0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
3480 Aufrufe

Notfallreform, Aufbau eines Präventionsinstituts in der Medizin, Umbau der Gematik und Lebendorganspende wurden auf den Weg gebracht

(c) de-nue-pic/shutterstock.com

Gleich vier seit langem geplante Gesundheitsprojekte haben am 17. Juli 2024 das Kabinett passiert. Laut Bundesgesundheitsministerium soll die Notfallreform dafür sorgen, dass Menschen schneller und gezielt behandelt werden. Der Aufbau des Bundesinstituts BIPAM stärkt die Prävention, mit dem Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz wird die Aufholjagd in der Digitalisierung fortgesetzt und die Transplantations-Reform ermöglicht Überkreuzspenden von Nieren.
Nicht auf der Tagesordnung stand die ebenfalls erwartete Apothekenreform. Die „Rechtsförmlichkeitsprüfung“ sei noch nicht abgeschlossen, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hierzu.

Lauterbach nannte die Gesetze „vier wichtige Schritte nach vorne“. Die „Aufholjagd“ im Gesundheitswesen sei „im vollen Gange“. Der SPD-Politiker nannte die Reform der Notfallversorgung „überfällig“. In Deutschland bestünden große regionale Unterschiede. Mit der Reform solle erreicht werden, dass es bei einem Herzinfarkt oder schweren Unfall nicht mehr „vom Glück“ abhänge, wie gut jemand versorgt werde. Am Ende der Reform werde es in Deutschland einen funktionierenden, relativ einheitlichen Rettungsdienst und eine deutlich bessere Notfallversorgung geben.

Reform der Notfallversorgung

Mit der Notfallreform sollen die Steuerung von Patienten in der Akutversorgung verbessert und die oft überfüllten Notaufnahmen entlastet werden. Kernstück sind so genannte „Akutleitstellen“, in denen Ärztinnen und Ärzte telefonisch oder per Video beraten, sowie Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern, in denen Notdienstpraxen und Notaufnahmen eng zusammenarbeiten und künftig auch mit niedergelassenen Praxen kooperieren. Der AOK-Bundesverband begrüßte die Reform: „Es ist sinnvoll und richtig, dass die Ampel das Problem der chronisch überlasteten Notaufnahmen in Deutschland angehen will“, sagte Vorstandschefin Carola Reimann. Damit leiste sie einen wichtigen Beitrag zur notwendigen Ambulantisierung und begegne Ängsten in der Bevölkerung, dass medizinische Hilfe im Notfall nicht mehr so einfach erreichbar sei. Im Gesetzentwurf sei aber die nötige Verzahnung von Notfallversorgung und Rettungsdienst noch nicht ausreichend bedacht.

Aufgaben und Befugnisse der Gematik erweitern

Das ebenfalls vom Kabinett beschlossene Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) soll die Aufgaben und Befugnisse der Gematik erweitern (mehr dazu auf Quintessence News). Die Gematik wird zur Digitalagentur ausgebaut und ihre Handlungsfähigkeit angesichts der Herausforderungen der digitalen Transformationen im Gesundheitswesen und in der Pflege gestärkt. Sie wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Zukunft effektiver steuern. Die Agentur werde benötigt, um die Digitalisierung zu beschleunigen, sagte Lauterbach. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen kritisierte, dass die neue Digitalagentur Gesundheit zwar weiterhin zu 93 Prozent von den gesetzlichen Kassen finanziert werde, diese aber keinen Einfluss auf einen wirtschaftlichen Einsatz der Gelder hätten.

Neue Bundesbehörde für Prävention

Grünes Licht gab das Kabinett auch für das Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit, das die Errichtung einer eigenen Bundesbehörde für Prävention (Bipam) regelt. Die Regierung erhofft sich davon eine bessere Vorbeugung besonders von Krebs- und Herzkrankheiten. Teile des Robert-Koch-Instituts sollen in dem neuen Bundesinstitut aufgehen. Das ebenfalls beratene Gesetz zur Lebendorganspende soll ermöglichen, dass Nierenspenden künftig auch zwischen unterschiedlichen Paaren über Kreuz möglich sind. Damit wird ermöglicht, dass die Niere einer Spenderin/eines Spenders nicht nur an den Partner/die Partnerin gehen kann, sondern an eine Empfängerin/einen Empfänger eines zweiten Paares, das seinerseits eine Niere spendet (Überkreuzlebendspende). Gleichzeitig sichert das Gesetz verstärkten Schutz für die Spenderinnen und Spender, die eine bessere Aufklärung sowie medizinische und psychosoziale Unterstützung erhalten sollen.

Quelle: AOK Politik Telematikinfrastruktur Nachrichten

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
26. Nov. 2024

Ausgezeichnete Aktion für pflegende Angehörige

1. Preis beim PraxisAWARD 2024 geht nach Sachsen-Anhalt
25. Nov. 2024

Lauterbachs „Revolution“ wird zum Trauerspiel

Von fehlenden Mathekenntnissen, geschassten Ministerinnen, Krankenhauspleiten und Risiken für die Praxen – die Kolumne von Dr. Uwe Axel Richter
25. Nov. 2024

Unsicherheit über Roll-out der „ePA für alle“

PVS-Anbieter müssen nicht zum 15. Januar 2025 alle Anwendungen für PVS bereitstellen – Lauterbach: alle bekommen ihre ePA
25. Nov. 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – November 2024
22. Nov. 2024

ZFA-Tarifrunde ist gestartet

vmf: ZFA-Durchschnittsgehalt liegt unterhalb der Angemessenheitsschwelle der Europäischen Mindestlohnrichtlinie
18. Nov. 2024

Die Anliegen der aktiven Zahnärzteschaft vertreten

Die verkleinerte Bundesversammlung sollte nun auch jünger und repräsentativer für die Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Praxis werden
18. Nov. 2024

„Wir müssen gemeinsam agieren“

Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer beschließt Verkleinerung – neue Weiterbildungsordnung, GOZ und Resolutionen
18. Nov. 2024

Etablierung eines positiven, vertrauensvollen Arbeitsumfelds

BZÄK-Statement zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Zahnarztpraxen