Das National Board of Health in Dänemark hat am 17. März 2020 neue Richtlinien für die zahnärztliche Behandlung in der Corona-Epidemie herausgegeben. Zahnärzte dürfen ab sofort und voraussichtlich bis Juni 2020 nur noch Patienten mit dringendem zahnmedizinischem Behandlungsbedarf behandeln. Präventive Maßnahmen sollen nicht mehr durchgeführt werden.
Die neuen Regeln bedeuten, dass der Zahnarzt alle nicht dringenden Behandlungen wie Routineinspektionen und Zahnreinigung abbrechen muss, heißt es in der Pressemitteilung der Danish Dental Association. Zahnärzte müssen wichtige Maßnahmen wie die Behandlung von Zahn- und Mundverletzungen, Schmerzen, Infektionen, Wurzelentzündungen und schweren Fällen von Karies und Parodontitis ausführen. Dies schließt auch Schäden an Implantaten, Brücken und Füllungen sowie an bereits eingesetzten Zahnspangen ein.
Patienten, bei denen ein dringender Bedarf an zahnärztlicher Behandlung besteht, bei denen jedoch der Verdacht auf eine SARS-CoV-19/COVID-19-Infektion besteht, sollten sich an ihren Arzt wenden und abklären, ob die Behandlung nicht warten kann, heißt es.
Von kompletten Schließungen ist nicht die Rede
„Dies sind einige drastische Maßnahmen, die sich auf die Zahngesundheit vieler Menschen auswirken werden. Aber wir verstehen natürlich, dass die Behörden der aktuellen Coronavirus-Epidemie alles tun müssen, um die Infektion einzudämmen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie zum Zahnarzt gehen sollen, können Sie Ihren Zahnarzt anrufen “, sagt Susanne Kleist, Vorsitzende der Dental Association.
Von kompletten Schließungen der Zahnarztpraxen in Dänemark, wie in einigen Medien und Social Media berichtet wurde, ist in dieser Meldung und auf der Internetseite der dänischen Zahnärztevereinigung nicht die Rede.