Übergangsregelungen, Digitalisierung, Prüfungen – das Bundesgesundheitsministerium hat am 14. Juni 2021 einen Referentenentwurf zu einer Verordnung vorgelegt, mit dem notwendige Anpassungen der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten umgesetzt werden sollen. Am 8. Juli findet dazu die Anhörung im Ministerium statt. Die Studierenden aus dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte und aus dem Hartmannbund haben dazu Stellung genommen.
Notwendig geworden ist diese Verordnung unter anderem wegen Unklarheiten im Übergang zur 2020 in Kraft getretenen neuen Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO), die für die Lehre aber erst zum 1. Oktober 2021 wirksam wird. Die Studierenden im Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) befürworten im Großen und Ganzen die Änderungsvorschläge zu der 2019 beschlossenen ZApprO. „Allerdings sind unverschuldet verlängerte Studienzeiten zum Nachteil der Studierenden wegen ungenauer Formulierungen in der aktuellen Version nicht ausgeschlossen“, erklärte Antje Dunkel, Vorstandsmitglied im FVDZ Studierendenparlament (StuPa) zum aktuellen Referentenentwurf der ZApprO vom 14. Juni.
Alte Ordnung gilt weiter, wenn Studium darunter begonnen
Ausdrücklich begrüßt wird die Klarstellung, dass ein nach der alten Approbationsordnung begonnenes Zahnmedizinstudium auch nach den bisher gültigen Regelungen abgeschlossen werden kann. „Damit wurde eines unserer Hauptanliegen zur Approbationsordnung jetzt auf den Weg gebracht“, betonte Dunkel als Leiterin der Arbeitsgruppe Approbationsordnung des StuPa.
Positiv werten die Studierenden zudem die neuen Regelungen zu Digitalisierung und Inklusion: Die Erweiterung des so genannten Nachteilsausgleichs in Prüfungen (Paragraf 22 ZApprO) etwa sei „ein wichtiger und richtiger Schritt“ in Richtung Inklusion von Menschen mit Behinderung, kommentierte StuPa-Vorstandsmitglied Jasmin Mansournia.
Feste Etablierung digitaler Lernmethoden
Erfreut zeigte sich das StuPa über die feste Etablierung digitaler Lehrmethoden. Dilara Arslan, die im StuPa die Projektgruppe Digitalisierung leitet, sagte dazu: „Gerade die Erfahrungen aus der Lehre unter Pandemiebedingungen haben die Digitalisierung im Zahnmedizinstudium vorangebracht. Diese nun in der Approbationsordnung zu verschriften, ist ebenso zeitgemäß wie notwendig.“
Problem Patientenmangel im Staatsexamen nicht klar geregelt
Das StuPa sieht jedoch auch Schwachstellen. So lasse die neue ZApprO eine klare Regelung im Falle von Patientenmangel im Staatsexamen vermissen: „Die bislang übliche Auslegung, dass ein Fernbleiben von Patientinnen und Patienten einem Fehlversuch beziehungsweise einem Prüfungsversagen gleichkommt, bedarf dringend einer adäquaten Nachjustierung“, erläuterte Dunkel.
Zu wenig Zahntechnik, Unklarheiten bei Praxisfamulatur
Ein weiteres Defizit in der Ausbildung für den manuell besonders anspruchsvollen zahnmedizinischen Beruf sieht die Studierendenvertretung in der Kürzung zahntechnischer Inhalte in der Vorklinik. Zudem fehle der neuen ZApprO (Paragraf 15) aus Sicht der Studierenden eine klare Regelung zur Umsetzung der Praxisfamulaturen.
Dunkel resümierte: „Wir wünschen uns eine ZApprO, die praxisorientiert und studierendengerecht ausgerichtet und für die Universitäten ohne große Komplikationen umsetzbar ist. Die aktuellen Ansätze im Referentenentwurf sind gut – aber noch ausbaufähig.“
Medizin: „Überfällige Reform damit nicht erledigt“
Die Medizinstudierenden sehen die geplanten Modifizierungen der ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) mit Blick auf deren anstehende Novellierung kritischer. Die geplanten Änderungen der aktuellen Approbationsordnung für Ärzte seien keine Alternative zu einer neuen Approbationsordnung. Das ist das Fazit der Stellungnahme des Hartmannbunds zum Referentenentwurf zu Änderungen der ÄApprO.
Öffentlicher Gesundheitsdienst wird Thema im Studium
„Gut ist, dass der ÖGD schnellstmöglich stärker in das Studium integriert werden soll. Auch die dauerhafte Festschreibung digitaler Lehrformate in der Approbationsordnung finden wir sinnvoll, solange sie einen tatsächlichen Mehrwert schafft“, erklären Anna Finger und Philip Simon, Vorsitzende des Ausschusses der Medizinstudierenden im Hartmannbund.
Kritisch äußert sich der Ärzteverband allerdings dazu, dass einige der geplanten Änderungen der neuen Approbationsordnung vorausgreifen. „Niemand darf denken, dass die überfällige Reform der Approbationsordnung mit diesen Änderungen bereits erledigt ist. Wir brauchen nach wie vor unter anderem eine festgeschriebene Aufwandsentschädigung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes im Praktischen Jahr, eine gerechte Fehlzeitenregelung und vor allem die zeitnahe Umsetzung des Masterplans 2020“, stellen Finger und Simon klar.