FVDZ und VmF: Aufruf zum Protest am 8. September in Berlin
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) zeigt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Rote Karte – und ruft die Praxisteams auf, am 8. September an der Protestaktion des Verbandes medizinischer Fachberufe (VmF) in Berlin teilzunehmen. „Die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland ist nur im Team zu leisten. Doch die Arbeit muss sich für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) auch lohnen. Unter den aktuellen Bedingungen reicht unser Gehalt nicht zum Leben. Das müssen wir der Politik in Berlin deutlich machen“, sagt Sylvia Gabel, ZFA-Referatsleiterin beim VmF.
Seit 2022 gehen Vertreter aller medizinischen Fachbereiche auf die Straße, um gegen den Sparkurs in der ambulanten Versorgung zu protestieren. Schließlich stehen alle Praxen vor denselben Herausforderungen: Fachkräftemangel, steigende Kosten und Bürokratie, unfaire Konkurrenz durch Medizinische Versorgungszentren in der Hand Rendite fokussierter Kapitalgesellschaften. FVDZ-Bundesvorsitzender Harald Schrader sagt: „Diesem Druck werden viele Niedergelassene nicht standhalten, wenn die Politik nicht gegensteuert.“
Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) werden zahnärztliche Leistungen wieder budgetiert. „Die Lage der chronisch unterfinanzierten ambulanten Versorgung verschlechtert sich weiter“, sagt Zahnarzt Schrader. Das GKV-FinStG sei ein Schlag ins Gesicht der Zahnärzteschaft, die mit den ZFA durch Prävention die Mundgesundheit nachhaltig verbessert und die anteiligen Kassenausgaben um ein Drittel gesenkt hätten. Den Patientinnen und Patienten würden höhere Krankenkassenbeiträge zugemutet und zahnmedizinische Leistungen vorenthalten, den Praxisinhabern die Möglichkeit genommen, ihre Beschäftigten angemessen zu bezahlen. Schraders Bilanz zur Regierungshalbzeit fällt düster aus: „Die Koalitionsvereinbarung zur Stärkung der Gesundheitsberufe und zur Fachkräftesicherung ist ein Lippenbekenntnis; keinerlei Anerkennung, gedeckelte Budgets, eingeschränkte Arzt- und Therapiewahl – das ist die Realität.“ (Quelle: FVDZ/VmF)
Alle Apotheken können E-Rezepte über die E-Rezept-App erhalten
Ab sofort können Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte bei allen rund 18.000 öffentlichen Apotheken in Deutschland per E-Rezept-App der Gematik digital einlösen. Das teilt der Deutsche Apotheker-Verband mit. Technisch bereit für das E-Rezept seien die Apotheken bereits seit September 2022.
Damit Versicherte ihre E-Rezepte per App bei einer Apotheke digital einlösen können, mussten die Apotheken bislang ihren „E-Rezept-Ready“-Status im Apothekenportal der Gesellschaft für digitale Services der Apotheken mbH (GEDISA) manuell pflegen. Die meisten Apotheken hatten diese Eingabe bereits erledigt. Unabhängig von einem solchen händischen Eintrag wurde das digitale Einlösen in der neuesten Version der App für alle Apotheken freigeschaltet.
Bundesweit wurde die E-Rezept-App schon mehr als eine halbe Million Mal heruntergeladen. Mehr als zwei Millionen E-Rezepte wurden in Apotheken bereits eingelöst. Mehr als 8.000 Apotheken beliefern derzeit jede Woche mindestens ein E-Rezept.
Das Einlösen von E-Rezepten per E-Rezept-App und Ausdruck aus der Arztpraxis ist schon länger möglich. Der dritte Einlöseweg mittels Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke ist Anfang Juli gestartet. Mit dieser neuen Option stecken Patientinnen und Patienten lediglich ihre eGK in der Apotheke. Dabei ist keine PIN-Eingabe nötig, und es wird auch kein ergänzender Ausdruck oder ergänzende App benötigt. Auf der Gesundheitskarte wird das E-Rezept dabei nicht gespeichert, diese dient lediglich der Autorisierung der Apotheke zum Abruf der offenen Rezepte. In den kommenden Wochen dürfte die Software fast aller Apotheken dafür aktualisiert sein, heißt es. (Quelle: ABDA)
In eigener Sache: Im doppelten Sinn Verstärkung für das Team
Der Quintessenz Verlag bekommt erneut redaktionelle Verstärkung: Am 1. August 2023 nimmt Birgit Strunk ihre Tätigkeit als Redakteurin für den Verlag auf und wird als Teil der Quintessence-News-Redaktion vor allem das Thema „Team“ verstärken.
„Wir freuen uns, mit Frau Strunk eine sehr erfahrene und gut vernetzte Redakteurin für unser Redaktionsteam gewonnen zu haben. Quintessenz steht als Verlag seit vielen Jahrzehnten nicht nur mit dem ‚Quintessenz Team Journal‘ für qualitativ hochwertige und fundierte Inhalte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zahnarztpraxen. Gutes Fachpersonal ist für Zahnarztpraxen in Zeiten des Fachkräftemangels existenziell wichtig. Wir wollen unser Angebot für die Information und Fortbildung des Teams daher modern und crossmedial weiterentwickeln und ausbauen“, so Christian W. Haase, Geschäftsführer des Quintessenz Verlags.
Birgit Strunk ist seit vielen Jahren Redakteurin im Dentalbereich und war von 1987 mit Unterbrechungen bis Juli 2023 bei der „dzw – Die ZahnarztWoche“ tätig. Dort war sie zuletzt seit mehreren Jahren im Bereich Fachassistenz/Team unter anderem für die „fan“ in print und online zuständig. (Quelle: Quintessence News)
Zum 1. Januar 2028: Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten wird digitalisiert
Die Meldungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werden ab dem 1. Januar 2028 nur noch digital möglich sein. Das ist die Konsequenz der Novellierung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV), die am 20. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. In der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 können Anzeigen weiterhin per Post abgegeben werden. Darauf weist der Spitzenverband der Deutschen Unfallversicherung hin (DGUV) hin.
Neben der Digitalisierung der Meldungen wurden mit der Novellierung des UVAV weitere Änderungen umgesetzt. Es kommen schon jetzt neue Meldeinhalte hinzu.
Für die digitale Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten stehen bereits vollumfänglich die für Unternehmen erforderlichen digitalen Formulare im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung oder über das Onlineangebot des jeweiligen Unfallversicherungsträgers zur Verfügung. Für die ärztliche Anzeige über den Verdacht auf eine Berufskrankheit werde derzeit an einem digitalen Übertragungsweg gearbeitet.
Die digitalen Meldeformulare werden gestaffelt ergänzt und solle ab dem 1. Januar 2024 mit dem vollumfänglichen Datensatz der neuen UVAV zur Verfügung stehen. Weitere Informationen gibt es bei der DGUV. (Quelle: DGUV)
„VDDH-Vorstand bekommt junges Blut und setzt sich neu zusammen“
Im Rahmen seines 5. Verbandstags hat der Verband Deutscher Dentalhygieniker (VDDH) einen neuen,verkleinerten Vorstand gewählt. Statt die diversen Verbandsaufgaben durch einen großen Vorstand managen zu lassen, wird der VDDH für Spezialaufgaben externe Unterstützung anheuern.
Der neue Vorstand, dem Birgit Hühn, Celina Gaar, Mariette Altrogge, Waltraud Krause, Madeleine Knarr, Juliane Petring und Jurgita Pflaum angehören, wird in Kürze ein 10-Punkte Programm präsentieren.
„Wir werden dabei nicht nur ein geschärftes Selbstverständnis des VDDH vorstellen, sondern auch Projekte, die wir initiieren und unterstützten. Im Kern sehen wir, dass unsere Fähigkeiten und Aktivitäten dann gefragt sind, wenn die qualifizierte Ausbildung und Weiterqualifizierung gefördert wird, um eine Inanspruchnahme professioneller präventiver Maßnahmen in Deutschlands Praxen zu steigern“, so Birgit Hühn.
Der VDDH wurde 2014 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung des Berufsstands und sieht sich als Mentor für alle Praxismitarbeiter, die den Ausbildungsweg zur ZMP oder DH gehen (wollen). Eine substanzielle Ausbildung und Weiterqualifizierung seien der Schlüssel für Qualität in der Behandlung und Betreuung der Patienten, der Praxisleistung und Zufriedenheit im Beruf, heißt es. Mehr zum VDDH auf der Website des Verbands. (Quelle: VDDH)
Pandemie: Zahnärztliche Versorgung von Privatpatienten war gesichert
Im Corona-Pandemiejahr 2020 ging die Gesamtzahl der abgerechneten zahnärztlichen Leistungsmenge bei PKV-Versicherten gegenüber dem Vorjahr um lediglich 3 Prozent zurück. Kinder und Erwachsene bis zum 35. Lebensjahr nahmen im Jahr 2020 sogar mehr zahnärztliche Leistungen in Anspruch als im Jahr 2019. Dies ist ein Ergebnis einer Studie des WIP, die auf einer Auswertung von Abrechnungsdaten basiert.
Die erheblichen pandemiebedingten Einschränkungen im gesellschaftlichen Leben (zum Beispiel Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln) während der ersten Covid-19-Welle im Frühjahr 2020 führten zwar zu deutlichen Rückgängen der zahnärztlichen Inanspruchnahme. So lag im März 2020 die Zahl der Leistungen 23,6 Prozent niedriger als im März 2019 und im April sogar 46,4 Prozent unter dem Vorjahreswert. Aber bereits im Mai 2020 zeigt sich ein deutlicher Nachholeffekt (+29,7 Prozent gegenüber Mai 2019), der sich im Juni fortsetzte.
In der zweiten Jahreshälfte 2020 sind gegenüber dem Vor-Pandemiejahr kaum Unterschiede in der Inanspruchnahme feststellbar, obwohl Ende September bereits die zweite Covid-19-Welle begann. Hier wirkte sich dann offenbar die Organisation der Schutzmaßnahmen in den Zahnarztpraxen positiv aus. Die PKV unterstützte die Ärzte und Ärztinnen während der Pandemie durch die Zahlung einer Hygienepauschale.
Die Grundlage der Studie bilden Abrechnungsdaten von etwa 2,5 Millionen PKV-Versicherten. Die WIP-Kurzanalyse „Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die zahnärztliche Versorgung der Privatversicherten“ kann im Internet heruntergeladen werden. (Quelle: WIP)
FVDZ: Durchsetzen des E-Rezepts mit der Brechstange wird nicht funktionieren
Ende Juni hat die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) den sofortigen bundesweiten Rollout des elektronischen Rezepts beschlossen, das von 2024 an verpflichtend sein soll. Seit Juli soll das E-Rezept mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgerufen werden können. Indes sind die technischen Voraussetzungen in Praxen und Apotheken noch gar nicht flächendeckend vorhanden, sodass beim Start die gesamte Telematikinfrastruktur (TI) kurzzeitig zusammenbrach.
„Die Zahnärzteschaft ist digitalen Anwendungen gegenüber grundsätzlich aufgeschlossen, aber das E-Rezept mit der Brechstange durchzusetzen, wie es Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach offenbar vorschwebt, das kann nicht funktionieren“, sagt Digitalvorstand Dr. Kai-Peter Zimmermann vom Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ). „Auch wir sind für eine sicherere, schnellere, einfachere Verordnung und Abgabe von Medikamenten, doch müssen zuvor in den Praxen und Apotheken die Softwaresysteme fit gemacht werden.“ Erst wenn das Einlesen der eGK in den Apotheken flächendeckend möglich sei, sollten die Praxen nach und nach beginnen, das E-Rezept zu testen, fordert Zimmermann und schließt sich damit den Argumenten derjenigen an, die in der gematik-Gesellschafterversammlung für das Beibehalten eines stufenweisen Rollouts votiert hatten.
Im nun vorliegenden Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Digitalgesetz ist vorgesehen, Praxen die Vergütung ihrer vertragsärztlichen Leistungen um ein Prozent zu kürzen, bis der Nachweis der E-Rezept-Tauglichkeit erbracht wird. „Diese Sanktionspolitik des BMG ist inakzeptabel – zumal dann, wenn unüberlegte Schnellschüsse auf dem Rücken von Praxen und Patienten ausgetragen werden sollen wie das nun wieder beim E-Rezept der Fall ist“, sagt Zahnarzt Zimmermann und fordert das BMG auf, technisch nachzusteuern und erst dann den bundesweiten Rollout fortzusetzen. (Quelle: FVDZ)
Gematik: Neue Informationen zum E-Rezept
Die Gematik hat eine Reihe von Informationen für Ärzte und Patienten bereitgestellt. Das E-Rezept soll seit 1. Juli 2023 auch mit der elektronischen Gesundheitskarte und mit der E-Rezept-App der Gematik eingelöst werden können, wenn die Praxis ein E-Rezept ausstellt. Die Apotheken sind nach eigenen Angaben weitgehend E-Rezept-fähig. Außerdem werden Plakate und Flyer für das E-Rezept für die Arzt- und Zahnarztpraxen angeboten. Die Info-Pakete in unterschiedlichem Umfang können auf der E-Rezept-Seite bestellt werden.
Ab 1. Januar 2024 soll laut Digitalisierungsgesetz das E-Rezept für alle Arzt- und Zahnarztpraxen Pflicht sein. Dann brauchen auch alle Zahnärzte, die Verordnungen ausstellen können sollen, einen eigenen elektronischen Heilberufeausweis. (Quelle: Gematik/QN)
Neoss Group unterzeichnet eine Kooperationsvereinbarung mit Osstell AB
Die Neoss Group gab am 20. Juli Partnerschaft mit Osstell AB, einer globalen Organisation aus Göteborg, Schweden, bekannt. Diese dynamische Zusammenarbeit vereint die Stärken beider Organisationen, um innovative Produkte weltweit zur Verbesserung der Patientenversorgung zu entwickeln, so Neoss in einer Presseinformation.
Osstell AB ist bekannt für sein Engagement, Zahnärzte und Oralchirurgen weltweit zu unterstützen und die Sicherheit, Effektivität und Erfolgsraten von Implantatversorgungen zu verbessern. Durch diese Zusammenarbeit stärken Neoss Group und Osstell AB ihre Positionen als Schlüsselakteure in der Dentalbranche. Dr. Robert Gottlander, CEO und Präsident der Neoss Group: „Die Zusammenarbeit mit Osstell, dem Weltmarktführer in der Resonanzfrequenzanalyse, ermöglicht uns, unsere hochmodernen dentalen Implantatlösungen mit dem umfangreichen Wissen von Osstell AB auf dem Gebiet der Stabilität von dentalen Implantaten und der Osseointegration zu verbinden.“
Malin Gustavsson, CEO von Osstell AB, erklärte: „Die Zusammenarbeit mit der Neoss Group eröffnet neue Möglichkeiten zur Weiterentwicklung von Implantatversorgungen zur Unterstützung von Zahnmedizinern weltweit. Wir sind begeistert vom Potenzial und den positiven Ergebnissen, die diese Zusammenarbeit Behandler/innen sowie Patient/innen weltweit bringen wird.“ Neoss Group und Osstell AB freuen sich auf die transformative Wirkung dieser Partnerschaft auf dem Implantatmarkt und die Vorteile für Behandelnde sowie Patientinnen und Patienten. Gemeinsam werden Neoss Group und Osstell AB daran arbeiten, außergewöhnliche Implantatlösungen zu liefern und die Mundgesundheit voranzubringen. (Quelle: Neoss)
Praxislabor: BGH bestätigt Zulässigkeit eines kalkulatorischen Gewinnanteils
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) Inhaberinnen und Inhabern eines zahnärztlichen Praxislabors höchstinstanzlich in ihrer Tätigkeit gestärkt, so die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). „Die Frage, ob Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Leistungen im praxiseigenen Labor erbringen, bei der Berechnung dieser Laborleistungen einen kalkulatorischen Gewinn berücksichtigen dürfen, war allerdings nie ernsthaft umstrittene und gelebte Praxis. Nicht zuletzt der Verordnungsgeber selbst hat in der Begründung von Paragraf 9 GOZ ausdrücklich die Möglichkeit anerkannt, einen kalkulatorischen Gewinnanteil zu berechnen“, so die BZÄK.
Die Wettbewerbszentrale hatte im Zusammenhang mit Werbematerial für ein Chairside-CAD/CAM-System eine gerichtliche Überprüfung dieser Praxis angestoßen. Das Landgericht Darmstadt wie – in zweiter Instanz – das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 17. März 2022, Az.: 6 U 52/21) gaben jedoch der beklagten Firma (Dentsply Sirona, Anm. d. Red.) Recht „und stellten erfreulich deutlich fest: Der Wortlaut der Regelung des § 9 Abs.1 GOZ („angemessene Kosten“) lässt es zu, einen maßvollen, den betriebswirtschaftlichen Maßstäben entsprechenden, kalkulatorischen Gewinnanteil des praxiseigenen Labors zu berücksichtigen. Die Norm bestimme nicht, dass für zahntechnische Leistungen nur die tatsächlich entstandenen Kosten abzurechnen sind.
Die Wettbewerbszentrale hat dieses Urteil dem Bundesgerichtshof zur Überprüfung vorgelegt. Der BGH hat nach mündlicher Verhandlung am 13. Juli 2023 die Revision der Wettbewerbszentrale zurückgewiesen, so die BZÄK. (Quelle: BZÄK)
Aspartam: „möglicherweise krebserregend“
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat den breit eingesetzten Süßstoff Aspartam neu bewertet. Während die von der WHO eingesetzte International Agency for Research on Cancer (IACR) Aspartam als „möglicherweise krebserregend“ in Bezug auf Leberkarzinome einstuft, bestätigt ein Komitee von WHO und Food and Agriculture Organisation (FAO) den bisher als unbedenklich geltenden Höchstwert. In einer Veröffentlichung in „Lancet Oncology 2023“, vom 14. Juli 2023 (doi: 10.1016/S1470-2045(23)00341-8) hat das IACR die Ergebnisse neuerer Studien zusammengefasst und stuft Aspartam damit in der Stufe 2B ein. Allerdings sei die Evidenz noch nicht eindeutig und ausreichend, heißt es.
Der von WHO und FAO bestätigte Höchstwert der täglichen Aufnahme von Aspartam wird mit 0 bis 40 Milligramm/Kilogramm Körpergewicht für Aspartam. „Danach könnte ein Erwachsener mit einem Gewicht von 70 kg täglich 9 bis 14 Diät-Erfrischungsgetränke mit 200 oder 300 mg Aspartam zu sich nehmen, ohne dass dies sein Erkrankungsrisiko erhöht“, heißt es in der Analyse des Deutschen Ärzteblatts zu den Veröffentlichungen. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)
Neu bei Quintessenz: eLearning als eigener Bereich auf der Verlagsseite
Quintessenz hat seine digitalen Fortbildungsformate wie Lehrfilme, Videos, Tutorials und 3-D-Animationen, aber auch die CME-Tests, Case Reports und die frei zugänglichen Zeitschriften wie die QDent, das „International Poster Journal“, das „Journal of Adhesive Dentistry“ oder die „Oral Health&Preventive Dentistry“ auch unter einem neuen Reiter „eLearning“ auf der Verlagashomepage zusammengefasst. So können Fortbildungsinteressierte schneller auf die vielfältigen Angebote des Verlags zur digitalen Fortbildung zugreifen. (Quelle: Quintessenz Verlag)
KBV lädt zum Ärztegipfel am 18. August 2023
Angesichts der Pläne des Bundesgesundheitsministeriums und des Ministers Prof. Dr. Karl Lauterbach sieht die Ärzteschaft (und auch die Zahnärzteschaft) die ambulante Versorgung in Deutschland in Gefahr. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat daher die Vertreter aller Kassenärztlichen Vereinigungen und ärztlichen Berufsverbände zu einer „Krisensitzung der deutschen Vertragsärzte- und Psychotherapeutenschaft“ eingeladen. Das berichten der „Ärztenachrichtendienst“ und die „Ärzte Zeitung“ unter Berufung auf das ihm vorliegende Einladungsschreiben. Die Sitzung fällt in den Zeitraum der Verhandlungen um den neuen Orientierungswert für die Vergütungen im kommenden Jahr.
Ein weiterer Punkt dürften die Pläne für das ambulante Operieren sein. Hier gehe es im jetzt gefundenen Kompromiss zur Krankenhausreform immer nur um die Krankenhäuser, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte seien vergessen worden, so der Vorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, in einem Videostatement und gegenüber der Presse. (Quellen: änd.de/Ärzte-Zeitung/KBV)
Adipositas: Präparat mit Semaglutid jetzt auch in Deutschland verfügbar
Ein Präparat mit dem als „Abnehmmittel“ bekannt gewordenen Semaglutid ist seit 17. Juni 2023 auch in Deutschland offiziell verfügbar und kann verordnet werden. Das Präparat „Wegovy“ des dänischen Pharmaunternehmens Novo Nordisk könne ab Ende dieser Woche bestellt werden, berichtet Apotheke adhoc. (Quelle: Apotheke Adhoc)
App „Dentinostic“: HanseMerkur abgemahnt
In Ausgabe 16/2023 ihres Infodienstes „Kammer KOMPAKT“ hat die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK BW) über die App „Dentinostic“ berichtet. Patienten konnten in der App einen Online-Fragebogen ausfüllen, ein Video eines betroffenen Zahns erstellen und diesen in einem 3-D-Modell markieren. Die Patienten hätten dann eine Diagnose, eine personalisierte Therapieplanung und bei Bedarf sogar ein Privatrezept erhalten sollen. Die HanseMerkur Krankenversicherung AG warb für diese App per E-Mail.
Die LZK BW hat den Vorgang zur Einleitung rechtlicher Schritte an die Wettbewerbszentrale weitergeleitet, wie sie im „Kammer Kompakt“ 21/2023 mitteilt. „Diese hat nun die HanseMerkur Krankenversicherung AG wettbewerbsrechtlich abgemahnt und sie aufgefordert, nicht mehr für eine zahnärztliche Fernbehandlung zu werben. Die HanseMerkur Krankenversicherung AG ist dieser Aufforderung nachgekommen und hat eine Unterlassungserklärung abgegeben“, so die LZK BW. (Quelle: LZK BW)
Aktualisiert: Kommentar der Musterberufsordnung
Der juristische Kommentar der Musterberufsordnung für Zahnärzte (MBO) der Bundeszahnärztekammer liegt überarbeitet vor. Die Kommentierung soll die Auslegungen breit verankern. Unter Zahnärzteschaft, Kammern, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Rechtsanwaltskanzleien ist der Kommentar ein anerkanntes Werkzeug der Rechtsanwendung. Die Musterberufsordnung und der aktualisierte Kommentar können auf der Homepage der BZÄK abgerufen werden. (Quelle: Infodienst „Klartext“ 6/23 der BZÄK)
Alle Zahnärzte, die Verordnungen ausstellen, benötigen zum 1. Januar 2024 einen eHBA
Voraussichtlich zum 1. Januar 2024 wird das E-Rezept auch für Zahnarztpraxen verbindliche Telematik-Anwendung werden. Dann benötigen alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die eine Verordnung ausstellen wollen/müssen, einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis (eZahnarztausweis). Dies ist auch erforderlich, wenn eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ausgestellt werden soll. Daher sollten sich alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die noch keinen eHBA haben, sich jetzt dringend darum bemühen. Darauf machen die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und die Bundeszahnärztekammer aufmerksam.
Für die Ausgabe sind laut Gesetz die Landeszahnärztekammern zuständig, die Beantragung ist direkt über verschiedene Anbieter möglich. Nur die Mitglieder der Bayerischen Landeszahnärztekammer müssen sich zunächst an ihre Kammer wenden. Es kann etwa sechs Wochen dauern, bis der eHBA zugestellt wird. Er muss dann noch aktiviert und freigeschaltet werden. Wer bereits einen eHBA hat, sollte auf die Gültigkeit achten – die Zertifikate laufen je nach Hersteller nach maximal fünf Jahren ab. Die Bundeszahnärztekammer hat alle Informationen und die Links zu den Anbietern auf einer eigenen Informationsseite zusammengestellt. (Quelle: LZK BW/BZÄK)
Risiken bei der Zahnbehandlung? Anamnese schafft Sicherheit
Im kürzlich erschienenen „ZahnRat“ Nr. 114 dreht sich alles um das wichtige Thema „Anamnese“. Die Patienteninformation möchte Leserinnen und Leser dafür sensibilisieren, dass sie ihrem Zahnarzt möglichst alles über ihre Krankengeschichte und ihren aktuellen Gesundheitszustand mitteilen.
Viele Patienten fragen sich, warum der Zahnarzt bei der Anamnese so viel wissen möchte: Vorerkrankungen, aktuelle Beschwerden, Einnahme von Medikamenten, Allergien, Erbkrankheiten und Lebensumstände. Skeptisch lehnen manche Patienten gar das vollständige Ausfüllen des Anamnesebogens ab. „Ein großer Fehler“, weiß Dr. Thomas Breyer, Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen. „Es kann gefährlich werden, wenn die behandelnde Zahnärztin zum Beispiel nicht weiß, dass ihr Patient ein blutverdünnendes Medikament einnimmt. Nach einem größeren zahnärztlichen Eingriff könnte es zu starken Nachblutungen kommen, die verhindert worden wären, wenn der Patient von seinen Tabletten erzählt hätte.“
In Zeiten, in denen die Menschen durchschnittlich immer älter werden, an mehreren Krankheiten leiden und viele Medikamente brauchen, steigt das Risiko von unerwünschten Neben- und Wechselwirkungen. Der ZahnRat erklärt in diesem Zusammenhang, was ein Medikationsplan ist und wie sich manche Erkrankungen und deren Medikation auf die Mundgesundheit auswirken können. Der achtseitige Patientenratgeber ist zu finden unter www.zahnrat.de, auf Facebook oder Instagram. Außerdem liegt er in rund 2.500 sächsischen Zahnärztpraxen aus. (Quelle: LZK Sachsen)
Gesundheitsetat schrumpft um mehr als acht Milliarden Euro
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) muss im kommenden Jahr mit 8,26 Miliarden Euro weniger auskommen als noch im laufenden Jahr. Das Bundeskabinett billigte heute den Haushaltsentwurf für 2024 von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und damit auch den Einzelplan 15 für das Gesundheitsressort.
Allerdings hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) umgehend klargestellt, dass es deshalb keine Leistungskürzungen geben werde. Finanzminister Lindner hatte vor Journalisten am Nachmittag darauf hingewiesen, dass Lauterbach „nicht angezeigt habe“, mit dieser Kürzung ein Problem zu haben.
Die Einschränkungen betreffen vor allem bisherige Kosten zur Bekämpfung der Coronapandemie, die für das kommende Jahr entfallen werden. Das betrifft Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen Sars-CoV-2, für die in 2023 noch 3,024 Milliarden Euro berücksichtigt gewesen sind und rund 1,18 Milliarden Euro für Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für Belastungen durch die Coronapandemie oder zur Bekämpfung der Pandemie. Der Rotstift wurde auch beim Gesundheitsfonds und der Pflegeversicherung angesetzt. Für 2024 sind der ergänzende Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds (2 Milliarden Euro), das überjährige Darlehen an den Gesundheitsfonds (1 Milliarde Euro) und der pauschale Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung (1 Milliarde Euro) nicht mehr in der Haushaltsplanung enthalten.
Keine Mehrausgaben sind im kommenden Jahr auch beim allgemeinen Bundeszuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vorgesehen. Dieser bleibt bei 14,5 Milliarden Euro. (Quelle: Ärzteblatt)
DDG-Pressestatement zum Produktmonitoring MRI/BMEL – Zucker, Fett und Salz in Kinderprodukten
Zu den am 4. Juli 2023 vorgestellten Ergebnissen des Sonderberichts zu Produkten mit Kinderoptik auf Grundlage der unabhängigen, wissenschaftlichen Untersuchungen des Max Rubner-Instituts (MRI) für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erklärt Barbara Bitzer, Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und Sprecherin der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK):
„Die neuen Daten des Max Rubner-Instituts belegen den gesetzlichen Handlungsbedarf für verbindliche Regeln zum Schutz der Kindergesundheit. Die Strategie der freiwilligen Selbstverpflichtungen ist offenkundig gescheitert. Obwohl die Ernährungsindustrie seit vielen Jahren Besserung gelobt, sind die Zuckergehalte in Lebensmitteln für Kinder nach wie vor zu hoch und teilweise sogar gestiegen. Nicht einmal die Hälfte der vermeintlichen Kinderprodukte erfüllt die Nährwert-Empfehlungen für Zucker, Fett und Salz der Weltgesundheitsorganisation. Die Verbände der Lebensmittelwirtschaft beklagen fast täglich, dass ein viel zu großer Anteil der Lebensmittel unter die geplanten Werbebeschränkungen falle. Dieses Problem ist hausgemacht und zeigt letztlich nur, wie unausgewogen das Lebensmittelangebot aktuell ist.“ (Quelle: DDG)
Stundenlohn für ZFA: VMF lehnt Angebot der AAZ ab
Bei der 1. Verhandlungsrunde für die Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) am 30. Juni 2023 in Hannover hat der Verband medizinsicher Fachberufe e.V. (vmf) das Angebot der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für ZFA in Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und dem Landesteil Westfalen-Lippe (AAZ) als völlig unzureichend abgelehnt.
Der vmf hatte eine Erhöhung des Stundenlohns in der Tätigkeitsgruppe 1 über alle Berufsjahre von 2,50 Euro gefordert. Die gestiegenen Lebenshaltungskosten können mit der angebotenen Gehaltssteigerung von 50 bis 90 Cent pro Stunde nicht kompensiert werden. Dies trifft insbesondere die jungen Berufsangehörigen, die trotz Tarifvertrag im Niedriglohnbereich hängen bleiben. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller ZFA, die im Praxisalltag unverzichtbar sind. Die ZFA ist seit 2019 ein Engpassberuf und liegt in der aktuellen Fachkräfteengpassanalyse der Agentur für Arbeit auf Platz 1 zusammen mit den Pflegefachkräften.
Die Verhandlungen werden am 5. Oktober 2023 fortgesetzt, sofern ein verbessertes Angebot vorgelegt wird. Der aktuelle Vergütungstarifvertrag befindet sich in der Nachwirkung und behält Gültigkeit“, erklärte Sylvia Gabel, Referatsleiterin Zahnmedizinische Fachangestellte des VMF e.V. (Quelle: vmf)
TI-Pauschale: Übergangsfrist ist das Mindeste!
Der Hartmannbund hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgefordert, für die Umsetzung der vom BMG ab 1. Juli festgesetzten Regelungen der sogenannten „TI-Pauschale“ eine Übergangsfrist im Umfang von mindestens einem Quartal zu schaffen. „Dass angesichts der Vorgeschichte die Entscheidung des Ministeriums auf den letzten Drücker erfolgen würde, war abzusehen. Umso weniger ist es nachvollziehbar, dass eine entsprechende Frist nicht vorgesehen ist, sagte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt.
Es sei für alle Beteiligten, vor allem aber für die Kassenärztlichen Vereinigungen, unmöglich, mit Wirkung zum 1. Juli die ihnen nur wenige Tage vorher überstellten neuen Regelungen umzusetzen. Dies führe in der Konsequenz möglicherweise dazu, dass Kolleginnen und Kollegen in den Praxen nicht nur über fünf Jahre für die Finanzierung des Konnektors in Vorleistung gehen müssen, sondern – für den Übergang – auch bei der Erstattung der Betriebskosten. „Unabhängig davon, dass das Ministerium die Regelung genutzt hat, um über die mögliche Kürzung der TI-Pauschale erneut Zwangsmaßnahmen zur Nutzung der TI-Komponenten zu etablieren, was wir weiterhin entschieden ablehnen, wäre die Schaffung einer Übergangsregelung das Mindeste“, sagte Reinhardt. (Quelle: Hartmannbund)
VDDI-Positionspapier: Verwendung von TPO in Medizinprodukten veröffentlicht
Diphenyl-(2,4,6-Trimethylbenzoyl)-Phosphinoxid (TPO) ist eine phosphororganische Substanz, die in der Dentalindustrie vielfach als Photoinitiator zur Herstellung verschiedener Produkte eingesetzt wird. Sie wird zukünftig als reproduktionstoxisch Kategorie 1B eingeordnet werden. Daraus folgt, dass die betroffenen Hersteller bei einer weiteren Verwendung dieses Stoffs in Medizinprodukten eine besondere Rechtfertigung ausarbeiten müssen.
Verschiedene Hersteller im VDDI haben in einer gemeinsamen Initiative entsprechend Anhang I Nr. 10.4.2 der MDR die potenzielle Exposition von TPO auf Patienten analysiert, TPO mit alternativen Substanzen und Behandlungsformen verglichen und eine Nutzen-Risiko-Bewertung durchgeführt. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die betrachteten TPO-haltigen Produkte in der Praxis unter Einhaltung der Vorgaben in der Gebrauchsanweisung sicher sind.
Das Positionspapier ist in einer Kurz- und Langfassung verfügbar und kann von der Website des VDDI heruntergeladen werden. Aufgrund des hohen Interesses im Ausland ist zusätzlich eine Kurz- und Langfassung in Französisch und Englisch erarbeitet worden. (Quelle: VDDI)