Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sieht im Referentenentwurf eines Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG) positive Ansätze, übt aber Kritik am zunehmenden Einfluss der Gematik, der weit über die Betriebsverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI) hinausgeht.
Bereits auf der Vertreterversammlung der KZBV hatte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Karl-Georg Pochhammer, am 5. Juni 2024 in Frankfurt (Main) die Kritikpunkte der Vertragszahnärzteschaft am Gesetzentwurf dargelegt. Anlässlich der Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium am 7. Juni 2024 erklärte er nun: „Wir fordern schon lange, dass die Gematik endlich mehr Verantwortung für einen stabilen Betrieb der Telematikinfrastruktur übernimmt. Dass dies im Referentenentwurf aufgegriffen wird und die Digitalagentur künftig mehr Durchgriffsrechte zur Stabilisierung des TI-Betriebs erhält, begrüßen wir.“
Kritik an erneuter Ausweitung der Kompetenzen über TI hinaus
„Kein Verständnis haben wir allerdings dafür, dass das Bundesgesundheitsministerium die Aufgaben und Rechte der Gematik darüber hinaus deutlich erweitert und bereits eine erneute Vergrößerung des Kompetenzbereichs ankündigt. Der Fokus der Digitalagentur muss auf der Steuerung des Betriebs der TI und dem stabilen und funktionalen Bereitstellen der Basistechnologien liegen“, so Pochhammer.
Rolle der Selbstverwaltung stärken
Auf deutliche Ablehnung der KZBV stoßen auch die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, die Digitalagentur teilweise an den Verhandlungen der Selbstverwaltung zu beteiligen und damit in die originären Belange der Selbstverwaltung einzugreifen. Stattdessen fordert die KZBV, die Rolle der Selbstverwaltung in der Digitalisierung des Gesundheitswesens deutlich zu stärken und die Expertise derjenigen einzubeziehen, die täglich die Versorgung gestalten.
Interoperabilität für PVS und ePA muss praxistauglich sein
Auch hinsichtlich der Interoperabilität, also dem Setzen von technischen Standards bei (zahn-)medizinischen Daten zum interdisziplinären Austausch oder zur Unterstützung der elektronischen Patientenakte über die Grenzen der Praxisverwaltungssysteme hinweg, positioniert sich die KZBV klar.
Dr. Ute Maier, die stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, erklärte dazu: „Aus Sicht der Zahnärzteschaft begrüßt die KZBV grundsätzlich eine stärkere Interoperabilität im Gesundheitswesen. Allerdings muss damit auch zwingend eine Bürokratieentlastung für die Praxen einhergehen. Mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – einer durch die Selbstverwaltungen selbst und ohne Einflussnahme vom Bundesgesundheitsministerium oder von der Gematik etablierten TI-Anwendung – wurde ein die Praxen entlastender Goldstandard für die digitale Transformation des Gesundheitswesens gesetzt. Die KZBV ist bereit, ihr Expertenwissen einzubringen, damit der wichtige Themenkomplex Interoperabilität im Versorgungsalltag positiv sowohl von den Praxen als auch von den Patientinnen und Patienten wahrgenommen werden kann.“