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BZÄK-Statement zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Zahnarztpraxen

(c) Roman Samborskyi/Shutterstock.com

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat kürzlich einen „Verhaltenskodex“ veröffentlicht, der zwar nicht rechtlich verbindlich ist, den die BZÄK den Zahnarztpraxen aber empfiehlt. Hierin gibt die Kammer Orientierungshilfen zur Führungskultur, zur Chancengleichheit, zum Arbeitsumfeld und zum Arbeitsplatz.

Langfristige Personalbindung ist ein entscheidender Faktor

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zahnarztpraxen tragen maßgeblich zu einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung bei und sind im Praxisalltag unverzichtbar. Der Mangel an qualifizierten Fachkräften, beispielsweise aufgrund von zu wenigen Bewerbern auf dem Arbeitsmarkt oder einer hohen Mitarbeiterfluktuation, geht mit weitreichenden Folgen für die Patientenversorgung und den gesamten Arbeitsablauf in der Zahnarztpraxis einher, heißt es in der Stellungnahme. Und weiter: Eine langfristige Bindung des Praxispersonals ist daher ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche Praxisführung. Die Etablierung eines positiven, vertrauensvollen Arbeitsumfeldes kann nachweislich die Zufriedenheit und das Engagement des Personals fördern, und zu einer stärkeren Mitarbeiterbindung beitragen.

Respektvolles, wertschätzendes und ethisches Miteinander

Der vorliegende Verhaltenskodex zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Zahnarztpraxen ist eine rechtlich nicht-verbindliche Empfehlung der Bundeszahnärztekammer. Er formuliert verschiedene Aspekte für ein respektvolles, wertschätzendes sowie ethisches Miteinander und soll Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern als Orientierungshilfe im Berufsalltag dienen.

Führungskultur

  • Jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter sollte mit Fairness, Respekt und Wertschätzung begegnet werden.
  • Die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber sollte offen für konstruktive Kritik sein.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten kontinuierlich zur Arbeit und zur Qualifizierung im Beruf motiviert werden.

Chancengleichheit

  • Die diskriminierungsfreie Behandlung aller Mitarbeitenden muss gewährleistet werden.
  • Die Erweiterung beruflicher Fähigkeiten durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen muss allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichermaßen ermöglicht werden.

Arbeitsumfeld

  • Es darf keine Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Geschlecht, Nationalität, Alter, Religion, sexueller Orientierung, Behinderung oder sozialem Hintergrund stattfinden.
  • Es sollte eine Arbeitsumgebung etabliert werden, in der Mitarbeitende auch sensible Themen offen und ohne Angst vor negativen Konsequenzen kommunizieren können.
  • Teamwork und Teambuilding sollten gestärkt werden.
  • Belästigungen, wie unerwünschte verbale Äußerungen, Gesten, Kommentare oder unangemessene Berührungen müssen unterlassen werden.

Arbeitsplatz

  • Attraktive Arbeitsbedingungen, zum Beispiel durch eine wirksame Arbeitszeit- und Personalplanung, tragen maßgeblich zu einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit bei.
  • Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz sollten gefördert werden.
  • Es gilt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken im Rahmen der Tätigkeit zu schützen.

Eine angemessene Bezahlung ist ein weiterer wichtiger Faktor der Personalbindung und muss gesundheitspolitisch ermöglicht werden. Neben eines wertschätzenden Verhaltens gegenüber den Mitarbeitern fordert die BZÄK zudem politisch eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik sowie die Begrenzung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Quelle: BZÄK Praxisführung Team Politik

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