ZahnerhaltungSeiten: 1049, Sprache: DeutschLeonard, R. H. / Haywood, V. B. / Phillips, C.Ziel dieser Studie war es, Risikofaktoren zu bestimmen, die in Verbindung mit der "Nightguard vital bleaching technique" zu Überempfindlichkeiten der Zähne und Veränderungen der Gingiva führen können. Die in der Studie untersuchten möglichen Risikofaktoren (Geschlecht, Alter, beschriebene Allergien, Bleichlösung, Anzahl der Lösungswechsel pro Tag [Anwendungshäufigkeit] und der Kiefer) wurden anhand von Protokollen erhoben, die jeder der 64 Teilnehmer am Ende des 6wöchigen Bleichprozesses einreichte. Zusätzlich wurden von jedem Untersuchungsteilnehmer Zahncharakteristika wie Gingivarezessionen, defekte Restaurationen, Infraktionen und Schmelz-Zement-Abrasionen anhand von Farbdias erhoben sowie aufgetretene Nebenwirkungen dokumentiert. Korrelationen zwischen möglichen Risikofaktoren und der Entstehung von Zahnüberempfindlichkeiten und/oder Zahnfleischveränderungen wurden mit Hilfe der generalisierten Mantel-Haenszel-Statistik ausgewertet. Es existierte keine statistische Verbindung zwischen Alter, Geschlecht, Allergie, Zahncharakteristika oder dem gebleichten Kiefer und dem Auftreten von Nebenwirkungen. Anfangs konnte eine statistisch signifikante Korrelation zwischen den Nebenwirkungen und der verwendeten Bleichlösung nachgewiesen werden. Sie verschwand jedoch, als die Anwendungshäufigkeit ebenfalls in die Analyse einbezogen wurde. Patienten, die die Bleichlösung mehr als einmal am Tag wechselten, beschrieben statistisch signifikant mehr Nebenwirkungen als solche, die es bei einer Bleichlösung während der Anwendungszeit beließen.
Schlagwörter: Nightguard vital bleaching technique, Zahnbleichen, Risikofaktor, Nebenwirkung, Zahnüberempfindlichkeit
ProthetikSeiten: 1069, Sprache: DeutschPröbster, LotharHeute zur Anwendung kommende vollkeramische Restaurationssysteme können nach mehreren Gesichtspunkten klassifiziert werden: So kann nach der werkstoffkundlichen Zusammensetzung (Tab. 1), dem Herstellungsverfahren (Tab. 2) oder der klinischen Anwendung bzw. dem Befestigungsverfahren unterschieden werden. Einige der kommerziell erhältlichen Systeme ermöglichen auch die Verarbeitung unterschiedlicher Werkstoffe für unterschiedliche klinische Anwendungen.
Schlagwörter: Keramik, Dentalkeramik, vollkeramische Restauration
KinderzahnheilkundeSeiten: 1087, Sprache: DeutschLiu, J.-K. / Hsiao, C.-K. / Chen, H.-A. / Tsai, M.-Y.Mit orthodontischen Mitteln wurde bei einem 12jährigen Jungen der aufgrund eines Odontoms tief verlagerte erste Molar im Unterkiefer eingeordnet. Nachdem das Odontom chirurgisch entfernt worden war, wurde der Molar freigelegt und mit Hilfe von orthodontischen Gummizügen in eine korrekte Position gebracht. Die Behandlungszeit betrug 29 Monate. Die Nachuntersuchung nach 20 Monaten zeigte den Molaren in einer weiterhin zufriedenstellenden Position.
Schlagwörter: Molarenverlagerung, Odontom, kieferorthopädische Einordnung, orthodontischer Gummizug
ParodontologieSeiten: 1097, Sprache: DeutschBönisch, U. / Otto, J. / Krause, W. / Basner, A. / Müller, H.Die Anwendung chemischer plaquereduzierender Präparate als Ergänzung zu mechanischen mundhygienischen Maßnahmen gewann in den letzten Jahren merklich an Bedeutung. Im Rahmen einer mit 116 Patienten in 6 zahnärztlichen Praxen durchgeführten placebokontrollierten, doppelblinden Studie gemäß Good Clinical Practice (GCP) wurde die plaquereduzierende Wirkung einer Dequaliniumchlorid- und Benzalkoniumchlorid-Lösung (Handelsname Dequonal(r)) statistisch bestätigt. Während einer 3wöchigen Behandlung wurde eine mittlere Plaquereduktion, gemessen anhand des Approximalplaque-Index (API) nach Lange et al., von 42,6 Prozentpunkten unter Dequonal(r) und von 29,3 Prozentpunkten unter Placebo erreicht. Untersucht mit dem Wilcoxon Rank Test, wurden statistisch signifikante Unterschiede (p 0,001) zwischen den Behandlungsgruppen festgestellt. Eine Überlegenheit zeigte sich bereits nach einer 2wöchigen Behandlung (explorativ: p = 0,04). Die Verträglichkeit der beiden Prüfpräparate wurde sowohl vom Arzt als auch vom Patienten in über 80 % der Fälle als "sehr gut" und "gut" bewertet.
Schlagwörter: Plaque, Gingivitis, Mundhygiene, Approximalplaque-Index (API), Sulkusblutungs-Index (SBI)
FotografieSeiten: 1111, Sprache: DeutschBach, Georg / Bach, M. / Düker, JürgenMit Hilfe der Kernspintomographie können in Schnittbildtechnik Alveolarkammabschnitte, in denen Implantationen vorgesehen sind, dargestellt werden. Vermessungen sind dank eines eingespiegelten Rasters möglich. Wichtige anatomische Gegebenheiten wie z. B. der Verlauf des Nervus alveolaris inferior lassen sich so zuverlässig beurteilen. Ein wesentlicher Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, daß es auf nichtionisierender Strahlung beruht, so daß die Gefahr einer Schädigung von vitalem Gewebe entfällt. Die Lagerung des Patienten ist allerdings sehr aufwendig und erfordert relativ viel Zeit. Aufgrund der hohen Aussagekraft der Bilder stellt die Kernspintomographie nach Ansicht der Autoren eine echte Alternative zu der bisher üblichen Computertomographie dar.
Schlagwörter: Präimplantologische Diagnostik, Kernspintomographie, Computertomographie, nichtionisierendes Verfahren
VerschiedenesSeiten: 1117, Sprache: DeutschDüker, JürgenDer Patient kam mit Beschwerden in beiden Kiefergelenken. Auf den mit spiraliger Verwischung angefertigten lateralen Tomographien sind deutliche Zeichen degenerativer Veränderungen zu erkennen: Schlifffläche, Randzacke und Gelenkspaltverschmälerung. Das rechte Kiefergelenk ist in den Abbildungen 1a und b in Okklusion und in den Abbildungen 2a und b in maximaler Mundöffnung dargestellt. Entsprechend erfolgt die Darstellung der linken Seite in den Abbildungen 3a und b in Okklusion und in den Abbildungen 4a und b bei weiter Mundöffnung.
Schlagwörter: Röntgenbild-Atlas, Osteoarthrose, Kiefergelenke
MaterialkundeSeiten: 1119, Sprache: DeutschJäger, K. / Wirz, J. / Stöcklin, A.Anhand von zehn ausgesuchten klinischen Fallbeispielen werden Grenzbereiche für die Indikation der Laminate-Technik beschrieben. Diese filigrane, ästhetische Technik, die mit keinem klassischen Vorgehen in der Kronen- und Brückenprothetik vergleichbar ist, hat dank ihres besonderen Anwendungskatalogs Einzug in die zahnärztliche Praxis gehalten. Es kann aber nicht jedes ästhetische Problem mit Laminates gelöst werden. Wenn die Grenzbereiche der Indikation erreicht werden, sind eigene Erfahrungen aus früheren Erfolgen und Mißerfolgen sehr hilfreich. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die Grenzbereiche der Laminate-Technik auszuleuchten und mit Beispielen das spezielle Vorgehen in solchen Situationen zu zeigen.
Schlagwörter: Keramikschale, Laminat, Veneer
VerschiedenesSeiten: 1138, Sprache: DeutschBengel, WolfgangFallbezogene differentialdiagnostische Diskussion von Mundschleimhauterkrankungen anhand klinischer Bilder.
Schlagwörter: Mundschleimhauterkrankung, Bläuliche Schleimhautverfärbung, apikaler Bereich
VerschiedenesSeiten: 1139, Sprache: DeutschBengel, WolfgangFallbezogene differentialdiagnostische Diskussion von Mundschleimhauterkrankungen anhand klinischer Bilder.
Schlagwörter: Mundschleimhauterkrankung, Umschrieben, bräunliche Verfärbung, hinteren Wangenbereich
PraxismanagementSeiten: 1149, Sprache: DeutschPöhner, Werner M.Das 2. GKV-Neuordnungsgesetz (2. GKV-NOG) ist am 01.07.1997 in Kraft getreten. Die gesetzlichen Änderungen zur kieferorthopädischen Behandlung, die die Zahnärzte ab 1. Juli 1997 unmittelbar berühren, betreffen ausschließlich die Abrechnung der Leistungen. Der Zahnarzt rechnet weiterhin die kieferorthopädischen Leistungen nach dem bisher gültigen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (Teil 3 des BEMA, Gebührentarif D des Ersatzkassenvertrages) und den von der KZV vereinbarten Kfo-Punktwerten ab. Wie bisher bleibt Abrechnungsgrundlage der Bewertungsmaßstab, was bedeutet, daß bei der kieferorthopädischen Behandlung die bis zum Quartalsende durchgeführten Leistungen und angefallenen Material- und Laboratoriumskosten quartalsweise in Rechnung zu stellen sind. Auch die Material- und Laboratoriumskosten (zahntechnische Leistung), die bei der Abrechnung der kieferorthopädischen Behandlung ab 01.07.1997 anfallen, werden weiter nach den bisher gültigen Vereinbarungen über zahntechnische Leistungen abgerechnet. Die gesetzliche Grundlage über Preisvereinbarungen für zahntechnische Leistungen (§ 88 SGB V) wird mit dem Inkrafttreten der Festzuschüsse bei Zahnersatz und Zahnkronen geändert. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen weiter. Die KZVen werden per Rundschreiben rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Festzuschüsse bei Zahnersatz und Zahnkronen über die eingetretenen Änderungen informieren.
Schlagwörter: Abrechnung, GKV-NOG, kieferorthopädische Behandlung
PraxismanagementSeiten: 1153, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoSofern Zahnärzte in eigener Praxis Assistenten ausbilden, stellt sich die Frage, ob sie sich damit die örtliche Konkurrenz nicht selbst heranziehen. Unzweifelhaft besteht die Gefahr, daß Patienten, die den jungen Kollegen bereits aus der alten Praxis kennen, zu ihm wechseln, sobald er sich niederläßt. Um diesem Problem zu begegnen, werden in der Regel Wettbewerbsverbote vereinbart. Demnach darf sich der junge Zahnarzt für eine bestimmte Zeit in einem mehr oder minder engen Kreis um die Praxis des Ausbilders nicht niederlassen oder als Zahnarzt tätig werden. Ein solches Wettbewerbsverbot darf jedoch nicht für einen ungebührlich langen Zeitraum vereinbart werden, da dem jungen Zahnarzt so die Berufsausübung unverhältnismäßig erschwert wird.
Schlagwörter: Rechtsfragen, Konkurrenzschutz, ausbildender Zahnarzt
PraxismanagementSeiten: 1157, Sprache: DeutschDornbusch, H.-L.Um Mißbräuchen vorzubeugen, sind strenge Voraussetzungen an die Anerkennung des Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten geknüpft (Abschn. 69 LStR, Abschn. R 19 Abs. 1 und H 19 EStR). Als Grundvoraussetzung für die steuerliche Anerkennung gilt, daß der Arbeitsvertrag ernsthaft vereinbart und tatsächlich durchgeführt worden ist. Rückwirkend abgeschlossene Verträge werden steuerlich nicht anerkannt.
Schlagwörter: Steuerrecht, Steuerliche Vorteile, eigene Praxis, Verdienstgrenze, Beschäftigung des Ehegatten