Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kritisiert die Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzentwurfs vor allem im Hinblick auf die gerade auf den Weg gebrachten parodontologischen Behandlungen. In einer aktuellen Meldung vom 19. Juli heißt es dazu:
„Erst seit Juli 2021 kann die Volkskrankheit Parodontitis (PAR) mit einer State-of-the-Art-Behandlung in der GKV durch die neue PAR-Behandlungsstrecke angegangen werden. Diese war das Ergebnis langer fachlicher Beratungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Mit etwa 35 Millionen an einer Parodontitis Erkrankten in Deutschland und einer bereits vor Jahren festgestellten Unterversorgung war sie dringend notwendig. Dass diese Unterversorgung keine Lappalie war, liegt eben auch an der Bedeutung der chronischen Erkrankung Parodontitis als auslösender oder adjuvanter Faktor für gewichtige Allgemeinerkrankungen.
Auch durch die Aufklärungskampagne der Bundeszahnärztekammer paro-check.de https://paro-check.de/ gibt es nun eine gesteigerte Nachfrage nach Parodontitisbehandlungen in den Praxen. Die chronische Erkrankung ist mit der neuen PAR-Behandlungsstrecke gut in den Griff zu bekommen, Schlimmeres kann verhindert werden. Prävention par excellence!
Allerdings soll dieser positive Trend nun schon wieder gestoppt werden. Die Gesetzespläne zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) setzen mit Sparmaßnahmen ausgerechnet an der Patientenversorgung an. Auch die neuen parodontologischen Behandlungen fallen in die geplante Budgetierung. Die PAR-Therapie wird dadurch gleich wieder ausgebremst. ,Diesen langen und schweren Zug gleich an der ersten Steigung anzuhalten, riskiert, dass er gar nicht mehr anfahren kann‘, so BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz. ,Derzeit bereits für den Patienten genehmigte Leistungen der mehrjährigen Leistungsstrecke könnten unter der GKV-FinStG-Budgetierung dann nicht mehr erbracht werden. Auch ein Behandlungsbeginn bei neuen Patientinnen und Patienten wäre kaum noch möglich. Die BZÄK appelliert an das Bundesgesundheitsministerium, die Gesetzespläne zu modifizieren, es gibt etliche bessere Hebel, die Kosten zu senken. Strukturelle Änderungen oder bürokratische, unnötige Aufwendungen können den Haushalt entlasten.‘
Die Zahnmedizin ist kein Kostentreiber im GKV-System. Seit 1980 ist ihr Anteil an den Gesamtausgaben um 58 Prozent gesunken. Hier zahlt sich Prävention direkt aus.Große Gewinne werden hingegen an anderer Stelle aus dem Sozialsystem getragen: Ausländische Private-Equity-Unternehmen führen regelmäßig Gewinne aus Deutschland ab, häufig in Steueroasen. Fremdinvestoren mit ausschließlichen Kapitalinteressen sollten umgehend von Gründung und Betrieb medizinischer Versorgungszentren ausgeschlossen werden. Die ambulante Patientenversorgung durch niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte hingegen ist Fürsorge und Prävention statt Kostenfaktor.“ Darüber stellt sich die BZÄK hinter die entsprechende Stellungnahme der KZBV.