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Wettbewerbsvorteile der Z-MVZ reduzieren – Vorstand der KZBV gibt zur Vertreterversammlung eine Einordnung und Standortbestimmung zu aktuellen Themen

Am heutigen Mittwoch, 7. November 2018, startete die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit ihrer zweitägigen Herbst-Vertreterversammlung das politische Programm des diesjährigen Deutschen Zahnärztetags. Der Vorstand der KZBV – der Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer und die beiden stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Martin Hendges und Dr. Karl-Georg Pochhammer – hat in seinen Berichten an die Delegierten die aktuellen Herausforderungen für die Vertragszahnärzte und die KZBV und die politische Lage und Arbeit ausführlich dargestellt. Für Quintessence News haben sie im Interview die wichtigsten Aspekte zusammengefasst. Für die Vertragszahnärzte sicher einer der wichtigsten Punkte: Die Möglichkeiten, angestellte Zahnärzte zu beschäftigen, sollen erweitert werden, um für die Praxen die Wettbewerbsnachteile gegenüber den Z-MVZ zumindest in Teilen zu reduzieren.

Rein zahnärztliche MVZ unter Kontrolle von versorgungsfremden Investoren sind aktuell für die Vertragszahnärzteschaft eines der wichtigsten standespolitischen Themen. Was können Sie den Delegierten der Vertreterversammlung zu den Wirkungen der politischen Arbeit des Vorstands hierzu berichten?


Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV (Foto: KZBV/Spillner)

Dr. Wolfgang Eßer: Wir haben auch in der Vertreterversammlung noch einmal unmissverständlich deutlich gemacht, welche negativen Auswirkungen reine Zahnarzt-MVZ – kurz Z-MVZ – vor allem in der Hand von versorgungsfremden Investoren auf die zahnärztliche Versorgung haben. Durch einen ungehinderten Zustrom solcher Investoren aus dem In- und Ausland in den zahnärztlichen Versorgungssektor wird die Erfüllung unseres Sicherstellungsauftrages ebenso wie die freie Arztwahl massiv gefährdet. Reine Zahnarzt-MVZ und Z-MVZ-Ketten, die mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erst ermöglicht wurden sowie eine problematische Finanzmarktlage, haben das Interesse von Kapitalgesellschaften und Private Equity Fonds am Dentalmarkt geweckt.

600 Z-MVZ – und die Zahl wächst ungebremst weiter

Bis dato gibt es mehr als 600 reine Z-MVZ und ihre Zahl wächst ungebremst weiter. Weltweit agierende Beratungsfirmen preisen das deutsche Gesundheitswesen und speziell die zahnmedizinische Versorgung als vermeintlich renditeträchtige Kapitalanlage an.  Mit dem ungebremsten Eintritt von versorgungsfremden Investoren wird ein Systemumbau eingeleitet, dem der Gesetzgeber wirkungsvoll und konsequent begegnen müsste, um die dem Gemeinwohl verpflichtete zahnärztliche Versorgung in Deutschland nicht in die Hände versorgungsfremder Investoren gelangen zu lassen.

Diese Positionierung haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten sowohl in unseren politischen Gesprächen, als auch in den Medien unermüdlich nach vorne getragen. Mit Bundesgesundheitsminister Spahn und Politikern vieler Parteien stehen wir zu der Investoren-Problematik im Dentalmarkt in einem ständigen Austausch und haben eindringlich für die Umsetzung unserer Lösungsansätze geworben.

Gründungsberechtigung für Z-MVZ beschränken

Wie genau sehen Ihre Lösungsansätze bei dieser Problematik aus? Und was können die KZVen und die KZBV eventuell selbst tun, um der Entwicklung bei den Zahnarzt-MVZ in den Händen von versorgungsfremden Investoren etwas entgegen zu setzen?

Eßer: Wir fordern zunächst den Gesetzgeber auf, die Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für reine Zahnarzt-MVZ auf räumlich-regionale sowie medizinisch-fachliche Bezüge zu beschränken. Um der Gründung von MVZ durch versorgungsfremde Investoren entgegenzuwirken, die offenkundig in erster Linie Kapitalinteressen verfolgen, muss die Gründungsberechtigung für Krankenhäuser zwingend beschränkt werden. Eine Gründung sollte nur möglich sein, wenn in dem Planungsbereich, in dem das MVZ seinen Sitz haben soll, auch die Klinik ansässig oder eine Unterversorgung festgestellt ist und das Krankenhaus einen zahnmedizinischen Versorgungsauftrag gemäß Krankenhausplan hat. Abgesehen von rein wirtschaftlichen Interessen gibt es wohl keinen plausiblen Grund, warum beispielsweise über den Erwerb eines Krankenhauses ohne zahnärztlichen Versorgungsauftrag in Schleswig-Holstein eine Z-MVZ-Kette am Tegernsee gegründet werden sollte.

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Terminservice- und Versorgungsgesetz wurden diese Vorschläge noch nicht berücksichtigt. Das BMG und die Regierung haben unseren Vorschlag zur Eindämmung der Kommerzialisierung und der Konzentration der Versorgung in Ballungsräumen bislang nicht aufgegriffen. Wir bleiben aber für die noch folgenden parlamentarischen Beratungen zum TSVG zuversichtlich, dass es uns gelingt, die Verantwortlichen zu überzeugen.

Wettbewerbsvorteile der Z-MVZ in Teilen beseitigen

Des Weiteren werden wir selbst aktiv unseren Beitrag dazu leisten, die Voraussetzungen für einen faireren Wettbewerb aller Praxisformen zu ermöglichen. MVZ haben gegenüber den bewährten Praxisformen entscheidende Wettbewerbsvorteile: Während zum Beispiel in MVZ beliebig viele angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte beschäftigt werden dürfen, lässt der Bundesmantelvertrag Zahnärzte, kurz BMV-Z pro niedergelassenem Zahnarzt in unseren bewährten Praxisformen nur die Beschäftigung von maximal zwei angestellten Zahnärztinnen oder Zahnärzten zu. MVZ können unter anderem mit diesem Vorteil wesentlich umfangreichere Sprechstunden- und Notdienstzeiten auch nach Feierabend und an Wochenenden anbieten, als bewährte Praxisstrukturen dies mit dem geringeren Personalbestand tun können. Auch existieren für Zahnarzt-MVZ keine vergleichbaren Anleitungs- und Beaufsichtigungspflichten für angestellte Zahnärzte, wie dies etwa bei Einzel- und Mehrbehandlerpraxen aus Gründen der Qualitätssicherung verpflichtend vorgeschrieben ist. Ebenso gilt in MVZ nicht das Gebot der persönlichen Leistungserbringung mit der Folge, dass anders als in den bewährten Praxisformen, wo der niedergelassene Zahnarzt persönlich auch für Fehler seiner Angestellten haftet, dort nur das MVZ haftet. Durch die Öffnung der Anstellungsgrenzen werden die bestehenden Wettbewerbsvorteile der Z-MVZ gegenüber den bewährten Praxisformen zumindest in Teilen beseitigt.

Zu unserem Konzept gehört zudem, dass wir im Rahmen des TSVG vorschlagen, den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen die Option einzuräumen, im Fall von Unterversorgung, drohender Unterversorgung oder eines lokalen Versorgungsbedarfs von Instrumenten wie Strukturfonds, Eigeneinrichtungen oder auch Sicherstellungszuschlägen Gebrauch zu machen.

Breit angelegte Medienoffensive gestartet

Um unseren Forderungen zur Begrenzung der Gründungseigenschaften und zur Ausgestaltung von MVZ in der Öffentlichkeit noch mehr Nachdruck zu verleihen, hat die KZBV zudem eine breit angelegte Medienoffensive gestartet, die noch andauert und bislang sehr erfolgreich war. Nahezu jede überregionale Zeitung, aber auch TV-Politmagazine haben prominent und differenziert über das Thema berichtet. Das sollte uns dabei helfen, unserem berechtigten Anliegen das nötige Gehör bei Patienten, im Berufsstand, bei Abgeordneten und im BMG zu verschaffen.

Insgesamt kann die Zahnärzteschaft mit den in derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren erreichten Verbesserungen und Regelungen für die vertragszahnärztliche Versorgung zufrieden sein. Welche Themen stehen jetzt mit Blick auf die Zukunft noch auf der Agenda?

Eßer:Trotz der voraussichtlich erzielten Versorgungsverbesserungen wie der Abschaffung der Degression, der geplanten Mehrkostenregelung bei der kieferorthopädischen Versorgung,        der Erhöhung der Festzuschüsse, der Stärkung des bundesmantelvertraglichen Gutachterverfahrens oder der Freistellung der Krankenfahrten von einem Genehmigungserfordernis, gibt es in der laufenden Gesetzgebung noch zentrale Punkte, bei denen wir als KZBV dringenden Handlungsbedarf für die Politik konstatieren.

Neben den bereits angesprochenen Themen wie den versorgungsfremden Investoren und den reinen Zahnarzt-MVZ ist dies vor allem die im TSVG vorgesehene Regelung zu den Vorstandsdienstverträgen. Diese sollen durch den Gesetzgeber für die kommenden zehn Jahre festgeschrieben und eine Absenkungsbefugnis der Aufsicht eingezogen werden.

Massiver Eingriff in die zahnärztliche Selbstverwaltungsautonomie

Dies stellt einen massiven, anlasslosen und durch nichts zu rechtfertigenden Eingriff in die zahnärztliche Selbstverwaltungsautonomie dar, welche die Versorgung in diesem Land bislang über Jahrzehnte hin erfolgreich sichergestellt hat. In Zukunft wird es schlichtweg nicht mehr möglich sein, entsprechend qualifizierte Kolleginnen und Kollegen aus der aktiv betriebenen Praxis für ein Vorstandsamt zu gewinnen. Das könnte dazu führen, dass dort am Ende nur noch Verwalter statt Gestalter sitzen, die Dienst nach Vorschrift machen, anstatt versorgungsrelevante Entscheidungen mit Fachkompetenz zu treffen. Die Regelung erscheint umso absurder, als dass das Ministerium mit dem Genehmigungsvorbehalt die Vorstandsdienstverträge und insbesondere die Vergütungsregelungen längst einer peniblen aufsichtsrechtlichen Kontrolle und einer Genehmigung unterstellt hat. Die vorgesehenen Regelungen verstoßen außerdem gegen rechtsstaatliche Grundsätze – insbesondere gegen das Prinzip des Vertrauensschutzes – und sie verletzen verfassungsrechtlich die grundrechtlich geschützte Berufs- und Eigentumsfreiheit.

Es entsteht der Eindruck, dass die Politik Fachkompetenz, Sachnähe und Gemeinwohlverpflichtung der Berufsangehörigen in der Selbstverwaltung offenbar nicht mehr für wichtig erachtet. Sollten die jetzt geplanten Regelungen mit dem TSVG tatsächlich so unverändert in Kraft treten, behält sich die KZBV die Entscheidung vor, den Rechtsweg bis in die letzte Instanz zu beschreiten, um eine höchstrichterliche Feststellung darüber zu erwirken, ob derartige schwerwiegende Eingriffe in die Selbstverwaltung verhältnismäßig und rechtskonform sind.

Neue KfO-Regelungen stärken Patientenautonomie

Der Bundesrechnungshof hat bereits vor einigen Monaten Kritik an der kieferorthopädischen Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung geäußert. Wie bewerten Sie die Regelungen für die KfO, die nun im TSVG vorgesehen sind?

Eßer: Die vorgesehene Mehrkostenregelung im kieferorthopädischen Bereich wird die Patientenautonomie stärken und die Transparenz in der kieferorthopädischen Versorgung deutlich verbessern. Versicherte behalten künftig ihren GKV-Leistungsanspruch, auch wenn sie etwa aus Gründen der Ästhetik oder des höheren Tragekomforts bestimmte, vom GKV-Leistungskatalog nicht abgedeckte Mehrleistungen in Anspruch nehmen.

ZäPP als Antwort der Zahnärzteschaft

Ohne valide Datenbasis geht es in den Verhandlungen mit den Kassen nicht mehr – die KZBV hat dazu ihre Datenerhebung grundsätzlich neu aufgestellt. Wie ist der aktuelle Stand? Mit welchen Daten können Sie und die KZVen künftig arbeiten?


Martin Hendges, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV (Foto: KZBV/Spillner)

Martin Hendges: Um eine qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung sicherzustellen und bedarfsgerecht auszugestalten, sind auf Bundes- und Landesebene erfolgreiche Abschlüsse von Verträgen mit den Krankenkassen unabdingbar. Dazu müssen Verhandlungspositionen zunehmend differenzierter argumentativ unterlegt und überzeugend sein. Es gilt, mit entsprechenden Daten Versorgungsnotwendigkeiten gut zu begründen und für Verhandlungspartner nachvollziehbar, ja möglichst sogar unangreifbar zu machen. Die Situation hat sich dabei in den vergangenen Jahren zunehmend verhärtet: Seitens der Kassen gibt es immer weniger Bereitschaft dazu, unseren durchaus berechtigten Punktwertforderungen nachzukommen, so dass nicht selten der Weg in das Schiedsamt beschritten und letztendlich sogar Sozialgerichte bemüht werden müssen. Auch für solche Verhandlungen bedarf es dann valider Daten und Fakten.

Zeitgleich zu den erweiterten Anforderungen an Umfang und Qualität dieser Daten ist der berechtigte Anspruch des Berufsstandes und seiner Selbstverwaltungskörperschaften gestiegen, das zahnärztliche Verhandlungsmandat auf eine solide und möglichst aussagekräftige Datenbasis zu stützen. Solche Daten erlauben es, passgenaue und zukunftsorientierte Konzepte zur Verbesserung der Versorgung zu entwickeln. Gleichzeitig lassen sich die Interessen der Vertragszahnärzteschaft auf sicherem Fundament zielführend vertreten.

Die Antwort der Zahnärzteschaft auf diese und viele weitere Herausforderung bei der Vertragsgestaltung sind Transparenz und starke Argumente in Form des neuen Zahnärzte-Praxis-Panels, kurz ZäPP. Rund 38.000 ausgewählte Praxen in ganz Deutschland wurden im Sommer darum gebeten, sich am ZäPP zu beteiligen. Auf diese Weise soll ein möglichst großer Kreis an Teilnehmern für die Erhebung gewonnen werden, der idealerweise über mehrere Jahre hinweg verlässlich Auskunft über die wirtschaftliche Situation und die Rahmenbedingungen in der eigenen Praxis gibt. Um noch mehr Zahnarztpraxen die Teilnahme am ZäPP zu ermöglichen, wurde kürzlich die Abgabefrist der Erhebungsunterlagen bis zum 16. November 2018 verlängert.

Je mehr Praxen sich im gesamten Bundesgebiet am ZäPP beteiligen, umso größer ist die Validität und damit auch die Akzeptanz unserer Daten in anstehenden Verhandlungsrunden mit den Kostenträgern. Daher rufen wir an dieser Stelle noch einmal alle Kolleginnen und Kollegen in den Praxen auf, sich am ZäPP zu beteiligen! Das stärkt die Position des gesamten Berufsstandes auf Landes- und Bundesebene und kommt damit auch unmittelbar den einzelnen Praxen zugute.

Standespolitische Organisationen müssen sich um Frauen bemühen

Die Repräsentanz der Zahnärztinnen in den Gremien der Vertragszahnärzteschaft auf Landes- und damit auch auf Bundesebene ist weit entfernt von ihrem Anteil an der Vertragszahnärzteschaft. Wie steht es aus Ihrer Sicht um die Mitwirkung von Frauen in der zahnärztlichen Selbstverwaltung?

Eßer: Um die tatsächlichen Vorstellungen und Ansichten des zahnärztlichen Nachwuchses zu erfahren und damit ein realistisches Gesamtbild zu bekommen, hat das Institut der Deutschen Zahnärzte die deutschlandweite Studie „Generation Y“ mit den zahnmedizinischen Fakultäten der Universitäten initiiert, die dankenswerter Weise von zahlreichen Studenten durch eine rege Teilnahme unterstützt wurde. Ein Ergebnis dieser Studie verdeutlicht, dass das berufspolitische Interesse von Männern durchgängig höher als das von Frauen ist. Dies ist eine klare Ansage an die standespolitischen Organisationen, sich verstärkt darum zu bemühen, insbesondere Frauen stärker einzubinden und für die berufspolitische Arbeit zu begeistern. Die KZBV ist hierzu schon seit Jahren im Austausch mit den zahnmedizinischen Alumni.

Denn nur wenn auch in Zukunft junge Menschen bereit sind, in unseren Gremien mitzuarbeiten, Verantwortung für den Berufsstand zu übernehmen, wird Selbstverwaltung ihren Zweck in unserer Gesellschaft erfüllen können. Aber hier reicht es nicht aus, einfach nur Appelle an die junge Generation zu richten. Wir sind verantwortlich und müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, indem wir passende Rahmenbedingungen bereitstellen, die den jungen Menschen ein solches Engagement überhaupt erst ermöglichen. Gerade im Hinblick darauf, dass unser Beruf schon fast zur Hälfte von Frauen ausgeübt wird, bedarf es besonderer Anstrengungen, diesen auch eine qualifizierte Teilnahme an unserer Selbstverwaltung zu ermöglichen. Die KZBV und die KZVen sind hier vielfältig aktiv, aber ich möchte uns und Sie alle motivieren, gerade vor der Tatsache des demografischen Wandels in unserem Berufsstand dieser Aufgabe ein besonderes Augenmerk zu widmen.

Grundlage für die aktive und innovative Entwicklung des Berufsstandes ist eine funktionierende Selbstverwaltung. Die Bereitschaft, sich zu engagieren ist in ganz besonderem Maße Voraussetzung dafür, dass Selbstverwaltung auch in Zukunft ihren Platz in unserer Gesellschaft haben kann. Wer seine Zukunft nicht fremdbestimmten Einflüssen überlassen will, wer die freiheitlichen Werte verteidigen und seine Ideen einbringen will, sollte aktiv in der Standespolitik mitwirken, sich für unseren Berufsstand einsetzen und sich damit in die gesundheitspolitischen Entscheidungen einmischen.

„Gang zur Wahlurne“ wichtig

Standespolitisches Interesse fängt dabei bereits mit der Beteiligung an den Wahlen der Vertreterversammlung der jeweiligen KZV an. Der „Gang zur Wahlurne“ führt unweigerlich zur Stärkung der Selbstverwaltung und der Interessen des Berufsstandes. In jeder KZV existieren darüber hinaus Ausschüsse und Gremien, in denen zahnmedizinischer Sachverstand und ehrenamtliches Engagement gefragt ist. Aber es reicht nicht aus, einfach nur Appelle an die junge Generation zu richten. Wir sind verantwortlich und müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, indem wir passende Rahmenbedingungen bereitstellen, die jungen Menschen ein solches Engagement überhaupt erst ermöglichen. Es bedarf besonderer Anstrengungen, der nächsten Generation von Zahnärztinnen und Zahnärzten auch eine qualifizierte Teilnahme an unserer, an ihrer Selbstverwaltung zu ermöglichen.

TI ist für das Gesundheitswesen sinnvoll

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur beschäftigt die Zahnärzteschaft anhaltend. Noch ist erst ein Viertel der Praxen angeschlossen. Die gesetzliche Frist dafür soll zwar verlängert werden, aber die Akzeptanz der TI und ihrer stark forcierten weiteren Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte ist nicht überall gegeben. Mit welchen Argumenten wollen Sie skeptische Kolleginnen und Kollegen von der TI überzeugen?


Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV (Foto: KZBV/Spillner)

Dr. Karl-Georg Pochhammer: Trotz aller zögerlichen Entwicklungen, Hürden und Stolpersteinen – die TI wird kommen und sie ist für das Gesundheitswesen insgesamt sinnvoll. Denn die TI ist eine sichere Kommunikationsplattform zwischen Zahnärzten, Kostenträgern, anderen Heilberufen und Krankenhäusern. Die KZBV wird also weiterhin aktiv die Einführung der TI fördern und zu einer erfolgreichen Digitalisierung im Gesundheitswesen beitragen. Wir tun wirklich alles dafür, um den Praxen eine erfolgreiche Anbindung an die TI zu ermöglichen, die nicht zu ihrem Nachteil ist, nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht.

So machen wir mit dem elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahren auf dem Weg zur papierlosen Praxis einen guten Schritt nach vorne und werden erhebliche Bürokratielasten abbauen. Wir setzen zudem auf die baldige Nutzung medizinischer Anwendungen, die einen klaren Mehrwert für Patienten und Praxen haben. So soll etwa das elektronische Notfalldatenmanagement ermöglichen, auf bessere Informationen für Behandlungen zuzugreifen. Darüber hinaus wirken wir darauf hin, dass die Richtlinienkompetenz für die Aufbereitung zahnmedizinischer Inhalte und Formate für die elektronischen Patientenakten bei der KZBV liegt.

Fristverlängerung für TI unerlässlich

Wie von Zahnärzten und Ärzten vielfach gefordert, soll bei der Einführung der Telematikinfrastruktur in den Praxen jetzt die gesetzliche Frist für die Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements verlängert werden. Das Vorhaben wird im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals auf den Weg gebracht.

Diese Fristverlängerung mindestens bis zum 30. Juni 2019 ist unerlässlich und geht in die richtige Richtung. Eine Verlängerung um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2019 würde darüber hinaus den ursprünglich dem E-Health-Gesetz intendierten realistischen Ausstattungszeitraum entsprechen. Die Einsicht des Gesetzgebers trägt offensichtlich auch dem Umstand Rechnung, dass wir mit Honorarabschlägen für ein Versäumnis sanktioniert werden sollten, das wir nicht zu verantworten haben. Nach wie vor stapeln sich bei den wenigen zugelassenen Anbietern Bestellungen der Zahnärzte für Konnektoren. Diese unbefriedigende Marktsituation haben nicht wir verursacht und dafür wollen wir auch nicht zur Kasse gebeten werden!

Zahnärzte stehen nicht auf der Bremse

Ende September waren erst rund 10.000 von insgesamt 44.000 Zahnarztpraxen an die TI angeschlossen. Zum gleichen Zeitpunkt haben Zahnärztinnen und Zahnärzte jedoch auch bereits mehr als 23.000 elektronische Praxisausweise bestellt, die für den Anschluss erforderlich sind. Da Ausweis und Konnektor häufig gleichzeitig bestellt werden, ist das doch ein Indikator dafür, dass die Zahnärzteschaft den Ausbau der TI offensiv voranbringen will und nicht auf der Bremse steht. Die Absicht des Gesetzgebers, von der Kürzung der Vergütung bis zum 30. Juni 2019 nur dann abzusehen, wenn die Praxis bereits vor dem 1. April 2019 die Anschaffung der Ausstattung vertraglich vereinbart hat, ist eine leichte Verbesserung gegenüber dem bisher bekannten Entwurf. Durch den hier geforderten Nachweis der Bestellung bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen entsteht jedoch ein inakzeptabler bürokratischer Zusatzaufwand.

Aktuell können – mangels Gematik-Zulassung – weiterhin nicht alle Anbieter die vorliegenden Bestellungen bedienen. Für den Fall, dass die Hersteller trotz Vertrag nicht liefern, haben die Zahnärzte somit trotzdem zum 30. Juni 2019 mit Sanktionen zu rechnen. Das volle Risiko trägt also weiterhin die Praxis, obwohl sie sich rechtzeitig vertraglich verpflichtet hat. Für ein solches Szenario müssen die Sanktionen ausgesetzt werden! Auch droht den Praxen eine Finanzierungslücke, da sich die Höhe der Erstausstattungspauschale nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und nicht nach dem Bestelldatum richtet. Die KZBV appelliert daher an den Gesetzgeber, rechtlich unmissverständlich klarzustellen, dass die Kassen dann in jedem Fall die Kosten erstatten, die bei Vertragsabschluss entstehen. Die vorgesehenen Sanktionen sind aus unserer Sicht grundsätzlich mehr als ungeeignet und werden von uns als gänzlich untaugliches Instrument für die Beschleunigung komplexer Abläufe mit vielen Beteiligten abgelehnt.

Fehlender Wettbewerb führt zu starrer Preisgestaltung

Zahnärzte erhalten für den Anschluss ihrer Praxis von den Kostenträgern ja bekanntlich Pauschalen für Erstausstattung und Betrieb. Der fehlende Wettbewerb bei den Unternehmen hat jedoch zu einer starren und hohen Preisgestaltung geführt, die Nachverhandlungen der bereits zwischen Zahnärzten und Kassen ausgehandelten Pauschalen erforderlich machte. Die Möglichkeit einer solchen Anpassung ist fester Bestandteil der Grundsatzfinanzierungsvereinbarung zwischen KZBV und Kassen, damit die Praxen nicht auf Kosten für Anschaffung und Einrichtung der Komponenten sitzen bleiben. Entsprechende Nachverhandlungen wurden – zumindest für das dritte und vierte Quartal 2018 – erfolgreich abgeschlossen, so dass eine Refinanzierung vorläufig sichergestellt ist. An dem übergeordneten Grundsatz, dass den Praxen die Kosten der TI vollständig erstattet werden müssen, halten wir natürlich auch in Zukunft fest.

Den Bericht zu den Diskussionen und Beschlüssen des zweiten Tags der VV lesen Sie hier.

Titelbild: Quintessence News
Quelle: Quintessence News Politik Praxisführung Telematikinfrastruktur Deutscher Zahnärztetag

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