Lauterbach: Gesetz gegen Fremdinvestoren und Praxisketten im 1. Quartal
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat in Sachen Fremdinvestoren und Praxisketten nachgelegt. Nach seiner ersten Ankündigung in der Wochenzeitung „Die Zeit“ Mitte Dezember, den Handlungsspielraum von Fremdinvestoren und Ketten in der Medizin einschränken zu wollen, kündigte er in der „Bild am Sonntag“ zu Weihnachten an, dass er im 1. Quartal 2023 einen Gesetzentwurf vorlegen werde, der den Einstieg von „Heuschrecken“ in Arztpraxen unterbinden soll. Auch große Praxisketten stehen dabei im Fokus.
Vonseiten der Gewerkschaften und des GKV-Spitzenverbands kam, wie das Deutsche Ärztelbatt berichtet, Zustimmung zu Lauterbachs Plänen. Der Bundesverband der Betreiber medizinscher Versorgungszentren (BBMV) kritisierte dagegen Lauterbachs Pläne. Die Investoren stellten „Für die vom Gesundheitsminister geäußerte Vorwürfe gibt es keinerlei Belege, das hat auch ein Gutachten im Auftrag des Gesundheitsministeriums bestätigt. Karl Lauterbach ist als der Minister gestartet, der evidenzbasierte Politik versprochen hat – seine Aussagen lassen diesen Anspruch vermissen. Es ist purer Populismus“, so die Vorsitzende des BBMV, Sibylle Stauch-Eckmann. Lauterbach wisse, dass die Investoren dringend benötigtes Geld zur Modernisierung der ambulanten Versorgung bereitstellten. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt/BBMV)
PKV: Smartphone statt Chipkarte für Zugang zu ePA und E-Rezept
Die Private Krankenversicherung (PKV) setzt auf das Smartphone als Schnittstelle für eine bessere Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten. Dazu sollen die Privatversicherten ab Mitte 2023 sogenannte digitale Identitäten erhalten können, die ihnen einen ebenso einfachen wie sicheren Zugang zu digitalen Services rund um ihre Gesundheit bieten, so der PKV-Verband
Dazu hat der Verband am 23. Dezember 2022 Verträge mit der „IBM Deutschland GmbH“ und der Firma „Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH“ abgeschlossen. Mit deren Hilfe soll es den Kunden der PKV zukünftig möglich sein, sich mit dem Smartphone beim Arzt online einzuchecken und auch digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte oder das elektronische Rezept einfach über ihr Smartphone zu nutzen. (Quelle: PKV-Verband)
Ambulantes Operieren im Krankenhaus kann zum 1. Januar 2023 starten
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf die Weiterentwicklung des Katalogs für ambulante Operationen (AOP-Katalog) geeinigt und den aktualisierten AOP-Vertrag unterzeichnet. Zudem wurde der AOP-Katalog um 208 OPS-Kodes erweitert. Die sogenannte Ambulantisierung in Deutschland werde so einen weiteren Schritt vorangebracht. Ab dem 1. Januar 2023 haben GKV-Versicherte einen Anspruch auf fast 3.100 Leistungen, die ambulant im Krankenhaus oder bei der niedergelassenen Ärzteschaft durchgeführt werden können.
Der Bundesgesetzgeber hatte die gemeinsame Selbstverwaltung beauftragt, auf der Basis eines wissenschaftlichen Gutachtens des IGES Instituts eine Erweiterung des bestehenden AOP-Katalogs zu vereinbaren. Nach Aussagen der Gutachter könnten die aktuellen Leistungen des AOP-Katalogs um fast 90 Prozent erweitert werden. Der aktuelle Katalog, der zum 1. Januar 2024 dann erneut überarbeitet werden soll, ist auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands eingestellt. (Quelle: GKV-SV)
Reform der UPD: Zwangsfinanzierung durch GKV und PKV ist verfassungswidrig
Zum kurz vor Weihnachten vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur künftigen Finanzierung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Florian Reuther: „Die Private Krankenversicherung unterstützt das Anliegen einer unabhängigen Patientenberatung. Der PKV-Verband steht zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung und beteiligt sich seit 2011 freiwillig an der Finanzierung der bestehenden UPD. Die geplante Zwangsfinanzierung durch GKV und PKV ist allerdings verfehlt, korrekt wäre allein eine Finanzierung aus Steuermitteln, weil es sich beim Angebot der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Genauso hat dies auch eine eindrucksvolle Mehrheit der Experten in einer Anhörung des Deutschen Bundestags bewertet.“
„Wir halten die geplante Verpflichtung der PKV zur Finanzierung der UPD überdies für verfassungswidrig“, so Reuther weiter. Dies bestätige auch ein Gutachten von Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Uni Bonn. „Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Zwangsfinanzierung durch die Versicherungsunternehmen deren Berufsfreiheit gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes verletze. Folgerichtig warnt Prof. Thüsing, ein entsprechendes Gesetz würde ‚von Anfang an unter dem Damoklesschwert einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde seitens der PKV stehen‘“.
Die Aufgabe der UPD sei eindeutig Verbraucherschutz, somit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Schon die organisatorische Trennung der UPD von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung mache deutlich, dass es sich hierbei gerade nicht um eine Leistung der Krankenversicherungen handeln soll.
„Die Bundesregierung behauptet in ihrer neuen Gesetzesbegründung plötzlich, die Privatversicherten hätten angeblich einen Nutzen an der UPD, daher werde auch der Beratungsservice der PKV-Unternehmen entlastet. Diese Schutzbehauptung ist nachweislich falsch. Die wirksamsten Instrumente für die Versicherten, nämlich individuelle Handlungsanweisungen, waren niemals Auftrag der UPD. Im Gegenteil entfaltet sich die Wirkung einer unabhängigen Beratung insbesondere da, wo sie als Wegweiser im Gesundheitssystem und zwischen den verschiedenen Sozialgesetzbüchern wirken kann. Die UPD wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie von Anfang an als öffentliche Aufgabe organisiert und finanziert wird. Dazu gehört auch eine sinnvolle Verzahnung mit den von der Bundesregierung geplanten Gesundheitskiosken, für dies es noch keinerlei Konzept gibt“, so Reuther. (Quelle: PKV-Verband)
PAR und GOZ: Moderne Parodontitis-Therapie für Privatversicherte
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Vertreter der Beihilfe und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben gemeinsam eine neue Abrechnungsbasis für Leistungen der Parodontologie auf dem aktuellen Stand der Zahnmedizin entwickelt. Damit wird die moderne Parodontologie in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgebildet und zu leistungsgerechten Honoraren vergütet.
Weil die GOZ einige dieser modernisierten Leistungen nicht ausreichend abdecken konnte, bringt die neue Vereinbarung mit insgesamt sechs sogenannten Analogabrechnungen nun eine vollständige Lösung. Damit wird die Abrechnung der Parodontitis-Behandlung auf Grundlage der maßgeblichen S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG Paro) neu geregelt. Diese Vereinbarung schafft ein hohes Maß an Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Bundeszahnärztekammer und PKV sowie Beihilfe haben damit ihre Handlungsfähigkeit im Einsatz für eine Versorgung auf dem modernsten Stand der Zahnmedizin erneut bewiesen.
Die Beschlüsse des Gremiums und die Aufbereitung der BZÄK dazu stehen auf der Internetseite der BZÄK zur Verfügung und werden auch von den Landeszahnärztekammern bereitgestellt. (Quelle: BZÄK/PKV-Verband)
XO Care baut Partnernetzwerk in der Schweiz aus
Seit Dezember 2022 wird XO Care beim Vertrieb seiner Qualitätsprodukte für die Dentalindustrie vom Schweizer Dental-Depot „dema dent“ unterstützt. Ausschlaggebend für die Zusammenarbeit seien die Wachstumsstrategie der Dänen für den Markt in der deutschsprachigen Schweiz sowie die jahrelange Erfahrung von Dema dent mit den XO- Behandlungseinheiten gewesen. „Wir haben unser Partnernetzwerk am deutsch-schweizerischen Markt ausgebaut, um ein sicheres Wachstum von XO Care in der Schweiz zu garantieren, wo Dema dent sehr gut etabliert ist“, sagt Reinhard Larch, der als Market Manager bei XO Care die Märkte in Zentraleuropa, Asien-Pazifik und das OEM (Original Equipment Manufacturer)-Geschäft verantwortet.
Im Fokus der neuen Kooperation soll die Einführung der international designpremierten digitalen Behandlungseinheit XO Flow stehen. „Das kompetente Berater-Team von Dema dent kann unseren gemeinsamen Kunden die vielen Vorteile des ergonomischen XO-Behandlungskonzepts nahebringen. Darüber hinaus ist das gut verbreitete Technikernetzwerk des Dental-Depots schon seit Jahren mit unseren Einheiten vertraut“, begründet Reinhard Larch die Entscheidung.
Dieter Schaltegger, Geschäftsführer der Dema dent AG, kennt die Einheiten von XO CARE bereits seit den 1990er-Jahren und ist von der Unternehmensphilosophie der Dänen überzeugt: „Das Konzept der Extraordinary Dentistry, das Zahnärzten eine außergewöhnliche Zahnmedizin bietet, indem ihre Gesundheit geschützt, das beste Patientenerlebnis erzielt wird und sie gleichzeitig wirtschaftlich arbeiten können, ist für mich einzigartig. Auch der Fokus auf ergonomisches Arbeiten hat uns dazu bewogen, unsere Produktpalette um die Einheiten des dänischen Traditionsunternehmens zu erweitern.“
Dieter Schaltegger habe nicht nur die Vermarktung und den technischen Support der Flex Integral Einheit begleitet, sondern auch die Einführung der XO-4-Einheit im Jahr 2004. „Die erneute Zusammenarbeit mit XO Care ist der richtige Weg für die Zukunft unserer beiden Unternehmen“, ist er überzeugt. (Quelle: XO Care)
Camlog verlängert Preisgarantie auf Implantate
Camlog hat bekanntgegeben, dass das Unternehmen garantiert, die Preise der Camlog-, Conelog- und iSy-Implantate bis mindestens 30. September 2023 in Deutschland stabil zu halten. Damit setze man ein positives Zeichen in turbulenten Zeiten, so das Unternehmen. „Wir sehen uns als einen Partner, auf den man sich verlassen kann. Daher verlängern wir unsere seit dem Jahr 2020 geltende Preisgarantie bis mindestens Ende September 2023“, sagt Martin Lugert, Camlog Geschäftsführer.
Die Camlog-Implantatsysteme seien in ihrer Anwendung und Qualität wegweisend. „Mehr als jedes vierte in Deutschland gesetzte Implantat ist von Camlog“, heißt es in der Unternehmensinformation. Diesen Erfolg schreibt das Unternehmen unter anderem seiner Beständigkeit sowie der bewährten Qualität „Made in Germany“ zu. „Wir setzen auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie auf Kontinuität und Transparenz“, erklärt Markus Stammen, Camlog Geschäftsführer. „Mit der Preisgarantie auf Camlog-Implantate möchten wir unseren Kunden eine möglichst nachhaltige Planungssicherheit bieten.“ (Quelle: Camlog)
ApoBank wird 120 Jahre alt
Am 19. Dezember 2022 jährt sich die Gründung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) zum 120. Mal. An diesem Winterabend im Jahr 1902 legte der Pharmazeut Richard Oskar Mattern gemeinsam mit Gleichgesinnten in Danzig mit dem „Kreditverein der deutschen Apotheker“ den Grundstein für ein Geschäftsmodell, das bis heute einzigartig ist: Eine genossenschaftlich organisierte Bank, die sich ganz auf die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Heilberufsangehörigen ausgerichtet hat, wie es noch heute in der Satzung heißt. „Diesen Wurzeln ist das Unternehmen über 120 Jahre treu geblieben.
Existenzgründungen zu ermöglichen, Heilberufler während aller Phasen ihres Berufslebens und darüber hinaus in allen finanziellen Fragen zu unterstützen, macht nach wie vor das Kerngeschäft der apoBank aus. Allein 2021 hat sie bundesweit rund 4.500 heilberufliche Existenzgründungen finanziert – das ist etwas mehr als die Hälfte aller Gründungen“, heißt es in der Jubiläumsmeldung der Bank.
Die Rahmenbedingungen für die Selbständigkeit und die Bedürfnisse der Gründer haben sich über die Jahrzehnte kontinuierlich verändert: Anders als früher sei etwa der Anteil der Übernahmen heute deutlich größer als der der Neugründungen. In der Humanmedizin zum Beispiel machen sie 95 Prozent des Gründungsgeschehens aus. Zugleich seien Praxis- und Apothekengründungen deutlich teurer geworden.
Ein Blick auf die vergangenen drei Dekaden zeige deutlich, dass sich immer mehr Frauen für eine Niederlassung entscheiden: Früher klar in der Minderheit, liegt ihr Anteil bei den zahnärztlichen Gründungen heute nahezu bei der Hälfte, in der Humanmedizin stellen sie mit 61 Prozent sogar die Mehrheit der Gründenden. (Quelle: ApoBank)
PKV stellt Strafanzeige und warnt vor betrügerischen Werbeanrufen
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat Strafanzeige unter anderem wegen Betrugsverdachts sowie vorsätzlichen und systematischen Missbrauchs persönlicher Daten gestellt. Die Strafanzeige richtet sich gegen ein Netzwerk von selbsternannten „Beitragsoptimierern“, das offenbar von einer Zentrale aus der Türkei gesteuert wird. Mit sogenannten Cold Calls werden Versicherte unaufgefordert kontaktiert und zu einem Tarifwechsel in ihrer Privaten Krankenversicherung gedrängt, wofür die vermeintlichen Berater hohe „Erfolgshonorare“ verlangen. Dabei agieren die selbsternannten „Mediatoren“ und „Sachverständigen“ unter betrügerischer Verschleierung ihrer Identitäten und mit manipulierten Telefonnummern, so der PKV-Verband.
Daten von Internetportalen genutzt
Besonders brisant: Die persönlichen Daten seiner Opfer bezieht das Netzwerk offenbar auch von Internetportalen, auf denen Anwaltskanzleien für Klagen gegen Beitragserhöhungen werben. „Insoweit werden Datensätze von Versicherten, die sich dort anmelden, an die Mitglieder des Netzwerks weiterverkauft. Die angeblichen ‚Beitragsoptimierer‘ geben sich dann mitunter als Kooperationspartner der Anwaltskanzleien aus und locken die Versicherten mit der Verheißung hoher Beitragsersparnisse“, so der PKV-Verband.
Diese „Cold Calls“ sind grundsätzlich verboten und stellen unter Umständen sogar strafbares Verhalten dar. Der PKV-Verband rate den Betroffenen daher, Namen und Telefonnummer des Anrufers zu notieren und eine Strafanzeige beispielsweise auf den Internetseiten der Polizei zu stellen. Bei der Bundesnetzagentur sind ebenfalls Beschwerden gegen unerlaubte Telefonwerbung möglich. Für Beschwerden bei den jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten sind deren Anschriften auf der Homepage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit zu finden.
Recht auf honorarfreie Beratung
Privatversicherte haben das Recht auf eine honorarfreie Beratung durch ihre Krankenversicherung, wenn sie in andere Tarife des Unternehmens wechseln möchten. Daher sind die PKV-Unternehmen und Vermittler die natürlichen ersten Ansprechpartner für eine seriöse Beratung. Dabei erweise es sich regelmäßig als empfehlenswert, sich bei der Frage nach einem Tarifwechsel nicht allein an der Beitragshöhe zu orientieren, sondern auch am Umfang der versicherten Leistungen, so der PKV-Verband. (Quelle: PKV-Verband)
Initiative „Mobile Dentistry und Mobile Radiology“: Fünfstellige Spendensumme gesammelt
Die Initiatoren der Initiative „Mobile Dentistry und Mobile Radiology“, Prof. Margrit-Ann Geibel, DPU/Universität Ulm, Dr. Christoph Blum Fachzahnarzt für Oralchirurgie aus Bad Ems, und Harald Haucke, Dipl. Betriebswirt (VWA) und Röntgenspezialist, bedanken sich ganz herzlich für die engagierte und tatkräftige Unterstützung ihres 1. Hybridkongress „Mobile Dentistry und Mobile Radiology“ vom 30. September 2022 in Frankfurt (Main) in Kooperation mit der DPU Danube Private University Krems (Österreich) stattfand.
„Unser besonderer Dank gilt dabei allen: Ehrenamtlichen Referenten, welche mit ihren ausgezeichneten Fachvorträgen den Kongress erst möglich gemacht haben, allen Sponsoren und sonstigen Unterstützern, allen an der Fachausstellung beteiligten ausstellenden Unternehmen der Dentalindustrie und dien Vertretern von Oemus Media und des Quintessenz Verlags“, heißt es in einer kleinen Danknachricht.
„Besonders freut uns, dass wir durch unseren, als reine Non-Profit-Veranstaltung angelegten Kongress die stattliche Spendensumme von 10.270,35 Euro an die Organisation ‚Ärzte ohne Grenzen‘ spenden konnten. Wir freuen uns schon sehr auf ein Wiedersehen anlässlich unserer bereits geplanten Folgeveranstaltung am 29. April 2023, voraussichtlich in der Rheingold Halle in Mainz“, so die Initatoren der Initiative und des Kongresses. (Quelle: Harald Haucke)
Dentaurum unterstützt gemeinnützige Organisationen in der Region
Not ist nie so weit weg von uns und die Zahl der Hilfsbedürftigen nimmt kontinuierlich zu. Deshalb unterstützt das Ispringer Dentalunternehmen Dentaurum seit vielen Jahren verschiedene Hilfsorganisationen in der Region, wie auch weltweit. In diesen Tagen erhielten das Pforzheimer Hilfsprojekt „Menschen in Not“ sowie „Lilith e. V.“, die Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche zum Schutz vor sexueller Gewalt, eine Spende des Familienunternehmens in Höhe von jeweils 5.000 Euro.
„Menschen in Not“ hilft unschuldig in Not geratenen Menschen aus Pforzheim und der Region, die meist ohnehin schon am Rande des Existenzminimums leben. Der Verein unterstützt auch die Pforzheimer Tafel mit haltbaren Grundnahrungsmitteln, damit diese direkt ankommen. Dass durch die Spendengelder die Bedürftigen schnelle und unbürokratische Hilfe erhalten, ist Mark S. Pace, Geschäftsführer von Dentaurum, besonders wichtig.
Auch für „Lilith e.V.“ sind Spendengelder eine wichtige Hilfe, damit sich die Beratungsstelle für den Schutz von jungen Menschen vor sexueller Gewalt einsetzen kann. Neben niederschwelligen Beratungsangeboten und Präventionsangeboten für Kinder und Jugendliche, sind dem Team der Beratungsstelle auch Fortbildungen für Fachkräfte und Informationsveranstaltungen für Eltern ein wichtiges Anliegen.
Die Dentaurum-Geschäftsleitung bedankt sich bei beiden Hilfsorganisationen für ihre wertvolle Arbeit und wünscht viel Kraft, Erfolg und zahlreiche Spendengelder, damit weiterhin Not gelindert werden kann und Hilfesuchende entsprechende Unterstützung erhalten. (Quelle: Dentaurum)
Straumann unterstützt BVZP als Industriepartner
Seit Oktober 2022 unterstützt Straumann den Bundesverband zahnärztlicher Fachkräfte in der Prävention, BVZP e.V., als Industriepartner. „Die Produkte und Lösungen der Straumann Group für Zahnerhalt, dentale Geweberegeneration, Restauration, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden von zahnmedizinischen Teams in Praxen, Krankenhäusern und großen zahnmedizinischen Versorgungszentren eingesetzt. Zahnmedizinische Fachkräfte sind ein wichtiger Teil der Teams, welche die Produkte der Straumann Group anwenden. Ohne diese Fachkräfte stehen alle der vorgenannten Einrichtungen still“, so Straumann.
Straumann verfüge unter anderem in der parodontalen Regeneration über innovative Produkte, deren Anwendung an entsprechend ausgebildetes zahnärztliches Fachpersonal delegiert werden kann. So unterstütze und unterstreiche Straumann die Wertschätzung für die Fachkräfte in der Prävention, die dem BVZP so am Herzen liegen.
Offizielles Organ des BZVP ist das „Quintessenz Team Journal“. Weitere Informationen auf der Internetseite des Verbands. (Quelle: Straumann Group/QN)
FVDZ fordert: MDR-Fristen verlängern, Zertifizierung vereinfachen
Der Rat der Europäischen Union für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) beschäftigte sich am 9. Dezember 2022 in Brüssel ein weiteres Mal mit der Umsetzung der Medizinprodukteverordnung (MDR). Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) warnteverneut vor Lieferengpässen bei Dentalprodukten, dem Wegfall wichtiger Nischenprodukte sowie dem Rückzug kleinerer Hersteller vom Markt. „Durch den hohen Aufwand, auch Produkte neu zertifizieren zu müssen, die sich über lange Zeit in der Zahnmedizin bewährt haben, befürchten wir, dass sich gerade die kleineren Hersteller von Dentalprodukten nicht mehr der teuren und langwierigen Zertifizierung stellen. Dies wird eine riesige Lücke hinterlassen, die wir in den Praxen zu spüren bekommen“, betonte Dr. Frank Wuchold, für die MDR zuständiges FVDZ-Bundesvorstandsmitglied.
Bis Mai 2024 müssen insgesamt 25.000 Medizinprodukte zertifiziert werden – nach Angaben des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) sind es derzeit gerade mal 2000. „Da wird es auch in den Zahnarztpraxen zu massiven Engpässen und Lieferschwierigkeiten kommen“, sagt FVDZ-Bundesvorstand Wuchold. „Gerade in der Dentalbranche gibt es zudem eine Vielzahl von kleineren und mittleren Unternehmen, die den neuen und massiv gestiegenen Anforderungen und dem Anstieg der Kosten für eine Zertifizierung nicht mehr gewachsen sein werden“, so Wuchold. Die Folgen für die Zahnarztpraxen seien offensichtlich: „Es wird einige marktbeherrschende Hersteller geben, die auch die Preise diktieren werden – Preise, die wir in den Praxen zwar bezahlen müssen, aber nicht an Patienten oder Krankenkassen weitergeben können, da wir in einem stark regulierten Markt arbeiten.“
Der FVDZ fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, sich in den jetzt anstehenden Beratungen auf europäischer Ebene zum einen für mehr Zertifizierungsstellen, aber vor allem auch für verlängerte Übergangsfristen und eine Vereinfachung der Rezertifizierung von Bestandsprodukten verstärkt einzusetzen. (Quelle: FVDZ)
Gematik: Laufzeitverlängerung via Software-Update wieder in der Konnektor-Spezifikation
Die Gematik hat am 8. Dezember 2022 die aktualisierten Spezifikationen für Konnektoren der Telematikinfrastruktur (TI) veröffentlicht. Darin enthalten ist die Option einer Laufzeitverlängerung von Konnektoren via Software-Update, welche für die Hersteller verpflichtend umzusetzen ist. Die Spezifikationen ermöglichen somit, dass die Laufzeit von TI-Konnektoren nach Ablauf einer fünfjährigen Betriebsdauer um maximal drei Jahre verlängert werden kann.
„Damit die Laufzeitverlängerung von Praxen und Krankenhäusern als eine Alternative zum Konnektortausch Akzeptanz findet, erarbeiten die Bundesmantelvertragspartner zurzeit eine neue, pauschale Finanzierungvereinbarung für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Diese Pauschale wird künftig nicht nur den Austausch, sondern auch die Nutzung anderer Optionen zur Anbindung an die TI umfassen. Dazu gehört dann unter anderem die nun spezifizierte Laufzeitverlängerung“, heißt es. Diese Pauschalen sind vom Bundestag im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz beschlossen worden, das zum 1. Januar 2023 in kraft treten soll.
Am aktuell notwendigen Austausch der Konnektoren, deren Lizenz jetzt abläuft, ändert die neue Spezifikation der Gematik allerdings nichts. Diese müssen jetzt ausgetauscht werden. (Quelle: Gematik)
KZVen in Ostdeutschland: Informationsangebot zum GKV-FinStG am 7. Dezember 2022
Der Bundestag hat am 20. Oktober 2022 das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz hat unmittelbare Auswirkungen auf die zahnärztliche Versorgung. Hierüber werden die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der neuen Bundesländer mit ihren Mitgliedern in Informationsveranstaltungen am 7. Dezember 2022 sprechen. In Sachsen findet diese Veranstaltung online statt.
Dr. Holger Weißig, Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen: „Es ist völlig unverständlich, was man Zahnarztpraxen und Patienten in den nächsten Jahren aufbürdet. Der Erhalt der zahnmedizinischen Versorgung stellt in Sachsen in Zukunft ohnehin eine enorme Herausforderung dar. Zu den momentan erschwerten Rahmenbedingungen kommt nun zu allem Überfluss eine gesetzliche Mengenbegrenzung von zahnmedizinischen Leistungen hinzu. Dies trägt nicht zur Absicherung der zahnärztlichen Versorgung bei.“
In Ostdeutschland sind aufgrund der Zunahme des Anteils älterer Menschen in der Bevölkerung mehr Menschen von der Volkskrankheit Parodontitis betroffen, die nicht nur zu Zahnverlust führt, sondern auch das Risiko für Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen deutlich erhöht. Seit Juli 2021 können die gesetzlich Krankenversicherten deshalb eine mehrjährige Therapie gegen Parodontitis erhalten. Zahlreiche Praxen befürchten, dass weitere Therapien verschoben werden müssen bzw. nur auf Kosten anderer Behandlungsbereiche weiterlaufen können.
Initiiert von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der neuen Bundesländer wird es am 7. Dezember 2022, ab 11 Uhr zentrale Informationsveranstaltungen für die Zahnärztinnen und Zahnärzte geben. Hier wollen die zahnärztlichen Körperschaften ihren Mitgliedern die unmittelbaren Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes für die Praxen und die Patientenversorgung darstellen. (Quelle: IZZ Sachsen)
KZV Sachsen bestätigt paritätischen Vorstand
Am 30. November 2022 bestätigte die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen (KZVS) die bisherige standespolitische Arbeit: Dr. Holger Weißig (Gaußig) wurde in seinem Amt als Vorsitzender des Vorstands ebenso wiedergewählt wie Ass. jur. Meike Gorski-Goebel (Dresden) als stellvertretende Vorsitzende. Dr. Thomas Breyer (Meißen, frisch wiedergewählter Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen) erhielt als Vorsitzender der Vertreterversammlung erneut das Vertrauen für die nächsten sechs Jahre.
Die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung der sächsischen Patienten sicherzustellen, ist eine zentrale Aufgabe der KZVS. Diese steht jedoch, so Dr. Weißig, mit der hohen Altersstruktur der sächsischen Zahnärzte und dem Mangel an jungen Nachwuchskräften in Sachsen in den nächsten Jahren vor enormen Herausforderungen. „Mit dem neu geschaffenen Bereich Versorgungssicherheit haben wir in diesem Jahr den Weg bereitet, um gemeinsam mit allen Akteuren Konzepte zu entwickeln, damit eine Unterversorgung vermieden werden kann. Dies gilt besonders für die ländlichen Regionen. Unser Ziel ist es, dass Patienten auch zukünftig einen Zahnarzt in zumutbarer Entfernung möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können“, sagte der wiedergewählte Vorstandsvorsitzende.
Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Meike Gorski-Goebel, ergänzt: „Wir werden uns weiterhin und verstärkt für die Belange der sächsischen Zahnarztpraxen einsetzen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Politik die für den Berufsstand nötige Wertschätzung vermissen lässt. Anstelle anzuerkennen, dass die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung während der Pandemie jederzeit gewährleistet war, erschwert der Gesetzgeber mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Rahmenbedingungen in den Praxen weiter. Dieses Vorgehen wird letztlich zu Leistungskürzungen bei den Patienten führen müssen.“ (Quelle: KZV Sachsen)
Wrigley Prophylaxe Preis 2023: Gewinner der Zukunft gesucht
Neue Erkenntnisse in der Forschung und ihr rascher Transfer in die Praxis leisten einen entscheidenden Beitrag für eine verbesserte Mundgesundheit und Lebensqualität der Menschen. Um dieses Ziel zu unterstützen, ist der Wrigley Prophylaxe Preis für 2023 wieder ausgeschrieben: Gesucht sind alle, die mit Herzblut die Zahnmedizin in Wissenschaft und Praxis mitgestalten. Ab sofort können alle Bewerbungen direkt online unter wpp.wrigley-dental.de eingereicht werden.
Eingeladen zur Bewerbung um den renommierten Preis, der unter der Schirmherrschaft der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) steht, sind Forschende und Praktizierende in der Zahnmedizin und anderen Fachrichtungen. Prämiert werden herausragende Arbeiten aus der Präventionsforschung und zur Umsetzung von Prophylaxemaßnahmen in der Praxis. Auch der Sonderpreis „Zahnmedizinische Praxis & soziale Verantwortung“ ist erneut ausgelobt. Gestiftet wird der Preis von der Gesundheitsinitiative WOHP (Wrigley Oral Healthcare Program), die sich seit 1989 für die Zahn- und Mundgesundheit aller Bevölkerungsgruppen einsetzt. Mit einer Gesamtprämie von 10.000 Euro ist die Auszeichnung eine der hochdotiertesten in der deutschen Zahnmedizin. Außerdem können mit dem bis zu 2.000 Euro dotierten Sonderpreis praxisorientierte Projekte aus Zahnarzt-praxen, Schulen, Kindergärten und anderen Institutionen ausgezeichnet werden. Der Bewerbungscountdown läuft bis 1. März 2023.
Für die hochkarätige Jury zeichnen die zahnmedizinischen Professoren Thomas Attin (Universität Zürich), Werner Geurtsen (Universität Hanno-ver), Rainer Haak (Past-Präsident DGZ, Universität Leipzig), Joachim Klimek (Universität Gießen), Hendrik Meyer-Lückel (Universität Bern) und Profes-sorin Annette Wiegand (DGZ-Präsidentin, Universität Göttingen), sowie als Vertreter des öffentlichen Gesundheitswesens Dr. Christian Rath (Verein für Zahnhygiene e. V., Darmstadt), verantwortlich. Persönlich verliehen wird der Wrigley Prophylaxe Preis im Rahmen der nächsten DGZ-Jahrestagung am 24. November 2023 in München.
Bewerbungen können ab sofort erstmals online bis zum 1. März 2023 auf der eigenen Website zum Preis eingereicht werden. Dort sind auch die Teilnahmebedingungen sowie weitere Informationen abrufbar. Für Fragen steht kommed Dr. Bethcke telefonisch unter (089) 3885 9948 oder per E-Mail gerne zur Verfügung. (Quelle: WOHP)
KZBV: Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Testverordnung
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat zur erneut geänderten Coronavirus-Testverordnung aktualisierte Informationen für Zahnarztpraxen zusammengestellt. Seit dem 25. November 2022 hat sich der Anspruch auf Testung und die Vergütung für die Sachkosten auf 2 Euro proTest und die Vergütung weiterer ärztlicher Leistungen zum Test auf 6 Euro reduziert. Testungen für das eigene Praxispersonal sind weiterhin möglich. (Quelle: KZBV)
KHPFlEG: Neue Quotenregelung soll am 2. Dezember verabschiedet werden
Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz soll bereits am 2. Dezember 2022 vom Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden. Das Gesetz wird laut Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses auch eine neue monatliche TI-Pauschale für die Kosten neuer Ausstattung und des Betriebs der TI bringen, die zum 1. Juli 2023 wirksam werden wird. Ebenfalls enthalten ist die neue Regelung zur Repräsentanz von Frauen in den KZVen und in der KZBV, die jetzt mit einer Übergangsregelung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Besetzung der Vorstände versehen ist: „§ 79 Absatz 4 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2 zweiter Halbsatz findet keine Anwendung auf Vorstände, deren Mitglieder vor dem … [einsetzen: Datum des auf die 3. Lesung dieses Gesetzes im Deutschen Bundestag folgenden Tages] von der Vertreterversammlung wirksam gewählt wurden.“ Damit hätten alle bis zum 3. Dezember 2022 bereits erfolgten Neuwahlen von Vorständen Bestand. Für alle danach stattfindenden Wahlen – zum Beispiel in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg im Januar 2023 – muss dann die neue Regelung erfüllt werden und der Vorstand mit einer Frau und einem Mann besetzt werden.(Quelle: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit, BT-Drucksache 20/4708 vom 30.11.2022/QN)
PZR-Zuschuss: 62 von 97 haben geantwortet
An der jährlichen Umfrage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zu den Leistungen von gesetzlichen Krankenkassen bei einer professionellen Zahnreinigung (PZR) haben sich diesmal 62 von 97 angefragten Kostenträgern beteiligt. Dabei kam heraus: Viele Kassen gewähren zum Teil erhebliche Zuschüsse pro Jahr oder Termin in der Praxis und unterstützen damit gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten bei der Zahn- und Mundhygiene zusätzlich. Ein Großteil der Kassen gewährt einen Zuschuss unabhängig davon, in welcher Zahnarztpraxis die PZR durchgeführt wird. In solchen Fällen können Patienten in der Praxis ihrer Wahl die bezuschusste Leistung in Anspruch nehmen. Die aktuellen Ergebnisse der KZBV-Umfrage zur PZR sind kostenlos verfügbar. Praxen erhalten die Informationen zudem als tabellarische Übersicht in Ausgabe 22 der „Zahnärztlichen Mitteilungen“, die am 1. Dezember erschienen ist. (Quelle: KZBV)
(Mund-)Gesundheitsbewusstsein der Deutschen wächst
Die Bevölkerung Deutschlands lebt im Vergleich zur Jahrtausendwende deutlich gesünder. So stieg der Nichtraucheranteil von 71,7 Prozent auf 81,1 Prozent, der Konsum reinen Alkohols pro Kopf und Jahr ging von 9,4 Liter auf 7,9 Liter zurück und der jährliche Zuckerkonsum sank von 35,3 Kilo auf 32,5 Kilo. All diese Faktoren können sich positiv auf die Mundgesundheit auswirken. Gleichzeitig werden in Deutschland inzwischen deutlich mehr Mundpflegemittel (Zahnbürsten, Zahnpasta, Zahnseide und Interdentalbürsten) verwendet.
Diese und weitere Zahlen zur Mundgesundheit, zum Gesundheitsverhalten der Bevölkerung sowie zum zahnärztlichen Berufsstand finden sich in der aktuell erschienenen Ausgabe des Statistischen Jahrbuchs der Bundeszahnärztekammer. Das Statistische Jahrbuch 2021/2022 kann für 10 Euro plus Versand über die BZÄK bestellt werden: (Quelle: BZÄK)
18. Experten Symposium: Kurze, angulierte und durchmesserreduzierte Implantate auf dem Prüfstand
Das Experten Symposium des BDIZ EDI widmet sich zum 18. Mal einer aktuellen Fragestellung im Bereich der implantatchirurgischen und implantatprothetischen Zahnheilkunde. Nach 2011 und 2016 stellt der BDIZ EDI mit seinem hochkarätigen Referententeam unter wissenschaftlicher Leitung von Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller erneut die kurzen, angulierten und durchmesserreduzierten Implantate auf den Prüfstand. Traditionell findet das eintägige Symposium am Karnevalssonntag, 19. Februar 2023, in der Hochburg der Jecken, in Köln statt. Die Stadt feiert in dieser Saison 200 Jahre Karneval.
Auch die Europäische Konsensuskonferenz (EuCC) diskutiert vorab wieder auf der Basis eines Arbeitspapiers der Uni Köln online. Prof. Dr. Jörg Neugebauer, Generalsekretär des BDIZ EDI, stellt den fertigen Praxisleitfaden 2023 am Ende des Symposiums zum ersten Mal vor. Mit von der Partie sind am 19. Februar 2023 namhafte Referenten aus dem In- und Ausland:
- Dr. Dr. Markus Tröltzsch: Augmentation vs. alternative Techniken
- Dr. Eduardo Anitua: Short implants – predictable alternative?
- Dr. Alexandros Manolakis: Angulierte Implantate – eine echte Alternative im resorbierten Kiefer?
- Priv.-Doz. Dr. Dr. Keyvan Sagheb: Was sagt die Literatur zu durchmesser-reduzierten Implantaten?
- Prof. Dr. Friedhelm Heinemann: Prothesenfixierung mit Mini-Implantaten – Erfahrungen aus der Praxis
- Dr. Ingo Frank: Feste Zähne an einem Tag – eine verlässliche Therapieoption?
- Prof. Dr. Jörg Neugebauer: Update kurze, angulierte und durchmesserreduzierte Implantate – Vorstellung der Ergebnisse der EuCC
Für die Teilnahme an der Veranstaltung gibt es 8 Fortbildungspunkte gemäß BZÄK/DGZMK/KZBV. Das Programm ist ebenso wie die Teilnehmer-Anmeldung unter diesem Link erreichbar. (Quelle: BDIZ EDI)
Grippe- und Erkältungswelle erreicht in diesem Jahr frühen Höhepunkt
Auf Grundlage des im Mai 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) haben die Kassenärztlichen Vereinigungen seit Januar 2020 bis zum 28. November 2022 rund 3,43 Millionen Anrufende ersteingeschätzt und in eine angemessene medizinische Versorgung vermittelt. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) wertet die Daten der Strukturierten medizinische Ersteinschätzung in Deutschland (SmED) über die Patientenservice-Nummer 116117 regelmäßig aus. Diese erlauben einen tagesaktuellen Tiefenblick in das Krankheitsgeschehen in Deutschland.
In den vergangenen Jahren haben diese spezifischen Daten das Auftürmen und das Brechen von Covid-19-Infektionswellen bereits gut nachzeichnen können. Aktuell zeigen die SmED-Assessmentdaten einen vergleichsweise frühen Anstieg von grippalen Infekten in der Bevölkerung, der derzeit in den Praxen behandelt werden muss. In der Woche vom 21. bis 27. November 2022 war die Aktivität respiratorischer Erkrankungen in Deutschland nach den vom Zi ausgewerteten Daten um 82 Prozent gegenüber der Hintergrundaktivität erhöht. Im Verlauf der letzten zwölf Monate lag der bisherige Höchststand der Aktivität in der Woche vom 14. bis 20. März 2022 (74 Prozent). Im Verlauf des gesamten letzten Winters hat das Zi keine höhere Aktivität respiratorischer Erkrankungen beobachtet. Zwei von fünf Anrufenden mit akutem Behandlungsbedarf konsultieren die 116117 aktuell aufgrund von Symptomen respiratorischer Erkrankungen (38,7 Prozent). Die Grafik zeigt, dass Fieber, Husten und Atembeschwerden die häufigsten Beschwerdebilder sind.
Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Bereitschaftspraxen stünden nicht nur während, sondern auch außerhalb der Praxisöffnungszeiten bereit, die in diesem Jahr ungewöhnlich frühe und überaus starke Infektionswelle, die sich in den Ersteinschätzungsdaten abbildet, zu brechen, so der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. „Das Praxispersonal hatte kaum Zeit zur Erholung von den Anstrengungen der Pandemieeindämmung. Jetzt ist es bereits wieder voll gefordert. Besonders die Kinder- und Jugendarztpraxen stehen schon am Rande der Überlastung. Zudem kämpfen auch die Praxen mit stark steigenden Kosten. Von der Politik wünschen sich die Niedergelassenen daher, dass sie die so wichtige Arbeit der Praxen vor Ort anerkennt“, sagte von Stillfried. (Quelle: Zi)
PKV-Verband wählt Thomas Brahm zum neuen Vorsitzenden des Vorstands
Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. hat mit Wirkung zum 1. Januar 2023 Thomas Brahm zu seinem neuen Vorsitzenden gewählt. Er übernimmt das Amt von Dr. Ralf Kantak, der dreieinhalb Jahre an der Spitze des Verbande stand. Der PKV-Hauptausschuss wählte Herrn Brahm einstimmig.
Brahm ist seit 2018 Vorsitzender der Vorstände der Debeka Versicherungen sowie seit 2019 stellvertretender Vorsitzender des PKV-Verbands und Vorsitzender des Vertriebsausschusses. Der Hauptausschuss dankte Herrn Kantak, der zum 1. Januar 2023 in den Ruhestand wechselt, für sein großes und erfolgreiches ehrenamtliches Engagement im Verband.
Zur weiteren stellvertretenden Vorsitzenden des PKV-Verbands mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wählte der Hauptausschuss Isabella Martorell Naßl, die Vorstandsvorsitzende der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG und der Union Krankenversicherung AG. (Quelle: PKV-Verband)
Formlabs Dental und Digital Smile Design beginnen eine globale Kooperation
Formlabs, ein weltweit führender Anbieter von 3D-Druck-Lösungen, und Digital Smile Design (DSD), ein weltweit führender Anbieter von digitalen Zahnmedizinlösungen, haben ihre Zusammenarbeit bekanntgegeben. Die neue Kooperation unterstreiche das kontinuierliche Engagement von DSD, sich mit wichtigen Partnern zusammenzuschließen, die die gleichen Werte teilen, eine Vision für die Zukunft der Zahnmedizin haben und sich für die Weiterentwicklung des Berufsfelds engagieren. Schon vor dieser formellen Partnerschaft sei DSD ein langjähriger Unterstützer von Formlabs Dental gewesen. DSD setzte die Form 2 3-D-Drucker von Formlabs mit großem Erfolg in seinem Labor ein, in dem Produkte für einen weltweiten Kundenstamm hergestellt werden, heißt es.
„Wenn die Teams beider Unternehmen zusammenarbeiten, um die Zukunft der Zahnmedizin weiterzuentwickeln, können nur großartige Dinge entstehen. Neben vielen anderen Dingen teilen wir mit Formlabs die gleiche Mission, nämlich Lösungen zu erfinden, die das Leben von Zahnärzten und Zahnärztinnen einfacher machen“, sagt Dr. Christian Coachman, DSD-Gründer und CEO.
„Die digitale Transformation in der Zahnmedizin gewinnt rasant an Fahrt, und Digital Smile Design ist mithilfe der Formlabs 3-D-Drucker führend. Wir freuen uns sehr, mit Dr. Christian Coachman und DSD zusammenzuarbeiten, um robuste digitale Workflow-Lösungen und Schulungen zu entwickeln, die die Effizienz und die Ergebnisse der zahnärztlichen Behandlung durch den 3-D-Druck verbessern“, sagt Guillaume Bailliard, Präsident der Healthcare Division von Formlabs.
Mit dieser neuen Partnerschaft wolle man den 3-D-Druck in Dentallaboren und Zahnkliniken weiter verbreiten und den Druck von modernen Anwendungen auf der Basis neuer Harze voranzutreiben. Eine Reihe von Projekten sei bereits in Arbeit, die von zahnmedizinischen Bildungsinitiativen bis hin zu Forschung und Entwicklung reichen. (Quelle: Formlabs)