Die Zahnärzte wollen die Impfkampagne gegen Corona unterstützen und können Impfungen durchführen – die Zahnärzte in Nordrhein-Westfalen und Bayern wiederholen ebenso wie die Kammerversammlung in Sachsen-Anhalt dieses schon von der Bundeszahnärztekammer gemachte Angebot. Jetzt müsse endlich die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden.
Die zahnärztliche Kollegenschaft in Nordrhein-Westfalen ist bereit, die Corona-Impfkampagne aktiv zu unterstützen: „Wir teilen die hohe Besorgnis von Herrn Prof. Wieler zur aktuellen Corona-Lage und auch seinen Appell zu einer schnellen Durchführung von Booster-Impfungen“, erklärten Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, und Jost Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, am 29. November 2021.
Dass Zahnärzte derzeit keine Corona-Impfungen durchführen dürfen, habe rechtliche Gründe. „Für Zahnärzte gilt das Zahnheilkundegesetz, das Impfungen als zahnärztliche Leistung nicht vorsieht. Zur Impfung durch die Zahnärzteschaft bedarf es der Erweiterung des gesetzlich zugelassenen Tätigkeitsbereichs um die Impfbefugnis, gegebenenfalls gekoppelt an die Schutzimpfungen in der pandemischen Lage“, heißt es zur Erläuterung.
Personal für das Impfen fehlt
Bereits zum Start der Impfkampagne im vergangenen Jahr hatten die beiden Zahnärztekammern die Unterstützung der Zahnärzteschaft deutlich gemacht: „Wir stehen an der Seite der Bevölkerung, der Politik und der ärztlichen Kollegenschaft“, so Dr. Hausweiler. Und diese Aussage gilt auch heute. Das Bundesgesundheitsministerium möchte, dass bis Jahresende 25 Millionen Impfungen verabreicht werden. Während zu Beginn vor allem der Impfstoff fehlte, fehlt jetzt das Personal zur Durchführung der Impfungen. Deshalb haben sich die Zahnärztekammer Nordrhein und die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe nun noch einmal gemeinsam an die Politik gewandt und die Unterstützung der Zahnärzteschaft angeboten. Nun bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, damit die Zahnärzte die Impfkampagne unterstützen können.
In diesem Zusammenhang hatte sich bereits auch der RKI-Präsident Prof. Lothar Wieler geäußert, wie u.a. im Tagesspiegel zu lesen war: „Wir sind in einer Notlage“, betonte Wieler. „Jeder Mann und Maus, der impfen kann, soll jetzt gefälligst impfen. Sonst kriegen wir diese Krise nicht in den Griff.“ Diese Aussage erhalte volle Unterstützung durch die Zahnärztekammer Nordrhein und die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.
Die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben in einem gemeinsamen, am 1. Dezember 2021 veröffentlichten Positionspapier die Mitwirkungsmöglichkeiten von Zahnärztinnen und Zahnärzten bei den Impfungen und die dafür zu schaffenden Voraussetzungen und zu klärenden Fragen beschrieben.
Unterstützung für den bayerischen Gesundheitsminister
Auch die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte haben am 30. November 2021 die Bevölkerung dazu aufgefordert, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Erst- und Auffrischungsimpfungen sind wichtig, um die Corona-Pandemie endlich wirkungsvoll einzudämmen. Zudem begrüßen Bayerische Landeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns den Vorschlag des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek, auch die Zahnärzteschaft in die Corona-Impfkampagne einzubeziehen. Holetschek ist derzeit Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder.
„Gern schaffen wir zusätzliche und sichere Impfangebote für die Bevölkerung in unseren Praxen. Durch ihre Approbation sind die Zahnärzte selbstverständlich in der Lage, Impfungen durchzuführen und die Patienten entsprechend aufzuklären. Die niedrigen Fallzahlen der Berufsgenossenschaft belegen, dass wir Zahnärzte Hygieneprofis sind. Die Impfungen können also in einem sicheren Umfeld stattfinden. Wir sind bereit und werden uns selbstverständlich an der Impfkampagne beteiligen“, heißt es seitens der beiden Körperschaften.
Die Bayerische Landeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns hofften, dass der Bund den einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz schnellstmöglich umsetze, die rechtlichen Voraussetzungen für Covid-19-Schutzimpfungen durch Zahnärzte schaffe und ausreichend Impfstoff zur Verfügung stelle. „In Bayern gibt es über 8.000 Zahnarztpraxen, die einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der allgemeinen Impfquote und auch zu den Boosterimpfungen leisten können“, erklärten die beiden Körperschaften.
Mit Material der Zahnärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns und der Bayerischen Landeszahnärztekammer.
Ergänzt um den Hinweis auf das gemeinsame Positionspapier von BZÄK und KZBV am 1. Dezember 2021. -Red.