglicht, auf Mectron. Auch im Bereich der Blutkonzentrate blicke das Unternehmen heute auf eine mehrjährige Erfahrung zurück. Mittels Blutkonzentratsystemen werde die natürliche Regeneration des Körpers vorangetrieben. Dabei werden durch Zentrifugation aus Eigenblut der Patienten, Proteine und Wachstumsfaktoren isoliert. Die dabei gewonnene Matrix enthält neben den Proteinen auch viele weiße Blutkörperchen, in denen wichtige Informationen zum Gewebeaufbau gespeichert sind. Werde die Matrix bei chirurgischen Eingriffen eingesetzt, unterstütze sie die natürliche Wundheilung. So kommt es zu weniger Komplikationen und die Behandlung nimmt einen einfacheren und schnelleren Verlauf. Zudem sei die Zentrifugation von Eigenblut in der Praxis ein einfach anwendbares Konzept, das sehr gut in die alltägliche, klinische Anwendung integriert werden könne, heißt es. Die von Mectron vertriebenen Zentrifugen-Systeme stellen eine sogenannte PRF (plättchenreiche Firbin)-Matrix her. Im Gegensatz zu anderen Blutkonzentratsystemen sei PRF ein hundertprozentig autologes System, da es komplett auf chemische oder sonstige Zusätze verzichtet.

Lars Drekopf
Lars Drekopf
Foto: Mectron
Mit der Firma Straumann als weltweit führender Anbieter von Lösungen für die ästhetische Zahnmedizin kooperiere man nun mit einem starken Partner: „Wir freuen uns sehr darüber, mit dem Weltmarktführer im Segment Dentalimplantologie zu kooperieren“, sagt Lars Drekopf, Leitung Marketing und Vertrieb und Prokurist bei der mectron Deutschland Vertriebs GmbH. Gemeinsam möchten die Firmen in Zukunft das Thema der PRF-Behandlungskonzepte im deutschen Markt vorantreiben.

Straumann Knochenersatzmaterialien und Mectron Zentrifugensysteme ergänzten sich perfekt: So verspreche der kombinierte Einsatz beider Produkte eine optimale Unterstützung der natürlichen Regenration und ein optimales Behandlungsergebnis. Kunden profitieren von besonderen Konditionen für das PRF Duo quattro Starter-Paket von Mectron. Hier wurde mit der LSCC-PRF-Methode (low speed centrifugation concept) ein neues Konzept für die natürliche Regeneration entwickelt. (Quelle: Mectron Deutschland)
 

Appell: Zugelassene Impfstoffe sind wirksam und sollten genutzt werden

In einer gemeinsamen Erklärung haben ärztliche Verbände und Organisationen an prioritär impfberechtigtes medizinisches und pflegerisches Personal appelliert, die Coronavirus-Schutzimpfung zu nutzen. Zugleich weisen sie auf die Sicherheit der zugelassenen Impfstoffe hin. Die in der Impfverordnung vorgesehene Priorisierung habe das Ziel, rasch diejenigen vor schwerer COVID-19-Erkrankung zu schützen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer beruflichen Tätigkeit in der Altenpflege und in Krankenhäusern besonders gefährdet seien, heißt es in der Erklärung. Diese Strategie werde von den Unterzeichnern unterstützt, „weil dadurch die hohe Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle schneller gesenkt werden kann“.

Das Gleiche müsse aber auch für Praxen gelten, so der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister den PraxisNachrichten. „Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie deren Mitarbeitende stehen in der Patientenversorgung tagtäglich an vorderster Front.“ Auch ihnen müsse es möglich sein, sich prioritär impfen zu lassen.

Die Unterzeichner, zu denen neben der Bundesärztekammer auch die KBV gehört, weisen darauf hin, dass für jeden zugelassenen COVID-19-Impfstoff „Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit in klinischen Prüfungen nachgewiesen und ein günstiges Nutzen/Risiko-Profil bescheinigt werden müssen.“ Die derzeit in Deutschland verfügbaren Impfstoffe von Astrazeneca, Biontech/Pfizer und Moderna hätten diese Prüfung durchlaufen und würden für die bislang „in Deutschland dominierenden Virusvarianten als geeignet zum Individualschutz und zur Bekämpfung der Pandemie angesehen“. Durch die Impfungen könnten schwere Krankheitsverläufe und Krankenhausaufenthalte vermieden werden.

Jede Impfung sei auch ein Beitrag zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des stark belasteten Gesundheitswesens. Angesichts der Zunahme von Virusmutanten auch in Deutschland dränge die Zeit. Zu den Unterzeichnern der Erklärung gehören neben der Bundesärztekammer und der KBV der Hartmannbund, der Virchow Bund, der Marburger Bund, die Gesellschaft für Virologie e.V., die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), die Deutsche Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e.V. (DGINA) und die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN). (Quelle: KBV/BÄK)
 

Wie Influencer Ungesundes anpreisen

Den am 17. Februar 2021 veröffentlichten Report von Foodwatch zu Influencer-Werbung für ungesunde Produkte kommentiert Barbara Bitzer, Sprecherin der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK): „Die Analyse der Influencer-Werbung zeigt in erschreckender Weise, wie Konzerne gezielt Kinder und Jugendliche zum Konsum ihrer ungesunden Produkte animieren. Das macht alle Bemühungen von Eltern und Schule für eine Erziehung zu gesunder Ernährung zunichte. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Werbung dazu führt, dass Kinder mehr Snacks und mehr Kalorien zu sich nehmen. Abermals zeigt sich, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie in keiner Weise eingehalten wird. Zum Schutz der kindlichen Gesundheit ist daher ein Verbot von an Kinder gerichteter Werbung für ungesunde Produkte notwendig, wie es bereits in vielen Ländern Standard ist.“ Food Watch startet dazu eine an McDonalds, Haribo,Coca-Cola, Mondelez und Coppenrath& Wiese gerichtete Petition.

Auch die Stiftung Kindergesundheit fordert eine strickte Einschränkung des an Kinder und Jugendlichen gerichteten Lebensmittel-Marketings im Fernsehen und auch in sozialen Medien„Die in den Medien angepriesenen Fertigprodukte und das in Schnellrestaurants angebotene Essen haben weitaus mehr Kalorien pro 100 g als unsere durchschnittlichen Mahlzeiten zuhause“, erläutert der Stiftungsvorsitzende und Stoffwechselexperte Prof. Dr. Berthold Koletzko. „Die von den Influencern übernommenen Ernährungsgewohnheiten können die Gesundheit von Kindern dauerhaft nachteilig prägen“, sagt Prof. Dr. Berthold Koletzko. „Deshalb fordern wir Kinder- und Jugendärzte schon seit langem, die an Kinder und Jugendliche gerichtete Werbung – darunter auch die subtile und oft versteckte Werbung über soziale Medien – wirksam zu beschränken. Denn die allermeisten beworbenen Produkte sind unausgewogen und fördern langfristig ernährungsbedingte Krankheiten wie Bluthochdruck, Schlaganfall, Herzinfarkt, Diabetes und einige Arten von Krebs“. (Quelle: Food WatchDANK, Stiftung Kindergesundheit)
 

Ärzte: Spätestens im April mit Impfungen in Praxen beginnen

Schon im März könnte die Kapazität der Impfzentren in Deutschland nicht mehr ausreichen, um alle verfügbaren Dosen gegen das COVID-19-Virus zu verimpfen. Schon dann, spätestens aber im April, müsse mit flächendeckenden Impfungen in den Arztpraxen begonnen werden. Das fordern die Ärzte auf der Grundlage einer Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

Ansonsten würde ab Mai eine Impflücke von wöchentlich mindestens drei Millionen unverimpften Dosen entstehen. Diese könnte bis Juli sogar auf etwa 7,5 Millionen pro Woche anwachsen. Bis zum 21. September 2021 kann nach Angaben der Bundesregierung von einer wöchentlichen Impfstoffverfügbarkeit von bis zu 9,7 Millionen Dosen ausgegangen werden. Die Kapazität der bundesweit derzeit rund 400 Impfzentren wird aktuell auf 1,4 Millionen Impfungen pro Woche (200.000 täglich) geschätzt. Selbst wenn diese um 50 Prozent auf 2,1 Millionen Impfungen (300.000 täglich) gesteigert werden könnte, würde die Durchimpfung der Bevölkerung etwa 450 Tage in Anspruch nehmen und wäre somit nicht bis Ende September 2021 zu schaffen.

Soll der verfügbare Impfstoff schnellstmöglich verimpft werden, könnten nach bisherigem Stand bereits ab Ende März mindestens 40.000 Praxen zusätzlich benötigt werden. Das zeigt eine aktuelle Modellierung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zur nationalen Impfkampagne gegen das Corona-Virus. Bis zu 75.000 der bundesweit insgesamt 102.000 Arztpraxen könnten sich nach Einschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an der Impfkampagne beteiligen, wenn dafür die notwendigen Voraussetzungen geschaffen sind.

„Ohne die zügige Einbindung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wird die Impfkampagne schon bald in einem gigantischen Stau nicht verabreichter, aber dringend benötigter Impfdosen stecken bleiben. Es wäre fatal, wenn nach dem ohnehin schon schwierigen Start mit viel zu wenig Impfstoff, dann bei hoffentlich zeitnah größeren Impfstoffmengen diese dann nicht so schnell wie möglich verimpft werden könnten“, so der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.

Die Praxen seien darauf eingestellt, schnell eine große Gruppe von Patienten zu impfen, das von der Politik vorgegebene Zeitziel bleibe aber eine Herausforderung, so der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. „Wird das Impfgeschehen sobald wie möglich in die Praxen verlagert, gibt es bundesweit mehrere zehntausend wohnortnahe und leicht zu erreichende Anlaufstellen für alle, die sich impfen lassen wollen. Angesichts der Zusatzbelastung muss die schnelle Durchführung der Impfkampagne gegen SARS-CoV-2 für die Praxen aber auch attraktiv sein. Zudem darf die Impfpriorisierung nicht in die Behandlungszimmer der Arztpraxen verlagert werden. Die Dokumentation muss vereinfacht und die Verteilungswege für Impfstoffe und Verbrauchsmaterial müssen so angepasst werden, dass übliche Bestellroutinen nutzbar gemacht werden“, erklärte Hofmeister. (Quelle: KBV)
 

Neue Koalition in der Zahnärztekammer Berlin

Die konstituierende Sitzung der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin hat nach einigen Schwierigkeiten einen neuen Kammervorstand gewählt. Die Wahl wurde mit einiger Spannung erwartet, da die Koalition aus dem Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin und dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte, die bisher den Kammervorstand stellte, in der Kammerwahl die Mehrheit verloren hatte. Jetzt sind neben dem Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin, der mit Dr. Karsten Heegewaldt erneut den Präsidenten stellt, die kleinen Fraktionen der Delegiertenversammlung im Vorstand vertreten – darunter der erstmals mit einer eigenen Liste angetretene „Verband der ZahnÄrztinnen – Dentista“, die Fraktion Gesundheit, und die Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin und der Öffentliche Gesundheitsdienst.
Präsident Dr. Karsten Heegewaldt (Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin)
Vizepräsidentin Barbara Plaster (Dentista)
Beisitzer Winnetou Kampmann (Fraktion Gesundheit)
Beisitzer Irina Hahn (Dentista)
Beisitzer Dr. Jürgen Brandt (IUZB)
Beisitzer Dr. Juliane von Hoyningen-Huene (Dentista)
Beisitzer Maryam Chuadja (Fraktion Gesundheit)
Beisitzer Dr. Silke Riemer (öffentliches Gesundheitswesen)
(Quelle: FB-Seite des Verbands der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin/QN)

 

BVD fordert zügige Impfung von Servicetechnikern

Lutz Müller
Lutz Müller
Foto: BVD
„Kein Patient soll eine spätere Behandlung erfahren, nur weil ein technisches Gerät in der Zahnarztpraxis nicht funktioniert und der Grund im Fehlen des Servicetechnikers liegt.“ So erklärt der Präsident des Bundesverbandes Dentalhandel e. V., Lutz Müller, die Aufforderung an die Gesundheitsminister Anfang Februar, die Service-Techniker bevorzugt, zumindest in Priorisierungsgruppe 2, zu impfen. Eine Aufforderung, die nach Ansicht des BVD dem Gemeinwohl dient.
Der Verband weist darauf hin, dass schon kurzfristige Unterbrechungen zu Beeinträchtigungen des Praxisablaufs führen und Patiententermine verschoben werden müssen. Umso wichtiger sei eine zeitnahe Erledigung von Wartungs- und Reparaturarbeiten. Diese könne aber nur gewährleistet werden, wenn kein Techniker über einen längeren Zeitraum ausfalle.

Die technischen Geräte in der Praxis seien Medizinprodukte mit fixen Wartungsintervallen, die von den Herstellern vorgegeben werden. Müller: „Nur funktionierende Zahnarztpraxen können eine Sicherstellung der Versorgung gewährleisten. Und dafür werden unsere Techniker gebraucht, jeder Einzelne.“
Hintergrund ist, dass die Techniker nur wenige Geräte über Fernwartung betreuen können. Bei ca. 90 Prozent der Geräte sei das nicht möglich. So könne auf den persönlichen Einsatz vor Ort selbst in einem Lockdown nicht verzichtet werden. Bundesweit gibt es laut BVD maximal 1.500 Techniker. Deshalb sei man sich auch sicher, dass durch eine frühere Impfung der Techniker andere Impfgruppen nicht benachteiligt würden. (Quelle: BVD)
 

Zahl der Apotheken sinkt auf 18.753

Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist zum Jahresende 2020 um 322 auf 18.753 gesunken. Ende 2019 waren es noch 19.075. Damit liegt der Rückgang nun schon im dritten Jahr in Folge bei mehr als 300 Apotheken. Noch stärker als die Zahl der Apotheken ist 2020 die Zahl der selbständigen Apothekerinnen und Apotheker gesunken, die als freie Heilberufler einen Apothekenbetrieb mit bis zu drei Filialen unterhalten dürfen: Ihre Zahl ist um 363 auf 14.110 gefallen. Das zeigen Erhebungen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die auf den Meldungen der Landesapothekerkammern in allen 16 Bundesländern beruhen. Die Apothekendichte in Deutschland liegt bei 23 Apotheken pro 100.000 Einwohnern und damit deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 32 Apotheken auf 100.000 Einwohner.

„Seit Beginn der Corona-Pandemie verstehen die Menschen besser denn je, wie wichtig eine verlässliche, flächendeckende Arzneimittelversorgung ist“, sagt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: „Unser System hat sich als sehr krisenfest erwiesen. Aber die bundesweite Versorgungssicherheit ist kein Selbstläufer, denn seit mehr als einem Jahrzehnt geht die Zahl der Apotheken zurück. Wir müssen die Entwicklung dringend stabilisieren. Das im Herbst verabschiedete Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz ist dafür ein erster Schritt: Es schafft neue Möglichkeiten für die Apotheken, sich für mehr Versorgungssicherheit einzubringen, und eine gute fachliche Perspektive, insbesondere auch für den apothekerlichen Nachwuchs. Diese Möglichkeiten müssen in den kommenden Monaten und Jahren mit Leben gefüllt werden. Gerade junge Apothekerinnen und Apotheker müssen von der Gesellschaft das Signal bekommen, dass sie überall im Land gebraucht und als kompetente Arzneimittelexperten geschätzt werden.“ (Quelle: ABDA)
 

Langjährige Verlagspartnerin Heike Sienholz gestorben

„Erinnerungen sind kleine Sterne, die tröstend in das Dunkel unserer Trauer leuchten.“ (Irmgard Erath)
 

Heike Sienholz (✝︎)
Heike Sienholz (✝︎)
Foto: Korff/privat
Mit großer Betroffenheit müssen wir mitteilen, dass Heike Sienholz, langjährige Partnerin und Vertreterin des Quintessenz Verlags, im Januar 2021 viel zu früh verstorben ist. Viele in der Dentalwelt kannten Heike Sienholz durch ihre Tätigkeit auf Kongressen oder waren im direkten Kundenkontakt mit ihr.

Das gesamte Quintessenz-Team trauert um eine sehr geschätzte und beliebte Kollegin. Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten ihren Angehörigen.

Die Geschäftsführung und die Mitarbeitenden der Quintessenz Verlags GmbH, Berlin

 

Klarheit für Zahnärzte in NRW bei Covid-Impfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen  hat in einem Erlass bestätigt, dass Zahnärzte, die in Schwerpunktpraxen Covid-19-Patienten behandeln oder regelmäßig in Pflegeheimen tätig sind, zur Impfgruppe erster Priorität zählen. Das berichtet ADP-Medien unter Bezugnahme auf das Schreiben und die Homepage der Zahnärztekammer Nordrhein. Die Rheinische Post hatte das am 9. Februar 2021 ebenfalls berichtet (siehe unten).

Zahnärztekammer und KZV Nordrhein waren an das Ministerium sowie Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann herangetreten, um Klarheit für die betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzte zu erreichen, und hatten Anfang Februar ihre Mitglieder in einem Brief informiert, der auch von den Medien aufgegriffen worden war. „Wir sind froh, dass uns das Ministerium nun endlich offiziell bestätigt, was uns Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereits vor Wochen zugesagt hatte“, erklärt Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein.

Die Koordination der Impfungen übernimmt die KZV Nordrhein, die aktuell die betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzte und die entsprechenden Gesundheitsämter kontaktiert. Die KZV Nordrhein bitte daher, von weiteren Rückfragen und eigenmächtiger Kontaktaufnahme zu den Gesundheitsämtern abzusehen. (Quelle: ADP-Medien)
 

Bundessozialgericht: unzureichende digitale Infrastruktur an den Gerichten

Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des BSG
Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des BSG
BSG/PicturePeople Kassel
Der Präsident des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel, hat im online durchgeführten Jahrespressegespräch über die Tätigkeit des Bundessozialgerichts insbesondere auf die große Bedeutung eines stabilen Sozialsystems hingewiesen. „Der Sozialstaat hat in der Pandemie den Stresstest gut bestanden“, so der Präsident. Denjenigen, die durch die Pandemie in finanzielle Not gerieten, sei ein möglichst unbürokratischer Zugang zu sozialen Leistungen ermöglicht und eine stabile medizinische Versorgung sichergestellt worden. Unbürokratisch bedeute aber nicht voraussetzungslose Leistungsgewährung „ins Blaue hinein“. Es bleibe daher abzuwarten, ob es mit dem Ende der Pandemie nicht zu vermehrten Rechtsstreitigkeiten um Rückforderungen und Erstattungsleistungen vor den Sozialgerichten komme.

Zudem machte Präsident Schlegel auf die vielfach noch unzureichende, aber dringend notwendige digitale Infrastruktur an den Gerichten aufmerksam. Obwohl seit 2013 eine Rechtsgrundlage dafür existiere, Gerichtsverhandlungen digital durchzuführen, fehle es zumindest auf Bundesebene noch immer an einer stabilen Software und datenschutzrechtlicher Sicherheit. „Auch in einer Pandemie ist effektiver Rechtsschutz zu gewährleisten.“ Diesem Auftrag sei das Bundessozialgericht, so der Präsident, auch im Pandemiejahr 2020 uneingeschränkt nachgekommen. „Allerdings würde es unsere Arbeit wesentlich erleichtern, könnten wir auf digitale Formate ohne datenschutzrechtliche Bedenken nicht nur zur Durchführung des Jahrespressegesprächs zurückgreifen.“ (Quelle: BSG)
 

„Intensivmedizinisch gibt es weiterhin keine Alternative zum Lockdown!“

Die Lage auf den Intensivstationen ist trotz eines Rückgangs der Patienten mit einem schweren Covid-19-Verlauf weiterhin ernst. „Wir haben immer noch keine durchschlagende Therapie. Insofern ist die Vermeidung der Sars-CoV-2-Infektion durch den Lockdown in Kombination mit der Impfung das medizinisch einzig Richtige“, sagt der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Professor Gernot Marx, Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care am Universitätsklinikum Aachen, am 8. Februar 2021.

Prof.Gernot Marx
Prof.Gernot Marx
Foto: DIVI
Als Intensivmediziner trage er derzeit eine besondere Verantwortung – für alle Patienten, die eine optimale und engmaschige Behandlung benötigten, nicht nur für die Patienten mit Corona. „Natürlich können wir den Lockdown nicht unendlich fortsetzen. Aber es ist zwingend erforderlich, dass wir die geltenden Maßnahmen weiter verlängern. Anfang März sollten wir dann wieder in die Diskussion einsteigen.“

Knapp 4.000 Patienten mit einer Sars-CoV-2-Infektion werden heute auf den Intensivstationen des gesamten Landes behandelt – immerhin bereits 1.700 weniger als zum Peak am 3. Januar mit 5.745 Patienten. „Aber das sind immer noch 1.000 Patienten mehr als zum Hochpunkt der ersten Welle im April 2020“, erinnert  Marx. „Ärzte und Pflegekräfte auf den Intensivstationen sind wirklich erschöpft – und wir rechnen mit einer dritten Welle, ohne die zweite schon hinter uns zu haben.“ Es gäbe bereits Regionen in Deutschland, die mit Blick auf die englische Mutation sehr genau beobachtet werden, um Rückschlüsse aus den Zahlen im DIVI-Intensivregister ziehen zu können.
DIVI-Präsident Marx wird deshalb nicht müde zu betonen, dass die Intensivmediziner vor allem Zeit bräuchten – Wochen, und am besten Monate, mit weiter sinkenden Infektionszahlen. „Wenn sich der Rückgang der Corona-Patienten auf den Intensivstationen seit Jahresbeginn in diesem Tempo fortsetzt, wird es April oder Mai, bis die Situation als entspannt gelten kann. Dies ist nur ohne einen erneuten Neuanstieg der Infektionszahlen realistisch.“ Er sei deshalb überzeugt, dass die Lage bis Ostern sehr ernst bleibe.
„Es gibt drei Dinge“, so Marx, „die wir brauchen, um die Pandemie dauerhaft unter Kontrolle zu bekommen: 1. Ausbreitung der Mutationen solange es geht hinauszögern, also Kontakte reduzieren, 2. sehr viel testen, um rasch auf Veränderungen im Infektionsgeschehen aufmerksam zu werden, 3. möglichst rasch möglichst viele Menschen impfen!“ (Quelle: DIVI)
 

Keine Klarheit bei Impfungen für Zahnärzte in NRW

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung und die Zahnärztekammer in Nordrhein hatten in der ersten Februarwoche in einem Brief an die Zahnärztinnen und Zahnärzte beklagt, dass es noch immer keine klare Positionierung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in Nordrhein-Westfalen zur Einstufung der Zahnärzte in der Impfstrategie des Landes gebe. Auch wenn Zahnärzte grundsätzlich in Gruppe 2 der bundesweiten Impfverordnung eingruppiert seien, gebe es auf Bundesebene eine Übereinkunft mit dem Bundesgesundheitsminister, dass Zahnärzte und Praxisteams in den Schwerpunktpraxen für die zahnärztliche Notfallbehandlung von Corona-Patienten und in der aufsuchenden Betreuung von Menschen in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen zur Gruppe 1 gehören und jetzt eine Impfung angeboten bekommen sollen. Auch sei unklar, wann und wie die übrigen Zahnärzte geimpft werden könnten. Problem sei, dass die Gesundheitsämter dies aber nur umsetzen könnten, wenn es vom MAGS eine entsprechende Information gibt, weil die Impforganisation selbst Ländersache sei (siehe auch den Brief im Original bei ADP-Medien).

Nun hat das MAGS klargestellt, dass auch Zahnärztinnen und Zahnärzte und Praxismitarbeiter aus den Schwerpunktpraxen und in der aufsuchenden Betreuung jetzt geimpft werden können. Das berichtet die Rheinische Post am 9. Februar 2021: „Eine Änderung der Impfstrategie gibt es bereits: In NRW können sich jetzt auch ein Teil der Zahnärzte und deren Mitarbeiter vorrangig impfen lassen. Das Gesundheitsministerium bestätigte, dass Zahnärzte und Beschäftigte, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, nunmehr zur Priorisierungsgruppe eins gezählt werden. Das gelte auch für Zahnärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patienten behandeln. Sie werden beim Personal im ambulanten und stationären Gesundheitsbereich genannt, das von Mittwoch an den Astrazeneca-Impfstoff bekommen soll“, so die Zeitung. (Quellen: ADP-Medien/Rheinische Post)
 

KBV: Corona-Schutzschirm für Niedergelassene reicht nicht aus

Die von der Bundesregierung geplante Verlängerung des Schutzschirmes für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten deckt aus Sicht der KBV nur einen Teil der durch die Pandemie entstehenden Honorarverluste ab. Im nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf zur Fortgeltung der epidemischen Lage über den 31. März 2021 hinaus ist zwar die Erneuerung des Schutzschirmes vorgesehen, jedoch nur für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung.

Die KBV hatte vehement die Verlängerung des Schutzschirmes angemahnt und begrüßt dies nun für Leistungen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), fordert aber zugleich mit aller Entschiedenheit auch den Schutzschirm für Honorarverluste in der extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV) fortzuführen. Von den Krankenkassen seien diese EGV‐Gelder für das Jahr 2021 vollumfänglich eingeplant, sodass es für diese nicht zu Mehrausgaben komme, heißt es in einer Stellungnahme der KBV.

In der jetzt geplanten Regelung sollen extrabudgetär vergütete Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, ambulante Operationen und Impfungen sollen dabei jedoch unberücksichtigt bleiben. Dies führe zu „untragbaren Ergebnissen und zu einer massiven Ungleichbehandlung zwischen Ärzten und Arztgruppen“, warnt die KBV. „Diejenigen, die einen großen Anteil ihrer Leistungen über die EGV beziehen, erhalten keinen Ausgleich und werden damit im Vergleich zu Ärzten, die überwiegend MGV‐Leistungen abrechnen, schlechter gestellt.“ Eine solche Ungleichbehandlung könne „durch keine Sachgründe gerechtfertigt werden“. (Quelle: KBV)
 

Deutlicher Rückgang bei Früherkennungsuntersuchungen

Die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung Anfang Februar vorgelegten Zahlen zur Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen weisen einen deutlichen Rückgang aus. So sind die Leistungszahlen bei so wichtigen Vorsorgeuntersuchungen wie Hautkrebs- oder Mammographie-Screening allein von März bis Mai 2020 um bis zu 97 Prozent eingebrochen. Im dritten Quartal habe es eine langsame Erholung der Zahlen gegeben, aber noch keinen Nachholeffekt.

Insbesondere Leistungen zum Hautkrebs-Screening liegen mit einem Minus von fast 15 Prozent immer noch sehr deutlich unter dem Vorjahresniveau. Beim Mammographie-Screening zeigen die Daten durch die Wiederaufnahme des Einladungswesens ab Mai eine leichte Erholung. Die Früherkennungskoloskopie zur Darmkrebsvorsorge liegt hingegen lediglich auf Vorjahresniveau trotz niedriger Inzidenzen im dritten Quartal.

„Die von uns ausgewerteten Daten für die ersten drei Quartale 2020 zeigen, dass die für die Früherkennung von potenziell ernsthaften Erkrankungen so wichtigen Vorsorgeuntersuchungen wie Hautkrebs- oder Mammographie-Screening von März bis Mai um bis zu 97 Prozent eingebrochen sind. Im dritten Quartal sehen wir zwar eine langsame Erholung der Zahlen, aber noch keinen Nachholeffekt“, so der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. Auch mit Blick diese drastisch eingebrochenen Leistungszahlen zur Früherkennung seien weitere Stützungsmaßnahmen für die Praxen dringend geboten (siehe oben). (Quelle: KBV/Zi)
 

Langfristige Partnerschaft: Solutio, Rose und DIE ZA arbeiten in Zukunft eng zusammen

Für eine enge und langfristige Zusammenarbeit gehen DIE ZA, die Solutio GmbH & Co. KG und die Rose GmbH zukünftig Hand in Hand. Die Vorteile der Softwarelösung „rose4charly“, einer Schnittstelle zur Vereinfachung des Factorings, sollen von nun an auch die Kunden der ZA begeistern. Das teilte DIE ZA Anfang Februar mit.

Quelle: DIE ZA
Im Rahmen dieser neuen Kooperation ist die Implementierung von „rose4charly“ ein erster, zukunftsorientierter Meilenstein. „Unsere Kunden profitieren bei der Verwendung der Factoring-Schnittstelle von einer strukturierteren Übersicht, einem erheblich geringeren Verwaltungsaufwand und schaffen zusätzliche Freiräume mit Hilfe der Digitalisierung der Praxisabläufe. Diese Effizienz verschafft den Kunden mehr Zeit für ihre Patienten und steigert die Wirtschaftlichkeit. Und das ist unser Hauptziel“, so Andreas Hitzbleck, Vorstand der ZA AG. „Wir sind froh, unseren Kunden ‚rose4charly‘ ab sofort anbieten zu können.“

Abrechnungsfachkräfte profitierten mit der Software-Erweiterung von einer sekundenschnellen Bonitätsabfrage im Karteireiter des Patienten und einer Statusmeldung zur aktuellen Einverständniserklärung des Patienten zum Factoring. Das Ergebnis der Abfrage und das Ablaufdatum sind daraufhin farblich im System markiert. Das System sorgt dafür, dass alle Einverständniserklärungen ohne manuellen Aufwand an einem zentralen Ort gespeichert sind und Ankaufanfragen direkt aus dem PVS gesendet und eingesehen werden können. Besonders praktisch sei zudem die digitale Erstellung der Einverständniserklärung mit dem Tablet. Diese Funktion könne optional hinzugebucht werden.

Ab sofort könne ein Rücksprachewunsch zu einer erklärungsbedürftigen Ankaufanfrage im Praxisverwaltungssystem eingestellt werden, um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten. Diese Funktion ist exklusiv für ZA-Kunden verfügbar, heißt es. Zudem haben Praxen nun stets den Überblick über das aktuell verfügbare Patientenbudget mithilfe einer Budgetüberwachung.

„Dank der engen Zusammenarbeit mit Solutio und Rose konnten wir mit der Integration von ‚rose4charly‘ in DIE ZA einen großen Meilenstein erreichen. Wir freuen uns auf die Umsetzung weiterer Projekte und arbeiten aktuell bereits an einer weiteren Verzahnung unserer Lösungen – wir sind sicher, dass wir zusammen noch viel mehr bewegen können. Mit Solutio und Rose haben wir zwei starke Partner an unserer Seite, mit denen wir gemeinsam die Digitalisierung des Praxisalltags gestalten wollen“, sagt Andreas Hitzbleck.

Ein nächster Meilenstein werde die Neuauflage des Kundenportals der ZA sein. Dieses überzeuge mit neuem Design, neuen Funktionen und einer weiteren Integration in die Lösungen von Rose und Solutio. (Quelle: DIE ZA)
 

Corona: Viele Menschen meiden die Zahnvorsorge

Verschobene Vorsorgeuntersuchungen aus Angst vor dem Corona-Virus: Seit der Krise trauen sich viele Menschen nicht mehr zum Zahnarzt. Aktuelle Daten der KKH –Kaufmännische Krankenkasse anlässlich des Tags der Zahnschmerzen am 9. Februar 2021 zeigten, dass die Bereitschaft zur Zahnvorsorge in der Pandemie so stark zurückgegangen ist wie seit Jahren nicht: Bundesweit sank die Zahl der KKH-Versicherten mit Zahnvorsorge im ersten Quartal 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 11 Prozent. Im zweiten Quartal, also von April bis Juni, nahmen sogar 19 Prozent weniger Versicherte einen Kontrolltermin beim Zahnarzt war. Die Kasse hat Stand November 2020 1,6 Millionen Versicherte.

In den Jahren vor der Pandemie habe die Bereitschaft zur Zahnvorsorge hingegen immer stagniert beziehungsweise sei nur minimal gesunken. 2019 und 2018 suchten 58 beziehungsweise 57 Prozent der KKH-Versicherten mindestens einmal den Zahnarzt zur Kontrolle auf, 2014 waren es 60 Prozent.

Die KKH rät dazu, die Vorsorgeuntersuchung auch während der Corona-Krise in Anspruch zu nehmen, und weist auch auf das Bonusheft hin. Laut Terminservice- und Versorgungsgesetz könnten Krankenkassen seit dem 1. Oktober 2020 aufgrund eines Ausnahmetatbestandes einmalig ein fehlendes Bonusjahr anerkennen. Gesetzlich sei jedoch nicht definiert, wann ein solcher vorliegt und ob dieser durch die Corona-Krise gegeben ist. Wer auf Nummer sicher gehen wolle, sollte auch während der Pandemie zur Zahnkontrolle gehen, so die KKH. In Zahnarztpraxen gelten generell sehr hohe Hygienestandards, was das Risiko einer Infektion für Patienten stark reduziert. (Quelle: KKH)
 

Zahl der Videosprechstunden auf über eine Million gestiegen

Die Zahl der Videosprechstunden steigt Corona-bedingt rasant an. Fast 1,2 Millionen Mal konsultierten Patienten im zweiten Quartal 2020 einen Arzt oder Psychotherapeuten per Video – so oft wie noch nie. Das zeigt eine aktuelle Analyse der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Seit Beginn der Pandemie vor einem Jahr schnellen demnach die Zahlen in die Höhe: Hat es 2019 bundesweit knapp 3.000 Videosprechstunden gegeben, waren es im ersten Halbjahr 2020 fast 1,4 Millionen. Dabei wurden im ersten Quartal rund 203.000 Videosprechstunden gezählt, im zweiten Quartal schon knapp 1,2 Millionen.

Weiter gestiegen ist nach den Daten der KBV auch die Zahl der Ärzte und Psychotherapeuten, die Videosprechstunden durchführen: Im zweiten Quartal 2020 waren es 31.397 und damit nahezu doppelt so viele wie im Vorquartal, wo bereits ein enormer Anstieg registriert worden war. Zum Vergleich: Im vierten Quartal 2019 waren es bundesweit 168. (Quelle: KBV)
 

id infotage dental 2021: Aussteller können sich ab sofort anmelden

Quelle: infotage dental
Die Vorbereitungen für die id infotage dental 2021 sind gestartet. Ab sofort können sich Aussteller anmelden und sich ihre individuelle Standfläche sichern. Alle interessierten Dentalhersteller, Dentalfachhändler und Dienstleister wurden persönlich angeschrieben und informiert, so die Veranstalter, die LDF GmbH. Anmeldungen sind sowohl für einen Standort als auch für beide, Frankfurt und München, zusammen möglich. Aussteller, die sich bis zum 31. März 2021 anmelden, erhalten einen Frühbucherrabatt. Die Anmeldeunterlagen sind auch auf der Homepage im Bereich Aussteller Anmeldung zum Download eingestellt unter www.infotage-dental.de.

Neu in diesem Jahr ist der Wegfall der Stornogebühren bis zum 10. August. Damit trage die LDF der allgemeinen Verunsicherung durch die Coronaentwicklung Rechnung. Der Messeexperte der LDF, Lutz Müller, erklärte dazu auf Anfrage: „Wir gehen davon aus, dass die Messen als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden können. Gleichzeitig nehmen wir aber eine Verunsicherung unserer Aussteller wahr, die aus der bisherigen Pandemieentwicklung resultiert. Diese können wir sehr gut nachvollziehen. Um Ausstellern die Entscheidung zu erleichtern, haben wir uns dazu entschieden, auf die in der Vergangenheit üblichen Stornogebühren für Frühbucher zu verzichten. Die Stornogebühren werden erst dann anfallen, wenn wir die Hallenpläne fertiggestellt haben.“ (Quelle: LDF GmbH)
 

ABZ eG meldet soliden Geschäftsabschluss 2019

Im 29. Geschäftsjahr der Abrechnungs- und Beratungsgesellschaft für Zahnärzte, eingetragene Genossenschaft (ABZ eG), meldet der Vorstand einen soliden Geschäftsabschluss für das Jahr 2019. Die Generalversammlung der ABZ eG fand coronabedingt im Januar 2021 und zum ersten Mal online statt. Der Geschäftsabschluss 2019 ist nicht von der Pandemie beeinträchtigt und zeigt aufgrund der Digitalisierungsoffensive, die der Vorstand im Jahr 2018 angestoßen hat, Betriebserträge, die leicht (6,5 Prozent) unter dem Vorjahr liegen. Der Jahresüberschuss beträgt 674.000 Euro (2018: 783.000 Euro). Die Teilnehmenden der Generalversammlung wählten Dr. Gerhard Kluge im Online-Voting einstimmig und erneut in den Aufsichtsrat.

Der Vorstandsvorsitzende Dr. Hartmut Ohm zog mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung der ABZ eG positive Bilanz. Er nannte mit der Erweiterung des Servicebereichs, dem Projekt ABZ-Digitalisierung 2025 und dem Ausbau der Praxisberatung die drei Schwerpunkte des Geschäftsjahres 2019. Im KFO-Factoring wurde ein moderates Wachstum erzielt, bei den KFO-Fallzahlen zeigt sich eine stabile Entwicklung. Nur bei den neuen Serviceangeboten sei, so Dr. Ohm, die Resonanz der Mitgliederpraxen noch verhalten. Die Genossenschaft könne mit 3.109 Mitgliedern auf eine starke Mitgliederbasis bauen.
Der Aufsichtsrat der ABZ eG setzt sich jetzt aus den Zahnärzten Dr. Gerhard Kluge aus München (Aufsichtsratsvorsitzender), Dr. Hans Huber aus Illertissen und Dr. Jens Kober aus München zusammen.

Wenig rosig sieht der Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020 aus. Das Bilanzergebnis wird unter anderem auch negativ beeinflusst werden von den Folgen der Corona-Pandemie. „Die direkten und indirekten Corona-Folgen abzumildern, stellt die ABZ eG strategisch und über das Geschäftsjahr 2020 hinaus vor große Herausforderungen“, sagt Dr. Hartmut Ohm. (Quelle: ABZ eG)
 

Prophylaxe-Leistungen fehlen: 34 Prozent weniger GOZ-Umsatz im 2. Quartal 2020

Die Auswirkungen der Corona-Krise sind in deutschen Zahnarztpraxen deutlich spürbar. Dies besonders bei privat liquidierten Leistungen. Insgesamt betrug der Umsatzrückgang im 2. Halbjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr mehr als ein Drittel, im April sogar 47 Prozent. Das berichtet die Bundeszahnärztekammer unter Bezug auf die GOZ-Analyse.

Ein wesentlicher Grund ist, dass Patienten auf kontrollorientierte Besuche und Prophylaxemaßnahmen wie zum Beispiel die Professionelle Zahnreinigung verzichteten – trotz höchster Hygienestandards und durchgängiger Erreichbarkeit der Praxen. Das Ausbleiben von privat Vollversicherten wird nicht durch Abschlagszahlungen abgefedert. (Quelle: GOZ-Analyse BZÄK)
 

KBV: Schutzschirm muss dringend verlängert werden

Dr. Stephan Hofmeister
Dr. Stephan Hofmeister
Foto: KBV/Axentis.de
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Stephan Hofmeister, hat erneut eindringlich die Verlängerung des Schutzschirmes für die vertragsärztlichen Praxen gefordert. Dies sei für die Aufrechterhaltung der ambulanten medizinischen Versorgung dringend erforderlich. „Wir erwarten, dass der Bundestag den Schutzschirm für die Dauer der Pandemie auf die ambulante Versorgung ausdehnt“, so wie das für die Krankenhäuser auch passiere, sagte Hofmeister in einem Video-Interview.

Hofmeister wies auf die schwierige und angespannte Situation in den Praxen hin. In den hausärztlichen Praxen beispielsweise würden täglich fast eine Million schwerkranke Patienten behandelt. Dazu kämen all diejenigen, die getestet werden müssten, die Sorgen und Ängste hätten, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Elf von zwölf Covid-Kranken würden ambulant versorgt und müssten nicht ins Krankenhaus. „Das heißt, die Praxen sind unter hoher Last“, konstatierte Hofmeister.

Daneben gebe es aber auch Praxen, die wegen der Ansteckungsgefahr und der Sorge der Bürgerinnen und Bürger vor einer Infektion weniger Patienten und infolgedessen deutliche Umsatzeinbrüche zu verzeichnen hätten, sagte Hofmeister. In der Regel seien das Spezial-Praxen, die in der Versorgung dringend gebraucht würden. „Auch deshalb brauchen wir dringend den Schutzschirm“, betonte der stellvertretende KBV-Chef.
Zugleich mahnte Hofmeister eine Nachbesserung der Impf-Priorisierung für Ärzte und Mitarbeiter „in der ersten Reihe“ an. (Quelle: KBV)


Coronavirus SARS-CoV-2: Tests auf eine Infektion durch Zahnärzte

Am 25. Januar 2021 ist die neue Coronavirus-Testverordnung vom 27. Januar 2021 rückwirkend in Kraft getreten. Zahnärzte und zahnärztlich geführte Einrichtungen können danach von den zuständigen Stellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) als weitere Leistungserbringer mit der Durchführung von PoC-Antigen-Tests beauftragt werden. Entsprechende Leistungen können sodann auch nach der Corona-TestVO abgerechnet werden.

PCR-Tests unterliegen hingegen weiterhin dem Arztvorbehalt und dürfen von Zahnärzten auch nicht im Auftrag des ÖGD durchgeführt werden, so die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in einer aktuellen Erläuterung. Auch haben asymptomatische Patientinnen und Patienten nach der Corona-TestVO nach wie vor keinen Anspruch auf eine präventive Testung in einer Zahnarztpraxis.

Weiterhin sind Zahnarztpraxen auch ohne Auftrag berechtigt, zur Erfüllung des Anspruchs von in der Einrichtung Tätigen bis zu zehn PoC-Antigen-Tests pro Monat und Tätigem in eigener Verantwortung zu beschaffen, zu nutzen und abzurechnen. Die aktuellen Informationen zu Tests durch Zahnärzte hat die BZÄK auf ihrer Internetseite zu Sars-CoV-2 zusammengestellt. (Quelle: BZÄK)
 

Wunschpatienten akquirieren: Jameda und Dampsoft kooperieren

Jameda, nach eigenen Angaben Deutschlands größte Arzt-Patienten-Plattform, und Dampsoft, einer der führenden Softwarehersteller für Zahnärzte, haben eine gemeinsame Schnittstelle für den Datenabgleich zwischen Praxisverwaltungssystem und Plattform entwickelt. Damit wollen sie Zahnärzte bei der Akquise ihrer Wunschpatienten zu unterstützen und gleichzeitig das Online-Terminmanagement noch effizienter zu gestalten, heißt es in der Pressemeldung.

Zahnärzte können durch die exklusive Kooperation ihre freien Termine von ihren Dampsoft Terminbüchern in ihr Jameda-Profil übertragen. So werde eine einfache Terminbuchung für die Patienten gefördert, die das Angebot auf der Plattform nutzten, um Ärzte zu suchen, Leistungsangebote und Empfehlungen anderer Patienten zu vergleichen und Termine zu buchen. „Zahnarztpraxen gewinnen durch die Repräsentanz und mit der Online-Terminvergabe auf der Plattform jameda neue, passende Patienten und bieten ihren Bestandspatienten einen weiteren nützlichen Service“, heißt es.

Die auf der Plattform gebuchten Termine werden automatisch in die Terminbücher von Dampsoft übertragen und können dort wie gewohnt verwaltet werden. Durch diesen automatischen Datenabgleich werde ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand in den Praxen vermieden und das Team behalte alle Termine im Blick. „Durch die Kooperation mit Jameda können wir unseren Kunden eine zusätzliche Lösung zur noch effizienteren Terminverwaltung anbieten“, so Janosch Greifenberg, Geschäftsführer der Dampsoft GmbH.

Dr. Florian Weiß, CEO von Jameda, sieht in der Kooperation große Synergieeffekte, die Zusammenarbeit zwischen Dampsoft und Jameda sei ein Meilenstein in der Gesundheitsbranche der die Basis für software-übergreifende Lösungen zur Praxisoptimierung lege und eine essenzielle Unterstützung für eine gelingende digitale Arzt-Patienten-Beziehung sei. (Quelle: Jameda)


Prof. Dr. Norbert Klusen erneut  Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung Gesundheit

Prof. Dr. Norbert Klusen
Prof. Dr. Norbert Klusen
Foto: Stiftung Gesundheit
Prof. Dr. Norbert Klusen ist für weitere fünf Jahre Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Gesundheit. Das hat das Gremium am 22. Januar 2021 entschieden. Klusen ist seit 2015 im Amt und tritt somit seine zweite volle Amtsperiode in dieser Funktion an. Vorher war er Mitglied im Stiftungs-Rat.
Zuvor war Klusen in verschiedenen leitenden Positionen und als Vorstand in Unternehmen der Industrie tätig. Ab 1993 war er Geschäftsführer der Techniker Krankenkasse und von 1996 bis 2012 deren Vorstandsvorsitzender.

„Bei all' der Dynamik in diesen Zeiten ist Kontinuität bedeutsam für die Stiftung“, sagt Dr. Peter Müller, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Gesundheit. „Eine Persönlichkeit von diesem Format, dieser Sachkunde und Kompetenz als Berater an der Seite zu haben, ist überaus wertvoll für uns.“
Die Stiftung Gesundheit setzt sich seit nunmehr 25 Jahren für mehr Transparenz im Gesundheitswesen ein. Satzungsgemäß betreibt sie die Arzt-Auskunft, das Verzeichnis aller in der Patientenversorgung aktiv tätigen Ärzte, Zahnärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland. Zudem zertifizieren sie gesundheitsbezogene Print- und Online-Medien und verleihen jährlich den Publizistik-Preis. (Quelle: Stiftung Gesundheit)


Dentsply Sirona hält an Absage für die IDS fest

Nach der Verlegung der International Dental Show (IDS) in den September 2021 bleibt Dentsply Sirona bei seiner Entscheidung, nach Abwägung aller Fakten von einer Teilnahme abzusehen. Dies gilt auch für die Dentsply Sirona-Marken VDW, MIS und Zhermack. Das teilte das Unternehmen Ende Januar 2021 mit.
Grundsätzlich stelle Dentsply Sirona die Sicherheit der Kunden und Mitarbeiter an erste Stelle bei allen Entscheidungen. Nach heutiger Einschätzung würden sich die zu erwartenden Einschränkungen aufgrund der COVID-19 Pandemie bis zur kommenden IDS nicht entscheidend ändern. Das Unternehmen geht unverändert davon aus, dass eine Beratungsnähe und -intensität, wie Dentsply Sirona und deren Kunden sie kennen und schätzen, mit großer Wahrscheinlichkeit auch im September nicht umgesetzt werden kann. Durch die bestehenden Reiseauflagen geht das Unternehmen auch weiter von weniger nationalen und vor allem internationalen Kundenbesuchen in Köln aus.

Walter Petersohn
Walter Petersohn
Foto: Dentsply Sirona
Walter Petersohn, Chief Commercial Officer von Dentsply Sirona, sagte: „Diese Entscheidung ist uns sehr schwergefallen. Wir respektieren die Bemühungen der Veranstalter, durch die Verlegung der 39. IDS in den September 2021 diese Messe zu ermöglichen. Für die Vorbereitung einer derart großen Messe brauchen wir jedoch absolute Planungssicherheit, die es angesichts der Covid-19 Pandemie im Moment leider nicht gibt. Vieles, was die IDS und ihre ganz besondere Dynamik ausmacht, sehen wir zudem auch im September 2021 aufgrund der dann vermutlich noch bestehenden Corona-Auflagen leider nicht gewährleistet. Zudem steht der Gesundheitsschutz unserer Kunden und Mitarbeiter an erster Stelle. Wir verzichten daher schweren Herzens auf eine Teilnahme in diesem Jahr und freuen uns jetzt schon auf unsere Teilnahme an der 40. IDS.“ (Quelle: Dentsply Sirona)


#GesundabMund: Film zeigt Hygiene hinter den Kulissen

Die BZÄK hat im Rahmen ihrer Kampagne #GesundabMund ein kurzes Video gelauncht, das den in der Öffentlichkeit zu wenig bekannten, hohen Hygieneaufwand in Zahnarztpraxen hinter den Kulissen zeigt. Dank der Hygiene-Expertise der Zahnarztpraxen werden Patienten und Personal vor Corona und anderen Infektionskrankheiten geschützt. Das Video kann auf Youtube abgerufen werden. (Quelle: BZÄK)

 

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