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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Juli 2022

Budgetkürzungen für Zahnärzte: Kabinett beschließt GKV-FinStG

Der heftig kritisierte Entwurf des Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – GKV-FinStG) ist am 27. Juli 2022 im Bundeskabinett behandelt und auf den Weg gebracht worden. Zu den Sparmaßnahmen gehören neben dem Wegfall der mit dem TSVG etablierten höheren Neupatientenvergütung bei den Ärzten auch Budgetdeckelungen bei den Vertragszahnärzten: „Die Punktwerte und Gesamtvergütungen für die vertragszahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz dürfen im Jahr 2023 höchstens um die um 0,75 Prozentpunkte und im Jahr 2024 höchstens um die um 1,5 Prozentpunkte verminderte Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einkommen im jeweiligen Jahr steigen“, heißt es im Entwurf. Das führe zu Minderausgaben für die GKV im Jahr 2023 in Höhe von rund 120 Millionen Euro und im Jahr 2024 in Höhe von rund 340 Millionen Euro.

Diese faktischen Kürzungen waren von Standespolitik und Wissenschaft seit Bekanntwerden des Entwurfs Anfang Juli heftig kritisiert worden, da sie vor allem die Verbesserungen im Bereich der Parodontalbehandlungen in Frage stellen.

Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Deutschen Bundestag zur Beratung und Abstimmung zugeleitet. (Quelle: QN/BMG)
 

DZR ermöglicht Patienten elektronischen Empfang von Rechnungen

In Zusammenarbeit mit IBM hat das DZR (DZR Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH) in Stuttgar ein Verfahren für den Empfang von elektronischen Rechnungen entwickelt. Als erste Teilnehmer am Verfahren können Versicherte der Krankenversicherungen Hanse Merkur und ARAG in ihren VersicherungsApps eRechnungen vom DZR erhalten und diese zur Erstattung weiterleiten.

Durch die DZR eRechnung könnten Patientinnen und Patienten der genannten Versicherungen nach Registrierung und Freigabe zukünftig alle Rechnungen von DZR direkt in die jeweilige VersicherungsApp geschickt bekommen, diese einsehen und dann einfach per Klick zur Erstattung bei der Versicherung einreichen, heißt es. „Der gesamte Kommunikationsweg wird von IBM ERiC Service gesichert, ist DSGVO konform gestaltet und erfüllt höchste Sicherheitsanforderungen. In den nächsten Monaten werden weitere Versicherungen an die DZR eRechnung angebunden“, so die Meldung.

„Wir freuen uns über die erfolgreiche Zusammenarbeit aller beteiligten Unternehmen und die Realisierung dieses zukunftweisenden Projektes“, so Konrad Bommas, DZR Geschäftsführer IT & Finanzen. „Ein weiterer Beitrag zu digitalen Lösungen in unserer Branche.“

Benötigt werden nur die ARAG GesundheitsApp oder die Hanse Merkur RechnungsApp. Beide gibt es bereits für Android und IOS in den jeweiligen App-Stores. Den App-Zugang erhalten Versicherte über ihre Versicherung, so das DZR. (Quelle: DZR)
 

ApoBank streicht Verwahrentgelte

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) wird für ihre Kundinnen und Kunden ab dem 27. Juli 2022 keine Verwahrentgelte mehr berechnen. Dieser Schritt folgt auf die Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB), die Leitzinsen mit Wirkung zum 27. Juli 2022 um 50 Basispunkte und den Zins für die Einlagefazilität auf 0 Prozent anzuheben. Die ApoBank hatte bereits bei Einführung angekündigt, keine Verwahrentgelte für Privatkunden mehr zu berechnen, sobald der Zins für die Einlagefazilität nicht mehr negativ ist.

Seit Juni 2014 hatte die EZB von Banken einen Zinssatz für ihre Einlagen bei der Zentralbank verlangt. Dieser war mit der Zeit gestiegen und betrug zuletzt -0,50 Prozent. Die ApoBank hatte im April 2022 Verwahrentgelte bei ihren Privatkunden eingeführt, um den dynamischen Anstieg ihrer Kundeneinlagen zu begrenzen.

Matthias Schellenberg, Vorstandsvorsitzender der ApoBank: „Wir begrüßen den Zinsschritt der Europäischen Zentralbank. Gerade in Zeiten, die durch die steigende Inflation und die Unsicherheiten infolge des Ukraine-Kriegs geprägt sind, ist das ein wichtiges Signal zur Geldwertstabilität. Für uns ist es selbstverständlich, diese Entlastung auch an unsere Kundinnen und Kunden weiterzugeben.“ (Quelle: ApoBank)
 

Chipmangel bei Gesundheitskarten: Versicherte erhalten Ersatzbescheinigungen

Die unterbrochenen Lieferketten und Produktionsengpässe bei elektronischen Chips und Halbleiterelektronik trifft jetzt auch die Krankenkassen in Deutschland. Wie das Deutsche Ärzteblatt am 21. Juli 2022 berichtet, fehlen vor allem bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) elektronische Gesundheitskarten (eGK). Rund 400.000 Versicherte hätten stattdessen Ersatzbescheinigungen erhalten. Das betrifft nicht nur Neuversicherte, denn die Gültigkeit einer eGK läuft nach fünf Jahren ab, dann müssen Versicherte von ihren Krankenkassen mit einer neuen Karte ausgestattet werden.
„Nach Einschätzung der Gematik sind von der aktuell angespannten Situation auf dem Chipmarkt alle Karten­hersteller betroffen, mit Auswirkungen auf die Ausgabe der eGK, wo es punktuell zu verzögerten Auslieferun­gen der Karten kommt", erklärte die Gematik auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes (DÄ).
Für die Versicherten entstehe daraus kein Nachteil, bestätigten sowohl der AOK-Bundesverband als auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV). Sie müssten nur diese Ersatzbescheinigung in der Arzt- oder Zahnarztpraxis vorlegen. Die Praxen könnten die erbrachten Leistungen wie gehabt abrechnen.
Bei bekannten Patienten sei das unproblematisch. Sei ein Patient neu in einer Praxis, müssten allerdings die Daten dann manuell in das Praxisverwaltungssystem aufgenommen werden. Das könnte je nach Patientenaufkommen den Praxisbetrieb belasten, so die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein gegenüber dem DÄ.
Die Situation soll sich aber ab Herbst wieder entspannen, so die Erwartung. Probleme macht das allerdings beim Elektronischen Rezept, für das die Versicherten eine NFC-fähige eGK und ein NFC-fähiges Smartphone benötigen. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)
 

Dr. Wilfried Woop als Präsident bestätigt

Dr. Peter Mohr, Vizepräsident, und Dr. Wilfried Woop, Kammerpräsident in Rheinland-Pfalz
Dr. Peter Mohr, Vizepräsident, und Dr. Wilfried Woop, Kammerpräsident in Rheinland-Pfalz
Quelle: LZK Rheinland-Pfalz
Dr. Wilfried Woop ist alter und neuer Präsident der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (LZK). Der 64-jährige Zahnarzt aus Neustadt an der Weinstraße erhielt auf der konstituierenden Vertreterversammlung (VV) der LZK am 9. Juli 2022 in Mainz das Votum der Delegierten. Woop: „Ich freue mich über das Vertrauen der Delegierten und darauf, die Zahnärzteschaft in den kommenden fünf Jahren vertreten zu dürfen. Es sind herausfordernde Zeiten, die Bedingungen werden keinesfalls einfacher. Wir sind als Zahnärztinnen und Zahnärzte dem Gemeinwohl verpflichtet. Daher ist Zahnmedizin integraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung – auf Augenhöhe mit der Allgemeinmedizin.“

Bereits seit der vergangenen Legislaturperiode 2017 bis 2022 führt Dr. Wilfried Woop die Zahnärzteschaft in Rheinland-Pfalz an. Ebenfalls im Amt bestätigt wurde Sanitätsrat Dr. Peter Mohr aus Bitburg. Er war bereits in den vorigen drei Wahlperioden Vizepräsident der Landeszahnärztekammer.
Neuer Vorsitzender der Vertreterversammlung ist Dr. Jochen Klemke aus Speyer. Gemeinsam mit seinem neu gewählten Stellvertreter Dr. Hartmut Lingelbach aus Mainz wird er die kommenden fünf Jahre die VV leiten. 

Als weitere Vorstandsmitglieder wurden gewählt: PD Dr. Dan Brüllmann (Mainz), Stefan Chybych MSc. (Trier), Dr. Andrea Habig-Mika (Mainz), Dr. Gerrit Meyer (Simmern), Dr. Michael Orth (Bad Dürkheim), Hendrik Scheiderbauer (Trier), Robert Schwan (Koblenz) und Dr. Jürgen Simonis (Hinterweidenthal). (Quelle: LZK Rheinland-Pfalz)
 

ZFA-Ausbildungsverordnung tritt am 1. August in Kraft

Die neue ZFA-Ausbildungsverordnung wurde am 25. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. August 2022 in Kraft. Aktuell hat die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK BW) den Bereich auf ihrer Webseite um den neuen Ausbildungsplan für Ausbilderinnen und Ausbilder (verabschiedet vom Berufsbildungsausschuss am 7. Juli 2022) sowie die „Umsetzungshilfe des Bundesinstituts der Beruflichen Bildung“, die Informationen für Ausbilder, Auszubildende, Berufsschullehrer und Prüfer bereithält, ergänzt.

Die LZK arbeitet nach eigenen Angaben derzeit mit Hochdruck daran, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, damit die Ausbildung nach der neuen ZFA-Ausbildungsverordnung in den Praxen möglichst reibungslos abläuft. Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung „Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen“ in den zuständigen Bezirkszahnärztekammern sowie in der LZK-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung, heißt es auf der Homepage der LKZ. (Quelle: LZK BW)

Dürr Dental als Top-Arbeitgeber ausgezeichnet

Das international agierende Familienunternehmen Dürr Dental wurde von der unabhängigen Arbeitgeber-Plattform kununu mit dem „Top Company Award 2022“ ausgezeichnet. Die jährliche Auszeichnung würdigt die am besten bewerteten Unternehmen auf der Plattform, wobei nur die besten 5 Prozent ausgezeichnet werden. Mitarbeiterbewertungen, Rezensionen, Gehälter und die Unternehmenskultur geben den Ausschlag für die Vergabe des „kununu Top Company Award“ an Unternehmen mit Top-Bewertungen auf der Plattform.
„Wir freuen uns sehr, dass wir von kununu ausgezeichnet wurden und somit bundesweit zur Top Spitzengruppe gehören“, so Martin Dürrstein, der das schwäbische Medizintechnik-Unternehmen als CEO inzwischen in dritter Generation führt. „Für uns ist die familiäre Zusammenarbeit im Team wichtig. Viele der fast 500 Mitarbeiter am Firmenhauptsitz in Bietigheim sind seit Jahrzehnten im Unternehmen. Einige haben hier mit der Ausbildung begonnen und arbeiten heute in leitender Funktion.“ Christian Melloh, Direktor HR, ergänzt: „Diese Auszeichnung hat einen ganz besonderen Stellenwert für uns. Das Ergebnis spiegelt nicht nur die Anerkennung und Wertschätzung durch die aktuellen Mitarbeiter wider, sondern ist auch ein positives Signal an Fachkräfte und zukünftige Talente, die auf der Suche nach einem attraktiven Arbeitgeber im Großraum Stuttgart sind." (Quelle: Dürr Dental)

Stiftung Warentest: Zahnpasta meridol mit „sehr gut“ bewertet

Die meridol Zahnfleischschutz Zahnpasta schnitt im aktuellen Zahnpasta-Check der Zeitschrift „Stiftung Warentest“ mit der Gesamtnote 1,3 und dem Testurteil „sehr gut“ ab. Zahnpasten ohne Fluorid wurden von der Redaktion direkt als „mangelhaft“ eingestuft und nicht auf weitere Kriterien geprüft, da ohne diesen Inhaltsstoff keine ausreichende Kariesprophylaxe möglich sei. Auch die Verwendung von Titandioxid wurde kritisch beurteilt. Geprüft wurden 31 Zahnpasten. An der meridol Zahnfleischschutz Zahnpasta lobte die Redaktion, dass diese mit mittlerem Abrieb Verfärbungen gut wegputzen würde. In der Kategorie „Kariesprophylaxe“ wurde die Zahnpasta zudem mit der Note 1,0 und „sehr gut“ bewertet. Auch in den Kategorien „Deklaration und Werbeaussagen“ (Note 1,5) sowie „Verpackung“ (Note 1,4) schnitt meridol Zahnfleischschutz Zahnpasta jeweils mit „sehr gut“ ab.
Besonderes Augenmerk legte „Stiftung Warentest“ bei der Prüfung auf den Inhaltsstoff Titandioxid, mit dem Zahnpasten ihr weißes Aussehen erhalten. Die Redaktion bewertete meridol Zahnfleischschutz Zahnpasta dabei mit der Note 1,0, da diese kein Titandioxid enthält. In Lebensmitteln, aber nicht in Kosmetikprodukten, ist der Stoff ab August EU-weit verboten, da er möglicherweise das Erbgut schädigt, wenn er in den Körper gelangt.
Die elmex Kariesschutz Zahnpasta wurde ebenfalls von „Stiftung Warentest“ geprüft und schnitt mit der Gesamtnote 2,2 und dem Testurteil „gut“ ab. Jedoch wurde beim Test die alte Formel bewertet. Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass diese Zahnpasta inzwischen in der neuen Formel, die so auch bereits im Handel verfügbar ist, kein Titandioxid mehr enthält. Wäre die aktuelle Formel berücksichtigt worden, hätte die Zahnpasta bei vier von fünf wichtigen Testkriterien ein deutlich besseres, wenn nicht sogar das beste Ergebnis erzielt, so Hersteller CP Gaba. (Quelle: CP Gaba)

Bayerischer Gesundheitsminister Holetschek erneuert Kritik an Investoren-MVZ

Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sieht Risiken durch den Vormarsch investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ). „Das Patientenwohl muss auch weiterhin im Mittelpunkt zahnärztlichen Handelns stehen. Deshalb treibt mich eine Sorge um – die Sorge vor einem ungebremsten und unumkehrbaren Wachstum investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren“, schreibt Holetschek in einem Editorial für das Bayerische Zahnärzteblatt, das heute erscheint.

Allein in Bayern hat sich die Zahl zahnmedizinischer MVZ von 2015 bis 2022 von 87 auf 230 erhöht. Viele davon sind in der Hand internationaler Investoren. „Dort, wo nicht mehr der Patient, sondern die Rendite im Fokus steht, können MVZ die Versorgungssicherheit gefährden. So kann eine flächendeckende Versorgung bedroht sein, wenn Investoren Versorgungskapazitäten tendenziell in lukrative Ballungsräume verlagern. Zudem ist zu befürchten, dass nicht mehr das gesamte Behandlungsspektrum abgebildet wird, sondern ein Fokus auf gut skalierbare, umsatzsteigernde Leistungen gelegt wird“, warnt der Minister.

In seinem Gastbeitrag fordert Holetschek das Bundesgesundheitsministerium erneut auf, sich des Themas anzunehmen und so schnell wie möglich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten. Die Diskussionen über die künftigen Rahmenbedingungen für investorengetragene MVZ müssten bundesweit geführt werden. Leider sei die Berliner Ampel bisher untätig geblieben. „Ich werde bei diesem Thema aber nicht nachlassen – denn einen weiteren Zeitverzug können wir uns nicht leisten“, so Holetschek.(Quelle: KZVB)

Entwurf des GKV-FinStG am 8. Juli 2022 zugestellt

Der umstrittene Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – GKV-FinStG) ist als Referentenentwurf den betroffenen Verbänden und Organisationen im Gesundheitswesen am 8. Juli 2022 offiziell zugestellt worden. Er kursierte bereits seit dem 4. Juli 2022, der jetzt auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eingestellte Entwurf datiert vom 30. Juni 2022. Nun haben die Verbände und Körperschaften eine Woche Zeit, Stellungnahmen zur sogenannten Verbändeanhörung im BMG einzureichen, wie der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer den Delegierten der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) bereits am 6. Juli 2022 in Dresden erläuterte. Die entsprechende Stellungnahme der KZBV wird bereits seit 30. Juni 2022 vorbereitet, nachdem Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach in einer Pressekonferenz erste Eckpunkte genannt hatte. Nach der Verbändeanhörung und einer folgenden Überarbeitung wird der Gesetzentwurf dem Bundeskabinett zugeleitet, das diesen verabschieden und dann an den Bundestag zur weiteren Beratung zuleiten muss. Hier wird es nach der 1. Lesung voraussichtlich eine weitere Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags geben, nach der vom Ausschuss eine Beschlussempfehlung an das Parlament gegeben wird und Änderungsanträge aus den Parteien in die 2. und die abschließende 3. Lesung des Gesetzes vor der finalen Abstimmung eingebracht werden. Ziel des Ministers ist es, das Gesetz direkt nach der Sommerpause des Bundestags zügig zur Abstimmung zu bringen.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Vergütungsobergrenzen in der vertragszahnärztlichen Versorgung 2023 und 2024 gekürzt und gedeckelt werden sollen: „Die Begrenzung des Anstiegs der zahnärztlichen Vergütung für Zahnbehandlung auf die im Jahr 2023 um 0,75 Prozentpunkte und im Jahr 2024 um 1,5 Prozentpunkte verminderte Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einkommen der GKV-Versicherten führt zu Minderausgaben für die GKV im Jahr 2023 in Höhe von rund 120 Millionen Euro und im Jahr 2024 in Höhe von rund 340 Millionen Euro“, heißt es dazu im Entwurf.

m Anschreiben an die Verbände etc. kündigte Lauterbach an, eine Expertenkommission für weitere Reformen in der GKV einsetzen zu wollen. (Quelle: QN/Ärzte Zeitung)
 

KZV Hessen: Immenser Vertrauensverlust in die Gesundheitspolitik

Die Enttäuschung ist riesig, der Vertrauensverlust immens: Was der am 4. Juli 2022 vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte Referentenentwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz an Sparmaßnahmen benennt, sorgt für Entsetzen in der hessischen Zahnärzteschaft und vielen anderen an der medizinischen Versorgung in Deutschland Beteiligten.

Stefan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der KZVH
Stefan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der KZVH
Foto: KZVH
„Mit den Leistungsbeschränkungen, die das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mit Blick auf den vorliegenden Entwurf erwarten lässt, wird die Umsetzung der erst vor einem Jahr in Kraft getretenen Parodontitis-Richtlinie und die gerade erst eingeführte neue Behandlungsstrecke für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ad absurdum geführt“, sagt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen (KZVH). Wie sich die Umsetzung der für Patientinnen und Patienten so wichtigen Behandlungsstrecke künftig darstellen wird, sei fraglich, so die KZVH.

„Die Zahnärzteschaft hat ihren Versorgungsauftrag zuverlässig erfüllt, ohne dafür besondere Zuwendungen zu erhalten wie andere im Gesundheitswesen Beschäftigte“, resümiert der KZVH-Vorstandsvorsitzende. „Zum Dank dafür präsentiert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach entgegen seines noch Ende Juni gegebenen Versprechens, Leistungen nicht kürzen zu wollen, schonwenige Tage später ein Maßnahmenpaket mit erheblichen Preisabsenkungen. Das ist im Hinblick auf die erforderliche Versorgung unserer Patientinnen und Patienten weder fair noch fachlich nachvollziehbar.“ (Quelle: KZVH)
 

„Keine Korrekturen auf dem Rücken der ambulanten Praxen“

Auch der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) kritisiert die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Regelungen zur Herabsetzung der Gesamtvergütung und die damit faktisch verbundene strikte Budgetierung der vertragszahnärztlichen Behandlung scharf. „Hier soll die Korrektur einer verfehlten Ausgabenpolitik auf dem Rücken der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen und deren Patientinnen und Patienten vorgenommen werden“, verdeutlichte der Bundesvorsitzende des FVDZ, Harald Schrader.

Der Druck auf die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte habe sich schon in den zurückliegenden Corona-Jahren massiv verstärkt, betonte Schrader. Bei den staatlichen Unterstützungsmaßnahmen wie dem Schutzschirm oder dem Corona-Bonus für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei für die ambulanten Praxen am Ende nur „warme Luft“ übriggeblieben. Jetzt komme weiterer Kostendruck auf die Praxen zu wegen steigender Energie- und Lohnkosten. „Budgetierung und Honorardiebstahl sind Instrumente aus der Kostendämpfungs-Mottenkiste, die wir nicht hinnehmen werden – ja nicht hinnehmen können!“, sagte Schrader und forderte die Streichung des entsprechenden Passus aus dem Gesetzentwurf. „Das wird ein heißer Herbst, sollte die Regelung nicht aus dem Gesetz gestrichen werden“, kündigte Schrader an. (Quelle: FVDZ)
 

Eigener Außendienst mit neuem Vertriebsleiter: DAISY stellt den Vertrieb neu auf

Mario Decker
Mario Decker
Foto: Daisy
Die Daisy Akademie + Verlag GmbH mit Sitz in Heidelberg stärkt die Vertriebsspitze. Seit Juli 2022 ist mit Mario Decker ein erfahrener Vertriebler mit umfassenden Branchenkenntnissen beim bekannten Anbieter für Abrechnungswissen an Bord. Zuletzt verantwortete der 52-Jährige rund drei Jahre lang den bundesweiten Verkauf beim Factoring-Unternehmen PVS Reiss GmbH aus Radolfzell am Bodensee und war dort insgesamt mehr als neun Jahre in verschiedenen Positionen tätig. Zuvor sammelte er Erfahrungen als Vertriebsmanager bei BFS health finance GmbH und war lange Zeit als Vertriebscoach aktiv, heißt es in der Unternehmensmeldung.

Decker wird die neugeschaffene Position des Vertriebsleiters Außendienst übernehmen und damit dem langjährigen Vertriebsleiter Oliver Holzmann zur Seite stehen, der sich zukünftig verstärkt um den Ausbau des Innendienstes und die Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategien kümmern wird. „Mit der Neuausrichtung begeht DAISY einen Paradigmenwechsel in der Vertriebsstrategie und setzt erstmals in der über 45-jährigen Firmengeschichte auf einen eigenen Außendienst“, blickt die geschäftsführende Gesellschafterin Sylvia Wuttig voller Zuversicht auf eine vielversprechende Zukunft. (Quelle: Daisy Akademie + Verlag GmbH)
 

Hängepartie beendet: KZVB schließt Vertragsverhandlungen mit BKK erfolgreich ab

Nach langwierigen Vertragsverhandlungen mit den Betriebskrankenkassen (BKK), die sich über Jahre hinzogen, hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) unter Vermittlung des Landesschiedsamts die Vergütungssicherheit für die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte für die Jahre 2020 und 2021 erreicht. Der Landesverband der Betriebskrankenkassen wird die anhängige Klage gegen die Entscheidung des Landesschiedsamts zurücknehmen. Es bleibt nach Angaben des KZVB-Vorsitzenden Christian Berger also bei den von der KZVB veröffentlichten Punktwerten. Somit sei auch die Ausgangsbasis für 2021 einvernehmlich vereinbart.

Für das Jahr 2021 wurde dem Vernehmen nach eine Punktwertanhebung vereinbart, die sich an den Verträgen mit anderen Krankenkassen orientiert. Für das Jahr 2022 wird vertraglich ebenfalls eine Punktwertanhebung vereinbart werden, die sich an den Verträgen mit den anderen Krankenkassen orientieren soll.

Der Landesverband Bayern des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) begrüßt das Ende der Vertragsverhandlungen, was Vergütungssicherheit für die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte bedeutet. (Quelle: FVDZ Bayern)
 

Behandlungsfehlerbegutachtung 2021: Wieder zahlreiche Never Events festgestellt

13.050 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst im Jahr 2021 erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt und ein Schaden festgestellt, in jedem fünften war der Fehler Ursache des erlittenen Schadens. Das geht aus der aktuellen Jahresstatistik 2021 zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst am 20. Juni 2022 in Berlin vorgestellt hat.

In 3.665 Fällen wurde ein Fehler und in 3.222 Fällen ein Fehler mit Schaden bestätigt. In 2.709 Fällen war der Fehler Ursache des erlittenen Schadens. „Die Dunkelziffer der Behandlungsfehler liegt deutlich über dem, was in der Begutachtungsstatistik sichtbar wird. Das ist vielfach wissenschaftlich belegt“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. „Um die Patientensicherheit mit gezielten Maßnahmen zu verbessern, sollte eine Nationale Liste für Never Events verpflichtend eingeführt werden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, dies auf die Agenda gesetzt hat.“ Never Events sind gut vermeidbare unerwünschte Ereignisse, die zu besonders schwerwiegenden Schäden bei Patientinnen und Patienten führen können. Dazu gehören zum Beispiel Patienten- und Seitenverwechslungen, Medikationsfehler oder zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen.

30 Prozent aller Vorwürfe (3.909 Fälle) betrafen die Orthopädie und Unfallchirurgie, rund 12 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1.608 Fälle), jeweils knapp 9 Prozent die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1.133 Fälle) sowie die Allgemein- und Viszeralchirurgie (1.130 Fälle). 8 Prozent entfielen auf die Zahnmedizin (1.081 Fälle) und knapp 6 Prozent auf die Pflege (750 Fälle). Über 26 Prozent der Vorwürfe bezogen sich auf 29 weitere Fachgebiete. (Quelle: MDS)

EBZ: Echtzeitbetrieb startet am 1. Juli, Pflicht ab 1. Januar 2023

Am 1. Juli 2022 beginnt in Zahnarztpraxen der Echtbetrieb des Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ). Das bisherige Verfahren vom Antrag über die Genehmigung bis zum Beginn der Behandlung soll damit erheblich beschleunigt und vereinfacht werden – mit vielen Vorteilen für Zahnärzteschaft und Patienten, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Bei dem digitalen und sicheren Verfahren werden Behandlungspläne für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO) und ab 2023 Parodontalerkrankungen (PAR), die bislang per Papier genehmigt wurden, in das EBZ überführt.

Noch bis Jahresende besteht die Möglichkeit, das EBZ im Praxisalltag kennenzulernen, bevor es zum 1. Januar 2023 für alle Zahnarztpraxen bundesweit verpflichtend wird, so die KZBV. Die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme haben die entsprechenden EBZ-Module bereitgestellt, die von den Praxen zügig bestellt und integriert werden sollten. Es werden von den PVS-Anbietern auch Schulungen dazu angeboten. Um das Verfahren zu nutzen, ist die Anbindung der Praxis an den KIM-Dienst der Telematikinfrastruktur erforderlich. Zahnarztpraxen müssen seit 1. Juli 2022 auch neue Kürzel beim Ausfüllen des Heil- und Kostenplans für Zahnersatz verwenden. Die entsprechende Liste und weitere umfangreiche Informationen zum EBZ können auf der Themenseite der KZBV abgerufen werden (Quelle: KZBV).
 

Implantologie: Hands-On-Kurse bei Osstem im Juli

Seit einem Jahr verantwortet ein neu aufgestelltes Team die Geschicke des Implantatanbieters Osstem Implants für den deutschen Markt. Kern der Strategie: Kundennähe, Zuwendung, Dialog, ein offenes Ohr, ein Gesicht und faire Preise. Auch mit seinen Hands-On-Kursen will das Unternehmen dieses Versprechen einlösen. Mitte Juli werden noch zwei Veranstaltungen in Frankfurt angeboten, deren Teilnahmen mit je 7 Punkten versehen ist. Es werden laut Unternehmen keine Teilnahmegebühren erhoben.

• Am 15. Juli wird der Schweizer Implantologe Dr. Nicolas Widmer über den minimalinvasiven internen Sinuslift durch krestalen Zugang referieren. Die Kurs- Teilnehmer werden die Gelegenheit bekommen, dieses Verfahren mit dem CAS Kit von Osstem Implants zu trainieren.

• Am 16. Juli wird Dr. Nicolas Widmer darstellen, wie sich Implantate einfach auf Knochenniveau setzen lassen. Die Teilnehmer werden mit dem „TAPER Kit“ und den konischen Implantatsystemen TS III und TS IV arbeiten. Die Anmeldung ist auf der Website oder telefonisch unter 06196/7775501 möglich. (Quelle: Osstem Implants)
 

Zum 1. Juli 2022 erhöht sich der Mindestlohn

Nach der Mindestlohnanpassungsverordnung erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn am 1. Juli von derzeit 9,82 Euro auf 10,45 Euro. Schon am 1. Oktober 2022 wird die nächste Anpassung auf auf zwölf Euro ansteigen. Gleichzeitig soll im Oktober 2022 die für Minijobs geltende Obergrenze von 450 Euro an den Mindestlohn angepasst werden. Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat dazu ein Merkblatt zu den Konsequenzen des gesetzlichen Mindestlohns für Zahnmediziner erstellt, das ab dem 1. Juli 2022 auch in angepasster Form zur Verfügung stehen soll. (Quelle: „Kammer Kompakt“ der LZKBW)
 

Berichts- und Lernsystem für Zahnarztpraxen: Neue Version von CIRS dent verfügbar

Seit vielen Jahren unterstützt das gemeinsame Berichts- und Lernsystem CIRS dent – Jeder Zahn zählt! von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Zahnärztinnen und Zahnärzte dabei, unerwünschte Ereignisse in ihren Praxen zu vermeiden. Die Sicherheit für Patientinnen und Patienten in der zahnärztlichen Versorgung wird damit weiter erhöht.

Das Internetportal www.cirsdent-jzz.de wurde jetzt optisch überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Es bietet unter anderem ein zeitgemäßes responsives Design, mit dem auch auf mobilen Endgeräten eine optimale Bildschirmdarstellung gewährleistet ist. Das Redesign der Website umfasst zudem neue Servicefunktionen für Nutzerinnen und Nutzer und wurde an die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen angepasst. (Quelle: Gemeinsame Mitteilung von KZBV/BZÄK)
 

Neue Testverordnung: Weiter bis zu zehn Tests pro Monat für Mitarbeiter

Die Bundesregierung hat zum 1. Juli 2022 die Änderung der Corona-Testverordnung beschlossen. Im Rahmen des einrichtungs- oder unternehmensbezogenen Testkonzepts können weiterhin pro Monat bis zu zehn PoC-Antigentests pro Mitarbeiter der Zahnarztpraxis durchgeführt werden, so die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Die Sachkosten für die Beschaffung der Tests werden je nach regionaler Regelung von den Kassenärztlichen Vereinigungen auf Antrag erstattet. Der Erstattungsbetrag hat sich von 3,50 Euro pro Test auf maximal 2,50 Euro reduziert.

Für den Fall einer Absonderung von Personal aufgrund eines positiven Corona-Testergebnisses bleibt es bei der Möglichkeit der kostenfreien Inanspruchnahme eines PoC-Antigentest in einem Testzentrum, da im medizinisch-pflegerischen Bereich die Freitestung zwingend erforderlich ist, um das berufliche Tätigkeitsverbot nach Ablauf der Quarantäne zu beenden. Nähere Informationen stellt die LZKBW in einem FAQ zur Verfügung. Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereingiung (KZBV) hat ihre Informationen aktualisiert und bietet unter anderem ein übersichtliches Schaubild zum Testen in der Zahnarztpraxis an. (Quelle: „Kammer Kompakt“ der LZKBW/KZBV)
 

Brandbrief: Ärzte kritisieren neue Corona-Testverordnung

Seit 30. Juni 2022 gelten neue Vorgaben, wer noch kostenfreie Corona-Bürgertests erhält, wer einen Beitrag von drei Euro pro Test oder die gesamten Testkosten zahlen muss. Die Ärzteschaft hält die neuen Regelungen für eine Zumutung für die ohnehin schon stark belasteten Arztpraxen. In einen gemeinsamen Brandbrief an Bundesgesundheitsminster Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen erklärt, dass sie den damit verbunden bürokratischen Aufwand für Abrechnung und Prüfung nicht mehr leisten könnten und mitgeteilt, dass sie die Prüfung der Abrechnung dieser Tests nicht mehr durchführen und deswegen keine Auszahlungen vornehmen können.

„Nach sehr sorgfältiger Prüfung der neuen TestV müssen wir Ihnen vor dem Hintergrund der schon jetzt bestehenden, eklatanten Betrugsproblematik mitteilen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen Bürgertestungen zukünftig nicht mehr abrechnen und auszahlen können“, heißt es in Brief. Arztpraxen sollten wegen des Aufwands prüfen, ob sie überhaupt noch Bürgertests anbieten wollen, verpflichtet seien sie dazu nicht.

Für kostenfreie oder vergünstigte Tests müssen die Testpersonen jetzt Nachweise erbringen und zum Teil Formulare vorlegen, zum Beispiel über ein Musterformular, das auf der Internetseite des BMG eingestellt ist. (Quelle: KBV/BMG)
 

DIY: Zahnaufhellung Top-Thema bei TikTok

Weltweit nutzen mehr als eine Milliarde Menschen den chinesischen Social-Media-Kanal TikTok, und natürlich sind auch Zähne ein Thema. Unter den Do-it-yourself-Themen rund um Zähne ist dabei die Zahnaufhellung Spitze. Das Thema „Teeth Whitening“ hat mehr als zehn Millionen TikTok-Views, so die Recherche des us-amerikanischen Unternehmens „Express Dentist“. Auf Platz zwei stehen Gummiband-Brackets, um Zahnlücken zu schließen, gefolgt von DIY-Prothesen und Zahnfüllungen. Diese DIY-Tipps seien durchaus gefährlich, zum Beispiel, wenn Zitronensaft oder stark abrasive Produkte eingesetzt werden, um verfärbte Zähne zu bearbeiten. Beim Thema Zahnfüllungen gehe es bei TikTok häufig um Formkorrekturen. (Quelle: ExpressDentist.com)

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