Die Zahnärzteschaft in Schleswig-Holstein sieht die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung in Gefahr. Am 22. März 2023 hat sie ihrer Sorge um die zahnmedizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten und die Zukunft ihrer Praxen eine Stimme verliehen. 200 Teilnehmende nahmen vor Ort im Rendsburger ConventGarten Hotel teil, 450 waren für die Online-Übertragung der Veranstaltung angemeldet.
Der Landesverband des größten unabhängigen Interessensverbands der Zahnärzte, der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ), und die beiden zahnärztlichen Körperschaften, die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein sowie die Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KZV S-H) hatten gemeinsam zu dieser Informations- und Protestveranstaltung in Rendsburg eingeladen. Dabei wurde insbesondere über das neue GKV-Gesetz debattiert.
Das sogenannte Finanzstabilisierungsgesetz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinStG) wurde am 20. Oktober 2022 durch den Deutschen Bundestag verabschiedet. Eigentlich soll das Gesetz Finanzdefizite in der GKV begrenzen. Doch stattdessen verhindert es mit einer vorgesehenen Honorarbeschränkung für zahnärztliche Leistungen sowie der Rückkehr zu einer strikten Budgetierung eine langfristige und hochwertige zahnmedizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten im Lande.
„Leistung wird bestraft“
„Mit dem GKV-FinStG ist die Budgetierung zurück. Leistung wird bestraft. Der Leidtragende wird langfristig der Patient sein“, erläutert Dr. Roland Kaden, FVDZ-Landesvorsitzender. „Wir sind Ärzte und sind diesen Protest unserer ethischen Berufsauffassung schuldig. Wir protestieren für unsere Patienten, damit ihre Versorgung nicht den Bach runtergeht.“
„Es wurden neue Leistungen für die Parodontitisbehandlung der Patienten in die Versorgung gebracht. Alle waren sich über die Folgen und auch die entstehenden Kosten im Klaren. Und nun, wo die Patienten diese Behandlungen in Anspruch genommen, unsere Zahnärzte sie erbracht haben und die Folgebehandlungen anstehen, werden die Finanzmittel dafür gekappt. Dies ist eine Unverschämtheit,“ sagt Dr. Michael Diercks, Vorstandsvorsitzender der KZV Schleswig-Holstein.
Auch im Privatbereich unveränderter Punktwert
„Auch im Bereich der Privathonorare sind wir einzigartig. Oder gibt es eine Berufsgruppe, die seit 35 Jahren zu den gleichen Honoraren arbeitet?“, so Dr. Michael Brandt, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. „Der 1988 eingeführte Punktwert in der privaten Gebührenordnung (GOZ) wurde nie erhöht, eine ärztliche Beratung wird seitdem zum 2,3-fachen Satz mit 10,72 Euro vergütet, bei einer Preissteigerung von 99,24 Prozent ein Skandal.“
Die Inflation sowie die steigenden Kosten tun ihr Übriges und tragen zu der immer größer werdenden Sorge in der Zahnärzteschaft bei. Der FVDZ SH, die KZV S-H und die Zahnärztekammer sahen daher die Notwendigkeit, in einer Veranstaltung auf die negativen Folgen für die Patientenversorgung und die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen hinzuweisen. Für begrenzte Mittel könne es eben auch nur begrenzte Leistungen geben!