Z-MVZ, Zahnärztliche Approbationsordnung und Leitlinien – drei große Themen bestimmten die Pressekonferenz zum Deutschen Zahnärztetag am 9. November 2018. Das gemeinsame Ziel bei diesen Themen: eine gute, wissenschaftlich basierte und am Wohl des Patienten orientierte Zahnmedizin.
Das große politische Thema von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) sind die von fachfremden Investoren zunehmend gegründeten beziehungsweise gekauften Zahnarztpraxen und zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren.
Deutsches Gesundheitssystem als Ziel von Investoren
Das deutsche Gesundheitssystem und verstärkt die Zahnmedizin seien in Zeiten niedriger Zinsen als attraktives Ziel für Investments in den Fokus internationaler Investoren und Unternehmensberatungen gerückt, für die nicht die Versorgung der Patienten, sondern vor allem die Rendite im Vordergrund stehe, so der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Wolfgang Eßer. Diese MVZ trügen ganz überwiegend nicht zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung der Patienten bei, sondern würden vielmehr vor allem in Städten und Regionen errichtet, die wirtschaftlich attraktiv seien. Der Gesetzgeber sei gefordert, solche Entwicklungen in Zukunft stärker einzugrenzen.
Hinsichtlich der von der Vertreterversammlung in Frankfurt beschlossenen Ausweitung der Zahl der angestellten Zahnärzte je Vertragszahnarzt, die jetzt mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt und in den Bundesmantelvertrag Zahnärzte aufgenommen werden müsse, rechne man mit einem Zeithorizont bis etwa Mitte 2019, erklärte KZBV-Vorstandsvorsitzender Eßer.
Zuständigkeit der Kammern klären
BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel fügte als weiteren Aspekt die bei Praxen und MVZ in Form einer GmbH nicht gegebene Zuständigkeit der Zahnärztekammern hinsichtlich des Berufsrechts hinzu. Bei allen anderen freien Berufen in Deutschland gebe es zudem ein Verbot von Fremdinvestoren, nur bei den Heilberufen nicht. Zwar unterlägen der zahnärztliche Leiter und die in einem MVZ angestellten Zahnärzte dem Berufsrecht, sie seien als Angestellte aber weisungsgebunden und die diese Weisungen erteilende juristische Person der GmbH sei dem Berufsrecht in vielen Bundesländern nicht zugänglich. Hier seien die Bundesländer gefordert, entsprechende Regelungen in die Heilberufsgesetze der Länder aufzunehmen. Dies sei im Sinne des Patientenschutzes dringend geboten. (Mehr dazu auch im Interview mit Dr. Peter Engel.)
Hängepartie um die neue Approbationsordnung
Eine gute Zahnmedizin beginnt mit einer guten Ausbildung – hier warte die Zahnärzteschaft nun seit vielen Jahren auf die neue Approbationsordnung, die vor kurzem erneut im Bundesrat verschoben wurde. „Mit der uralten Approbationsordnung möchten wir nicht im Guinness-Buch der Rekorde landen“, so Engel. „Das ist ein Armutszeugnis für den Wissenschafts- und Medizinstandort Deutschland!“
Gleichwertigkeitsprüfungen neu regeln
Damit verbinde sich auch noch ein zweites Problem: Mit der ZApprO soll auch die Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Berufsabschlüsse neu geregelt werden. Die aktuelle Situation sei mit Blick auf das Wohl der Patienten nicht tragbar, da ausreichende Sprachkenntnisse zum Beispiel erst nach der formalen Anerkennung der Abschlüsse geprüft werden könnten. Wenn sich die ZApprO weiter verzögere, müsse für die Gleichwertigkeitsprüfung zügig eine alleinige gesetzliche Regelung erfolgen, so die Forderung der Zahnärzteschaft. Dabei sollten erst die Sprachkenntnisse und dann die Gleichwertigkeit geprüft werden.
Wichtige Entscheidungshilfen, aber rechtlich nicht verbindlich
Gute, wissenschaftlich basierte Zahnmedizin orientiert sich an wissenschaftlichen Leitlinien – was das bedeutet und welche Arbeit die Zahnärzte hier selbst leisten, erläuterte Prof. Dr. Roland Frankenberger, Präsident elect der DGZMK. Leitlinien seien für den Zahnarzt wichtige Entscheidungshilfen auf einem objektiv-wissenschaftlichen Fundament, sie entbinden den Mediziner aber nicht vor der Überprüfung ihrer Anwendung im Einzelfall, so Frankenberger. Und sie sind nicht rechtlich verbindlich.
Die in Deutschland jetzt ausgebildeten jungen Zahnmediziner und Mediziner seien in der Regel sehr leitliniensicher. Aber auch die Patienten profitierten von den Leitlinien über die Anwendung durch den Arzt hinaus, denn zu jeder Leitlinie werde eine Patienteninformation erstellt, die ihnen wissenschaftlich basierte Informationen und Empfehlungen gebe.
Unabhängigkeit gewährleistet
Der Prozess der Leitlinienerstellung sei aufwendig und zeitintensiv. Die Taskforce Qualität aus DGZMK, BZÄK und KZBV entscheide über die Anträge zur Leitlinienerstellung und priorisiere diese, nur bei Einstimmigkeit werde dem Erstellen der Leitlinie zugestimmt und diese mit entsprechenden Fördersummen unterstützt. Denn um die Unabhängigkeit zu gewährleisten, werden alle Leitlinien aus den Mitteln der drei Taskforce-Mitglieder finanziert, so Frankenberger. Ziel sei es, überwiegend Leitlinien der höchsten Evidenzstufe S3 zu erstellen. Aktuelles Beispiel sind die neuen Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie, die am 10. November 2018 ebenfalls in Frankfurt vorgestellt wurden. MM