Rund um die Planung einer Zahnarztpraxis ranken sich viele Mythen. Wie groß muss eine Zahnarztpraxis sein? Welche Vorschriften gelten für die Praxisplanung? Und muss meine Zahnarztpraxis barrierefrei sein? Antworten auf diese und weitere Fragen zu Mindestgröße, Grundrissplanung und Vorschriften im folgenden Beitrag.
Wie sieht der optimale Grundriss einer Zahnarztpraxis aus?
Der Grundriss legt die Größe und den Zuschnitt der Praxisräume fest. Er bildet somit die Basis für die Anordnung der Praxismöbel und die spätere Praxiseinrichtung.
Beim Grundriss einer Zahnarztpraxis ist es wichtig, die unterschiedlichen Bereiche und Arbeitsabläufe zu kennen und in die Planung einzuarbeiten, um die Wege möglichst kurz zu halten und Workflows dadurch zu verbessern. In einer Zahnarztpraxis gibt es Patientenbereiche, Funktionsbereiche und Personalbereiche.
- Patientenbereich: Empfang mit Praxistresen, Wartezimmer und Kurzwartezonen, Patienten-WC, Behandlungszimmer sowie gegebenenfalls ein Mundhygieneraum und ein Beratungszimmer.
- Funktionsbereich: Röntgen, Sterilisationsraum, Lagerräume oder Server und Dentaltechnik
- Personalbereich: Personalraum, Umkleide, Personal-WC, Backoffice sowie Büroräume
Aufgabe der Grundrissplanung ist es, sinnvolle Schnittpunkte zwischen diesen Bereichen zu finden und für kurze Wege zu sorgen: „Beispielsweise sollte der Steri, also der Aufbereitungsraum und damit ein Funktionsbereich, sich nicht direkt neben dem Wartebereich für Patientinnen und Patienten befinden, sondern zentral zu den Behandlungszimmern“, erklärt NWD-Praxisplaner Michael Ihlein.
Gibt es eine Mindestgröße für Zahnarztpraxen?
Es gibt keine vorgeschriebene Mindestgröße für eine Zahnarztpraxis. Die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten legen jedoch bestimmte Größenvorgaben für Arbeitsräume fest, die bei der Flächenplanung einer Zahnarztpraxis berücksichtigt werden sollten.
Welche Vorschriften gelten für die Planung einer Zahnarztpraxis?
Bei der Planung einer Zahnarztpraxis müssen die jeweilige Landesbauordnung (LBO, jedes Bundesland hat eine eigene LBO) und weitere Gesetze, Richtlinien und Vorschriften wie zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutzrichtlinien (ASR), RKI-Richtlinien, DIN-Normen oder das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz berücksichtigt werden. Darüber hinaus gibt es noch weitere Vorschriften und Gesetze.
Die wichtigsten Vorgaben für Planung und Bau einer Zahnarztpraxis lauten: Die Größe eines einzelnen Raumes hängt von der Art der Nutzung ab. Für Arbeitsräume sind mindestens acht Quadratmeter Grundfläche vorgeschrieben. Zur Grundfläche hinzu kommt die Bewegungsfläche. Das ist die zusammenhängende, unverstellte Fläche am Arbeitsplatz, damit sich das Praxispersonal beim Arbeiten frei bewegen kann. Pro Person sollte die Bewegungsfläche mindestens 1,5 Quadratmeter betragen.
Gutes Licht, richtiger Boden
Die notwendige Beleuchtung in einer Zahnarztpraxis unterscheidet sich je nach Raum. Die entsprechenden Anforderungen für Beleuchtung in Behandlungszimmer, Empfangsbereich oder Pausen- und Umkleideräumen sind in der DIN 5053-3 und der DIN EN 12464-1 festgelegt.
Die Fußböden in einer Zahnarztpraxis müssen eben, rutschhemmend sowie leicht zu reinigen sein. Für die Oberflächen der Fußböden, Wände und Arbeitsflächen im Behandlungsbereich gilt: Sie müssen glatt, feucht zu reinigen, fugendicht und desinfizierbar sein.
Muss meine Zahnarztpraxis barrierefrei sein?
Eine neu geplante Zahnarztpraxis muss barrierefrei sein. Denn öffentlich zugängliche, bauliche Anlagen müssen laut Musterbauordnung in den dem allgemeinen Besucherinnen/Besucher- und Benutzerinnen/Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. Informationen zur Barrierefreiheit und Beispiele für barrierearme/barrierefreie Praxisbereiche gibt unter anderem die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung auf ihrer Internetseite.
Sind getrennte Toiletten für Personal und Patientinnen/Patienten in einer Zahnarztpraxis Pflicht?
Laut der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrt müssen in Praxen, in denen regelmäßig Tätigkeiten der Schutzstufe 2 durchgeführt werden – und dazu zählen zahnärztliche Behandlungen –, getrennte Toiletten für Personal und Patientinnen/Patienten bereitgestellt werden. Ein wichtiger Hinweis: Besteht kein Bestandsschutz, so müssen WCs für Patientinnen/Patienten behindertengerecht und barrierefrei sein.
Das Dentalfachhandelsunternehmen NWD hat auf seiner Internetseite noch mehr Tipps und Hinweise seiner Expertinnen und Experten rund um die Planung einer Zahnarztpraxis bereitgestellt.