Angesichts der stark steigenden Corona-Infektionszahlen mit immer neuen Rekordwerten steht die Zahnärzteschaft bereit, bei der dringend notwendigen Beschleunigung der Booster-Impfung zu unterstützen. Die Zahnärzteschaft positioniert sich an der Seite ihrer impfenden ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, wie die Bundeszahnärztekammer klarstellt.
„Der Chef des Robert Koch-Instituts, Prof. Dr. Lothar Wieler, sagte kürzlich: ‚Wir brauchen jede und jeden zum Impfen.‘ Wir Zahnärztinnen und Zahnärztinnen bieten dabei selbstverständlich unsere Hilfe an. Die Kolleginnen und Kollegen haben große medizinische Expertise, setzen jeden Tag in ihren Praxen Spritzen und genießen das Vertrauen ihrer Patientinnen und Patienten. Wenn es gewünscht ist, unterstützen wir gerne die ärztliche Kollegenschaft, um Tempo in die Booster-Impfungen zu bringen und diese flächendeckend anzubieten. Wir müssen alle verfügbaren Kräfte bündeln, um die vierte Corona-Welle zu brechen. Das schützt Menschenleben“, so Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer.
Die Zahnärzteschaft habe zum jetzigen Stand keine Befugnis, selbst Impfungen vorzunehmen, so die BZÄK. Schutzimpfungen seien Heilbehandlungen, die grundsätzlich unter dem Arztvorbehalt stehen. Ausnahmeregelungen sind laut BZHÄK rechtlich möglich, aber bislang noch nicht vorgesehen. Angesichts der dramatischen Lage und der schleppenden Reaktivierung der Impfzentren könnte die Zahnärzteschaft hier Abhilfe schaffen, heißt es.
Zahnärzteschaft Sachsen-Anhalts steht für Impfeinsatz bereit
Die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt haben angesichts des aktuellen dramatischen Verlaufs der Corona-Pandemie erneut ihre Bereitschaft bekräftigt, als Heilberufler mit Verantwortung für die Gesundheitsvorsorge im Land aktiv an der laufenden Impfkampagne gegen Covid-19 mitzuwirken. „Wir stehen als approbierte Ärztinnen und Ärzte bereit, um unsere Patientinnen und Patienten kurzfristig, flächendeckend und praxisnah zu impfen“, erklärte der Kammerpräsident Dr. Carsten Hünecke auf der Kammerversammlung am 20. November 2021 im Magdeburger Ratswaage-Hotel. Das höchste Gremium der Zahnärzteschaft Sachsen-Anhalts forderte den Landesgesetzgeber auf, auf Bundesebene auf die Schaffung der dafür notwendigen Rechtsgrundlage hinzuwirken.
Gleichzeitig stellte Dr. Carsten Hünecke klar, dass die zahnärztliche Versorgung zu Sprechstunden- und Notdienstzeiten in Sachsen-Anhalt uneingeschränkt gewährleistet bleibe. Ein „3G“ oder „2G“ gebe es in Zahnarztpraxen nicht – jeder Patient, ob geimpft oder ungeimpft, werde behandelt, so der Magdeburger Zahnarzt. Patienten mit Erkältungssymptomen werden jedoch nach wie vor gebeten, sich telefonisch in ihrer Praxis zu melden, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
aktualisiert am 22. November 2021, 16 Uhr, um den Beschluss der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt -Red.