2021 stand nicht nur weiterhin im Zeichen von Corona, sondern vor allem auch im Zeichen der Digitalisierung auf dem Gesundheitsmarkt. Diese hat einen deutlichen Schub erfahren: Unter anderem sind seit Juli die Leistungen zur systematischen Behandlung von Parodontitis im Rahmen der neuen PAR-Richtlinie in Kraft getreten. Kurzfristig stehen Dentalteams so vor neuen Herausforderungen im Praxisalltag. Die CGM Dentalsysteme unterstützen dabei als verlässlicher Partner und stellen passende digitale Lösungen bereit.
Mit der neuen PAR-Richtlinie stehen Zahnarztpraxen zur Bekämpfung der zahnmedizinischen Volkskrankheit Parodontitis Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die sich auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand befinden. Neben den neuen Therapiemethoden können Praxen die Leistungen auch entsprechend abrechnen. Doch die Neuerungen machen komplexe Umstellungen an der Praxissoftware notwendig, von denen bereits viele im 4. Quartal zur Verfügung stehen. Zu Beginn der Parodontitis-Behandlungsstrecke steht die Anamnese. Mit dem CGM Z1.PRO Anamnesebogen steht dafür das ideale Patientenbindungsmodul bereit. Um die neue PAR-Behandlungsstrecke in der Planung abzubilden, wurde nicht nur der PAR-Planungsdialog verändert, sondern auch an die neuen Vorgaben angepasst: Der Behandlungsbedarf ab 4 mm für das geschlossene Verfahren (AITa/b) bzw. 6 mm für das offene Verfahren (CPTa/b) wird erkannt und die Leistungen berechnet. Bei einer Messung mit Nachkommastellen wird der Wert immer auf den nächsthöheren vollen aufgerundet. Je nach Anzahl der Messstellen kann zum Zahn auch gleich der Blutungsindex (BOP) eingetragen werden. Zur Leistung ATG kann direkt aus der Planung die erforderliche Dokumentation hinterlegt und gespeichert werden. Zur Leistung MHU können unter Zuhilfenahme des Z1-Prophylaxe-Moduls die Patientenaufklärung und Mundhygienedokumentation erfolgen. Nach Eintrag des Blutungs- und Plaque-Index kann der erhobene Mundhygienestatus gespeichert und für den Patienten können eine Motivationsgrafik und die erhobenen Befunddaten ausgedruckt und mitgegeben werden. Der neue Parodontalstatus (Staging und Grading), der zu jeder PAR-Planung erhoben werden muss, kann gleich aus dem Planungsdialog heraus aufgerufen werden.Je nach Einstufung des Stagings (Stadium I bis IV) und des Gradings (Grad A–C) werden Anzahl und Frequenz der nachfolgenden UPT (Unterstützende Parodontitis Therapie) ermittelt und auch in den Planungsdialog übernommen.
Darüber hinaus wurde eine Integration der neuen PAR-Leistungen (4, MHU, ATG, AITa/b, CPTa/b, BEVa/b) und der UPT-Leistungen (UPTa-g) vorgenommen. Bezüglich Abrechnung gilt: Die Abrechnung der PAR-Leistungen erfolgt in Teilschritten: Die erstmalige Abrechnung der PAR-Leistungen erfolgt nach Abschluss der AIT-Maßnahmen in einem eigens dafür vorgesehenen Abrechnungsdialog. Und die Abrechnung der UPT-Leistungen nach Abschluss der antiinfektiösen beziehungsweise chirurgischen Maßnahmen in der sich daran anschließenden UPT-Phase (je nach Grad der Einstufung A, B, C) wurde integriert. In Kürze soll darüber hinaus das Erstellen von PAR-Plänen gemäß der Richtlinie für Versicherte nach §22a SGB V möglich sein.