Die Therapie der Parodontitis zielt darauf ab, den Zustand des Zahnfleischs zu verbessern, die Entzündung und Zahnbelag zu reduzieren, Zähne zu erhalten und den fortschreitenden Knochenabbau zu stoppen. Das ist heute erfolgreich möglich und der Weg dorthin ist mit der neuen Klassifikation und den neuen Leitlinien wissenschaftlich beschrieben. Wir waren daher froh, als die neuen Regelungen für die Parodontitis-Therapie in der Gesetzlichen Krankenversicherung im Bema eingeführt wurden, weil wir unsere Patienten unter diesen Bedingungen gut behandeln konnten. Doch dann kam die Budgetierung.
Lebensqualität des Patienten verbessern
Der Sinn und Nutzen einer Parodontitis-Therapie ist vielfältig. Zunächst einmal zielt sie darauf ab, die Lebensqualität des Patienten durch Schmerzlinderung und Verbesserung der Mundgesundheit zu verbessern. Auf lange Sicht kann eine erfolgreiche Therapie dazu beitragen, den Zahnverlust zu verhindern und somit die notwendigen Kosten für Zahnersatz zu reduzieren. Darüber hinaus gibt es immer mehr wissenschaftliche Belege dafür, dass eine gute Mundgesundheit zur allgemeinen Gesundheit und zum Wohlbefinden beiträgt, da sie das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und anderen chronischen Krankheiten verringert. Gerade beim Diabetes mellitus ist die Wechselwirkung mit Parodontalerkrankungen wissenschaftlich belegt.
Auswirkungen von Budgetierung und gestiegene Kosten
Doch nun trifft die Budgetierung die Zahnarztpraxis und damit die Mundgesundheit unserer Patienten. Es steht wegen der gesetzlichen Deckelung der Ausgaben für 2023 und 2024 nicht genug Geld von den Krankenkassen zur Verfügung, mit dem die Leistungen der Praxis nach der neuen PAR-Therapie bezahlt werden könnte. Das heißt, wir können keine PAR-Therapie mehr beginnen, weil uns dann die Budgetierung einholt. Eine schlechte Mundgesundheit ist für chronisch Kranke aber nicht gesundheitsfördernd.
Durch die Budgetierung sehe ich aber auch unsere Arbeitsplätze in Gefahr. Denn wenn eine Praxis in ihren Einnahmen budgetiert wird (sie also nicht alle erbrachten Leistungen voll, im schlimmsten Fall gar nicht bezahlt bekommt oder bereits gezahltes Honorar zurückzahlen muss), ist weniger Geld vorhanden, um viele Gehälter zu bezahlen. Auch die Kosten für die Materialien sind in der Praxis erheblich gestiegen und müssen bezahlt werden. Ebenso sind die Kosten Energie und Heizen gestiegen und ja, Zahnärzte sind wie wir alle ebenfalls von der Inflation betroffen.
Wenn die Budgetierung nicht zurückgenommen wird, sehe ich unsere Arbeitsplätze in Gefahr. Lasst uns gemeinsam dagegen kämpfen, damit unsere Arbeitsplätze erhalten werden können!
Sylvia Gabel, Referatsleitung ZFA, Verband medizinischer Fachberufe e.V.