0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filtro
2179 Vistas

BVZP-Präsidentin Nancy Djelassi gibt Kolleginnen und Kollegen Tipps für eine gelungene Rückkehr in die Praxis

(c) fizkes/Shutterstock.com

Gegen Ende der Elternzeit stellen sich betroffene zahnmedizinische Fachkräfte viele Fragen, zum Beispiel: Wie vereinbare ich Familie und Beruf? Wie begegnet mir meine Chefin/mein Chef? Wie wird meine finanzielle Situation aussehen? Da ich selbst in dieser Situation war, möchte ich junge Eltern auf einige wichtige Punkte hinweisen.

Wir alle wissen: Während der Elternzeit pausiert das Arbeitsverhältnis und wird im Anschluss fortgesetzt. Es besteht nicht nur ein gesetzlicher Anspruch auf diese Auszeit, sondern auch auf den Wiedereinstieg im Anschluss an die Elternzeit. Außerdem unterliegt man einem speziellen Kündigungsschutz.

Anspruch auf gleichwertigen Arbeitsplatz

Es besteht zwar ein Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz, jedoch nicht unbedingt auf dieselbe vorherige Position. Das bedeutet, dass der „neue“ Arbeitsplatz nicht schlechter gestellt sein darf als der vorige. Nur sind manchmal die Möglichkeiten in der Praxis durch interne Veränderungen nicht gegeben.

Hierbei dürfen wichtige Punkte im Arbeitsvertrag wie Gehalt, Arbeitszeit und -ort nicht außer Acht gelassen werden. Auch muss die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber nicht zwangsläufig eine Teilzeitstelle ermöglichen, wenn vorher in Vollzeit gearbeitet wurde. Ob ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit für eine Teilzeitstelle besteht, kann in Paragraf 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz und unter www.karrierebibel.de nachgelesen werden.

Tipps für den Wiedereinstieg

Hier noch einige Tipps:

  • Wiedereinstieg planen: Der Zeitpunkt des Wiedereinstiegs sollte direkt am Anfang und nicht erst zum Ende der Elternzeit geplant werden. Außerdem sollte überlegt werden, wie man sich die Arbeit nach der Rückkehr vorstellt.
  • Kontakt mit Kollegen halten: Während der Abwesenheit sollte der Kontakt zu den Kollegen gehalten werden, denn das erleichtert den Wiedereinstieg und man ist über Entwicklungen sowie Veränderungen in der Praxis informiert.
  • Offen kommunizieren: Mit der Chefin/dem Chef sollte offen über die Ziele und Bedürfnisse nach der Elternzeit gesprochen werden.
  • Zuschüsse zur Kinderbetreuung: Gemäß Paragraf 3 Artikel 33 Einkommensteuergesetz – dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zuschüsse zur Kinderbetreuung zahlen, ohne hierfür Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer abführen zu müssen. Beachte: Es handelt sich hierbei um eine Zusatzleistung des Arbeitgebers. Bei einer solchen Vereinbarung sollte nicht auf Teile des Gehalts verzichtet werden – der Zuschuss sollte zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden, beispielsweise anstelle einer Gehaltserhöhung.

Allen Müttern und Vätern wünsche ich einen erfolgreichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit.

Nancy Djelassi, Präsidentin des Bundesverbands zahnmedizinischer Fachkräfte in der Prävention e. V. (BVZP)

Bibliografía: Quintessenz Team Journal Team Praxisführung

¡AdBlocker activo! Por favor, espere un momento...

Nuestros sistemas informan de que está utilizando un software AdBlocker activo, que bloquea todo el contenido de la página para ser cargado.

Lo justo es justo: Nuestros socios de la industria ofrecen una importante contribución al desarrollo de este sitio de noticias con sus anuncios. Encontrará un claro número de estos anuncios en la página de inicio y en las páginas de artículos individuales.

Por favor, ponga www.quintessence-publishing.com en su «adblocker whitelist» o desactive su software de bloqueo de anuncios. Gracias.

Más noticias

  
15. nov 2024

Besondere Angebote zum Black Friday 2024

Schnäppchen, Rabatte, Deals und Sparangebote bei Instrumentenspezialisten Bien-Air
12. nov 2024

Muss ich eigentlich validieren?

Mathias Lange gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Validierung
12. nov 2024

Endo perfekt! Rechnung korrekt?

Ob GOZ pur oder Bema mit Zusatzleistungen, das müssen Zahnärzte und Patienten gemeinsam entscheiden
12. nov 2024

Neue Intraoralscanner im Sortiment

Henry Schein: Primescan 2, Trios Core und Aoralscan 3 ab sofort beim Full-Service-Anbieter verfügbar
11. nov 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – November 2024
8. nov 2024

eVerordnung für Hilfsmittel direkt auf das Smartphone

Weiterer Baustein zur Digitalisierung des Gesundheitswesens – Kassen stellen Apps zur Verfügung
7. nov 2024

Betriebsklima lässt sich langfristig positiv gestalten

Wer Fachkräfte finden und lange an das eigene Unternehmen binden will, braucht ein gutes Betriebsklima
6. nov 2024

Erkältung oder Grippe?

Ärztin Solveig Haw zu den Unterschieden, Symptomen und wann ein Arztbesuch nötig ist