Neuer Imagefilm für das Berufsbild von Zahnmedizinischen Fachangestellten
Der Fachkräftemangel im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnmedizinischer Fachangestellter ist alarmierend. Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg möchte dem Fachkräftemangel bei Zahnmedizinischen Fachangestellten begegnen. Um den Ausbildungsberuf und das Berufsbild der Zahnmedizinischen Fachangestellten zeitgemäß zu bewerben, hat die Kammer einen neuen, modernen Kurzfilm produzieren lassen, der sich an Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Schulabgängerinnen und Schulabgänger richtet. Pünktlich zur Woche der Ausbildung ist der Film mit dem Titel „Sei wie wir – werde ZFA“ auf dem YouTube-Kanal der Kammer zu sehen.
„Die Resonanz in unserem Instagram-Kanal ist überwältigend, der Film kommt bei der Zielgruppe sehr gut an“, freut sich der Präsident und Sprecher der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Torsten Tomppert. „Besonders erfreulich ist, dass die Kolleginnen und Kollegen dankbar für unsere Initiative sind und den Film auf ihren Social-Media-Kanälen sowie ihren Praxis-Webseiten teilen“. Das Video ist auf dem Kanal der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg auf YouTube eingestellt. (Quelle: LZKBW)
ZBV Schwaben unterstützt beim Thema GOZ und wird politisch aktiv
Der Zahnärztliche Bezirksverband Schwaben (ZBV Schwaben) gibt als betriebswirtschaftliche Antwort auf den seit 65 Jahre währenden Stillstand des GOZ-Punktwerts die „Bayerische Tabelle 2023“ heraus. Sie vergleicht zahnärztliche Leistungen im BEMA mit GOZ und GOÄ. Gleichzeitig reagiert der ZBV politisch. Mit Praxisplakat und Informationsblatt zur Weitergabe an die Patientinnen und Patienten klären die schwäbischen Zahnärztinnen und Zahnärzte über die Beschränkungen auf, denen die zahnärztlichen Leistungen mit Beginn 2023 unterworfen sind.
ZBV-Vorsitzender Christian Berger: „Die Bundesregierung stellt der Bundeswehr ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro zur Verfügung. An der zahnärztlichen Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger will sie eine halbe Milliarde einsparen: im Jahr 2023 stehen 120 Millionen und im Jahr 2024 340 Millionen Euro weniger für die zahnärztliche Behandlung zur Verfügung – das hat gravierende Folgen, insbesondere bei der neuen systematischen Parodontitis-Behandlung“.
Nun klärt der ZBV Schwaben die Patienten auf. Mit einem Praxisplakat und einem Infoblatt will er die Zahnarztpraxen im Kontakt mit den Patienten unterstützen. „Erstklassige Behandlung: Machen wir! Schnelle Termine können wir leider nicht immer anbieten“ lautet die Botschaft. Im Erklärtext folgt der Hinweis, dass die Bundesregierung die Mittel für die zahnmedizinische Versorgung begrenzt hat. Weder die Krankenkassen noch die Zahnärztinnen und Zahnärzte können ihre Patienten vor diesen Einschränkungen schützen.
Als betriebswirtschaftliche Antwort auf die Schieflage der Honorare bietet der ZBV die Bayerische Tabelle 2023 an. Sie ermöglicht den direkten Vergleich zwischen der Vergütung im BEMA und in der GOZ. Zusätzlich gibt sie die für die jeweilige Leistung zur Verfügung stehende Zeit in Minuten auf der Basis des Mindesthonorarumsatzbedarfs/Stunde von 350 Euro an.
Die Mitglieder des ZBV Schwaben erhalten in Kürze die Bayerische Tabelle 2023, Poster und Infoblatt kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Tabelle kann darüber hinaus über den ZBV Schwaben zum Preis von 19 Euro zuzüglich Versand bestellt werden. Dort gibt es auc weitere Informationen zur Tabelle. (Quelle: ZBV Schwaben)
Gute Resonanz auf Informations- und Protestveranstaltung in Rendsburg
Für Mittwoch, 22. März 2023, hatte die schleswig-holsteinische Zahnärzteschaft ihrer Sorge um die zahnmedizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten und die Zukunft ihrer Praxen eine Stimme verliehen. Um gehört zu werden, veranstalteten der Landesverband des größten unabhängigen Interessensverbands der Zahnärzte, der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ), und die beiden zahnärztlichen Körperschaften, die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein sowie die Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KZV S-H) gemeinsam eine Informations- und Protestveranstaltung in Rendsburg.
Es habe reges Interesse geherrscht, so die Zahnärztekammer: 200 Teilnehmende vor Ort im Rendsburger ConventGarten Hotel und 450 Anmeldungen bei der Online-Übertragung der Veranstaltung. Dabei wurde insbesondere über das neue GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) debattiert. „Mit dem GKV-FinStG ist die Budgetierung zurück. Leistung wird bestraft. Der Leidtragende wird langfristig der Patient sein“, erläutert Dr. Roland Kaden, FVDZ-Landesvorsitzender. „Wir sind Ärzte und sind diesen Protest unserer ethischen Berufsauffassung schuldig. Wir protestieren für unsere Patienten, damit ihre Versorgung nicht den Bach runtergeht.“
„Es wurden neue Leistungen für die Parodontitisbehandlung der Patienten in die Versorgung gebracht. Alle waren sich über die Folgen und auch die entstehenden Kosten im Klaren. Und nun, wo die Patienten diese Behandlungen in Anspruch genommen, unsere Zahnärzte sie erbracht haben und die Folgebehandlungen anstehen, werden die Finanzmittel dafür gekappt. Dies ist eine Unverschämtheit,“ sagt Dr. Michael Diercks, Vorstandsvorsitzender der KZV Schleswig-Holstein.
„Auch im Bereich der Privathonorare sind wir einzigartig. Oder gibt es eine Berufsgruppe, die seit 35 Jahren zu den gleichen Honoraren arbeitet?“, so Dr. Michael Brandt, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. „Der 1988 eingeführte Punktwert in der privaten Gebührenordnung (GOZ) wurde nie erhöht, eine ärztliche Beratung wird seitdem zum 2,3-fachen Satz mit 10,72 Euro vergütet, bei einer Preissteigerung von 99,24 Prozent ein Skandal.“ Die Inflation sowie die steigenden Kosten täten ihr Übriges und trügen zu der immer größer werdenden Sorge in der Zahnärzteschaft bei. Der FVDZ SH, die KZV S-H und die Zahnärztekammer sahen daher die Notwendigkeit, in einer Veranstaltung auf die negativen Folgen für die Patientenversorgung und die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen hinzuweisen. „Für begrenzte Mittel kann es eben auch nur begrenzte Leistungen geben!“ (Quelle: ZÄK SH)
Zahnärzteschaft BW: „Abschaffung des Budgetdeckels jetzt!“
Die Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg fordert die Aufhebung bestehender Vergütungsobergrenzen, die zu Lasten der zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung gehen und insbesondere die Prävention beschädigen. Hintergrund ist die Budgetfreiheit, die jüngst für andere ambulante Bereiche auf den Weg gebracht wurde. So hat der Bundestag am 16. März 2023 das Gesetz zur Neuorganisation der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) verabschiedet, in dem die „Entbudgetierung von Leistungen in der ambulanten Pädiatrie“ enthalten ist (siehe untenstehende Meldung). Zudem hat Gesundheitsminister Lauterbach zugesichert, dass auch bei den Hausärzten die Budgets abgeschafft werden und dies auf weitere Bereiche ausgeweitet werden soll. Weitere Kostendämpfungsgesetze solle es dagegen nicht geben.
Dr. Torsten Tomppert, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) und zugleich Präsident der dortigen Landeszahnärztekammer, erklärt dazu: „Wir begrüßen es, dass sich der Minister endlich den Problemen des ambulanten Sektors annimmt und eine nachhaltige Stärkung der flächendeckenden medizinischen Versorgung auf der Agenda hat. Es ist elementar wichtig, den Einsatz für die Gesundheit der Bevölkerung nicht mit einem Budgetdeckel, also faktisch mit Honorarkürzungen, zu bestrafen.“ Die negativen Auswirkungen von Budgets betreffen jedoch alle Bereiche der ambulanten Versorgung. „Die Budgetfreiheit muss daher auch für den zahnärztlichen Bereich kommen“, so Tomppert.
„Wenn sich Herr Lauterbach selbst als ‚Befürworter der freien Fachärzteschaft in Niederlassung‘ bezeichnet, sollte er die Perspektive der Zahnärzteschaft genauso berücksichtigen“, so Tomppert. Die flächendeckende, wohnortnahe zahnärztliche Versorgung sei nur durch ein engmaschiges Netz von Praxen niedergelassener Zahnärztinnen und Zahnärzte zu gewährleisten. „Dafür braucht es gute Rahmenbedingungen, sonst sinkt die Niederlassungsbereitschaft der jungen Generation weiter und die bestehenden Versorgungsstrukturen werden gefährdet.“ (Quelle: KZV BW)
22. März 2023, Rendsburg: Schleswig-Holsteins Zahnärzteschaft vereint gegen neues GKV-Gesetz
Der Landesverband Schleswig-Holstein des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) und die beiden zahnärztlichen Körperschaften, die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein sowie die Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KZV S-H) organisieren gemeinsam eine Informations- und Protestveranstaltung in Rendsburg. Sie wollen damit ihrer Sorge um die flächendeckende Patientenversorgung Gehör verschaffen und rufen landesweit die Zahnärzteschaft zur Teilnahme am Mittwoch, 22. März 2023, ab 11 Uhr auf. Hintergrund sind die für 2023 und 2024 gedeckelten Budgets aufgrund des GKV-Finanzstärkungsgesetzes und die auf der anderen Seite durch Inflation und steigende Kosten unter Druck stehenden Zahnarztpraxen.
Jessica Band, ETL Hamburg, wird dazu zum Thema „Betriebswirtschaft in der Zahnarztpraxis und Auswirkungen des „GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes“ referieren. Für begrenzte Mittel kann es eben auch nur begrenzte Leistungen geben!
Die zentrale Informations- und Protestveranstaltung findet im Hotel ConventGarten in Rendsburg statt. Dazu folgt der Aufruf an die Zahnärztinnen und Zahnärzte des Landes Schleswig-Holstein, ihre Praxen an diesem Tag für zwei Stunden zu schließen. Ein Notfallvertretungsdienst ist organisiert. (Quelle: ZÄK Schleswig-Holstein)
OVG: Rückforderung von Corona-Soforthilfen war rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in Sachen Corona-Soforthilfen entschieden: Die erfolgten (Teil-)Rückforderungen von Corona-Soforthilfen sind rechtswidrig und die Rückforderungsbescheide deshalb aufzuheben. Das Land hat sich bei der Rückforderung nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Wenn Zuwendungsempfänger die Corona-Soforthilfen in dem dreimonatigen Bewilligungszeitraum im Frühjahr 2020 nicht oder nur teilweise zu diesen Zwecken benötigt haben, darf das Land allerdings neue Schlussbescheide erlassen und überzahlte Mittel zurückfordern. Das hat das Oberverwaltungsgericht am 17. März 2023 entschieden und damit drei Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Ergebnis bestätigt.
Der Senat hat die Revision jeweils nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. (Quelle: OVG NRW)
Unabhängige Patientenberatung wird mit Stiftung neu organisiert
Der Bundestag hat am 16. März 2023 mit den Stimmen der Regierungskoalition das Gesetz zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) beschlossen. Die UPD soll künftig als eine Stiftung bürgerlichen Rechts angelegt werden, bislang wurde sie in einen Ausschreibungsverfahren organisiert. Die Mittel für die UPD (15 Millionen Euro jährlich) sollen aus den Töpfen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Privaten Krankenversicherung (7 Prozent der Summe) kommen – das hatten GKV-SV und PKV-Verband im Vorfeld stark kritisiert, sie halten das für verfassungswidrig. (Quelle: Deutscher Bundestag)
Entbudgetierung für Kinder- und Jugendärzte, Änderung bei Arzneimitteln
An das Gesetz zur UPD (siehe oben) angehängt wurde die Entbudgierung der Kinder- und Jugendmedizin und der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Das war von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach angekündigt worden, da die Kinderärzte durch die Pandemiefolgen und Infektionswellen besonders stark belastet und die Kinderärztliche Versorgung in den Kliniken aufgrund der Budgets immer weiter zurückgefahren worden war.
Ebenfalls angehängt sind Regelungen, mit denen der Mangel bei Arzneimitteln gelindert werden soll. Die erweiterten Austauschmöglichkeit für Apotheken nach der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung wird bis Ende Juli 2023 verlängert. (Quelle: Deutscher Bundestag)
Antrag der Unionsfraktionen für Zuschuss verschoben
Die Abstimmung über den Antrag der Unionsfraktionen (siehe unten) ist von der Tagungsordnung des Deutschen Bundestags (90. bis 92. Sitzung) der Kalenderwoche 11/23 gestrichen und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben worden. Das erfuhr das Präsidium des Verbands medizinischer Fachberufe aus den Kreis der Antragsteller der Unionsfraktion. (Quelle: QN)
Unionsfraktionen wollen 500 Euro Zuschuss für Gesundheitspersonal
Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ „unverzüglich einen umfassenden, bundesweite Zuschuss von mindestens 500 Euro für Medizinische Fachangestellte, Zahnmedizinische Fachangestellte, Beschäftigte in der Notfallmedizin, Beschäftigte im Rettungsdienst, in den Ambulanzen und weitere Beschäftigte in Kliniken, Ambulanzen und Praxen „im Rahmen des §Paragrafen 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz auf den Weg zu bringen und die Mittel hierfür zur Verfügung zu stellen“.
Als Begründung wird angeführt, dass diese Gruppen bislang keine Anerkennung für ihre Leistungen in der Corona-Pandemie bekommen hätten, wie sie Kräfte in der Intensivpflege oder in Pflegeeinrichtungen erhalten haben. Die Bundesregierung habe es versäumt, das Pflegebonusgesetz trotz mehrfacher Anträge und Aufforderungen durch die (oppositionelle) Unionsfraktion nachzubessern. (Quelle: Bundestags-Drucksache 20/5809)
Streiks im Gesundheitswesen 14./15., 21. und 30. März 2023
Die Gewerkschaft Ver.di hat für den 14. und 15. März 2023 zu bundesweiten Warnstreiks im Gesundheitswesen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Psychiatrien und Rettungsdiensten aufgerufen. Protestiert werden soll gegen das in der zweiten Tarifverhandlungsrunde von Bund und Kommunen vorgelegte, aus Sicht der Gewerkschaft unzureichende Angebot.
Am 21. und 30. März 2023 sollen dann die angestellten Klinikärzte an den kommunalen Krankenhäusern streiken, kündigt der Marburger Bund an. Zentrale Warnstreikkundgebungen soll es am 21. März in Hamburg und am 30.März in München geben. Auch hier geht es um das Angebot von Bund und Kommunen in den aktuellen Tarifverhandlungen. (Quellen: ver.di/Marburger Bund)
„Welt“ berichtet über Ungereimtheiten in Lauterbachs Lebenslauf
Die „Welt“ hat Ungereimtheiten in den Angaben von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl W. Lauterbach in einer Bewerbung auf eine Professur an der Universität Tübingen gefunden. Dabei soll es unter anderem um Studienprojekte gehen, in denen Lauterbachs Rolle nicht so führend war, wie er angegeben haben soll. Auch ein Buchprojekt der Robert-Bosch-Stiftung, das Lauterbach angeführt haben soll, sei so nicht zustande gekommen. Die „Frankfurter Rundschau“ berichtet über Lauterbachs Reaktion, die er exklusiv bei der Frankfurter Rundschau/Ippen.Media abgegeben hat. Den konkreten Fall könne er nicht mehr rekonstruieren, so Lauterbach. Die Vorwürfe der „Welt“ ließen sich derzeit nicht unabhängig überprüfen, so die Autoren der FR. (Quelle: fr.de)
Ausschuss berät über Lauterbachs Digitalisierungspläne
Der Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestags berät am 15. März 2023 über die digitalpolitischen Projekte und Pläne des Gesundheitsminsiteriums. Dazu ist Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach zu Gast im Ausschuss. „Die öffentliche Anhörung beginnt um 16 Uhr im Saal 3.101 des Marie-Elisabeth-Hauses und dauert etwa eine Stunde. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen“, so die Ankündigung auf der Internetseite des Deutschen Bundestags. (Quelle: Deutscher Bundestag)
Krankenhausreform: Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein beauftragen Gutachten
Die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein stehen den Reformplänen von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach für die Krankenhäuser kritisch gegenüber und halten die geplanten Eingriffe in die Hoheit der Länder für zu weitreichend. Sie haben daher bei der Universität Augsburg ein Rechtsgutachten angefordert, das die Frage verfassungsrechtlich prüfen und noch im Frühjahr vorliegen soll. (Quelle: Spiegel)
S3-Leitlinie Idiopathische Kondylusresorption aktualisiert
Für das seltene Krankheitsbild der idiopathischen Kondylusresorption, das vorwiegend junge Frauen im Alter von 15 bis 35 Jahren betrifft, ist unter Führung der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. (DGMKG) die Leitlinie aktualisiert worden. In den meisten Fällen der Kondylusresorption sei die Ursache nach wie vor unbekannt, unterschiedliche Theorien zu Ätiologie und Pathogenese resultierten in unterschiedlichen Ansichten bezüglich des zu wählenden Therapieansatzes. Widersprüchliche Studienergebnisse erschwerten die Konsensfindung.
„Zurzeit existiert starke Verunsicherung auf Seiten der Behandelnden bezüglich der Ätiologie und Pathogenese der Idiopathischen Kondylusresorption mit daraus resultierender Verunsicherung bezüglich deren Diagnostik und Therapie. Gleichzeitig geht dieses Krankheitsbild mit starken Einschränkungen der Lebensqualität für die betroffenen Patienten sowie mit langfristigen Folgeschäden im Kiefergelenk einher. Ziel dieser Leitlinie ist es daher, das Bewusstsein der Behandelnden für dieses Krankheitsbild zu stärken und einen Leitfaden zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen darzustellen. Desweiteren zielt die Leitlinie auf eine Weiterführung bereits angestoßener Standardisierungsprozesse in den Bereichen Diagnostik und Therapie ab, um so als Leitfaden für die Praxis eine frühzeitige Erkennung, eine suffiziente Therapie und infolgedessen die Vermeidung von schwerwiegenden Komplikationen zu begünstigen“, heißt es dazu.
Die Leitlinie ist im Leitlinienregister der AWMF mit Langfassung, Kurzfassung und Leitlinienreport verfügbar. (Quelle: AWMF)
Campact startet Appell gegen Spekulation mit Arztpraxen
Der Verein Campact, der sich als überregionale politische Bürgerbewegung versteht, hat einen sogenannten Appell neu gestartet: „Keine Spekulation mit Arztpraxen!“ Er bezieht sich auf die Pläne von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, die Aktivitäten von Fremdinvestoren im Gesundheitswesen zu beschränken, und die dazu laufende Lobbyarbeit der Investoren-Lobby. Ziel sind mehr als 100.000 Unterschriften unter diesen Campact-Appell, die dann direkt an Lauterbach übergeben werden sollen.
Zur Ausrichtung heißt es auf Internetseite: „Damit sich die Investoren nicht durchsetzen, müssen wir Patientinnen und Patienten jetzt für unsere Arztpraxen einstehen. Gemeinsam fordern wir von Lauterbach, den Ausverkauf unserer Gesundheit zu stoppen. Die Zeit drängt: Jede Woche greifen Investmentfirmen nach weiteren Praxen. Auch Krankenhäuser sollen Profite abwerfen – als wären sie Unternehmen. Was nicht genug Geld bringt, fliegt raus. Kinderkliniken? Geburtshilfe? Rentiert sich nicht und wird deshalb oft geschlossen. Gegen das Rendite-Denken muss Lauterbach jetzt vorgehen.
Auch viele Ärztinnen und Ärzte wehren sich gegen den Ausverkauf der Praxen – obwohl sie selbst daran ordentlich verdienen könnten. An der Seite solcher Mediziner stellen wir uns den Spekulationen mit Praxen entgegen und fordern von Lauterbach: Gesundheit statt Profite!“ (Quelle: Campact)
KI-CAD-Anbieter H3D startet Zusammenarbeit mit Modern Dental Pacific
Das in Kopenhagen ansässige Unternehmen H3D hat angekündigt, dass es in Zusammenarbeit mit Modern Dental Pacific (Australien), Andent (Australien) und Ortodonzia Estense (Ferrara/Italien) eine neue KI-CAD-Software für den Dentalbereich entwickelt. Modern Dental Pacific ist eine Tochtergesellschaft des weltweit größten Dentalherstellers, der Modern Dental Group (Hongkong), zu der zum Beispiel auch Permadental gehört.
Der Einstieg von H3D in den Dentalbereich folgt auf den großen Erfolg des Unternehmens in der Audiobranche, wo es sich zum Marktführer für CAD-Anwendungen mit Einsatz Künstlicher Intelligenz entwickelt hat. Das dänische Unternehmen arbeitet hier mit renommierten Marken wie Sennheiser, Amplifon und Formlabs zusammen.
Mit dem KI-CAD von H3D können laut Unternehmen Hunderte von Bestellungen innerhalb von fünf Minuten bearbeitet werden. Das System sei absichtlich so einfach gestaltet worden, dass es auch von Mitarbeitern bedient werden könne, die keine CAD-Techniker sind. Da die Dentalindustrie die digitale Zahnmedizin weiter vorantreibt, geht H3D davon aus, dass KI-CAD den Trend zu intraoralen Scannern und 3-D-Druck weiter beschleunigt. Die KI-CAD-Anwendung von H3D für Schienen wird im dritten Quartal 2023 auf den Markt kommen, Kronen, Zahnersatz und Aligner folgen in Kürze, so die Ankündigung. Das Unternehmen nehme derzeit Interessensbekundungen für sein Innovators-Programm entgegen, das einen frühzeitigen Zugang zum KI-CAD-Produkt sowie vergünstigte Preise biete. (Quelle: H3D)
Neuer Vorstand der KBV
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat einen neuen Vorstand. Erwartungsgemäß wurden Dr. Andreas Gassen und Dr. Stefan Hofmeister als Vorstandsmitglieder und Gassen als Vorstandsvorsitzender auf der konstituierenden Vertreterversammlung der KBV am 3. März 2023 bestätigt. Neu im Führungstrio ist die Ärztin Dr. Sibylle Steiner, die seit 2008, zuletzt in leitender Position bei der KBV tätig war und auch die Corona-Task-Force leitete. Sie folgt auf Dr. Thomas Kriedel, der nicht erneut kandidierte.
Alle drei erhielten jeweils eine große Mehrheit der Stimmen. „Ich freue mich, dass die VV uns als Vorstandsteam ihr Vertrauen schenkt. Eine hochwertige medizinische und psychotherapeutische Versorgung ist untrennbar verbunden mit der unermüdlichen Arbeit der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen und ihrer Teams. Das müssen wir Politik im Besonderen und der Gesellschaft im Allgemeinen immer wieder deutlich machen. Ohne Praxen geht es einfach nicht“, sagte Gassen, der dem KBV-Vorstand seit 2014 vorsitzt. Hofmeister, der seit 2017 KBV-Vizechef ist, sagte: „Ob Notfallreform, Digitalisierung oder Ambulantisierung, zurzeit werden entscheidende Weichen für die Gesundheitsversorgung der Zukunft gestellt. Wir müssen und wollen hier prägend mitgestalten.“ Das gehe nur gemeinsam mit einer starken ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverwaltung.
Die bayerische Hausärztin Dr. Petra Reis-Berkowicz steht der KBV-VV nunmehr eine weitere Legislaturperiode als Vorsitzende vor. Ebenso wie Gynäkologe Dr. Rolf Englisch aus Bielefeld, der im Amt des Stellvertreters bestätigt wurde. Neue erste stellvertretende Vorsitzende der KBV-VV ist die Psychologische Psychotherapeutin Dr. Anke Pielsticker. Sie löst die Psychologische Psychotherapeutin Barbara Lubisch ab, die sich nicht mehr zur Wahl gestellt hatte. (Quelle: KBV)
Nachhaltige Ideen auf der IDS 2023: „Die Grüne Praxis“ zu Gast bei Minilu
Die Initiative Die Grüne Praxis präsentiert sich während der IDS 2023 vom 14. bis 18. März in Köln auf dem Stand des Foundingpartners im „minilu Traumhaus“. In Halle 10.1, Stand E080/F089, gibt es inspirierende und nachhaltige Innovationen zu entdecken, so die Ankündigung: Täglich von 10 bis 16 Uhr halten dentale Start-ups spannende Vorträge.
Die Referenten sind während der gesamten Messe in „Vorgarten“ bei der Grünen Praxis vor Ort und zeigen besonders nachhaltige Produkte wie Zahnputztabletten, natürliche Aligner und für den Thermodesinfektor geeignete plastiksparende Mehrweg-Mundspülbecher. Interessierte Praxisteams erhalten bei der Initiative Die Grüne Praxis zusätzlich noch Inspirationen und konkrete Handlungsempfehlungen für einen nachhaltigen Praxis-Workflow.
Mit dem Preis und dem Qualitätssiegel zeichnet die Initiative „Die Grüne Praxis“ Zahnarztpraxen aus, die sich umweltbewusst und der Nachhaltigkeit verpflichtet zeigen. Ziel ist es, die „Marke Zahnarztpraxis“ um den Faktor Umweltbewusstsein zu stärken und Patienten über die nachhaltige Ausrichtung ihrer Zahnarztpraxis zu informieren.
Unterstützt wird die Initiative von den Founding Partnern BFS health finance, CGM CompuGroup Medical, CURE, denttabs, Dürr Dental, enretec, minilu, Oral-B, Quintessenz Publishing, Straumann Group, TePe und W&H.
Mehr Informationen rund um die Initiative „Die Grüne Praxis“, den Preis, Ideen für mehr Nachhaltigkeit in der Zahnarztpraxis und Informationsmaterial gibt es auf der Internetseite oder bei den Foundingpartnern des Qualitätssiegels. (Quelle: Die Grüne Praxis)
Neu zum 1. März: Keine Masken mehr fürs Personal, keine Tests mehr
Mit dem 1. März 2023 sind fast alle Vorgaben für Testungen auf Sars-CoV-2/Corona entfallen. Auch muss das Personal in Arzt- und Zahnarztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen keine Masken mehr tragen, auch für die Bewohner entfällt die Maskenpflicht. Sie gilt allerdings bis zum 7. April 2023 für alle Besucher und Patienten von Arzt- und Zahnarztpraxen und weiteren medizinischen Einrichtungen.
Das präventive Testen entfällt. Wer noch Tests, die bis zum 28. Februar 2023 durchgeführt worden sind, abrechnen will, muss dies zügig tun – sie müssen drei Monate nach Beschaffung/Durchführung abgerechnet werden, spätestens also bis zum 31. Mai 2023. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat alle Informationen dazu zusammengestellt. (Quelle: KBV)
Unabhängige Patientenberatung: Pläne gehen in falsche Richtung
Mit dem am 1. März 2023 in der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages beratenen „15. Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ will die Bundesregierung die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) neu ordnen und in eine Stiftung bürgerlichen Rechts überführen. Ziel sei es, so der Gesetzentwurf, eine vollständig unabhängige Patientenberatung dauerhaft zu etablieren. Allerdings sehen die Gesetzespläne nicht nur eine Errichtung der UPD-Stiftung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vor, sondern auch einen Zwang zur Finanzierung der UPD durch GKV und Private Krankenversicherung (PKV). Damit widerspricht die geplante Neuaufstellung der UPD dem selbstgesteckten Ziel im Koalitionsvertrag, die UPD zukünftig komplett unabhängig auszugestalten, so GKV-Spitzenverband und PKV-Verband in einer gemeinsamen Pressemeldung zur Anhörung.
Ab dem 1. Januar 2024 soll die UPD-Stiftung jährlich einen Gesamtbetrag von 15 Millionen Euro erhalten, davon 93 Prozent von der GKV und 7 Prozent von der PKV. „Auch in Zukunft soll die UPD aus Beitragsgeldern der Krankenversicherung finanziert werden, aber gleichzeitig allen Bundesbürgerinnen und -bürgern Angebote machen. Das ist verfassungsrechtlich äußerst problematisch. Zusätzlich ist geplant, dass weder GKV noch PKV angemessen auf die korrekte Mittelverwendung einwirken können. Wir erwarten, dass der Staat die Rechte der Selbstverwaltung nicht weiter beschneidet und nicht in die Töpfe der Sozialversicherung greift, um damit gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die der UPD zu finanzieren“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands.
GKV und PKV weisen in diesem Zusammenhang auf die mit der UPD verbundenen verfassungsrechtlichen Bedenken hin. Denn das vorgesehene Beratungsangebot der UPD soll auf sämtliche gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen ausgerichtet sein – unabhängig vom Versicherungsverhältnis. Es handelt sich also gerade nicht um originäre Leistungen der Krankenversicherung für die Versicherten. „Die unabhängige Patientenberatung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die eindeutig aus Steuermitteln finanziert werden muss. Ihre Wirkung entfaltet sich insbesondere da, wo sie als Wegweiser im Gesundheitssystem und zwischen den verschiedenen Zweigen der sozialen Sicherheit und den Leistungserbringenden dient. Die UPD wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie von Anfang an als öffentliche Aufgabe organisiert und finanziert wird“, so Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands. (Quelle: GKV-SV/PKV-Verband)
Zahl des Monats: 42,2
Die Arbeitszeit von Deutschlands Zahnärztinnen und Zahnärzten lag im Jahr 2021 durchschnittlich bei 42,4 Stunden. Damit liegt sie um gut 20 Prozent höher als die Durchschnittsarbeitszeit aller Erwerbstätigen. (Quelle: Jahrbuch der KZBV)