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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – April 2021

(c) Quintessence News

2. Zahnärztinnentag der KZVWL: Perspektiven für Zahnärztinnen

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) hat am 24. April 2021 in Münster ihren 2. Zahnärztinnentag als Hybrid- und Online-Veranstaltung mit rund 150 Teilnehmerinnen erfolgreich durchgeführt. Frauen hätten künftig einen wesentlich höheren Anteil an der Versorgung, aber auch an der zahnärztlichen Selbstverwaltung. Schon heute seien mehr als 50 Prozent der KZVWL-Mitglieder bis 50 Jahre weiblich. Im Fokus der Veranstaltung standen Themen wie die erfolgreiche Praxisgründung und -führung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie gesetzliche Regelungen, zum Beispiel in der Schwangerschaft.

„Wir haben als Körperschaft den gesetzlichen Auftrag, die flächendeckende zahnärztliche Versorgung mit einem stetig ansteigenden Anteil an Zahnärztinnen sicherzustellen. Dieser Zahnärztinnentag ist deshalb unsere Initiative als KZVWL und Bestandteil eines Beratungs- und Unterstützungsangebotes, das wir derzeit aufbauen“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der KZVWL Dr. Holger Seib.

„Wir möchten die Zahnmedizinerinnen darin unterstützen, erfolgreich im Job zu sein und dies mit ihrer Familien- und Lebensplanung zu vereinbaren. Der Zahnärztinnentag als Baustein eines umfangreichen Maßnahmen-Konzeptes soll Möglichkeiten aufzeigen und Anregungen für moderne Arbeitsmodelle liefern.“, so Dr. Sabine Wagner, Vorstandsbeauftragte der KZVWL und Moderatorin des Zahnärztinnentages.

Die vortragenden Referentinnen boten einen Mix aus rechtlichen Hinweisen, liefern Anstöße aus Praxisbeispielen anderer Branchen oder zeigen Erfahrungsberichte von Zahnärztinnen, die sich erfolgreich niedergelassen haben. Der Kongress konnte auch auf Facebook verfolgt werden. (Quelle: KZVWL)
 

BDK: Kontinuität an der Verbandsspitze

Dr. Hans-Jürgen Köning bleibt Bundesvorsitzender des BDK.
Dr. Hans-Jürgen Köning bleibt Bundesvorsitzender des BDK.
BDK/axentis.de
Am 23. April 2021 wählten die Mitglieder im Rahmen einer virtuellen Mitgliederversammlung den Bundesvorstand des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden. Als 1. Bundesvorsitzender wurde mit 98% der abgegebenen Stimmen Dr. Hans-Jürgen Köning aus Berlin wiedergewählt, der den Verband bereits in den vergangen drei Jahren geführt hatte.

Zweite Bundesvorsitzende des BDK wurde Sabine Steding aus Hannover, die bislang Beisitzerin im Bundesvorstand war. Sie folgt in diesem Amt auf Prof. Dr. Anton Demling. Weiterhin als Beisitzer im Bundesvorstand vertreten sind Dr. Philipp Eigenwillig aus Brandenburg a.d.H., Dr. Mathias Höschel aus Düsseldorf, Dr. Thomas Miersch aus Esslingen und DS Lorenz Bräuer. Neu in den Bundesvorstand wurde Dr. Moritz Försch aus Oppenheim gewählt.

In seinem Bericht machte der alte und neue Bundesvorsitzende Köning deutlich, vor welchen Herausforderungen die Kieferorthopädie steht, und mahnte Geschlossenheit des Berufsstands an. Er dankte seinem Vorstandsteam und allen ehrenamtlich tätigen Mitgliedern und erinnerte daran, dass eine gute berufspolitische Vertretung nur mit einem guten Team möglich sei. Besonderer Dank für seine engagierte Arbeit für die Kieferorthopäden galt dabei Prof. Anton Demling, der aus persönlichen Gründen nicht wieder für ein Vorstandsamt angetreten war.

Nach seiner Wahl dankte Köning den Mitgliedern für das Vertrauen und kündigte an, sich weiterhin gemeinsam mit dem Bundes- und Gesamtvorstand mit ganzer Kraft für die Interessen der deutschen Kieferorthopäden einzusetzen. (Quelle: BDK)
 

Betrügerische Werbeanrufe: PKV erstattet Anzeige und geht gegen Websites vor

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat Strafanzeige gegen betrügerische „Berater“ gestellt, die Privatversicherte mit unzulässigen Werbe-Anrufen belästigen. Hintergrund sind Beschwerden von Versicherten über aggressive Anrufe, bei denen Kriminelle vortäuschen, im Auftrag des Verbands oder gar als dessen Mitarbeiter aufzutreten. Durch technische Manipulation erscheint dabei auf den Telefonen der Angerufenen eine vorgetäuschte Rufnummer in der Systematik des PKV-Verbands, so der Verband in einer aktuellen Meldung.

In diesem Zusammenhang stellt die PKV nochmals klar: „Der Verband veranlasst niemals verkaufsorientierte Telefonate, fragt schon gar nicht nach einzelnen Versicherungsverträgen oder Beitragssummen und bietet auch keine individuelle Kundenberatung an. Den Opfern solcher unzulässigen Anrufe empfehlen wir, ihrerseits Strafantrag zu stellen. Auf den Internetseiten der Polizei vieler Bundesländer ist dies ganz einfach per Online-Formular möglich“, heißt es.

Zugleich geht der PKV-Verband rechtlich gegen die Betreiber von Internetseiten vor. Mit irreführenden Darstellungen erwecken sie den falschen Eindruck, diese Websites stammten vom PKV-Verband. (Quelle: PKV-Verband)
 

ZE-Festzuschüsse – Basisprogramm der Digitalen Planungshilfe als Download bei den KZVen

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und technischen Modernisierung steht die Digitale Planungshilfe für Festzuschüsse (DPF) vertragszahnärztlichen Praxen ab sofort als Download zur Verfügung. Zahnarztpraxen, die an dem vielfach nachgefragten Basisprogramm der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) interessiert sind, finden die kostenfreie Software nun im zugriffsgeschützten Bereich der Website der jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) der Länder.

Damit werde, so die KZBV, dem weitgehend geänderten Nutzerverhalten Rechnung getragen. Zahnarztpraxen können die windows-basierte Vollversion der DPF direkt über die für sie zuständige KZV online beziehen. Das Angebot für Zahnärztinnen, Zahnärzte und Praxisteams umfasst auch ein Booklet sowie Hinweise zur Programmoberfläche der DPF. Im Gegensatz zu den regelmäßigen Updates enthält das Basisprogramm der DPF auch Bilder zur Befundvisualisierung.

Seit Einführung des Festzuschusssystems im Jahr 2005 ist die DPF für tausende von vertragszahnärztlichen Praxen als wichtige Hilfestellung im Versorgungsalltag etabliert. Die Software erleichtert Zahnarztpraxen bei einer Versorgung mit Zahnersatz den täglichen Umgang mit dem Festzuschusssystem. Nach Eingabe eines zahnmedizinischen Befunds ermittelt das Programm vollautomatisch anzusetzende Festzuschüsse. Gleichzeitig wird festgestellt, ob es sich bei der geplanten Behandlung um eine Regel-, gleich- oder andersartige Versorgung handelt. Damit schafft die DPF auch bei komplexen Versorgungsfällen Planungssicherheit. Die Anwendung dient darüber hinaus als Beratungshilfe im Patientengespräch, denn Befund und Versorgungsalternativen lassen sich per Knopfdruck in Fotoqualität visualisieren.

Die Updates zur DPF stehen – wie bislang schon – auf der Website der KZBV frei zugänglich zum Download zur Verfügung.
 

Aus Berlin: Erste Finanz-Community für Heilberufler

Das junge Berliner Unternehmen „CURE Finance“ hat heute eine Finanz-Community exklusiv für Heilberufler gelauncht. Die Community ist speziell auf die Finanzbedürfnisse von Ärzten und Zahnärzten zugeschnitten und Teil der Roadmap von Cure, gemeinsam mit Kunden intelligentes Banking für Heilberufe zu entwickeln.

Quelle: Cure Finance
Unter www.cure.finance/community können sich Heilberufler künftig vernetzen und zu Themen rund um private und Praxisfinanzen austauschen. „Mit unserer Community möchten wir Heilberuflern erstmalig einen Raum bieten, in dem sie sich zum Thema Geld und Praxisfinanzen austauschen und gegenseitig bei praxisrelevanten Fragen unterstützen können.“, so Martin Buhl, CEO von Cure. Unsere Motivation ist, mit CURE den Praxisalltag von Ärzten & Zahnärzten zu erleichtern und Transparenz in Finanzprozesse zu bringen. So sollen Heilberufler vor allem Zeit gewinnen. Zeit, die am Patienten oder aber mit der Familie sinnvoller verbracht werden kann. Die Community ist für uns ein erster Schritt in diese Richtung. Wir wollen Zuhören, Fragen beantworten und gemeinsam mit Heilberuflern die Bank der Zukunft für Heilberufe schaffen.“

Im Fokus der „Cure Community“ stehen neben Vorsorge und Vermögen alle finanziellen Themen rund um die Niederlassung und Praxis. Die Kernthemen clustern sich in Praxisgründung: Finanzierung, Personal, Recht & Verträge, Steuern; Praxisfinanzen: Optimierung, Abrechnung, Praxissoftware, Leasing; und Praxisabgabe: Vermögen, Versicherung & Vorsorge.

Auf der Plattform können Nutzer selbst aktiv werden und von der Erfahrung von Kollegen und Kolleginnen profitieren, so die Ankündigung. Zudem stehen für jedes Thema namenhafte Fachexperten aus dem Gesundheitsmarkt mit ihrem Know-how zur Verfügung. Direkt zu Beginn mit an Bord sind: BFS Health Finance, CompuGroup, ETL, Evergreen, Kock & Voeste, mediserv Bank, praktischArzt, Samedi und Taxlab.

Neben Netzwerken können Mitglieder in die Community ihre Ideen und Anregungen einbringen, um gemeinsam mit CURE die Zukunft des Bankings für Heilberufe zu entwickeln. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Entwicklung der Cure-Finanzplattform ein, die Ende des dritten Quartals 2021 gelauncht werden soll. (Quelle: Cure Finance)

 

KZBV und BZÄK für stärkere Regulierung gewerblicher Aligner-Anbieter

Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Antrag der FDP-Fraktion „Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen durchsetzen“ abgegeben. Darin setzen sie sich kritisch mit den verschiedenen Angeboten für eine gewerblich angebotene Aligner-Therapie mit oder ohne Einbindung von Zahnärzten auseinander. Besonders die auch von der FDP adressierten Angebote ohne Einbindung von Zahnärzten überschritten die durch das Heilpraktiker- und das Zahnheilkundegesetz gezogenen Grenzen und führten Heilbehandlungen durch, zudem würden damit zahnmedizinische Standards unterschritten. Die Aligner-Therapie eigne sich auch nicht für eine ausschließliche Fernbehandlung.

Bei den Angeboten mit Einbeziehen von Zahnärzten sei ein Unterschreiten des zahnmedizinischen Standards ebenfalls nicht ausgeschlossen, damit könne eine ordnungsgemäße Behandlung nicht gewährleistet werden. Damit könne eine Patientengefährdung auch hier nicht sicher ausgeschlossen werden. „Vor diesem Hintergrund befürworten KZBV und BZÄK Bestrebungen, die Tätigkeit gewerblicher Aligner-Anbieter stärker zu regulieren.“

Die vom Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu diesem FDP-Antrag geplante Anhörung, zu der beide Organisationen als Sachverständige eingeladen sind, wurde wegen der aktuellen Beratungen des Infektionsschutzgesetzes vom 21. April auf den 17. Mai 2021 verschoben. (Quelle: Klartext 04/21 der BZÄK/QN)
 

Immer weniger Patienten suchen Notaufnahmen der Kliniken auf

Die Zahl der insgesamt an Krankenhäusern in Deutschland ambulant oder stationär behandelten Notfallpatientinnen und -patienten ist seit 2016 rückläufig. Das zeigt eine vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) veröffentlichte Studie zur Entwicklung der ambulanten Notfallversorgung 2009 bis 2020.

Bis 2019 ist die Gesamtzahl der Notfallbehandlungen in den Kliniken um rund 265.000 Fälle auf 19 Millionen Fälle gesunken. Der Grund hierfür ist der Rückgang der ambulant im Krankenhaus behandelten Notfälle. Waren es 2016 noch 10,67 Millionen Behandlungsfälle, ist diese Zahl bis 2019 auf 10,27 Millionen zurückgegangen. Gleichzeitig stiegen die durch niedergelassene Haus- und Fachärztinnen und -ärzte behandelten ambulanten Notfälle von 8,76 Millionen im Jahr 2016 auf 9,05 Millionen Fälle in 2018 um rund 290.000 Fälle an.

Die Gesamtzahl ambulanter Notfälle in Krankenhäusern und im ärztlichen Bereitschaftsdienst ist von 18,3 Millionen Fällen in 2009 auf 19,5 Millionen Fälle in 2018 stufenförmig angestiegen, vor allem nachdem 2012 die Praxisgebühr gestrichen wurde. Von 2018 auf 2019 haben die Gesamtfallzahlen dann auf 19 Millionen ambulante Notfälle pro Jahr nachgegeben. Der Gesamtfallzahlrückgang verstärkt sich im COVID-19-Pandemiejahr 2020 noch weiter. So ist in den ersten drei Quartal 2020 ein Rückgang an ambulanten Notfällen von minus 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten. Demgegenüber ist die Anzahl stationärer Notfälle von 2009 bis 2019 kontinuierlich von 6,6 auf 8,7 Millionen Fälle gestiegen.

Noch immer basierten zahlreiche politische Diskussionsbeiträge auf der Annahme, immer mehr Versicherte würden selbständig die Notaufnahmen der Kliniken aufsuchen, so Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. „Diese Annahme ist nicht mehr richtig. Mit ihren Initiativen zur Aktivierung einer niedrigschwelligen telefonischen Terminvermittlung für Akutfälle sowie mit der Einrichtung von Bereitschaftspraxen an oder in der Nähe von Krankenhäusern gelingt es den Kassenärztlichen Vereinigungen, die ambulante Inanspruchnahme der Krankenhausnotaufnahmen immer weiter zu senken. Damit leisten die Vertragsärztinnen und -ärzte einen zentralen Beitrag zur Entlastung der Notaufnahmen in den Kliniken um solche Fälle, die einer Krankenhausbehandlung nicht bedürfen. Diese Ansätze müssen jetzt weiter unterstützt werden, so wie im Regierungsentwurf des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes vorgesehen.“ (Quelle: Zi)
 

Sylter Woche in diesem Jahr nur online

Die 63. Sylter Woche wird vom 17. bis 21. Mai 2021 als reine Online-Veranstaltung durchgeführt. Das hat die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein jetzt mitgeteilt. Bereits gebuchte Kongresskarten werden mit Kostenerstattung auf eine Online-Teilnahme umgebucht. Da es online keine Teilnehmerbegrenzung gibt, können sich Interessierte noch bis zum 14. Mai 2021 auf der Kongresswebsite anmelden. Thema des beliebten Fortbildungskongresses ist diesmal „Funktion und Dysfunktion“. (Quelle: ZÄK SH)
 

CDU-Abgeordnete Karin Maag könnte neue Unparteiische im G-BA werden

Es verdichten sich die Anzeichen, dass die CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Maag (Stuttgart) neues unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss werden könnte. Wie die Ärzte Zeitung berichtet, ist die Gesundheitspolitikerin von der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft als Nachfolgerin für Prof. Elisabeth Pott vorgeschlagen worden, die ihr Amt aus persönlichen Gründen niedergelegt hat.

Maag selbst hat jetzt angekündigt, dass sie ihren Wahlkreis in Stuttgart bei der kommenden Bundestagswahl nicht mehr verteidigen wolle. Dort war sie im Herbst 2020 bereits erneut als Kandidatin aufgestellt worden, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet.
 

GOÄ-Novelle nicht mehr in dieser Legislaturperiode

Die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden, so der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, auf einer Vorab-Pressekonferenz zu den Themen des Deutschen Ärztetags. Man habe jetzt mehr als 5.500 neue Leistungslegenden für die neue GOÄ erstellt und mit dem Verband der Privaten Krankenversicherungen abgestimmt, den man in Kürze vorstellen werde. Auch alle beteiligten Verbände auf ärztlicher Seite seien informiert.

Jetzt gehe es an die Bewertung. Die Vorstellungen der Ärzteschaft lägen dabei über dem, was PKV und Beihilfe leisten könnten und wollten – nun müsse daher die Konsensfindung über die Leistungsbewertungen erfolgen, entsprechende Gespräche stünden an. Die BÄK und PKV-Verband hätten ihre Hausaufgaben und Aufträge somit soweit erledigt, man sei bereit, die GOÄ-Novelle nach der Bundestagswahl in der neuen Legislaturperiode endlich abzuschließen. Nach mehr als 30 Jahren, so Reinhardt. (Quelle: QN)
 

FVDZ-Webinar zur Praxisbegehung

Der FVDZ Bayern unterstützt die bayerischen Zahnarztpraxen mit einem Tages-Webinar zur Vorbereitung auf die im Freistaat angekündigten Praxisbegehungen durch das Gewerbeaufsichtsamt. Kein geringerer als der langjährige Referent für Praxisführung der BLZK, Dr. Michael Rottner aus Regensburg, wird im Webinar aufklären, was Praxisinhaber und Praxisteam zu beachten haben. Im Kurs werden die Inhalte und Bedingungen der korrekten Aufbereitung vorgestellt, darunter Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten, manuelle und maschinelle Aufbereitung, Validierung der Aufbereitungsprozesse, räumliche Anforderungen, Standardarbeitsanweisungen, STK, MTK und vieles mehr. Das Webinar findet am Freitag, 14. Mai 2021, 14 bis 19 Uhr, mit dem Programm „ZOOM“ statt. Teilnehmen können Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Praxispersonal. Kosten: 50 Euro Mitglieder, 80 Euro Nichtmitglieder. Für die Teilnahme gibt es 6 Fortbildungspunkte. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, entsprechend sollten sich Interessenten rasch anmelden. Anmeldung per Mail an fortbildung@fvdz-bayern.de per Anmeldeschein, der auf der Internetseite des FVDZ Bayern heruntergeladen werden kann. (Quelle: FVDZ Bayern)

326 Euro für Kostendeckung einer Behandlungsstunde

326 Euro muss eine Zahnarztpraxis rein rechnerisch pro Behandlungsstunde verdienen, um die laufenden Kosten zu decken und wirtschaftlich arbeiten zu können.Das teilt die Bundeszahnärztekammer mit.
Grundlage der Prognos-Modellrechnung ist eine Einzelpraxis mit zwei Behandlungsstühlen, ohne Eigenlabor und ohne angestellten Zahnarzt. (Quelle: Klartext 4/21 der BZÄK)
 

Aktualisiert: GOZ-Kommentar

Die Bundeszahnärztekammer hat ihren GOZ-Kommentar aktualisiert und die neue Fassung nebst einer Aktualisierungsübersicht aktuell auf der Website eingestellt. (Quelle: BZÄK)
 

Amalgam: BZÄK und KZBV für den Erhalt

BZÄK und KZBV haben sich am 31. März 2021 in einer gemeinsamen Stellungnahme gegenüber der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission für einen Erhalt von Amalgam ausgesprochen und darauf hingewiesen, dass durch die europaweite Verpflichtung zum Betrieb von Amalgamabscheidern in Zahnarztpraxen ein umweltgerechter Umgang mit dem Werkstoff bereits sichergestellt ist.

2020 hatte die Europäische Kommission angekündigt, aus Umweltschutzgründen im Zuge der Revision der EU-Quecksilberverordnung unter anderem einen Vorschlag für ein Phase-Out (Ausstieg) von Amalgam in der EU machen zu wollen. Den eigentlichen Gesetzgebungsvorschlag möchte die Kommission im vierten Quartal 2022 vorlegen. Die Stellungnahme von KZBV und BZÄK ist hier nachzulesen. (Quelle: Klartext 4/21 der BZÄK)
 

Dental Direkt, Siladent und Picodent – Expertisen-Kooperation im Sinne des Kunden

Mit einer auf die Zukunft ausgerichteten Philosophie haben die Unternehmen Dental Direkt, Siladent und Picodent bereits früh die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung für die Zahntechnik und Zahnmedizin erkannt – höhere Effizienz für Labore und Praxen, präzisere und hochwertigere Produkte für den Patienten –, heißt es in einer aktuellen Presseinformation. Jetzt starten sie eine neue Kooperation, durch die unterschiedliche Expertisen zusammenkommen, die den digitalen Workflow bedienen.

Dietmar Bosbach (Geschäftsführer Picodent), Marcel Brüggert (Geschäftsführer Dental Direkt GmbH) und Markus Rehse (Geschäftsführer Siladent Dr. Böhme & Schöps GmbH) (von links).
Dietmar Bosbach (Geschäftsführer Picodent), Marcel Brüggert (Geschäftsführer Dental Direkt GmbH) und Markus Rehse (Geschäftsführer Siladent Dr. Böhme & Schöps GmbH) (von links).
Foto: Dental Direkt
Auf der einen Seite stelle Dental Direkt als Experte und nach eigenen Angaben Europas größter Hersteller von dentalem Zirkonoxid hochwertige CAD/CAM-Fräswerkstoffe „Made in Germany“ bereit (Zirkonoxid, PMMA), die Siladent und Picodent unter der Marke „Zirkon BioStar“ im Co-Brand vertreiben. Auf der anderen Seite profitiere Dental Direkt von der fundierten technischen Kompetenz und Vertriebsstärke, die die beiden anderen Unternehmen mitbringen.
Siladent und Picodent seien nicht nur Experten im Bereich der analogen Dentaltechnik, sondern auch im Bereich der digitalen Technologien. Dieses Wissen vermitteln sie in einem umfangreichen Service und Support, ob es sich um technische Details, Materialfragen, Beratungen, Schulungen oder um die komplette Verfahrenstechnik handelt.

Für die Labore und Praxis-Labore bedeutet diese Kooperation eine Vereinigung von moderner Materialqualität mit einer technischen Spezialisten-Kompetenz. Die Kooperationspartner arbeiteten Hand in Hand und lieferten so für den jeweiligen Kunden ein Rundum-sorglos-Paket. „Völlig gleich, was Sie in Ihrem (digitalen) Workflow benötigen: Dental Direkt, Siladent und Picodent finden durch die Kooperation eine passende Lösung“, so das Versprechen der Partner. Eine Kooperation, von der alle Beteiligten profitieren, so die Unternehmen. (Quelle: Siladent)
 

„Bego Podium“ – praktische wissenschaftliche Implantologie

Dr. Dr. Markus Tröltzsch
Dr. Dr. Markus Tröltzsch
Foto Spiegelhof Fotografie _ Katharina Meier
Bego Implant Systems und Dr. Dr. Markus Tröltzsch (Ansbach) starten Ende April eine Online-Seminarreihe mit hochkarätigen Referenten aus Universität und Praxis. Die Implantologie unterliegt einer konstanten Weiterentwicklung. Für den Praktiker ist es nicht immer ganz einfach Schritt zu halten. „BegoPodium“ ist eine neue Online-Seminarreihe, die von den Grundlagen der Implantologie bis hin zur Komplikationsbekämpfung alle Aspekte der dentalen Implantologie behandelt, so die Ankündigung. Moderiert von Dr. Dr. Markus Tröltzsch, beginnt die Reihe am 27. April 2021. Prof. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas und Prof. Dr. Søren Jepsen werden die biologischen Grundlagen der dentalen Implantologie darstellen und diskutieren.

„Wir freuen uns auf den Austausch mit Kollegen, das Teilen von Erfahrungen und Ihre Fragen zu beantworten. Wir schaffen zusammen mit BEGO eine neue, intensive und leicht zugängliche Plattform für Fortbildung und um Gespräche zu initiieren und bringen diese zu Ihnen“, so Tröltzsch zum neuen Angebot.

Als nächste Themen folgen „Grundlagen und Planung der implantologischen Versorgung“ mit Prof. Dr. Florian Beuer und Prof. Dr. Dr. Daniel Edelhoff am 1. Juni 2021 und „Erfolgskriterien in der dentalen Implantologie“ mit PD Dr. Dr. Amelie Bäumer-König und Prof. Dr. Dr. Ralf Smeets. Jeder Termin wird mit zwei Fortbildungspunkten gemäß Leitsätzen der BZÄK/DGZMK bewertet. Weitere Informationen unter https://www.bego.com/de/kurse-events/. (Quelle: Bego)
 

Beschäftigung von Assistenten und angestellten Zahnärzten muss genehmigt sein

Praxisinhaber müssen die Beschäftigung von Vorbereitungsassistenten und -assistenten und von angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten zwingend bei ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigung und dem Zulassungsausschuss genehmigen lassen. Eine Meldung bei der Landeszahnärztekammer reiche nicht aus. Darauf weist die KZV Nordrhein auf ihrer Informationsseite „dentists4dentists“ hin.

Leider komme es immer wieder vor, dass die Beschäftigung von Assistenten und angestellten Zahnärzten von der KZV respektive dem Zulassungsausschuss nicht genehmigt wurde und diese ohne Genehmigung zahnärztlich in der Vertragszahnarztpraxis tätig sind. Gründe seien oft ein vergessener Antrag auf Genehmigung, auch bei Verlängerungen oder einem veränderten Stundenumfang, auch diese Änderungen sind genehmigungspflichtig. „Bedauerlicherweise kann dies zunächst für den Arbeitgeber empfindliche Konsequenzen wie eine sachlich-rechnerische Berichtigung und ein Disziplinarverfahren rechtfertigen“, so die KZV Nordrhein.

Problematisch kann das auch für angestellte Zahnärzte und Vorbereitungsassistentinnen von Bedeutung werden. Zum Beispiel, wenn es beim Antrag auf Eintragung in das Zahnarztregister um die Anrechnung von absolvierten Zeiten in der Praxis geht. Angestellte und Assistenten sollten daher im eigenen Interesse regelmäßig beim Arbeitgeber nachfragen, ob die Genehmigung für die Beschäftigung vorliegt oder beantragt beziehungsweise verlängert wurde und für welchen Zeitraum und in welchem Umfang. Fragen beantworten die Abteilungen Register/Zulassung bei den KZVen. (Quelle: dentists4dentists)
 

„Corona-Impfindex“ zeigt Impffortschritt tagesaktuell

Bereits einen Tag nach dem Start der Impfkampagne in den Arztpraxen haben die Praxen am 7. April 2021 306.000 Impfungen gegen das COVID-19-Virus dokumentiert, am 8. April sogar knapp 326.000. Damit haben die Arztpraxen bereits auf dem Niveau der 433 Impfzentren in Deutschland gelegen, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung.Bis Ende vergangener Woche sollten insgesamt rund eine Million Dosen in den Praxen verimpft werden.

„Die Zahlen zeigen sehr deutlich, dass die Musik bei den Corona-Impfungen jetzt in den Arztpraxen spielt und die Kolleginnen und Kollegen dort die Impf-PS schnell, sicher und unbürokratisch auf die Straße bringen“, erklärte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen heute in einer Pressemitteilung. „Was zählt, ist jetzt: Impfen, impfen und nochmals impfen, damit wir rasch eine Herdenimmunität bekommen.“ Kritisiert wurden von der KBV bereits angekündigte reduzierte Impfstofflieferungen für die Praxen.

Am 9. April 2021 stellten das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und die KBV den „Corona-Impfindex“ online. Er wertet die Daten des Online-Meldesystems der KBV und die beim Robert Koch-Institut eingehenden Meldungen der Impfzentren aus. Der Impffortschritt in den Arztpraxen und Impfzentren kann mit dem neuen Tool somit tagesaktuell verglichen werden.(Quelle: KBV)
 

Neues BVMed-Positionspapier: „Hygiene- und Infektionsschutz-Maßnahmen adäquat finanzieren“

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fordert in einem neuen Positionspapier zur „Finanzierung und Erstattung von Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen im ambulanten und stationären Sektor sowie in der Pflege“, die notwendigen Aufwendungen für Hygienemaßnahmen konsequent zu evaluieren und vollumfänglich durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Bundesländer und die Pflegeversicherung zu erstatten. Der BVMed legt hierzu ein Gesamtkonzept samt Maßnahmenpaket vor, mit dem Patienten und Personal adäquat geschützt und die erheblichen gesamtgesellschaftlichen Folgekosten von behandlungsassoziierten (nosokomialen) Infektionen vermieden werden können.

„Unabhängig von der aktuellen Pandemie sterben in Deutschland jedes Jahr rund 20.000 Menschen an nosokomialen Infektionen. Ein Drittel gelten als vermeidbar – vor allem durch konsequentes und besseres Einhalten von Hygienemaßnahmen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. „Die Investition in nachhaltig finanzierten Infektionsschutz zahlt sich für alle Beteiligten aus. Prävention geht vor Behandlung!“, heißt es in dem Positionspapier, das unter www.bvmed.de/erstattung-hygiene heruntergeladen werden. (Quelle: BVMed)
 

Neue Gesichter im Vorstand der ZTI Rheinland-Pfalz

Die Mitgliederversammlung der rheinland-pfälzischen Zahntechniker-Innung hat am 10. März 2021 zwei neue Mitglieder in den Vorstand gewählt. Durch den plötzlichen Tod des bisherigen stellvertretenen Landesinnungsmeisters Claus Mezger im Oktober des vergangenen Jahres war satzungsgemäß eine Nachwahl für den Rest der Amtszeit bis 2023 notwendig.

ZTM Christoph Bösing ist neuer 1. stellv. Landesinnungsmeister der ZTI Rheinland-Pfalz.
ZTM Christoph Bösing ist neuer 1. stellv. Landesinnungsmeister der ZTI Rheinland-Pfalz.
Foto: Bösing
ZTM Tanja Neher ist neue 2. stellv. Landesinnungsmeisterin der ZTI Rheinland-Pfalz.
ZTM Tanja Neher ist neue 2. stellv. Landesinnungsmeisterin der ZTI Rheinland-Pfalz.
Foto: privat
Die Mitgliederversammlung folgte dem Vorschlag, dieses offene Stellvertreteramt zukünftig mit einer Doppelspitze zu besetzen. Gerade im Hinblick auf den sich bereits abzeichnenden stark wandelnden Frauenanteil in der Unternehmens-führung eines zahntechnischen Labors wählten die anwesenden Mitglieder einstimmig Christoph Bösing (erster stellv. Landesinnungsmeister) sowie Tanja Neher (zweite stellv. Landesinnungsmeisterin). Landesinnungsmeister ist ZTM Manfred Heckens.

Die Mitgliederversammlung der rheinland-pfälzischen Zahntechniker habe mit dieser Wahl-Entscheidung einer konsequent geforderten weiblichen berufspolitischen Vertretungskompetenz auch in der Vorstandspitze der Zahntechniker-Innung Rheinland-Pfalz durch eine Kollegin Rechnung getragen, heißt es in der Pressemeldung zur Wahl. (Quelle: ZTI Rheinland-Pfalz)
 

Erster Studiengang Dental Hygienist B.Sc. der SRH mit der Uni Köln

An der SRH Hochschule für Gesundheit startet jetzt der neue Studiengang für Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker. „Wir starten mit der ersten Studierendengruppe im Bachelorstudiengang Dental Hygienist am Campus Rheinland in Leverkusen. Unser hoch motiviertes Team steht in den Startlöchern und freut sich sehr, dass wir nun mit diesem spannenden und zukunftsorientierten Bachelorstudiengang starten können“, so Assina Müller, Campusmanagerin der SRH am Campus Rheinland.

Das Team rund um Studiengangsleiterin Prof. Dr. Thea Rott habe sich für die Studienstarter etwas Besonderes ausgedacht. „In den letzten Monaten haben wir nicht nur erstklassige Kooperationspartner:innen aus der Industrie (z.B. BEGO, CP GABA, EMS, GERL, pronova BKK uvm.) und hochkarätige externe Dozenten gewinnen können, sondern arbeiten auch eng mit der Abteilung für Zahnerhaltung und Parodontologie der Uniklinik Köln zusammen“, berichtet Prof. Dr. Thea Rott. Daher wird im Rahmen des Studienstarts Prof. Dr. Michael J. Noack, Direktor der Abteilung für Zahnerhaltung und Parodontologie der Uniklinik Köln, am 8. April 2021 einen Vortrag halten zum Thema „Wie finde, bewerte und verstehe ich gute Studien für meinen Behandlungsalltag". (Quelle: SRH Gesundheit)
 

Neue Informationen der KZBV zur IT-Sicherheitsrichtlinie freigeschaltet

Zum 1. April 2021 treten erste Anforderungen der „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ in Kraft. Damit sich Zahnarztpraxen unkompliziert über die ab diesem Stichtag für sie verbindlich geltenden neuen Anforderungen informieren können, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) auf ihrer Website weitere Informationen bereitgestellt.

Hier  finden sich – neben den bereits vor einigen Wochen freigeschalteten wichtigsten Fragen und Antworten für Praxen zu dem Thema – weitere Tipps und konkretisierende Hinweise, unter anderem zur sicheren Verwendung von Apps, Programmen und Daten, der Nutzung von mobilen Geräten und Assistenten oder der Protokollierung von wichtigen Ereignissen. Berücksichtigt werden dabei unterschiedliche Anforderungen, die für jeweilige Praxisgrößen gelten. Informationen gibt es darüber hinaus auch über die zusätzlichen Anforderungen bei der Nutzung medizinischer Großgeräte und die Verwendung dezentraler Komponenten der Telematikinfrastruktur.

Um Zahnarztpraxen bei der Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie zu begleiten und zusätzlich zu unterstützen, ist derzeit auch der umfassende zahnarztspezifische Leitfaden „Datenschutz und Datensicherheit“ in Arbeit, der laut KZBV-Pressemeldung „in absehbarer Zeit“ von KZBV und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gemeinsam veröffentlicht werden wird und dann für alle Zahnarztpraxen kostenfrei verfügbar sein soll. (Quelle: KZBV)


StuPa des FVDZ: Piks in die richtige Richtung

„Stellvertretend für die Studierenden innerhalb des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) zeigen wir als Studierendenparlament uns erfreut darüber, dass unsere kritischen Worte bezüglich der Impfstrategie an Zahnmedizinischen Fakultäten durch diese umgesetzt wurden und, unserem Vorschlag entsprechend, nun auch den Zahnmedizinstudierenden mit Patientenkontakt Priorität beim Impfen eingeräumt wurde.“ So heißt es in einer Pressemeldung des FVDZ Studierendenparlament (StuPa).

Dies sei ein wichtiger Schritt, um die Stabilität der zahnmedizinischen Versorgung an Universitätskliniken und auch der Ausbildung gewährleisten zu können. „Zur weiteren Verbesserung der erfolgten Maßnahme wäre eine bundesweit einheitliche Umsetzung von Impfungen für Studierende im klinischen Studienabschnitt wünschenswert, da nach heutigem Stand noch nicht allen Studierenden ein Impftermin ermöglicht wurde“, heißt es weiter.

Das FVDZ Studierendenparlament (StuPa) ist mit mehr als 6.000 Mitgliedern eine der größten unabhängigen Interessenvertretungen der Zahnmedizin-Studierenden in Deutschland. (Quelle: FVZD-StuPa)
 

Bundesweit 87.000 niedergelassene Haus- und Fachärzte für Corona-Impfkampagne bereit

Wie steht es um die Impfkapazitäten in den Arztpraxen in Deutschland? Das hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) untersucht. Bundesweit wurden 2019 in 55.100 Arztpraxen durch 87.007 Ärztinnen und Ärzte Impfungen verabreicht. 55.542 der impfenden Ärzte waren Hausärzte, die übrigen 31.465 Fachärzte. Jedoch gehören Impfungen nicht in jeder dieser Arztpraxen zur Kernaufgabe. In 47.734 Praxen sind durch mindestens einen Arzt oder eine Ärztin zehn oder mehr Impfungen verabreicht worden. Von diesen häufiger impfenden Praxen gibt es in der kleinsten Kassenärztlichen Vereinigung (Bremen) 370, in der größten (Bayerns) 7.321.

Quelle: Zi
Zum Vergleich: Bundesweit gibt es 433 Impfzentren. Um die erwachsene Bevölkerung (ab 18 Jahren) in Deutschland vollständig zu impfen, müsste jede der 47.734 viel impfenden Praxen jeweils 1.742 Bürgerinnen und Bürger ein- beziehungsweise zweimal impfen. Umgerechnet auf die 76.431 Ärzte, die in diesen Impfpraxen tätig sind, ergeben sich jeweils 1.088 zu impfende Patienten. Je mehr Praxen sich beteiligen können, umso stärker sinkt die Zahl der notwendigen Impfungen je Arzt und Praxis.

Aktuell geht das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) auf Basis der vorliegenden Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit in seiner Modellierung der Covid-19-Impfkampagne davon aus, dass die gesamte erwachsene Bevölkerung bis Mitte Juli 2021 eine erste Impfdosis erhalten könnte und bis Mitte August zu durchimpfen wäre.

„Es kommt jetzt darauf, möglichst viele Praxen in die Impfkampagne einzubeziehen. Das wird durch allmählich steigende Liefermengen verschiedener Hersteller vor allem ab Ende April voraussichtlich immer besser gelingen“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. (Quelle: Zi)
 

KBV: Übermittlung elektronischer Briefe nur noch über KIM-Dienste

Arztbriefe dürfen seit 1. April 2021 elektronisch nur noch über einen von der Gematik zugelassenen KIM-Dienst übermittelt werden. Die Übermittlung von eArztbriefen über andere Dienste darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vergütet werden. Dienste für Kommunikation im Medizinwesen – kurz KIM – wurden durch das Digitale-Versorgung-Gesetz eingeführt und sind aufgrund ihrer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in der Telematikinfrastruktur (TI) besonders sicher.
Praxen benötigen einen KIM-Dienst nicht nur zum Versenden und Empfangen von eArztbriefen, sondern ab 1. Oktober 2021 unter anderem auch für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die KBV bietet mit kv.dox einen solchen KIM-Dienst an, auch PVS-Anbieter und Dienstleister bieten KIM-Adressen und Dienste an. Eine aktuelle Auflistung gibt es im Fachportal der Gematik.

Für den Versand von eArztbriefen durften Ärzte und Psychotherapeuten in den vergangenen sechs Monaten auch andere Dienste nutzen. Seit 1. April ist es für alle verpflichtend, einen von der gematik zugelassenen KIM-Dienst zu verwenden, wenn Briefe elektronisch verschickt oder empfangen werden.

Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte, die den eArztbrief und weitere KIM-Anwendungen nutzen wollen, benötigen für die Signatur der Briefe einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Der ist zudem für viele weitere Anwendungen wie die die eAU und das eRezept Pflicht. Niedergelassene sollten den eHBA möglichst frühzeitig bei ihrer Kammer oder einem dort genannten eHBA-Hersteller bestellen, da der Ausgabeprozess mehrere Wochen dauern kann. (Quelle: KBV/QN)
 

Auswirkungen auf Zahnarztpraxen: FVDZ-Bundesvorstand ruft zur Teilnahme an Umfrage auf

Der Bundesvorstand des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hat einen Aufruf an Zahnärztinnen und Zahnärzte gestartet, sich an einer Umfrage zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Zahnarztpraxen in Deutschland zu beteiligen. Das berichtet ADP-Medien. Der FVDZ arbeite mit Hochdruck daran, die Situation für die Zahnärzteschaft in Deutschland zu verbessern. Gemeinsam mit dem WHO Collaborating Centre for Epidemiology and Community Dentistry in Mailand (Italien) und den Universitäten in Mainz und Bern (Schweiz) soll nun eine Folge-Studie der „Studie zur Bewertung der epidemiologischen Situation von Covid-19“ letzten Sommer durchgeführt werden. Die Ergebnisse der zuvor genannten Studie werden zeitnah auf der Homepage und im DFZ veröffentlicht.

Die neue Studie habe zum Ziel, die ökonomischen Auswirkungen in den Zahnarztpraxen in Deutschland im Jahr 2020 zu analysieren. Die Teilnahme an der Online-Umfrage sei einmalig, freiwillig und völlig anonym. Die gewonnenen Daten sollen unmittelbar in die Gespräche mit den politischen Entscheidungsträgern einfließen. (Quelle: ADP-Medien)
 

KZBV-Zahl des Monats April: 275.000.000 Euro

Die KZBV hat mit dem GKV-Spitzenverband eine bundesmantelvertragliche Vereinbarung im Sinne eines „Pandemiezuschlages“ abgeschlossen, die am 1. April 2021 in Kraft getreten ist. Dabei werden die Krankenkassen in der zweiten Jahreshälfte einen Betrag von maximal 275.000.000 Euro als einmalige pauschale Abgeltung für besondere Aufwände der Vertragszahnärzteschaft im Rahmen der Behandlung von GKV-Versicherten während der Corona-Pandemie unabhängig von der jeweiligen Gesamtvergütung an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zahlen. Die KZVen verteilen dann die von den einzelnen Kassen gezahlten Beträge nach einem von der KZBV vorgegebenen bundeseinheitlichen Verteilungsschlüssel an die Zahnärzteschaft. Der Verteilungsschlüssel orientiert sich an Praxisgrößen und der Zahl der Behandler. Zu genauen Einzelheiten, insbesondere zur exakten Höhe des Zahlbetrages wie auch zum Auszahlungszeitpunkt, informieren die KZVen die Praxen gesondert. (Quelle: KZBV)

 

 

 

 

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