Nach einem jetzt erst breiter bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 18. Januar 2017, Az.: 3 U 5039/13) sind Zahnärzte verpflichtet, vor der Behandlung mit Zahnersatz zu prüfen, ob Anhaltspunkte für das Vorliegen einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) bestehen.
Hierfür ist ein entsprechendes CMD-Screening durchzuführen und inhaltlich zu dokumentieren. Das Gericht führt dabei aus, dass allein die Notiz, dass eine entsprechende Untersuchung durchgeführt wurde, nicht ausreicht; die Untersuchung ist dem Befund nach zu dokumentieren.
Zum Hintergrund
Die Diagnostik craniomandibulärer Dysfunktionen erfolgt typischerweise in Form einer Diagnostikkaskade. Die Grundlage bildet immer die klinische Funktionsanalyse, gegebenenfalls ergänzt durch eine manuelle Strukturanalyse und weitere Tests auf psychische und orthopädische Co-Faktoren. Dies ergibt sich unter anderem aus den einschlägigen Stellungnahmen der zuständigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften, insbesondere der Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -Therapie (DGFDT). Bei diesen Untersuchungen handelt es sich nach der „Neubeschreibung der präventionsorientierten Zahnheilkunde“ durch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-. Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) um „erweiterte“ beziehungsweise „weiterführende Untersuchungen“. Ob diese im Einzelfall erforderlich sind oder nicht, wird in einer Basisuntersuchung geklärt.
Für den Bereich der Funktionsdiagnostik und -therapie ist die Basisuntersuchung das CMD-Screening. Da das Zahnheilkundegesetz den Zahnarzt zur wissenschaftlichen Zahnheilkunde verpflichtet, ist die Voraussetzung für jedes Screening, dass dieses auf wissenschaftlichen Grundlagen basiert. Ein entsprechendes CMD-Screening hat dafür bereits 1999/2000 die damalige Hamburger Arbeitsgruppe um Priv.-Dr. M. Oliver Ahlers und Prof. Dr. Holger A. Jakstat unter der Bezeichnung „CMD-Kurzbefund“ entwickelt und veröffentlicht. Beschrieben ist der CMD-Kurzbefund unter anderem in einem Kapitel im Lehrbuch „Klinische Funktionsanalyse – Manuelle Strukturanalyse – Interdisziplinäre Diagnostik“ (Hrsg. Ahlers und Jakstat, dentaConcept Hamburg 2011). Vorgestellt haben die Autoren das CMD-Screening zudem in Fachartikeln in den Fachzeitschriften „up2dent“, „ZWR“ und der „Quintessenz“ (Ausgabe 12/2015).
Inhalte des CMD-Screenings
Inhalt der Untersuchung sind insgesamt sechs verschiedene Einzeltests. Hierbei werden folgende Kriterien überprüft:
- Weicht die Mundöffnung vom geraden Verlauf ab?
- Ist die Weite der Mundöffnung verringert?
- Bestehen Kiefergelenkgeräusche?
- Bestehen asynchrone Okklusionsgeräusche?
- Sind einzelne Leitmuskeln bei der Tastuntersuchung schmerzhaft?
- Bestehen ungewöhnlich starke Schlifffacetten oder dynamische Bewegungshindernisse („Exzentrik traumatisch“)?
Auswertung und praktische Umsetzung
Die Auswertung der Untersuchung erfolgt mathematisch durch Addition „positiver“ Befunde. Nach den Auswertungen der seinerzeitigen Hamburger Validierungsstudie ist bei mindesten zwei positiven Merkmalen davon auszugehen, dass in der Auswertung einer vollständigen klinischen Funktionsanalyse die Diagnose einer CMD gestellt wird. Zur praktischen Umsetzung sind als Dokumentationsmittel für klassische Karteikarten in Papierform entsprechende Aufkleber verfügbar.
Für die papierlose Karteiführung existiert die Software „CMDcheck“. Diese wurde seit 2001 kontinuierlich weiterentwickelt; aktuell ist die komplett neu programmierte Version 4.20, die nun auch für Windows 10 und für Mac-OS verfügbar ist.
In der Praxis setzt sich mit dem Siegeszug der elektronischen Karteiführung auch für die Befundung und Auswertung des CMD-Screenings per Software durch. Dafür übergibt die Praxissoftware die Patientendaten über die VDDSmedia-Schnittstelle an CMDcheck, die Praxis muss diese somit nicht erneut eintragen. Die Befunde werden dann in CMDcheck erfasst und ausgewertet. Für den „Rückweg“ in die Praxisverwaltungssoftware nutzt CMDcheck die Windows-Zwischenablage.
Der Umfang der übermittelten Befunde entspricht der Vorgabe des Münchner Urteils: Dokumentation der Einzelbefunde und der darauf beruhenden Auswertung. Zusätzlich ist die Ausgabe auf einem Befundbogen möglich, den die Software bei Bedarf ausdruckt beziehungsweise als PDF speichert.
Anleitung mit erläuternden Videos
Eine Anleitung zur Durchführung des CMD-Kurzbefundes mit erläuternden Videos und kurzen Texten ist in der Software enthalten. CMDcheck ist in der Einzelplatzversion übrigens gratis herunterzuladen. Es gibt zudem eine Netzwerkversion für unbegrenzt viele Behandlungszimmer mit zusätzlich integrierter VDSS-Schnittstelle.
Abrechnung nur als Privatleistung
Das Urteil ist insofern in der Praxis umsetzbar. Problematisch ist, dass der CMD-Kurzbefund bisher mangels Erfassung im Bema nur als Privatleistung abgerechnet werden kann. Die Bundeszahnärztekammer hat das CMD-Screening in Form des CMD-Kurzbefundes daher als Analogleistung anerkannt und in die Analogliste aufgenommen.
Ob es im Einzelfall „lohnt“, diesen Weg zu gehen bleibt, dem einzelnen Zahnarzt überlassen. Der Aufwand für Nachbesserungen beim Zahnersatz durch eine ohne das CMD-Screening nicht erkannte craniomandibulären Dysfunktion ist in jedem Fall größer.
PD Dr. Oliver Ahlers, Hamburg
PD Dr. Oliver Ahlers, Hamburg, studierte von1982 bis 1988 Zahnmedizin in Hamburg und schloss das Studium mit Staatsexamen und Approbation ab. Ab 1989 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Poliklinik für Zahnerhaltung am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKA), später Oberarzt und stellvertretender Direktor der Poliklinik, 1992 erfolge die Promotion. Seine Arbeitsgebiete sind die Zahnärztliche Funktionsdiagnostik und -therapie sowie funktionelle und ästhetische Restaurationen.
Seit 1992 leitet Ahlers den Arbeitskreise CMD und chronische Schmerzen der Zahnärztekammer Hamburg, im selben Jahr übernahm er auch die Leitung der Dysfunktions-Sprechstunde der ZMK-Klinik (zusammen mit Dr. Jakstat). Seit 2001 ist er Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und –therapie (DGFDT).
Nach seiner Habilitation im Jahr 2004 gründete er 2005 das CMD-Centrum Hamburg-Eppendorf, dessen ärztliche Leitung er innehat und das 2010 als erste postgraduierte Ausbildungsstätte für „Spezialisten für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT)“ zertifiziert wurde. 2005 wurde er zum Spezialisten für Funktionsdiagnostik und -therapie der DGFDT ernannt, seit 2008 ist er Mitglied der Redaktion des zweisprachigen „Journals of CranioMandibular Function (CMF)“.
Ahlers ist vielfach mit wissenschaftlichen Preisen ausgezeichnet, so mit Tagungsbestpreisen der DGFDT in den Jahren 1996, 2001, 2008, 2009 und 2011, sowie mit dem Alex-Motsch-Preis der DGFDT für die beste wissenschaftliche Publikation des Jahres im Journal for Craniomandibular Function (CMF) in den Jahren 2015, 2016 und 2017.
Von ihm liegen zahlreiche Zeitschriftenpublikationen und mehrere Lehrbücher vor. Er ist zudem in der Entwicklung von Software für die zahnärztliche Funktionsanalyse sowie zahlreicher Medizinprodukte aktiv. (Foto: Reetz)