Zahnärztlicher Fach-Verlag ist insolvent
Der Zahnärztliche Fach-Verlag, Herne, in dem auch die „dzw – Die ZahnarztWoche“ erscheint, ist insolvent. Ein entsprechender Insolvenzantrag wurde am 19. Februar 2024 gestellt. „Der Verlagsbetrieb wird mit Unterstützung der vorläufigen Insolvenzverwalterin uneingeschränkt fortgeführt. Die Gesellschafter, die Geschäftsführung und die Führungsmannschaft sind zuversichtlich, das Unternehmen in einem Insolvenzverfahren neu aufstellen zu können“, heißt es in einer am 22. Februar 2024 verbreiteten Pressemitteilung der Geschäftsführung.
Die Angebote aus dem Verlagsportfolio sollen demnach „unberührt weiter erscheinen“ und auch die etablierten digitalen Produkte und Auftritte sollen „uneingeschränkt weitergeführt“ werden, heißt es. (Quelle: Pressemitteilung des zfv vom 22. Februar 2024).
Neue DZZ ist da – jetzt mit freiem Zugang
Die Ausgabe 1/24 der „Deutschen Zahnärztlichen Zeitschrift“ (DZZ) ist da. Der Titel, der seit 2023 ausschließlich online erscheint, hat diesmal unter anderem Beiträge zum Thema Mundöffnung und „Kieferklemme“, zu einer Nekrose im Gaumen nach Immunsuppression, ein Update zu medikamentös induzierten gingivalen Hyperplasien, zu dorsalen Passungenauigkeiten von Oberkieferprothesen und zu neuen Lamellen-Zahnbürsten im Vergleich zu Schallzahnbürsten. Die DZZ ist als ePaper ab sofort für alle Interessierten frei zugänglich, eine Registrierung ist nicht mehr erforderlich. (Quellen: DGZMK/Quintessenz Verlag)
KBV zur Anhörung im Petitionsausschuss: „Wir haben einen akuten Handlungsdruck“
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, zeigte sich nach der Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags zur Petition „Praxenkollaps“ enttäuscht von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach. Dieser hatte einer notwendigen Entbudgetierung für alle Praxen erneut eine Abfuhr erteilt. Lauterbach hatte in der Anhörung mitgeteilt, dass er derzeit keine Entbudgetierung aller Facharztgruppen plane und diese angesichts der Einkünfte auch nicht für notwendig halte. Dazu hatte er erneut die Destatis-Zahlen zu den Arzt- und Praxiseinkommen zitiert. Auch sonst blieb Lauterbach vage, was seine vielen Gesetzesvorhaben und die Zeitabläufe angeht. Er schob die Probleme im Gesundheitswesen auf die Versäumnisse der Gesundheitspolitik der vergangenen Regierungen, jetzt müsse er das alles angehen und Versäumtes aufholen, das dauere.
Insgesamt zeigte sich Gassen mit der Anhörung zufrieden, auch wenn der Ausschuss erst später über die Petition entscheiden werde. „Die Menschen im Land schätzen ihre niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Sie wollen ihre Praxis vor Ort behalten und spüren, dass dies längst keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Ich hatte den Eindruck, dass das heute bei den Politikerinnen und Politikern im Ausschuss auch angekommen ist“, sagte Gassen nach der Anhörung. Die Aufzeichnung der Sitzung kann in der Mediathek des Bundestags abgerufen werden. (Quellen: KBV/QN)
BÄK sieht Vermittlungsergebnis zum Krankenhaustransparenzgesetz kritisch
Zum Abstimmungsergebnis über das Krankenhaustransparenzgesetz im Vermittlungsausschuss des Bundesrates erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt: „Während Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern dringend auf eine Entlastung von unnötiger Bürokratie und echte Strukturreformen warten, setzt der Bundesgesundheitsminister als erste Maßnahme im Vermittlungsausschuss einen Gesetzentwurf durch, der die bürokratische Belastung weiter erhöht. Zugleich bringt das geplante Verzeichnis für die Patientinnen und Patienten kaum Verbesserungen, denn die dort vorgesehenen Informationen sind schon jetzt weitgehend über die etablierten Register wie die Weiße Liste oder das Deutsche Krankenhausverzeichnis abrufbar.“
Wie die Krankenkassen kritisiert auch Reinhardt, dass der Minister weitere Finanzmittel in den Raum gestellt hat, um sein Gesetz durchzusetzen. „Bund und Länder müssen sich klar zu ihrer finanziellen Verantwortung bekennen. Dass der Bund seinen Anteil nun offenbar vollständig auf die GKV-Beitragszahler abwälzen will, ist kein Ausdruck der erforderlichen Verantwortungsbereitschaft.“
Auch sei das Ringen um die dringend erforderliche Krankenhausreform nicht beendet. „Die große Reform, die wir brauchen, kann nur gelingen, wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen“, so Reinhardt. Deshalb solle Lauterbach die Gemeinsamkeit mit allen Ländern suchen, und dies ohne einseitige Vorfestlegungen und nur unter Einbeziehen der Ärzteschaft und der Selbstverwaltung.
„Es ist entscheidend, dass sich alle Beteiligten möglichst bald an einen Tisch setzen. Dabei muss der Fokus der Reform klar auf eine bessere Personalausstattung, gute Arbeitsbedingungen und einen spürbaren Bürokratieabbau gelegt werden. Genauso sind die Belange der ambulanten Versorgung von Beginn an mit zu berücksichtigen“, so Reinhardt. (Quelle: BÄK)
Dr. Kerstin Albrecht ist neue Presse- und Öffentlichkeitsbeauftragte der DGZMK
Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e. V. (DGZMK) hat mit Dr. med. dent. Kerstin Albrecht eine neue Kommunikationsverantwortliche und Ansprechpartnerin für Medienvertreter. Albrecht studierte in Hannover und Gießen Zahnmedizin und arbeitete in Praxen und am Universitätsklinikum in Göttingen. Nach einem Journalismus-Studium und einem Volontariat in einer großen PR- und Werbeagentur wechselte sie in den Bereich Journalismus und PR/Öffentlichkeitsarbeit. Seit Jahren arbeitet sie als freie, auf Zahnmedizin spezialisierte Fachjournalistin und berät dentale Verbände bei der Öffentlichkeitsarbeit. (Quelle: DGZMK)
BÄK warnt vor politischer Einflussnahme auf medizinische Forschung
„Es ist ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung den Standort Deutschland für die medizinische Forschung attraktiver machen will. Oberste Priorität müssen aber immer die Sicherheit und der Schutz von Studienteilnehmenden haben. Die von der Bundesregierung mit dem Medizinforschungsgesetz geplante Errichtung einer sogenannten Bundes-Ethik-Kommission wird dieser Maßgabe leider in keiner Weise gerecht. In der jetzigen Form untergräbt das Gesetz die Unabhängigkeit der Bewertung klinischer Studien und schadet so dem Vertrauen der Menschen in die Medizinische Forschung insgesamt.“ So kommentiert Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt den aktuellen Referentenentwurf der Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für das Medizinforschungsgesetz.
Die Ansiedlung der Bundes-Ethik-Kommission beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das dem BMG weisungsabhängig nachgeordnet ist, berge die große Gefahr politisch-administrativer Einflussnahme. Wenn zukünftig neben der Arzneimittelzulassung und -überwachung auch die Bewertung klinischer Studien einer Bundesoberbehörde zugeordnet würde, könnten mögliche Interessenkonflikte nicht sicher ausgeschlossen werden. Dazu trage auch die vorgesehene Berufung der Kommissionsmitglieder durch das Bundesgesundheitsministerium sowie die erforderliche Zustimmung des Ministeriums zu deren Geschäftsordnung bei. „Die unabhängige ethische Bewertung der Forschung am Menschen stellt gerade im Lichte der Erfahrungen aus der NS-Zeit einen wesentlichen Eckpfeiler des Patienten- und Probandenschutzes dar“, so Reinhardt. Eine Aufweichung der nach dem Krieg in der Deklaration von Helsinki im Interesse des Patienten- und Probandenschutzes verankerten ethischen Grundprinzipien zur medizinischen Forschung am Menschen würde einen Dammbruch gleichkommen und habe das Potenzial, der gesellschaftlichen Akzeptanz der medizinischen Forschung erheblichen Schaden zufügen.
Mit ihrer Kritik an der Bundes-Ethik-Kommission steht die BÄK in ihrer Stellungnahme nicht allein da. Seit Bekanntwerden der Pläne der Bundesregierung für ein Medizinforschungsgesetz engagiert sie sich gemeinsam mit Wissenschaftsinstitutionen, der Industrie und den nach Landesrecht eingerichteten Ethik-Kommissionen in der eigens mit Blick auf das geplante Medizinforschungsgesetz eingerichteten „Initiative Studienstandort Deutschland (ISD)“. Auch die ISD lehnt die Errichtung einer Bundes-Ethik-Kommission ab. Sie spricht sich stattdessen für Optimierungen im bestehenden System aus und unterbreitet diesbezüglich konkrete Vorschläge. (Quelle: BÄK)
Patientenwohl vor Profitorientierung
Die Bundesärztekammer fordert unverzügliche Regulierung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat vor mehr als einem Jahr Regulierungen für investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) angekündigt, geschehen sei seither nichts. „Die aktuellen Medienberichte über Mitarbeiterseminare einer investorengetragenen MVZ-Kette zur Gewinnmaximierung in der Patientenversorgung verdeutlichen, zu welchen Auswüchsen ungezügelte Profitorientierung führen kann. Wenn Profitgier vor dem Patientenwohl steht, untergräbt dies das Vertrauen der Menschen in unser Gesundheitswesen insgesamt und schadet MVZ als an sich sinnvolle Ergänzung der ambulanten Versorgung im Besonderen“, warnt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Er appelliert erneut an den Gesetzgeber, Patientinnen und Patienten vor Fehlentwicklungen durch den Einfluss fachfremder Finanzinvestoren zu schützen und endlich entsprechende gesetzliche Regulierungen auf den Weg zu bringen.
Die Bundesärztekammer hat deshalb konkrete Formulierungsvorschläge für eine gesetzliche Regelung in diesem Bereich ausgearbeitet und dem Bundesgesundheitsministerium zugeleitet. Mit diesen Vorschlägen solle gewährleistet werden, dass das Patientenwohl immer Vorrang hat vor kommerziellen Interessen. Einen Antrag mit gleicher Zielrichtung hatten auch die Länder Bayern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebracht. „Ausreichend Regelungskonzepte liegen also auf dem Tisch. Jetzt ist der Bundesgesundheitsminister gefordert, seinen Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen“, so Reinhardt. (Quelle: BÄK)
Freie Ärzteschaft rät von ePA in jetzt vorliegender Form ab
Die Freie Ärzteschaft lehnt die jetzt von der Politik forcierte verpflichtende Version der elektronischen Patientenakte mit Opt-out ab. Auch immer mehr Bürgerinnen und Bürger sehen das Abschaffen der Freiwilligkeit kritisch, so die FÄ in einer Pressemeldung. Man teile zudem die Kritik der Leistungserbringer in der Gematik an dem unzureichenden Entwurf für die „neue ePA”, die ab Januar 2025 kommen soll. Zudem sei unsicher, was mit den dann zentral gespeicherten Daten der Patientinnen und Patienten passiere und wie der gewollte Zugriff der Industrie und Forschung auf die Daten geregelt werde. Die FÄ äußert die Sorge, dass über EU-Recht Widerspruchsrechte zur Verwendung der Daten ausgehebelt werden könnten.
Gesundheitsminister Lauterbach sei von der ärztlichen Tätigkeit so weit entfernt, dass er mit seinen milliardenschweren Planungen immer weiteren Schaden für die Medizin anrichte, kritisiert FÄ-Vize Dr. Silke Lüder. „Er träumt von einer Zukunft, wo automatisch alles aus dem Sprechzimmer in die Cloud abgezogen wird und wo dann eine künstliche Intelligenz sagen soll, wie es weitergeht. Eine absurde Idee, die der Minister aber konsequent verfolgt“. In der Medizin handelten Menschen schließlich für Menschen.
Verwiesen wird auch auf die Risiken durch Hackerangriffe auf Kliniken und medizinische Infrastruktur „Solange es nicht vorrangiges Ziel ist, unter Garantie von Freiwilligkeit und Datenschutz die Kommunikation zwischen behandelnden Ärzten und Patienten zu verbessern, raten wir allen Patienten und den Ärztinnen und Ärzten von der Nutzung der neuen EPA ab“, fasst der FÄ-Vorsitzende Wieland Dietrich zusammen. (Quelle: FÄ)
S3-Leitlinie zu Keramikimplantaten
Fachleute von 18 wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Organisationen haben unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI e.V.) die weltweit erste Leitlinie zum Thema Keramikimplantate entwickelt, die die DGI am Donnerstag, den 15. Februar in einer Online-Pressekonferenz vorstellte. Trotz nicht allzu breiter Studienlage sahen die Experten die Notwendigkeit, allen implantologisch Tätigen eine Empfehlung auf Basis der aktuellen Erkenntnisse an die Hand zu geben. Sie lautet: „Einteilige Keramikimplantate auf Zirkoniumdioxidbasis, deren Erfolgs- und Überlebensraten in wissenschaftlichen Studien positiv bewertet wurden, sind ein valides und einsatzreifes Therapieverfahren und können als alternative Therapieoption empfohlen werden.” Ein ausführlicher Bericht steht hier. (Quelle: DGI)
Frist für den MFA-Tarifvertrag verlängert
Kurz vor Ablauf der Erklärungsfrist zum Tarifabschluss MFA hat die die Arbeitgeberseite am 16. Februar 2024 um einen Aufschub gebeten. In einem Punkt des Verhandlungsergebnisses müssten noch Einzelheiten juristisch geklärt werden. Beide Verhandlungspartner hätten sich jetzt auf eine Verlängerung bis zum 20. Februar geeinigt, so der Verband medizinischer Fachberufe. (Quelle: vmf)
Filmbeitrag im SWR zur Gesundhaltung des Zahnfleischs
Unter dem Titel „Gut zu Wissen“ stellte die Landesschau Baden-Württemberg am 7. Februar 2024 das Thema Zahnfleisch in den Fokus. Es wurden Infos zum richtigen Zähneputzen und zur Auswahl der geeigneten Zahnbürste übermittelt. Außerdem wurde über das Thema Kreidezähne, deren Risikofaktoren und über Zahnfleischrückgang und Zahnfleischtransplantationen berichtet. Die fachliche Expertise dazu lieferte PD Dr. Yvonne Wagner vom Zahnmedizinischen Fortbildungszentrum Stuttgart (ZFZ) an Beispielen von Patientinnen und Patienten in der Zahnarztpraxis.
Der etwa fünfminütige Beitrag (ab Minute 48:25) sowie die Langfassung des Beitrags (8,5 Minuten) in der Rubrik „Doc Fischer“ stehen in der SWR-Mediathek zur Verfügung.
Umsetzung digitaler Lösungen im Gesundheitswesen
Forschende der Universität Göttingen wollen gemeinsam mit Projektpartnern Maßnahmen entwickeln, um die Umsetzung digitaler Lösungen im Gesundheitswesen voranzutreiben und aktuelle Hindernisse zu überwinden. Der Gemeinsame Bundesausschuss fördert das Projekt „HowToDigital – Digitale Kompetenzen und Entwicklung digitaler Tools für die stationäre und ambulante Versorgung“ drei Jahre lang mit insgesamt rund 800.000 Euro.
„Wir möchten Prozesse und Rahmenbedingungen identifizieren, unter denen nützliche digitale Technologien entstehen, die dann auch tatsächlich von Beschäftigten in Arztpraxen und Krankenhäusern genutzt werden“, so Projektleiter Prof. Dr. Manuel Trenz von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Im Fokus des Forschungsprojekts stehen dabei insbesondere Fachärztinnen und -ärzte der Radiologie und Gynäkologie. In einem ersten Schritt untersuchen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die bereits vorhandenen digitale Systeme und Digitalkompetenzen der Beschäftigten. Außerdem beschäftigen sie sich damit, wie digitale Technologien für die medizinische Versorgung aktuell entwickelt werden.
Diese Erkenntnisse sollen anschließend dabei helfen, etwaige Nutzungswiderstände gegenüber neuen Technologien abzubauen, die Einbindung von Gesundheitspersonal bei der Entwicklung digitaler Innovationen zu stärken und digitale Kompetenzen zu fördern.
Neue Stiko jetzt mit 19 Mitgliedern
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat am 12. Februar 2024 die neuen Mitglieder der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (Stiko) für die neue Berufungsperiode ab 2024 benannt. Statt bisher 17 gehören nun 19 Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler und Medizinerinnen/Mediziner nicht nur aus Deutschland dem Gremium an. Nur fünf Mitglieder waren schon in der letzten Stiko dabei, die unter Leitung von Prof. Dr. Thomas Mertens gerade in der Corona-Pandemie viel öffentliche Aufmerksamkeit erhalten hat. Mertens selbst hatte bereits angekündigt, aus der Stiko ausscheiden zu wollen.
An der Entscheidung Lauterbachs, fast alle Mitglieder auszutauschen und damit viel Expertise auf einen Schlag aus dem Gremium zu nehmen, gab und gibt es von vielen Seiten Kritik. Auch die gesetzliche Begrenzung der Mitgliedschaft auf drei Berufungsperioden (jeweils drei Jahre) wird kritisch gesehen. Der Kommentator der Ärzte Zeitung meint, der Minister habe ohne Not eine hocherfahrene Truppe aussortiert, die gerade in der Pandemie einen einmaligen Erfahrungsschatz aufgebaut habe und sich in ihren Entscheidungen auch Politikern widersetzt habe. (Quelle: BMG/Ärzte Zeitung)
Plattenepithelkarzinome des Kopf- und Halsbereichs: Bewährte und innovative Strategien verbessern Outcome
Sowohl chirurgisch als auch radiologisch und medikamentös erlebt die Therapie der Kopf-Hals-Tumore in den vergangenen Jahren erhebliche Innovationen und Durchbrüche.
Das Ärzteblatt beschreibt in seinem Supplement Onkologie 1/2024 die aktuelle Situation, Perspektiven und Ausblicke in der Behandlung von Plattenepithelkarzinomen des Kopf- und Halsbereichs auf Grundlage der drei S3-Leitlinien zu den Karzinomen der Mundhöhle, des Larynx und des Oro- und Hyperpharynx. Können in frühen Stadien alleinige Chirurgie oder Radiotherapie ausreichen, sind bei Rezidiven, Zweitkarzinomen und Residuen Chirurgie (Salvage), Bestrahlung, Radiochemotherapie und medikamentöse Therapie zur Verfügung.
Insgesamt besteht für die Patientinnen und Patienten ein signifikanter Überlebensvorteil bei der Versorgung in zertifizierten Zentren (Quelle: Ärzteblatt)
Noch am Streiktag: Einigung im MFA-Tarifstreit erzielt
Mit großer medialer Aufmerksamkeit haben am 8. Februar 2024 Medizinische Fachangestellte (MFA) bundesweit gestreikt. Dem Aufruf des Verbands medizinischer Fachberufe zu einer Protestaktion vor dem Gebäude der Bundesärztekammer in Berlin waren ca. 200 MFA gefolgt. Dort tagte die vierte Verhandlungsrunde im Tarifstreit zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA). Sie konnte noch am 8. Februar mit einem Abschluss beendet werden. Allerdings einigten sich die Tarifpartner darauf, das Ergebnis erst nach Ende der Erklärungsfrist am 16. Februar bekanntzugeben.
Der vmf hatte bundesweit zum Warnstreik aufgerufen, in Hamburg, Dortmund, Marburg, Nürnberg und Stuttgart fanden Kundgebungen statt. Es war der erste Warnstreik in der Geschichte des Verbandes, der seit 1969 mit der AAA Tarifverhandlungen führt.
Vmf-Präsidentin und Verhandlungsführerin Hannelore König zeigt sich zufrieden mit der Resonanz auf den Warnstreik: „MFA sind keine Lokführer. Die Problematik ist um einiges komplizierter und liegt zu einem wichtigen Teil im System der Finanzierung des Gesundheitswesens. In dem Sinne haben wir ein Ziel bereits erreicht: Es wird in der Öffentlichkeit über die Gehalts- und Arbeitssituation der MFA gesprochen. Dieser Druck scheint nicht ohne Auswirkung auf unsere Verhandlungen geblieben zu sein.“ (Quelle: vmf)
Nachwahl in Berlin: FDP-Gesundheitspolitiker verliert Bundestagsmandat
Für die FDP-Bundestagsfraktion bringt die Nachwahl zum Bundestag in Berlin am 11. Februar 2024 einen Verlust. Der Berliner FDP-Gesundheitspolitiker Lars Lindemann, auch Obmann im Gesundheitsausschuss, verliert wegen des geringeren Zweitstimmenanteils der FDP sein Bundestagsmandat. Der auf Gesundheitspolitik spezialisierte Rechtsanwalt und Politiker gehörte dem Bundestag bereits mehrfach an und war von 2013 bis 2021 Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbands Fachärzte Deutschland.
Insgesamt verlieren vier bisherige Bundestagsabgeordnete ihr Mandat, aber nur die FPD verliert damit auch einen Sitz. Bei SPD, Grünen und Linken gehen die Mandate in andere Bundesländer. Damit ist der Bundestag auch um einen Sitz kleiner geworden. (Quelle: Ärzte-Zeitung/Bayerischer Rundfunk)
Gesundheitsminister Karl Lauterbach vor dem Stockacher Narrengericht
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach stand am 8. Februar 2024 vor dem „Stockacher Narrengericht“ – und reihte sich damit ein in die Schar prominenter Politiker, die dort bereits „angeklagt“ wurden. Wie das Deutsche Ärzteblatt und der Südkurier berichten, habe sich Lauterbach vor dem Narrengericht wegen „Hochstapelei, Panikmache und Mediengeilheit“ verantworten müssen und war zu einer „saftigen“ Strafe in Form von acht Eimern Wein verurteilt worden. Lauterbach, zum „Erklärbär der Nation“ ernannt, habe sich launig und schlagfertig vor dem Narrengericht verteidigt, heißt es. Eine Aufzeichnung der Gerichtsverhandlung ist in der ARD-Mediathek verfügbar. (Quellen: Ärzteblatt, Südkurier)
Medizintechnikbranche: Beschäftigung für mehr als 250.000 Menschen in Deutschland
Mehr als 250.00 Menschen arbeiten für die Medizintechnik in Deutschland. Allein in den vergangenen fünf Jahren sind seien mehr als 10.000 neue Stellen geschaffen worden, so der Bundesverband Medizintechnik (BVMed) und wirbt um Mitarbeiter und Nachwuchs. Die Medizinprodukte-Hersteller beschäftigten in Deutschland rund 160.000 Mitarbeiter in 1.467 Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten. Hinzu kommen rund 12.000 Kleinstunternehmen mit weiteren knapp 100.000 Beschäftigten, so dass die MedTech-Branche in Deutschland mehr als 250.000 Menschen beschäftigt. 93 Prozent der MedTech-Industrieunternehmen beschäftigen weniger als 250 Mitarbeiter. Das verdeutlicht, wie mittelständisch die Branche in Deutschland geprägt ist. Rund 15 Prozent der Beschäftigten sind im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) tätig – Tendenz steigend.
Die MedTech-Branche bietet eine große Berufsvielfalt: von der Entwicklung und Forschung bis zu Marketing und Vertrieb. Neben den vielfältigen Karriere- und Aufstiegsmöglichkeiten zeichnet sich die MedTech-Branche durch eine zunehmende Internationalisierung aus. Die Arbeit von deutschen Unternehmen auf dem internationalen Markt bringt neben den möglichen Auslandsaufenthalten auch gute Gehaltsentwicklungen mit sich. Die Berufsaussichten für Fachkräfte und Absolventen in der MedTech-Branche seien nach wie vor ausgezeichnet. Schüler hätten ab dem Hauptschulabschluss die Möglichkeit, eine Ausbildung anzufangen. Für Gymnasiasten gibt es neben den herkömmlichen Studiengängen auch die Möglichkeit, dual zu studieren. Bachelorabsolventen können durch Master-Programme ihre akademische Laufbahn ergänzen. In der BVMed-Jobbörse können aktuelle Jobangebote im MedTech Bereich abgerufen werden. (Quelle: BVMed)
AERA bereitet den Generationswechsel vor: Sophia Frank wird Teil der Geschäftsführung
Personalien bei AERA: Sophia Frank tritt in die Geschäftsführung ein, so das Unternehmen. Seit 30 Jahren schreibe die AERA GmbH Dentalgeschichte. Was 1993 mit einer digitalen Lösung für den Einkauf und die Verwaltung von Zahnarzt- und Laborbedarf begann, habe in den folgenden Jahren „zur Entwicklung von Deutschlands beliebtester Preisvergleichs- und Bestellplattform für Dentalprodukte: AERA-Online“, geführt. Damit habe man die Materialwirtschaft von Zahnarztpraxen und Dentallaboren in Deutschland revolutioniert, so das Unternehmen. Heute bestelle jede dritte deutsche Zahnarztpraxis über die Plattform.
„Grundlage des Firmenerfolgs sind jeher zukunftsweisende und innovative Ideen. Mit einem Generationswechsel soll dieser Spirit nun weitergetragen und die Position als Marktführer auch in Zukunft gesichert und ausgebaut werden. Im Januar wurde daher Sophia Frank zur Geschäftsführerin des IT-Unternehmens aus Vaihingen an der Enz ernannt“, so das Unternehmen.
Sophia Frank studierte Business Administration mit Fokus auf Marketing und Wirtschaftsinformatik und war unter anderem in der IT-Branche tätig, bevor sie im Jahr 2022 zu AERA wechselte. Zuvor verantwortlich für die Bereiche Vertrieb und Marketing im Unternehmen, bringt sie ab sofort ihre Erfahrung und Expertise auf Führungsebene ein.
„Wir freuen uns sehr, dass Sophia Frank ab sofort Teil unserer Geschäftsführung ist. Mit ihrer Ernennung schlagen wir ein neues Kapitel in der Geschichte von AERA auf. Gemeinsam mit den weiteren Geschäftsführern und allen Mitarbeitern wird sie uns erfolgreich in die Zukunft führen“, so Firmengründer und Gesellschafter Boris Cords. (Quelle: AERA)
Bite-Finder AG ernennt Alexander Füller zum Vice President of Global Sales
Die Bite-Finder AG, der Entwickler von Bite-Finder, einer KI-gestützten Software für die dentale Okklusion, gibt die Ernennung von Alexander Füller zum Vice President of Global Sales bekannt. Alexander Füller bringt einen reichen Erfahrungsschatz in den Bereichen Vertrieb und Business Development in der Dentalbranche mit. In seiner neuen Rolle wird Füller für die Leitung der globalen Vertriebsexpansion von Bite-Finder verantwortlich sein. Er wird für die Entwicklung und Umsetzung von Vertriebsstrategien, die Einstellung und Schulung von Mitarbeitern sowie die Leitung der Vertriebsaktivitäten zuständig sein.
„Wir freuen uns sehr, dass Alexander zu unserem Team stößt“, sagt Björn E. Zäuner, CEO und Gründer der Bite-Finder AG. „Er ist eine ausgewiesene Führungspersönlichkeit im Vertrieb mit einer langen Erfolgsbilanz. Seine Expertise wird von unschätzbarem Wert sein, wenn wir unser Geschäft weiter ausbauen wollen. Als strategischer Denker, kreativer Problemlöser und Motivator wird er eine entscheidende Rolle bei der Förderung unseres Umsatzwachstums und der Geschäftsentwicklung spielen, und er ist einfach ein großartiger Mensch.“
Füller kommt von Stratasys zur Bite-Finder AG, wo er drei Jahre lang arbeitete und zuletzt das Dentalgeschäft in EMEA leitete. Vor Stratasys war er als Vertriebsleiter bei Carbon tätig und führte deren 3-D-Drucker auf dem europäischen Dentalmarkt ein. „Ich freue mich, in dieser frühen Phase bei Bite-Finder einzusteigen und die Gelegenheit zu bekommen, Teil dieses erstaunlichen Unternehmens zu sein“, so Alexander Füller. „Ich glaube, dass Bite-Finder mit seiner unglaublich starken Vision und seiner grundlegenden Technologie das Potenzial hat, ein wichtiger und wertvoller Marktführer in der Dentalbranche zu werden, und ich werde das Team dabei unterstützen, dieses Ziel zu erreichen.“ (Quelle: Bite-Finder AG)
75 Jahre Innovationen der Dr. Walser Dental
1948 gründete der Zahnarzt Dr. Julius Walser die „Dr. J. Walser Dentalfabrikation“ in der Fürstenbergstraße in Radolfzell am Bodensee. Die erste Messeteilnahme fand bereits 1948 in München statt. 1978 wurde die Firma umfirmiert in die „Dr. Walser Dental GmbH“. Im Jahr 1999 kaufte Gerhard R. Daiger die komplette Firma und ist seither Geschäftsführer der Dr. Walser Dental.
Der Kreisgeschäftsführer der IHK Hochrhein-Bodensee, Prof. Dr. Uwe Böhm, überbrachte Ende 2023 die Glückwünsche der IHK mit einer Urkunde zum 75-jährigen Betriebsjubiläum des Medizintechnik-Herstellers.
Daiger berichtete, dass die Dr. Walser Dental seit seiner Übernahme von 1999 bis heute 431 Innovationen umgesetzt hat. Zu Beginn seiner Tätigkeit 1999 hatte die Dr. Walser Dental Kunden aus 33 Ländern, heute sind es Kunden aus 129 Länder. Das Unternehmen ist vor allem für seine breite Auswahl an Matrizen bekannt.(Quelle: Dr. Walser Dental GmbH)
Petition „Praxiskollaps“: Am 19. Februar 2024 Anhörung im Petitionsausschuss
Über eine halbe Million Menschen haben die Petition zur Rettung der ambulanten Versorgung unterschrieben. Nun beschäftigt sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags mit dem Anliegen. Anhörungstermin ist der 19. Februar.
Zu der öffentlichen Anhörung geladen ist Dr. Andreas Gassen, der die Petition eingereicht hatte. Nach einem kurzen Statement wird sich der Orthopäde und KBV-Chef den Fragen der Ausschussmitglieder stellen. Er erhält damit die Möglichkeit, die Sorgen von Ärzten, Psychotherapeuten und Patienten um den Erhalt der ambulanten Versorgung sowie deren Forderungen öffentlich vorzutragen, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Die Anhörung kann live auf der Internetseite des Deutschen Bundestags verfolgt und später in der Mediathek abgerufen werden. (Quelle: KBV)
eArztbrief ab 1. März 2024: KBV setzt sich für Fristverschiebung ein
Arztpraxen müssen nach einer Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit ab 1. März 2024 über eine aktuelle und von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifizierte Software für die Erstellung von elektronischen Arztbriefen verfügen. Anderenfalls wird ihnen die monatliche TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Die KBV fordert eine Fristverschiebung, da nicht alle Softwarehersteller pünktlich liefern können.
KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner zufolge haben einige Firmen ihre Software für den eArztbrief trotz mehrfacher Aufforderung durch die KBV noch nicht zertifizieren lassen. Betroffen seien aktuell etwa 5.500 Praxen, die bis zum 1. März sehr wahrscheinlich kein zertifiziertes eArztbrief-Modul erhalten werden. Darüber hinaus lägen Informationen vor, dass maßgebliche Hersteller insbesondere im Bereich der Psychotherapeuten, die das Zertifizierungsverfahren zwar erfolgreich durchlaufen haben, es nicht schaffen würden, den Roll-out bis zum 1. März abzuschließen. (Quelle: KBV)
Digitalisierungsgesetze vom Bundesrat gebilligt
Der Bundesrat hat am 2. Februar 2024 die beiden Digitalisierungsgesetze für das Gesundheitswesen gebilligt. Sowohl das Digitalgesetz (DigiG), mit dem unter anderem die elektronische Patientenakte ab Januar 2025 eingeführt werden soll, als auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz wurden von der Länderkammer abgesegnet und treten in weiten Teilen mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. (Quelle: Bundesrat)
FVDZ fordert zu Praxisschließungen auf: „EnergieSparTage“ in Niedersachsen
Der Freie Verband Niedersachsen ruft die Zahnarztpraxen im Bundesland zu sogenannten EnergieSparTagen auf. An diesen Tagen sollen möglichst viele Praxen geschlossen bleiben, bei organisiertem Notdienst. Diese Tage sollen laut FVDZ dazu dienen, auf die Forderungen des Verbands zur Aufhebung der Budgetierung gegenüber der Politik zu unterstreichen und die Patientinnen und Patienten auf die Folgen der schon gekürzten Finanzmittel im Land bei den Primärkassen aufmerksam zu machen. Auch drohten weitere Kürzungen für 2024, wenn die Ersatzkassen in den Verhandlungen ebenfalls die Finanzmittel reduzierten.
Erster „EnergieSparTag“ ist der 1. Februar 2024. Weiter Termine sind der 28. März, der 8. Mai und de 21. Mai 2024. (Quelle: FVDZ Niedersachsen)
30,4 Prozent aller zahnärztlichen MVZ von Investoren betrieben
Im 3. Quartal 2023 lag der Anteil von Medizinischen Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren (iMVZ) betrieben werden, an allen zahnärztlichen MVZ bei 30,4 Prozent. „Das sind 464 iMVZ – Tendenz weiter steigend“, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Anlässlich des bekannt gewordenen Referentenentwurfs für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz fordern KZBV und Bundeszahnärztekammer Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf, die fortschreitende Vergewerblichung des Gesundheitswesens endlich wirksam zu stoppen. Ein räumlicher und auch fachlicher Bezug eines Trägerkrankenhauses muss dabei zur Voraussetzung der Gründungsbefugnis eines Krankenhauses von iMVZ gemacht werden. (Quelle: KZBV)
Deutscher Ärztetag im Mai 2024 in Mainz
Der 128. Deutsche Ärztetag findet in diesem Jahr vom 7. bis 10. Mai 2024 in der Rheingoldhalle in Mainz statt. An der Eröffnungsveranstaltung des 128. Deutschen Ärztetags soll laut Ankündigung der Bundesärztekammer auch Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach teilnehmen. „Neben aktuellen gesundheits- und berufspolitischen Themen werden sich die Abgeordneten gemeinsam mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten damit befassen, wie durch Strukturreformen und innovative sektorenübergreifende Versorgungsmodelle eine patientengerechtere und effizientere Koordination und Steuerung der Versorgung verwirklicht werden kann“, heißt es in der Ankündigung. (Quelle: BÄK)
Maria Schletter neue Kammerpräsidentin in Bremen
Verjüngt und mit mehr weiblichen Mitgliedern: Die Zahnärztekammer Bremen wird jetzt von Maria Schletter geführt. Sie folgt auf den langjährigen Präsidenten Dr. Wolfgang Menke. Neuer Vizepräsident ist Dr. Knut Thedens.
Die Zahnärztekammer Bremen wurde schon früher von einer Frau geführt: Dr. Brita Petersen war von 2000 bis 2010 die erste und lange Zeit einzige Zahnärztekammerpräsidentin in Deutschland. Sie wurde 2010 von ihrem damaligen Vizepräsidenten Menke abgelöst. (Quelle: ZÄK Bremen/QN)
Famulatur ist Pflicht: Musterdokumente für Praxen
Studierende der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde müssen künftig eine vierwöchige Famulatur nachweisen. Ablauf und Inhalt sind durch die Zahnärztliche Approbationsordnung Zahnärzte (ZApprO) vorgegeben. Für die Durchführung wird eine Vereinbarung getroffen. Dafür stellt die Bundeszahnärztekammer jetzt Musterdokumente zur Verfügung: Einen Leitfaden zum Ablauf, eine Mustervereinbarung zur Durchführung sowie ein Musterzeugnis über die Famulatur. Sie sollen eine einheitliche Umsetzung in den Kammerbereichen gewährleisten.
Ein detailliertes Muster-Anforderungsprofil für Famulaturpraxen kann auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden, so die BZÄK. (Quelle: „Klartext“ 01/24 der BZÄK)
Muster-Fortbildungsordnung der BZÄK: Bachelor Professional in Dentalhygiene
Ergänzend zur Aufstiegsfortbildung „Dental Hygienikerin/Dental Hygieniker (DH)“ besteht seit 2023 die Möglichkeit, einen Berufsbachelor in Dentalhygiene zu erlangen. Praxen können leistungsstarken Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) durch diese bundesweite Qualifikation eine attraktive Aufstiegsfortbildung anbieten. Die Fortbildung umfasst mindestens 1.200 Unterrichtsstunden. Die Musterfortbildungsordnung ist hier bereitgestellt.
Die Zahnärztekammern möchten vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels mit diesem Angebot die Attraktivität der dualen Berufsausbildung weiter steigern. Weitere Informationen stellt die Bundeszahnärztekammer zur Verfügung. (Quelle: „Klartext“ 01/24 der BZÄK)
AAA: Tarifverhandlungen für MFA nicht durch immer weitergehende Forderungen blockieren
Kurz vor der neuen Verhandlungsrunde für die Medizinischen Fachangestellten (MFA) und dem vom Verband medizinischer Fachberufe (VmF) für den Starttag 8. Februar 2024 angekündigten Streik meldet sich die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen und Medizinischen Fachangestellten (AAA) zu Wort: „Wir Ärztinnen und Ärzte haben ein essenzielles Interesse an zufriedenen Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zur ambulanten Versorgung. Daher bedauern wir sehr, dass es nicht bereits zum 01.01.2024 zu einem neuen Tarifabschluss für Medizinische Fachangestellte gekommen ist“, so Erik Bodendieck, Vorsitzender der AAA.
Zu Beginn der Verhandlungen mit dem Verband der medizinischen Fachberufe (VmF) bestand noch Einigkeit darüber, insbesondere die Gehälter in den unteren Tarifgruppen deutlich zu erhöhen. „Die Position der Ärztinnen und Ärzte ist klar: Wir wollen den MFA-Beruf in Zeiten des Fachkräftemangels attraktiv und wettbewerbsfähig halten. Daher haben wir zweistellige Steigerungsraten in den unteren Tarifgruppen vorgeschlagen. Über alle Tarifgruppen hinweg würde das Angebot der AAA eine Gehaltssteigerung um fast 6 Prozent für ein Jahr bedeuten. Der geforderten Erhöhung der Ausbildungsvergütung hat die AAA direkt zugestimmt. Vor diesem Hintergrund fällt es mir schwer, die Blockadehaltung des VmF nachzuvollziehen“, so Bodendieck. Zudem habe die AAA die Bereitschaft signalisiert, bereits im Herbst in Verhandlungen zu einem ab Januar 2025 gültigen Tarifvertrag einzutreten.
Bodendieck mahnte zugleich, bei Verhandlungen die ökonomische Realität nicht aus den Augen zu verlieren. „Bei aller Wertschätzung für die MFA müssen die Arbeitsplätze finanzierbar bleiben. Die Forderungen des VmF übersteigen die finanziellen Möglichkeiten vieler Praxen, die durch Kostensteigerungen und die Inflation bereits sehr belastet sind“, so Bodendieck. (Quelle: BÄK/AAA)
Flyer: Krebskranke in der Zahnarztpraxis
Die Behandlung einer Krebserkrankung hat häufig Auswirkungen auf den Mundraum. Unter einer Chemotherapie leiden die Schleimhäute, kleine Wunden schmerzen und entzünden sich leicht. Der aktualisierte Flyer „Krebskranke in der Zahnarztpraxis“ gibt Krebspatientinnen und -patienten Orientierung, worauf sie bei der Mund- und Zahnpflege achten sollten. Die Publikation von BZÄK, KZBV und Deutschem Krebsforschungszentrum (DKFZ) kann bei der BZÄK heruntergeladen oder beim DKFZ kostenlos bestellt werden. (Quelle: „Klartext“ 01/24 der BZÄK)
Statement des MD-Bund: Gemeinsam für Demokratie und Vielfalt
Auch der Medizinische Dienst auf Bundesebene positioniert sich klar: „Der Medizinische Dienst und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treten für eine weltoffene, freie und demokratische Gesellschaft ein. Wir stehen uneingeschränkt zu den Prinzipien der Toleranz, Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion.
Als unabhängige Begutachtungs- und Beratungsinstitution stehen wir im Dienste unseres demokratischen Sozialstaates. Unsere Werteorientierung ist unser Kompass: Wir behandeln alle Menschen respektvoll – unabhängig von ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion, Ethnizität oder anderen persönlichen Merkmalen. Wir achten auf Diversität und auf vorurteilsfreie Rahmenbedingungen“, heißt es im Statement. (Quelle: MD-Bund)