In Zeiten des Umbruchs: Selbstverwaltung und Freie Berufe anerkennen und befähigen
Die Freien Berufe und die sie tragende Selbstverwaltung haben über sieben Jahrzehnte mit dazu beigetragen, dass Deutschland durch Leistungsorientierung, Dienst am Menschen, durch Vertrauen und Agilität ein Land mit höchster Lebensqualität geworden ist. Das betont die Bundeszahnärztekammer in einem Statement.
„Aktuell gibt es etliche gesellschaftliche Herausforderungen. Die Sozialversicherungssysteme stoßen an ihre finanziellen Grenzen, das Gesundheitssystem steht vor Umbrüchen, bedingt durch Fachkräftemangel, Demografie und damit einhergehend explodierende Kosten. Diese werden nicht durch noch mehr Beitrags- und Steuermittel abgefedert werden können. Vielmehr wird sich die Politik an die schwierigen Fragen der Priorisierung, Rationalisierung und Rationierung heranwagen müssen. Umso wichtiger ist dabei die Rolle der Selbstverwaltung der Freien Berufe. Denn die Selbstverwaltung entlastet den Staat.“
Selbstverwaltung bezeichne eine Erscheinungsform der mittelbaren Staatsverwaltung, bei der ein Verwaltungsträger (zum Beispiel der Bund) Verwaltungsaufgaben über andere Verwaltungsträger (zum Beispiel Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen oder Berufskammern) wahrnimmt. Mit dieser „Zwitterposition“ werde die Selbstverwaltung „in Zeiten der Veränderungen und Verteilungskämpfe manche schwierige Entscheidung zu treffen haben. Mit Mut und Gestaltungsdrang wird sie in den kommenden Jahren die durch den Staat auferlegten Aufgaben gleichermaßen für ihre Berufsangehörigen, für Bürgerinnen und Bürger sowie das Gemeinwohl sachgerecht erfüllen. Dazu muss jedoch die Politik die entlastende Rolle der Selbstverwaltung stärker anerkennen. Neue Vorgaben zum Beispiel zur Berufsausübung oder zusätzliche Berichtspflichten aus Bund und Ministerien bremsen in diesen herausfordernden Zeiten mehr, als dass sie Zusatznutzen stiften“, so die BZÄK. (Quelle: BZÄK)
BFB: BZÄK-Präsident einer der Vizepräsidenten
Am 16. Mai 2024 feierte der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) 75-jähriges Jubiläum. Auf der Mitgliederversammlung wurden zudem Präsidium und Vorstand gewählt: Vizevorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Stephan Hofmeister wurde neuer BFB-Präsident. In die Riege der Vizepräsidenten wurde Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer, gewählt. (Quelle: „Klartext 5/24“ der BZÄK)
Mehr Dialog – für eine realistische Erwartungshaltung zur Einführung der „ePA für alle“
Alle Gesundheitsakteure arbeiten derzeit intensiv an den Vorbereitungen zur Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat jetzt Ärzte und Psychotherapeuten zur praxistauglichen ePA-Nutzung sowie damit zusammenhängenden Aufgaben, Pflichten und Zugriffsrechten und zu Anforderungen an die Praxissoftware informiert.
Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. begrüße die grundlegende Intention der KBV, sehe jedoch das unabgestimmte Vorgehen zu den formulierten und veröffentlichten Anforderungen kritisch, so der Verband in einer Pressemeldung. Weder die Gematik als gesetzlich zuständige und betraute Stelle zur Definition von Anforderungen an die ePA-Umsetzung noch die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) mit ihrer technischen und praxisnahen Expertise seien seitens der KBV in die Erstellung der Praxisinformation einbezogen worden.
Im Ergebnis stehe somit ein monoperspektivisches Erwartungsmanagement, welches besonders technische Implikationen der dargelegten Konzeptionen unzureichend berücksichtigt. Exemplarisch zeigen dies Formulierungen zum automatischen Zugriff einer Praxis auf die ePA-Inhalte für einen bestimmten Zeitraum, die beispielsweise Aspekte des Versicherungsstammdatenmanagements (VSDM) nicht einbeziehen.
Eine erfolgreiche Umsetzung der „ePA für alle“ könne aus Sicht des Verbandes nur gelingen, wenn Erwartungshaltungen entsprechend abgestimmt und in Hinblick auf die technischen Anforderungen harmonisiert und im Dialog zwischen KBV, Gematik sowie Industrie kommuniziert werden. „Nur dadurch wird gewährleistet, dass Leistungserbringende nicht auf Grundlage einer monolithischen Expertise heraus informiert werden, und entsprechende Erwartungshaltungen für die ePA im Anwendungsfeld ableiten.“ (Quelle: bvitg)
Kostenlose Kopie der Patientenakte: Änderung von Paragraf 630g BGB
Das Bundesministerium für Justiz bereitet ein Gesetz vor, das die Herausgabe der ersten Kopie einer Patientenakte für die Patienten kostenfrei stellt. Dafür soll der Paragraf 630g Absatz 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geändert werden, der derzeit noch einen Kostenerstattungsanspruch des Arztes auch für die erste Abschrift/Kopie vorsieht. Die Konkretisierung ist in der Folge einer geänderten rechtlichen Regelung im Bereich Datenschutz auf europäischer Ebene und eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2023 (Urteil vom 26. Oktober 2023, Az.: C307/22). Der Vorschlag zur Änderung ist im Referentenentwurf niedergelegt, der auf der Internetseite des BMJ eingestellt ist. (Quelle: BMJ)
Präsident der Bundesapothekerkammer fordert mehr Wertschätzung für Apothekerberuf
Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, fordert mehr Wertschätzung für den Beruf der Apothekerinnen und Apotheker. „Dass wir gut und wenn nötig schnell mit neuen Herausforderungen umgehen können, haben wir in den letzten Jahren wiederholt gezeigt“, sagte er am 26. Mai 2024 bei der Eröffnung des Fortbildungskongresses „pharmacon“. Apothekerinnen und Apotheker versorgten auch unter schwierigen Bedingungen wie Lieferengpässen die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln.
Benkert zeigte sich enttäuscht, dass den Apothekerinnen und Apothekern aus der Politik keine adäquate Wertschätzung entgegengebracht wird: „Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach will uns das Wertvollste nehmen, das wir haben: die uneingeschränkte Verantwortung der Arzneimittelversorgung durch Apothekerinnen und Apotheker. Wir sind Expertinnen und Experten für Arzneimittel. Um die fortbestehenden Lieferengpässe bewältigen zu können, brauchen wir die Handlungsfreiheiten, die wir während der Corona-Pandemie hatten. Damals haben wir bewiesen, dass wir mit pharmazeutischem Augenmaß agieren und in vielen Fällen pragmatische Lösungen finden können.“
Er warnte zudem vor „Scheinapotheken“ ohne Apothekerinnen und Apotheker. „Das wäre ein Verkauf unserer Berufsfreiheit, unseres Selbstverständnisses und zudem auch noch verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Wir brauchen den Apotheker oder die Apothekerin in der Apotheke und nicht nur im sogenannten Bedarfsfall telepharmazeutisch zugeschaltet. Apothekerin bzw. Apotheker und Apotheke sind eine Einheit und sichern den Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Wir kämpfen dafür, dass das so bleibt“, so der BAK-Präsident. (Quelle: ABDA)
Kammerwahl im Saarland abgeschlossen
Die Wahlen zur Ärztekammer im Saarland, die mit einer Abteilung Zahnärzte auch die Zahnärzteschaft vertritt, sind abgeschlossen. Von den wahlberechtigten saarländischen Zahnärztinnen und Zahnärzten haben 44,17 Prozent abgestimmt (bei den Ärztinnen/Ärzten nur 41,58 Prozent). In der Gruppe der Zahnärzte wurden aus 43 Bewerbungen 18 Einzelbewerberinnen/-bewerber gewählt. Die fünf Erstplatzierten mit den meisten Stimmen sind laut Meldung der Kammer auf Prof. Dr. Dr. Josef Dumbach, Dr. Lea Laubenthal (amtierende Kammerpräsidentin und stellvertretende Vorsitzende der KZV), Dr. Dr. Herbert Rodemer, Jürgen Ziehl (KZV-Vorsitzender) und Dr. Dr. Michael Engel. Unter den 18 Gewählten sind fünf Frauen. (Quelle: Ärztekammmer des Saarlands)
Kammerwahl in Baden-Württemberg erstmals online
Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg beschreitet Neuland: Laut Beschluss der Vertreterversammlung von 2023 wird die Wahl zur nächsten Kammerversammlung rein online durchgeführt. Damit ist die LZK BW die erste Kammer, die dieses Wahlverfahren umsetzt. Am 19. Juni 2024 soll „zeitgleich in allen Bezirken an die Kammermitglieder der schriftliche Wahlaufruf mit den persönlichen Zugangsdaten versendet. Gewählt wird über ein Online-Wahlportal in einem geschützten Bereich im Internet. Die Kammermitglieder können ihre Stimme bis Montag, 15. Juli 2024, 16:00 Uhr abgeben“, heißt es in der Information der LZKBW. (Quelle: LZK BW)
Klinikatlas und Krankenhausreform müssen am Nutzen für Patienten gemessen werden
Nach der Präsentation des sogenannten „Klinik-Atlas“ am 17. Mai 2024 und dem Kabinettsbeschluss zum Krankenhausreformgesetz (KHVVG) vom 15. Mai erklärt Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer: „Es ist gut und richtig, Patientinnen und Patienten bei der Auswahl eines Krankenhauses leicht zugängliche und verständliche Informationen über die dort angebotenen Leistungen zur Verfügung zu stellen. Das neue Register schafft aber zunächst einmal zusätzliche Bürokratie und keinen echten Mehrwert für die Patientinnen und Patienten, denn die dort vorgesehenen Informationen waren schon bisher weitgehend über die etablierten Register wie die Weiße Liste oder das Deutsche Krankenhausverzeichnis laienverständlich abrufbar. Das neue Register ist außerdem kein Beitrag zu einer erfolgreichen Krankenhausreform in Deutschland, denn es ist unzureichend mit den Planungs- und Qualitätsprüfungsprozessen in den Bundesländern abgestimmt.“
Die Zeit und die politische Energie, die in dieses Projekt geflossen sind, wären besser in ernsthafte Einigungsbemühungen mit den Ländern und den Partnern der Selbstverwaltung bei der Krankenhausreform investiert gewesen, kritisiert Reinhardt. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Krankenhausreformgesetz in dieser Woche ist diese Chance versäumt worden. Ein so großes Reformvorhaben kann jedoch nur gelingen, wenn man die fachlichen Hinweise aus der Ärzteschaft und der Selbstverwaltung aufgreift und zu einer Gemeinsamkeit von Bund und Ländern findet.
Er sehe das parlamentarische Verfahren als Möglichkeit, nun die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. „Wir erwarten, dass dabei ein besonderes Augenmerk auf die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung gelegt wird. Das von der Bundesärztekammer entwickelte Personalbemessungssystem sollte im Gesetz verankert werden. Außerdem muss die ärztliche Weiterbildung bei der Leistungsgruppensystematik und auch bei der Finanzierung angemessen berücksichtigt werden“, so Reinhardt. (Quelle: BÄK)
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ist neue Bundesdatenschutzbeauftragte
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 16. Mai 2024, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider zur Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt. Die Wahl erfolgte auf Vorschlag der Bundesregierung. Für Specht-Riemenschneider votierten 476 Abgeordnete. Es gab 100 Nein-Stimmen, 70 Enthaltungen und eine ungültige Stimme.
Louisa Specht-Riemenschneider ist Lehrstuhlinhaberin für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Sie folgt auf Prof. Ulrich Kelber, dessen fünfjährige Amtszeit zum vergangenen Jahresende abgelaufen war. Seit dem 7. Januar hatte Kelber die Geschäfte der Bonner Behörde für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kommissarisch geführt.
Kelber wäre gerne im Amt geblieben, fand allerdings auch in seiner eigenen Partei keine Mehrheit mehr. Er war unter anderem mehrfach mit seinem Parteikollegen Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und dessen Plänen für die Telematikinfrastruktur und die elektronische Patientenakte in Konflikt geraten. Lauterbach hatte in der Folge in seiner Digitalisierungsstrategie und seinen Digitalgesetzen auch die Mitspracherechte des Bundesdatenschutzbeauftragten drastisch beschnitten. (Quelle: Deutscher Bundestag/QN)
Krankenhausgesetz: Selbstverwaltung einbinden
Kritik am Beschluss des Bundeskabinetts vom 15. Mai 2024 für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) kommt von der Vorstandsvorsitzenden des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (VDEK), Ulrike Elsner: „Auch der nun vorgelegte Kabinettsentwurf zum KHVVG erfüllt bei weitem nicht die Erwartungen, die der Bundesgesundheitsminister und die Regierungskommission zu Beginn der Debatte zur Klinikreform geweckt hatten. Mit diesem Gesetzentwurf wird das Ziel verfehlt, die Krankenhauslandschaft bedarfsgerecht und modern auszugestalten und das ambulante Potenzial zu heben. Gleichzeitig wird die Versorgung erheblich teurer. Allein aufgrund dieser Reform besteht das Risiko von Mehrausgaben in Milliardenhöhe und Beitragssatzsteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um mindestens 0,3 Prozentpunkte.“
Dies gelte besonders für den 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds, der zur Hälfte aus GKV-Beitragsgeldern finanziert werden solle, obwohl der Umbau der Kliniklandschaft als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vom Staat zu finanzieren ist. Diese Regelung sei laut einem Rechtsgutachten verfassungswidrig. „Wir brauchen dringend Nachbesserungen am Gesetz. Die Einbindung der Sozialen Selbstverwaltung bzw. der Krankenkassen ist dabei zwingend erforderlich, um praxistaugliche Lösungen zu entwickeln“, so Elsner.
In ähnlicher Richtung argumentierte auch die Vorständin des GKV-Spitzenverbands, Stefanie Stoff-Ahnis, die ebenfalls eine Beteiligung der Selbstverwaltung an der Reform forderte: „Es ist so viel Erfahrung und Kompetenz aus der Praxis der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen vorhanden, die bei der Ausgestaltung der Reform kaum genutzt wird“, erklärte sie. (Quelle: VDEK/GKV-SV)
Ärztetag: Zahnärzte als „Nichtärzte“ sollen Sedative nicht i.v. verabreichen dürfen
Einer der zahlreichen Beschlüsse des Deutschen Ärztetags von Anfang Mai 2024 hat Unmut bei der Zahnärzteschaft hervorgerufen. In dem mit sehr großer Mehrheit verabschiedeten Beschluss, zu dessen Antragstellern auch die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Dr. Ellen Lundhausen aus Thüringen gehört, geht es um intravenöse Sedierungen in der Praxis, die aus Sicht der Antragsteller nur von Ärzten ausgeführt werden dürften und nicht von „Nichtärzten“, wobei hier explizit Zahnärztinnen und Zahnärzte als „Nichtärzte“ genannt werden. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) und der Bundesverband Deutscher Oralchirurgen (BDO) weisen den Beschluss des Deutschen Ärztetages zum Arztvorbehalt bei der intravenösen Gabe von Sedativa aufs Schärfste zurück. Zahnärztinnen und Zahnärzte dürften laut diesem Beschluss nur „unter Aufsicht einer Ärztin oder eines Arztes“ entsprechende Anwendungen vornehmen.
Die Verbände kritisieren, dass mit diesem Beschluss Zahnärztinnen und Zahnärzten sowohl ärztliche Handlungsfähigkeit als auch Kompetenzen abgesprochen würden. Der vom Medizinischen Fakultätentag in Kiel verabschiedete nationale, kompetenzbasierte Lernzielkatalog Zahnmedizin (NKLZ) beschreibe die intravenöse (i.v.) Analogsedierung sowie die i.v. Gabe von Medikamenten – unter anderem von Sedativa – als integrale Bestandteile der Zahnmedizin, macht der BDO deutlich. In den meisten, von den zuständigen Ministerien der Länder beschlossenen Weiterbildungsordnungen für das Fachgebiet Oralchirurgie sei zudem die selbstständige Durchführung von Sedierungsverfahren als Handlungskompetenz hinterlegt. „Sedative Verfahren ermöglichen in vielen ambulanten Zahnarztpraxen überhaupt erst medizinisch notwendige Eingriffe – beispielsweise bei Kindern, Angstpatienten, Patienten mit Herzerkrankungen oder Patienten mit Behinderungen“, sagt BDO-Vize Dr. Martin Ullner. „Dieser Beschluss beschneidet die Kompetenzen unseres gesamten zahnärztlichen Berufsstands.“
Die stellvertretende FVDZ-Bundesvorsitzende, Dr. Jeannine Bonaventura, sieht in dem Beschluss des Ärztetages vor allem einen weiteren Angriff im Honorar-Verteilungskampf für den ambulanten Sektor. Solche Beschlüsse vertieften die Spaltung zwischen Human- und Zahnmedizinern und dienten letztlich nur dazu, schon mal einen Pflock einzuschlagen, falls es doch zu einer Entbudgetierung bestimmter Facharztgruppen kommen sollte.
Aktuell wird unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und Prof. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas und gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin eine S2k-Leitlinie Sedierung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde erarbeitet, die bis Ende des Jahres vorliegen soll. Dort sollen auch die notwendigen Qualifikationen abgebildet werden.
Wie zu erfahren war, ist vonseiten der Bundeszahnärztekammer in Absprache mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung auch gegenüber der Bundesärztekammer auf diesen Beschluss reagiert und um ein Gespräch gebeten worden. (Quelle: QN/FVDZ/Ärztetag)
MDR-Frist 26. Mai 2024 beachten – BVMed kritisiert Notifizierungspflicht
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) weist darauf hin, dass am 26. Mai 2024 eine wichtige Übergangsfrist für Medizinprodukte nach der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) ausläuft. Bis dahin müssen Hersteller für Bestandsprodukte („Legacy Devices“) bei einer Benannten Stelle einen förmlichen Antrag auf Konformitätsbewertung ihres Produkts stellen, um die verlängerten Übergangsfristen nutzen zu können. Die Benannte Stelle und der Hersteller müssen dann bis spätestens 26. September 2024 eine schriftliche Vereinbarung getroffen haben. „Die verlängerte Übergangsfrist erkauft Zeit, aber sie ändert an den grundlegenden Problemen der MDR nichts. Wir müssen die MDR jetzt strukturell weiterentwickeln und in einem großen Schritt verbessern, sonst geht dies weiter zulasten der Patientinnen- und Patienten-Versorgung und des MedTech-Standorts Europa“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.
Die verlängerte Übergangsfrist wurde vom europäischen Gesetzgeber mit einer Änderungsverordnung vom März 2023 eingeführt. In den kommenden Tagen wird eine weitere EU-Änderungsverordnung veröffentlicht und in Kraft treten, die eine Fristverlängerung für die In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR), Regelungen zur Europäischen Datenbank für Medizinprodukte (Eudamed) sowie die Neueinführung einer sogenannten „Notifizierungspflicht“ (Art. 10a) enthält. „Die vielen Änderungen an der MDR zeigen, dass die MDR handwerklich schlecht gemacht und nicht praxistauglich ist“, so Dr. Marc-Pierre Möll. „Wir brauchen jetzt statt ständigem Klein-klein einen großen Schritt, der die durch die MDR verursachten strukturellen Probleme löst.“ Der Verband hat dazu in verschiedenen Papieren entsprechende Vorschläge vorgelegt. (Quelle: BVMed)
DAHZ-Hygieneleitfaden wurde aktualisiert
Der Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) wurde zum 14. April 2024 aktualisiert. Die 16. Ausgabe wird vom DAHZ ausschließlich in digitaler Form veröffentlicht und bei Bedarf angepasst. Derzeitiger Redaktionsstand 14.04.2024.
Gegenüber der 15. Auflage wurden neben redaktionellen Änderungen das Kapitel „Aufbereitung von Medizinprodukten“ gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Zahnmedizin der DGKH grundlegend überarbeitet. Der DAHZ möchte den Hygieneleitfaden einer Vielzahl von Praxen zugänglich machen. (Quelle: DAHZ)
Neue S3-Leitlinie „Direkte Kompositrestaurationen“ veröffentlicht
Die S3-Leitlinie S3-Leitlinie „Direkte Kompositrestaurationen an bleibenden Zähnen im Front- und Seitenzahnbereich“ wurde am 2. Mai 2024 veröffentlicht. Sie steht auf der Homepage der AWMF – Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. zum Download zur Verfügung.
„Der zunehmende Einsatz von Kompositmaterialien in der zahnärztlichen Praxis erfordert die Darstellung des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes auf einem hohen Evidenzlevel“, so die federführende Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) auf ihrer Homepage. „Wir freuen uns, Sie bei Fragen, etwa zum Überleben und der Qualität von Kompositrestaurationen bei der Anwendung in den verschiedenen Kavitätenklassen, aber auch zu den erweiterten Indikationsbereichen wie ästhetisch-funktionelle Korrekturen zu unterstützen und Ihnen Empfehlungen zur Qualitätssicherung an die Hand geben zu können“, heißt es.
Die Umsetzung der Empfehlungen aus der Leitlinie kann auf der Gemeinsamen Jahrestagung der DGZ und der DGPro vom 13. bis 15. Juni 2024 in Leipzig in einer speziellen Session am Samstagmittag interaktiv erarbeitet werden. Im Mittelpunkt steht die Frage „Bauchentscheidung oder leitlinienkonform? Wissen Sie, wann Sie Komposit evidenzbasiert anwenden?“ Informationen zum Kongress stehen auf auf der Kongresshomepage zur Verfügung. (Quelle: DGZ)
MGO Fachverlage übernehmen „dzw – Die ZahnarztWoche“
Die „mgo fachverlage GmbH & Co. KG“ mit Sitz in Kulmbach hat zum 1. Mai 2024 den Titel „dzw – Die ZahnarztWoche“ gekauft. Mit dem Erwerb dieses Assets erweitere die Tochter der Mediengruppe Oberfranken ihren Themenbereich Dental (Zahnmedizin und Zahntechnik) erneut, heißt es in der meldung vom 8. Mai 2024. Der bisherige Eigentümer, der Zahnärztliche Fach-Verlag GmbH (zfv), der zur Dr. Hinz Unternehmensgruppe des Herner Kieferorthopäden Prof. Dr. Rolf Hinz gehört, befindet sich seit Februar 2024 in Insolvenz.
„Wir freuen uns, dass unsere MGO Fachverlage auch in Zeiten kontinuierlich wachsen, in denen schwierige gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen vielen Märkten zu schaffen machen. Der Dentalmarkt ist ein spannender und interessanter Bereich und die ‚dzw‘ ergänzt unsere vorhandenen Titel und Marken für Zahntechniker*innen, Zahnärzte und -ärztinnen und ZFAs (Zahnärztliche Fachangestellte) auf ideale Weise. Mit der ‚dzw‘, einem Traditionstitel seit mehr als 35 Jahren, erreichen wir jetzt regelmäßig die gesamte niedergelassene Zahnärzteschaft und können unsere Wachstumsstrategie im sehr anspruchsvollen B2B-Segment weiter nachhaltig vorantreiben“, erklärte Bernd Müller, Geschäftsführer des Verlags, zur Übernahme des Titels.
Die bisherigen Aktivitäten des Verlags im Dentalbereich mit den Fachzeitschriften „dental dialogue“, „teamwork“, „Dental Magazin“, „Dental team“, rot&weiß (Österreich), rot&weiss swiss und der Lernplattform „Dental Online College“ sind am Standort Schwabmünchen konzentriert. Diese Titel hatte MGO mit dem insolventen Verlag Teamwork Media und aus dem Deutschen Ärzteverlag (zum dem auch Teamwork gehörte) übernommen, der seine Dentalsparte 2022 komplett eingestellt hat, und damit den Bereich Dental etabliert.
Das Redaktionsteam der „dzw“ mit Chefredakteur Oliver Pick in Bonn und den beiden Fachredakteurinnen Annette Schröder und Brigitte Dinklow in Bochum, werde ebenso in diese vorhandenen Strukturen und Prozesse integriert wie die Mediaberatung für die Neuerwerbung, heißt es in der Unternehmensmitteilung. Die Steuerung des Neuzuwachses erfolge künftig ebenfalls aus Schwabmünchen unter der Leitung von Michael Dietl, Verlagsleiter der MGO Fachverlage. (Quelle: MGO Fachverlage/QN)
BGH: GOÄ (und GOZ) gilt auch für MVZ und Krankenhäuser
Können Medizinische Versorgungszentren als juristische Personen abseits der Gebührenordnungen für Ärzte oder Zahnärzte (GOÄ/GOZ) abrechnen und so auch Pauschalpreise anbieten? Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Main) sah das so, auch wenn andere obere Gerichte dies anders beurteilten. Auch die Bundeszahnärztekammer und Medizinrechtler beurteilten die Auslegung der Gebührenordnungen anders. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine eindeutige Entscheidung vorgelegt (Az.: III ZR 38/23 vom 4. April 2024). Der Leitsatz lautet: „Der in Paragraf 1 Absatz 1 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschriebene Anwendungsbereich der GOÄ setzt nicht voraus, dass Vertragspartner des Patienten ein Arzt ist, sondern dass die Vergütung für die beruflichen Leistungen eines Arztes geltend gemacht wird. Die GOÄ findet deshalb auch dann Anwendung, wenn der Behandlungsvertrag mit einer juristischen Person, zum Beispiel einem Krankenhausträger, abgeschlossen wird und ambulante Leistungen durch Ärzte erbracht werden, die lediglich im Rahmen eines Anstellungs- oder Beamtenverhältnisses in der Erfüllung ihrer eigenen Dienstaufgaben tätig werden und selbst mit dem Patienten keine Vertragsbeziehung eingehen.“ (Quelle: QN/BGH/GOZette der ZA vom 8. Mai 2024)
„Generation Mitte“ sieht Reformbedarf im Gesundheitswesen
Wie der Gesamtverband der Versicherer (GDV) mitteilt, zeigt die mittlere Generation (30 bis 59 Jahre) sich auch in unruhigen Zeiten weitgehend zufrieden mit ihrem Leben. Dies geht aus einer Allensbach-Befragung hervor, die das Institut für den GDV durchgeführt hat.*
Trotzdem sieht die „Generation Mitte“ viele reformbedürftige Themen. An der Spitze finden sich, mit jeweils mehr als 70 Prozent der Befragten, die Wünsche nach Verbesserungen im Pflegebereich, im Bildungssystem und im Gesundheitswesen. Ebenfalls wichtig sind der mittleren Generation in diesem Zusammenhang auch die sozialen Sicherungssysteme wie die gesetzliche Rentenversicherung und ganz allgemein die Digitalisierung. Deutlich mehr als die Hälfte der Befragten sieht hier Handlungsbedarf.
* Befragt wurden zwischen dem 16. März und dem 4. April 2024 insgesamt 1.026 Männer und Frauen im Alter von 30 bis 59 Jahren in Face-to-Face-Interviews. (Quelle: GDV)
„Regierungskommission fehlt die Kompetenz für die ambulante Versorgung“
Am 3. Mai 2024 präsentierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in Berlin das nächste Papier, diesmal die 10. Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, die de facto die Abschaffung niedergelassener Fachärzte vorsieht. Die Vorschläge sind versorgungsfern, so Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt: „Es wird mehr und mehr zu einem Problem, dass die aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besetzte Regierungskommission Politikempfehlungen abgibt, ohne über das notwendige Versorgungswissen aus Klinik und Praxis zu verfügen. Eklatant deutlich wird dies in ihrer aktuellen Stellungnahme zur sektorenübergreifenden Versorgung. Die Kommission wärmt mit ihren Äußerungen über die angebliche ‚doppelte Facharztschiene’ eine Debatte der Vergangenheit auf und stellt leichtfertig die ambulante fachärztliche Versorgung in Deutschland in Frage. Worin die behauptete Ineffizienz dieser Versorgung liegen soll, lässt die Empfehlung völlig im Dunkeln“.
Die Kommission verkenne, dass es schon heute zahlreiche Formen der Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und Krankenhäusern gebe. Wirklich neue Vorschläge, wie diese Zusammenarbeit erleichtert und gestärkt werden kann, suche man in dem Papier vergeblich.
Reinhardt erklärte im Vorfeld des Deutschen Ärztetags: „Das deutsche Gesundheitswesen braucht keine Verunsicherung der niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte, sondern Maßnahmen zur Stärkung der fach- und der hausärztlichen Versorgung sowie der heute schon existierenden sektorenverbindenden Organisationsstrukturen.
Die sogenannten ‚Level-Ii-Kliniken’ werden die zentrale Rolle für die Versorgung, die die Kommission ihnen zudenkt, nicht übernehmen können. Einrichtungen unter pflegerischer Leitung ohne Notfallambulanz, in denen nachts kein Arzt anwesend ist, sind im Grunde keine Krankenhäuser und können die stationäre Grundversorgung nicht sicherstellen.“
Es sei bedauerlich, dass die Kommission auch mit dieser Empfehlung bei ihrer Linie bleibt, den Dialog mit denjenigen zu vermeiden, die für die Versorgung im ambulanten wie stationären Bereich stehen. Das führe zu Empfehlungen, die an der Versorgungsrealität total vorbeigehen. (Quelle: BÄK)
KBV-Vertreterversammlung berät über Auswege aus der Krise
Die aktuelle Gesundheitspolitik und die angespannte Lage in den Arzt- und Psychotherapiepraxen stehen im Mittelpunkt der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Dazu kommen die 60 Delegierten am Montag, einen Tag vor Beginn des Deutschen Ärztetages, in Mainz zusammen. (Die KBV-VV kann im Livestream verfolgt werden.)
Die politischen Rahmenbedingungen torpedieren aus Sicht der KBV die Arbeit der Niedergelassenen. Aktuell sind über 5.000 Hausarztsitze in Deutschland unbesetzt. Zudem fehlen bislang konkrete politische Weichenstellungen. Zu den größten Problemen in den Praxen zählen die überbordende Bürokratie, die unzureichende Finanzierung, eine schlecht funktionierende Digitalisierung und der zunehmende Fachkräftemangel.
Insgesamt wird das Treffen der Ärzte und Psychotherapeuten von Protestaktionen flankiert sein. So haben zahlreiche Ärzteverbände zur Eröffnung des Deutschen Ärztetages, zu der auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erwartet wird, Proteste angekündigt.
Die kürzlich gestartete Kampagne der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen „Wir sind für Sie nah.“ soll ebenfalls unter anderem mit großen Plakaten auf Trucks vor Ort sichtbar sein. Ziel ist es, auf die zugespitzte Situation in der ambulanten Gesundheitsversorgung aufmerksam zu machen. (Quelle: KBV)
Zi-Umfrage: Mehrzahl der Praxen unzufrieden mit Praxissoftware
Drei von vier Arzt- und Psychotherapiepraxen würden ihre aktuelle Praxissoftware eher nicht weiterempfehlen. Rund die Hälfte der befragten Niedergelassenen ist explizit unzufrieden mit ihren Software-Anwendungen. Ein Großteil von ihnen ist bereit, den Anbieter zu wechseln. Das ergab eine bundesweite Online-Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung.
Lediglich eine von vier Praxen ist danach mit der Software zufrieden und würde diese aktiv weiterempfehlen. Die am weitesten verbreiteten Systeme gehören eher nicht dazu, wie das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) mitteilte. In die Auswertung sind die Antworten von über 10.000 Ärzten und Psychotherapeuten eingeflossen. Hintergrund der Umfrage ist laut Zi die Einführung der Telematikinfrastruktur, die von den Software-Anbietern unterschiedlich gut umgesetzt wird. Zufriedener waren Praxen, die ihre Software bereits gewechselt hatten.
Die Ergebnisse der ZI-Umfrage sind wegen einer anderen Anbieter-Struktur und einer anderen Positionierung der PVS-Anbieter für Zahnarztpraxen auf die Situation bei den Zahnärzten nicht übertragbar. Der Verband Deutscher Dentalsoftware-Anbieter (VDDS) bietet bereits seit vielen Jahren Schnittstellen für den Wechsel der Software und die Anbindung externer Produkte an, auch werden neue TI-Anwendungen gemeinsam mit Zahnärzten und Krankenkassen entwickelt, so das Elektronische Beantragungswesen Zahnärzte (EBZ). (Quelle: KBV/QN)
84,7 Millionen Menschen brauchen eine gute Gesundheitsversorgung
Geschätzt lebten Ende 2023 rund 84,7 Millionen Menschen in Deutschland. Ihre Versorgung sehen die vier tragenden Säulen der Gesundheitspolitik (KZBV, KBV, ABDA, DKG) aufgrund einer verfehlten Politik von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach in Gefahr. „Die Lösungsvorschläge der vier Organisationen liegen auf dem Tisch und die Reformbereitschaft ist gegeben“, heißt es. Um auf den dringend notwendigen Kurswechsel in der Gesundheitspolitik aufmerksam zu machen, werden sie in den kommenden Wochen die breite Öffentlichkeit verstärkt über die negativen Folgen für die Patientenversorgung aufklären.
(Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)/KZBV)
Ärzte und Zahnärzte protestieren im Mai und Juni
Die Proteste und Öffentlichkeitsaktionen der Ärzte- und Zahnärzteschaft nehmen wieder Fahrt auf. So soll es im Vor- und Umfeld des Deutschen Ärztetags am 7. Mai 2024 in Mainz eine Protestaktion mehrerer Ärzteverbände geben. Eine Zusammenstellung der geplanten Aktionen und Proteste hat ADP-Medien veröffentlicht. Die Zahnärzteschaft in Niedersachsen will am 18. Juni 2024 einen kostenlosen digitalen Fortbildungstag anbieten, die Praxen sollen an diesem Tag dafür schließen. Auch in Berlin soll es einen solchen Fortbildungstag mit geschlossenen Praxen und einer Podiumsdiskussion geben.
Bundeszahnärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben neue Aktionen angekündigt beziehungsweise schon gestartet. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung setzt ihre Kampagne „Zähne zeigen“ mit neuen Motiven fort und hat zudem eine Umfrage unter den Zahnarztpraxen gestartet, die über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen läuft. (Quelle: ADP-Medien/Quintessence News)
Straumann mit gutem 1. Quartal, DrSmile belastet das Geschäft
Die Straumann Group (Basel) verzeichnete einen starken Jahresauftakt mit einem organischen Umsatzwachstum von 15,1 Prozent beziehungsweise 8,1 Prozent in Schweizer Franken, was zu einem Umsatz von 643,8 Millionen Schweizer Franken im ersten Quartal führte. Das teilte das börsennotierte Unternehmen am 30. April 2024 mit. Die Nachfrage sei in allen Geschäftsbereichen hoch geblieben, wobei die Wachstumsdynamik in den Regionen unterschiedlich ausfiel. China verzeichnete einen stärkeren Patientenzulauf, in Nordamerika hingegen habe das Patientenaufkommen aufgrund der nach wie vor hohen Zinsen etwas abgenommen. Das Geschäft mit Premiumimplantaten war insgesamt der stärkste Wachstumstreiber, während die Challenger-Marken weitere Marktanteile hinzugewannen und geografisch expandierten. Auch das digitale Geschäft mit Intraoralscannern verzeichnete ein starkes Wachstum.
Im Bereich Kieferorthopädie entwickelten sich die einzelnen Segmente weiter uneinheitlich. Während die Beeinträchtigungen im Direktkundengeschäft, DrSmile, anhielten, habe sich das Firmenkundengeschäft mit Zahnärztinnen und Zahnärzten erfreulich entwickelt, heißt es.
Die Region Europa, Naher Osten und Afrika (EMEA), die größte innerhalb der Straumann Group, verzeichnete einen Umsatz von 283,9 Millionen Schweizer Franken Dies entspricht einem organischen Umsatzwachstum von 5,2 Prozent gegenüber einer starken Vergleichsbasis im Vorjahresquartal. Deutschland, Frankreich und Spanien hätten erneut den größten Umsatzbeitrag geleistet. Die Straumann Group gewann im Bereich Implantologie weitere Marktanteile im Premium- wie auch im Value-Segment hinzu.
„Im Geschäftsbereich Kieferorthopädie wuchs die Marke ClearCorrect in der Region zweistellig, während das von Zahnärztinnen und Zahnärzten begleitete Direktkundengeschäft von DrSmile weiterhin von einer schwachen Nachfrage geprägt war“, heißt es im aktuellen Bericht. (Quelle: Straumann Group)
ApoBank: Dr. med. dent. Karl-Georg Pochhammer bleibt Aufsichtsratsvorsitzender
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) zahlt ihren Mitgliedern für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende von 6 Prozent. Das beschloss die Vertreterversammlung der Genossenschaftsbank am 26. April 2024 in Düsseldorf. Damit stimmten die Vertreterinnen und Vertreter dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu.
Operativ wird das laufende Jahr weiterhin im Zeichen der Umsetzung der Agenda 2025 stehen. Ziel ist, im Finanzierungsgeschäft und in der Vermögensberatung zu wachsen, Produkte und Prozesse zu optimieren und die Bank profitabler zu machen, heißt es (zu Bilanz und Ausblick für 2024 mehr im Beitrag zur Bilanzpressekonferenz).
Neu in den Aufsichtsrat der Bank gewählt wurde Dipl.-Kfm. Ulrich Pukropski. Der Wirtschaftsprüfer folgt auf Walter Kollbach, dessen Amtszeit mit Ablauf der diesjährigen Vertreterversammlung endete und der nicht zur Wiederwahl antrat. Unmittelbar nach der Vertreterversammlung wählte der Aufsichtsrat in seiner konstituierenden Sitzung Dr. med. dent. Karl-Georg Pochhammer wieder zu seinem Vorsitzenden. Pochhammer ist stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und gehört seit 2011 dem Aufsichtsrat der ApoBank an. (Quelle: ApoBank)