0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
2229 Aufrufe

Anpassungsbedarf in wichtigen Detailfragen – KZBV zur heutigen Anhörung zum DVG

Die Vertragszahnärzteschaft begrüßt das Ziel des Gesetzgebers, mit dem Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voranzutreiben. Beim vorliegenden Referentenentwurf bestehe aber noch Anpassungsbedarf in wichtigen Detailfragen. Das machte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung bei der Anhörung heute deutlich.

„Aus Sicht des Berufsstands wäre es zum Beispiel wünschenswert, bestimmte Regelungsbereiche wie digitale Gesundheitsanwendungen oder Telekonsile auch auf den vertragszahnärztlichen Bereich auszuweiten“ sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) anlässlich der heutigen Anhörung zum Referentenentwurf des DVG.

Zahntechniker an die TI anschließen

„Mindestens genauso wichtig ist es, dass auch Zahntechnikerinnen und Zahntechniker an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden, um für die intensive Kommunikation zwischen Praxen und Dentallaboren künftig auf sichere Übermittlungsverfahren zurückgreifen zu können.“

Gegen Fristen und Sanktionen

Als kritisch erachte die KZBV generell die straffen Umsetzungsfristen sowie die Rolle, die der Gesetzgeber den Krankenkassen bei der Digitalisierung zugedacht hat. „Wie ein roter Faden ziehen sich Fristen und Sanktionen mittlerweile konsequent durch alle Digitalisierungsgesetze. Auch im DVG sind fast sämtliche Regelungen mit Zeitvorgaben versehen. Überzeugungsarbeit, das Werben um Akzeptanz für neue Strukturen und Anwendungen wären aus unserer Sicht der bessere Weg“, sagte Pochhammer. Abhängig vom Inkrafttreten des Gesetzes dürften diverse starre Fristen zudem schwer zu halten sein, besonders dann, wenn für eine fristgerechte Umsetzung zusätzlich zu den Vereinbarungen der Selbstverwaltung eine Mitwirkung der Industrie erforderlich sei.

Klare Aufgabenverteilung bei der ePA

Hinsichtlich der geplanten Elektronischen Patientenakte (ePA) sprach sich Pochhammer für eine klare Aufgabenverteilung aus. „Während für das Einstellen von Behandlungsunterlagen die Zuständigkeit bei Zahnärztinnen und Zahnärzten liegt, darf die Unterstützung der Versicherten bei Anlage und Verwaltung der Akte, worunter auch das Löschen von Dokumenten fällt, nicht einfach auf die Praxen abgeschoben werden. Hier sind die Kostenträger gefordert, versorgungsnahe Lösungen anzubieten, die von Versicherten intuitiv genutzt werden können.“ Die sanktionsbewehrte Frist zum Nachweis gegenüber den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, dass notwendige Komponenten und Dienste für einen Zugriff auf die ePA vorgehalten werden, dürfe angesichts der erforderlichen Anpassungen von Praxisverwaltungssystemen jedoch zu kurz bemessen sein.

Kassen dürfen nicht unternehmerisch tätig werden

Kritisch wertete die KZBV ausdrücklich auch die im DVG angelegte unternehmerische Tätigkeit von Krankenkassen und deren Möglichkeit zum unmittelbaren Eingriff in das Versorgungsgeschehen einschließlich der Möglichkeit einer aktiven Patientensteuerung. „Hier erfolgt ein klarer Systembruch, dessen rechtliche Zulässigkeit - je nach praktischer Ausgestaltung - aus unserer Sicht fragwürdig ist. Das betrifft besonders die Verwendung von Versichertengeldern und -daten, möglicherweise aber auch wettbewerbsrechtliche Aspekte“ betonte Pochhammer.

Sicherheit ja, noch mehr Belastung für die Praxen nein

Das Anliegen des Gesetzgebers, ein hohes Sicherheitsniveau in der zahnärztlichen Versorgung gewährleisten zu wollen, werde von der KZBV geteilt. „Das darf aber nicht dazu führen, dass Praxen unter Umständen mit regelmäßigen Zertifizierungsverfahren und Audits zusätzlich personell und finanziell belastet werden.“ Hinsichtlich der Versorgungsforschung und der entsprechenden Fortentwicklung der Regelungen zur Datentransparenz müsse gewährleistet sein, dass auch künftig keine personenbezogenen Daten der Zahnärzteschaft übermittelt werden.

Die Stellungnahme der KZBV zum DVG kann auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de abgerufen werden, ebenso wie weitere Informationen zu Themen wie Datentransparenz, Digitalisierung und Telematikinfrastruktur.


Eine ausführlichere Darstellung des Gesetzesvorhabens findet sich im Bericht über die Landesversammlung des FVDZ Nordrhein.

Titelbild: Dr. Karl-Georg Pochhammer, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV (Foto: KZBV/Darchinger)
Quelle: KZBV Politik Telematikinfrastruktur

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
26. Nov. 2024

Ausgezeichnete Aktion für pflegende Angehörige

1. Preis beim PraxisAWARD 2024 geht nach Sachsen-Anhalt
25. Nov. 2024

Lauterbachs „Revolution“ wird zum Trauerspiel

Von fehlenden Mathekenntnissen, geschassten Ministerinnen, Krankenhauspleiten und Risiken für die Praxen – die Kolumne von Dr. Uwe Axel Richter
25. Nov. 2024

Unsicherheit über Roll-out der „ePA für alle“

PVS-Anbieter müssen nicht zum 15. Januar 2025 alle Anwendungen für PVS bereitstellen – Lauterbach: alle bekommen ihre ePA
25. Nov. 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – November 2024
22. Nov. 2024

ZFA-Tarifrunde ist gestartet

vmf: ZFA-Durchschnittsgehalt liegt unterhalb der Angemessenheitsschwelle der Europäischen Mindestlohnrichtlinie
18. Nov. 2024

Die Anliegen der aktiven Zahnärzteschaft vertreten

Die verkleinerte Bundesversammlung sollte nun auch jünger und repräsentativer für die Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Praxis werden
18. Nov. 2024

„Wir müssen gemeinsam agieren“

Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer beschließt Verkleinerung – neue Weiterbildungsordnung, GOZ und Resolutionen
18. Nov. 2024

Etablierung eines positiven, vertrauensvollen Arbeitsumfelds

BZÄK-Statement zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Zahnarztpraxen