PraxismanagementSeiten: 1153, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoSofern Zahnärzte in eigener Praxis Assistenten ausbilden, stellt sich die Frage, ob sie sich damit die örtliche Konkurrenz nicht selbst heranziehen. Unzweifelhaft besteht die Gefahr, daß Patienten, die den jungen Kollegen bereits aus der alten Praxis kennen, zu ihm wechseln, sobald er sich niederläßt. Um diesem Problem zu begegnen, werden in der Regel Wettbewerbsverbote vereinbart. Demnach darf sich der junge Zahnarzt für eine bestimmte Zeit in einem mehr oder minder engen Kreis um die Praxis des Ausbilders nicht niederlassen oder als Zahnarzt tätig werden. Ein solches Wettbewerbsverbot darf jedoch nicht für einen ungebührlich langen Zeitraum vereinbart werden, da dem jungen Zahnarzt so die Berufsausübung unverhältnismäßig erschwert wird.
Schlagwörter: Rechtsfragen, Konkurrenzschutz, ausbildender Zahnarzt