Das ist vielen Eltern wichtig: Kinder mit geraden, schönen und gesunden Zähnen. Damit sich der Wunsch ohne finanzielle Engpässe oder Belastungen erfüllen lässt, können Eltern spezielle Zahnzusatzversicherungen für Kinder abschließen.
In unserem letzten Beitrag wurden kieferorthopädische Behandlungen für Erwachsene im Zusammenhang mit einem der Trendthemen der Branche, den Aligner-Schienen, und Zahnzusatzversicherunge behandelt. Das Bewusstsein und die damit einhergehende Nachfrage in Deutschland für die Korrektur von Zahnfehlstellungen stieg in den vergangenen Jahren stark an. Auch für die Zukunft ist mit einem Wachstum in diesem Markt zu rechnen. In diesem Beitrag soll es nun darum gehen, wie eine adäquate Vorsorge für kieferorthopädische Behandlungen von Kindern getroffen werden kann.
Kinder und Zahnfehlstellungen: Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung
Seit der Einteilung der kieferorthopädischen Behandlung von Kindern in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in sogenannte KIG-Stufen (kieferorthopädische Indikationsgruppen) sind die Eigenbeteiligungen für Patientinnen und Patienten in diesem Bereich gestiegen. Die erste Hürde bei der GKV ist die Begründung der medizinischen Notwendigkeit von Korrekturen bei Zahnfehlstellungen von Kindern. In der Regel wird diese von der GKV bei KIG 1und 2 nicht anerkannt, so dass sich das Leistungsspektrum von gesetzlichen Krankenkassen auf die KIG-Stufen 3 bis 5 beschränkt. Und auch dann zahlen die Kassen nicht alle Kosten, sondern zunächst nur 80 Prozent. Die Eltern von gesetzlich versicherten Kindern haben einen festen Eigenanteil von 20 Prozent für die Regelversorgung während der Behandlung. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung werden diese restlichen 20 Prozent erstattet.
In der Praxis ergeben sich allerdings deutlich höhere Eigenanteile. Denn Behandlungsmethoden und Materialen auf dem heutigen Niveau reichen weit über die von der GKV bezahlte Regelversorgung hinaus. Dazu gehören Zusatzleistungen wie beispielsweise die Lingualtechnik, bessere Materialien, neue Brackets und Systeme, „unsichtbare“ Brackets aus Keramik oder Kunststoff und vieles mehr. In der Regel kommt es bei den KIG 3 bis 5 zu Eigenbeteiligungen zwischen etwa 1.500 Euro und 2.500 Euro – je nach gewählter Versorgung. Und bei den KIG 1 und 2, bei denen die Kasse gar nicht zahlt, müssen Eltern oft einige tausend Euro selbst bezahlen.
Deckungslücken schließen
Die Relevanz einer Zahnzusatzversicherung zeigt sich nicht nur bei erwachsenen Personen. Auch für Kinder ist eine rechtzeitige Vorsorge empfehlenswert. Denn private Zusatzversicherungen reduzieren die Eigenbeteiligungen für hochwertige kieferorthopädische Behandlungen und machen sie damit planbar. Über eine Zusatzversicherung für Kinder besteht nicht nur die Möglichkeit, die KIG-Stufen 1 bis 5 zu versichern, sondern es sind darüber hinaus weitere Leistungen wie Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und Zahnersatz mitversichert.
Wichtig: Zeitpunkt und Tarifqualität
Entscheidend für den Versicherungsschutz ist der Zeitpunkt des Abschlusses: je nach Entwicklung des Kindes liegt er idealerweise im Alter von sechs bis sieben Jahre. Jedenfalls bevor ein erstes Röntgenbild gemacht wird und man darauf bereits erkennen kann, dass Zähne nicht angelegt sind oder dass eine kieferorthopädische Behandlung in absehbarer Zeit erforderlich wird.
Bereits angeratene oder laufende Behandlungen vor Vertragsabschluss sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ein frühzeitiger Vertragsabschluss ist daher wichtig. Zudem arbeiten Versicherer mit sogenannten Zahnstaffeln, die absolute Höchstgrenzen für Erstattungen innerhalb der ersten drei bis fünf Jahre definieren. Im ersten Kalenderjahr erstattet beispielsweise die Union Krankenversicherungen maximal 900 Euro, die Stuttgarter bezahlt im ersten Kalenderjahr maximal 1.500 EUR für kieferorthopädische Behandlungen. Insgesamt liegen die Höchstgrenzen in den ersten Jahren aufsummiert zwischen 2.000 bis 5.000 Euro.
Die Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen in Zahnzusatzversicherungen sind in der Regel auf das Endalter 18 begrenzt. Bei Abschluss eines Qualitätstarifs kann der Vertrag allerdings auch langfristig bestehen bleiben, da weitere Leistungen bereits im Vertrag integriert sind. Sinnvoll sind nur Zahntarife mit Leistungen über alle fünf KIG-Stufen hinweg.
Kosten und Leistungsumfang
Zahnzusatzversicherungen für Kinder bieten in der Regel neben der Kostenübernahme für hochwertige kieferorthopädische Behandlungen weitere Vorteile. So sind zusätzlich ebenfalls Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten im Leistungsspektrum abgedeckt. Auch Professionelle Zahnreinigungen und Versiegelung der Zähne werden bezahlt. Die monatlichen Kosten für hochwertige Zahnzusatzversicherungen für Kinder liegen bei ca. 20 Euro monatlich.
Der Mehrwert soll anhand eines kleinen Rechenbeispiels verdeutlicht werden: Angenommen das Kind wird im 6. Lebensjahr versichert. Der jährliche Aufwand liegt bei 240 Euro. Eine jährliche Zahnprophylaxe für Kinder in Höhe von circa 70 Euro wird vom Versicherer erstattet. Die Effektivkosten für den Versicherungsschutz belaufen sich somit auf 170 Euro jährlich. Wenn der Vertrag bis zum 18. Lebensjahr besteht, entstehen Gesamtkosten von 2.040 Euro (170 Euro mal zwölf Jahre).
Die durchschnittlichen Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen liegen allerdings je nach KIG-Stufe bei circa 3.000 bis 5.000 Euro (KIG 1 bis 2), beziehungsweise 1.500 bis 2.500 Euro (KIG 3 bis 5).
Nicht nur KfO versichert
Zusätzlich besteht in den zwölf Jahren Vertragslaufzeit auch Anspruch auf die Kostenübernahme für weitere Leistungen wie beispielsweise Narkose und Sedierung für ängstliche Kinder, Behandlungsmaßnahmen nach einem Unfall (Fahrradfahren, Sport und Freizeitaktivitäten) und bei MIH. Und auch wenn sich herausstellt, dass Zähne nicht angelegt sind, werden die im Erwachsenenalter erforderlichen Implantate erstattet, wenn man den richtigen Tarif gewählt hat. Ein frühzeitig abgeschlossener Versicherungsschutz kann sich also wirklich lohnen.
Besonderheiten und individuelle Lösungen
Die Annahmerichtlinien und Versicherungsbedingungen der privaten Zahnzusatzversicherungen sind allerdings auch bei den Versicherungen für Kinder komplex und es gibt relevante Unterschiede. So versichern beispielsweise die Union Krankenversicherung und die Janitos bedingungsgemäß auch den späteren Ersatz von nicht-angelegten Zähnen mit, wohingegen die Stuttgarter hier zusätzlich sinngemäß die folgende Bedingung stellt: „sofern vor Vertragsabschluss noch nicht bekannt“. Die Württembergische schließt nicht angelegte Zähne aus.
Individuelle Beratung zur ZZV hilfreich
Damit Ihre Patientinnen und Patienten den passenden Anbieter zum Zahnstatus der Kinder erhalten, ist daher eine individuelle Beratung durch Fachleute empfehlenswert. Ob ein guter Versicherungsschutz abgeschlossen wird, ist dann am Ende auch für den langfristigen Erfolg Ihrer Praxis relevant. Ein gut versicherter Patientenkreis und ein langfristiges Vertrauensverhältnis schaffen nach unseren langjährigen Erfahrungen eine wichtige Basis für Ihren Erfolg. Gern unterstützen wir Sie und Ihre Patientinnen und Patienten mit unserer Expertise in diesem Fachgebiet.
Gabriele Bengel, Alexander Mint, Esslingen
Gabriele Bengel war viele Jahre bei einer privaten Krankenversicherung für Vertrags- und Leistungsfallmanagement verantwortlich und hat in der Tarifentwicklung mitgewirkt. Außerdem war sie Mitglied im Verwaltungsrat einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie hat detaillierte Kenntnisse über das Gesundheitssystem und ist anerkannte Spezialistin auf dem Gebiet der Zahnzusatzversicherungen.
Alexander Mint hat die Materie der privaten Krankenversicherung ebenfalls von der Pike auf gelernt. Durch sein Studium der Wirtschaftspsychologie & Beratung hat er fundiertes Fachwissen in der Analyse von Kundenbedarf und dazu passendem Versicherungsschutz.
Gemeinsam leiten sie die to:dent.ta GmbH, die im Internet ein Vergleichsportal betreibt, das nur leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen anzeigt, die strenge Qualitätskriterien erfüllen (Top-Dental-Tarife https://www.todentta.de). Außerdem bietet das Unternehmen Patienten und Zahnarztpraxen an, gezielt die Zahnzusatzversicherung zu vermitteln, die optimal zum Zahnzustand und dem individuellen Zahn-Risiko passt.
Kontakt zu den Autoren unter E-Mail gabriele.bengel@todentta.de und alexander.mint@todentta.de.
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