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KZBV befürwortet Register für investorengesteuerte MVZ – Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss zu Anträgen der Linken und der AfD zu Fremdinvestoren

Geht es um Medizinische Versorgungszentren, die von Investoren getragen werden, ist aus Sicht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung mehr Transparenz erforderlich. Zum einen für die Patienten, zum anderen für die KZVen und die KZBV. Das erklärte die KZBV in der Stellungnahme zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags am Nachmittag des 4. März 2020.

Anlass für die erneute Anhörung zu diesem Thema waren zwei Anträge, einer aus der Bundestagsfraktion der Linken, einer aus der AfD-Fraktion. Die KZBV warnte erneut vor den negativen Folgen einer zunehmenden Vergewerblichung des Gesundheitswesens in Deutschland. „Insbesondere für rein zahnärztliche Medizinische Versorgungszentren unter der Kontrolle von in- und ausländischen Fremdinvestoren, so genannte Investoren-MVZ (i-MVZ) müsse die Politik deutlich mehr Transparenz schaffen, etwa durch die Einrichtung eines entsprechenden Transparenzregisters.“

Vorschlag der Linken nicht praktikabel

Ein solches Register hatte die Die Linke in ihrem Antrag vorgeschlagen. Die hier dargestellte Lösung sei aber aus Sicht der KZVen und der KZBV nicht ausreichend und sinnvoll, wie die KZBV in ihrer Stellungnahme zur Anhörung darlegt. „Greift der vorliegende Antrag insoweit mit der grundlegenden Forderung nach Transparenz im MVZ-Bereich eine seitens der KZBV bereits zuvor erhobene Forderung im Kern auf, wird die in dem Antrag konkret vorgeschlagene Ausgestaltung eines MVZ-Registers hingegen als nicht zielführend bewertet und abgelehnt. Dies bezieht sich vor allem auf die Forderung, das MVZ-Register beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) anzusiedeln und seitens der KZVen Abgleichslisten mit den zugelassenen MVZ übermitteln zu lassen, damit das BMG die Vollständigkeit der Registereinträge prüfen kann. Dass gerade den für die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Körperschaften zuständigen Körperschaften aus Gründen vermeintlicher Datensparsamkeit die Registerführung und offenbar auch der Registerzugriff verwehrt sein soll, wäre aus Sicht der KZBV ein Schritt in die falsche Richtung.“

Transparenz auch auf dem Praxisschild


Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (Foto: KZBV/axentis.de)

Der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, erklärte anlässlich der Anhörung: „Im Interesse des Gemeinwohls benötigen wir endlich eine belastbare Datengrundlage über die vielfältigen Aktivitäten von iMVZ und MVZ-Ketten. Aktuell können nur durch äußerst aufwendige, kostenintensive, zudem lückenhafte und nicht immer zielgenaue Recherchen die tief verflochtenen und bewusst verschachtelten Inhaberstrukturen aufgedeckt werden. Wir fordern daher den Gesetzgeber auf, diese undurchsichtige Informationslage durch die gesetzlich vorgegebene Einführung eines verpflichtenden MVZ-Registers deutlich zu verbessern und unter dem Aspekt des Patientenschutzes auf Praxisschildern und -webseiten klar kenntlich zu machen, wem ein MVZ tatsächlich gehört.“

KZVen brauchen Daten für die Sicherstellung

Erforderlich sei diese Transparenz insbesondere, um jederzeit aktuell die weitere Entwicklung der Versorgung genau beobachten und bei Bedarf präventiv eingreifen zu können. „Das ist dringend nötig, um Über- und Fehlversorgung rechtzeitig aufzeigen sowie entsprechende Lösungsansätze entwickeln zu können. Nur so lässt sich die Versorgung auch mittel- und langfristig wohnortnah und flächendeckend sicherstellen“, sagte Eßer. „MVZ-Register auf Bundes- und Landesebene könnten – etwa in Anlehnung an die bereits bei Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und KZBV geführten Zahnarztregister – geschaffen werden.“

„Versorgungsfremden Investoren entgegentreten“

Eßer wies im Vorfeld der Anhörung einmal mehr darauf hin, dass es für die Sicherstellung einer auch künftig flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung entscheidend sei, den Bestrebungen von Private Equity-Gesellschaften und versorgungsfremden Investoren jetzt konsequent entgegenzutreten, welche darauf abzielten, den zahnärztlichen Versorgungsmarkt als Renditeobjekt zu erschließen und weiter zu kommerzialisieren, wie er erklärte. „Anderenfalls wären die Auswirkungen auf die freiberufliche zahnärztliche Berufsausübung und auf die patientenwohlorientierte Versorgung in Deutschland massiv in Frage gestellt. Zugleich droht das Gesundheitssystem seine austarierte soziale Grundstruktur zugunsten einer von Kapitalinteressen getriebenen Renditeorientierung zu verlieren.“

Wie er in der Anhörung ausführte, sind aktuell 200 i-MVZ im zahnärztlichen Bereich bekannt, unter allen zahnärztlichen MVZ haben sie einen Anteil von inzwischen 23 Prozent. Nach Inkrafttreten des TSVG mit seinen Regulierungen sei ein weiterhin ungebremstes Wachstum zu beobachten. Nur 7 Prozent der i-MVZ seien laut Beobachtungen der KZBV im ländlichen und strukturschwachen Raum angesiedelt. Insgesamt habe man elf Investoren identifiziert, die aktuell im zahnärztlichen Bereich unterwegs seien, davon neun Private Equitiy-Fonds und zwei sogenannte Family Offices. Insgesamt habe man hier ein Finanzvolumen von 94 Milliarden Euro errechnet.

AfD will kommunale MVZ fördern

Der Antrag der AfD befasste sich mit der Frage, Kommunen bei der Gründung von MVZ zu unterstützen. Hier verwies die KZBV auf das bislang einzige kommunale MVZ mit zahnärztlichem Anteil in Brandenburg. Bislang sei die zahnärztliche Versorgung kein Thema für Kommunen, eventuell auch wegen der hohen notwendigen Investitionen und der Kompetenz. Für die KZVen seien die Kommunen für die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung aber wichtige Partner, mit denen man im Austausch stehe. Man begrüße zudem, dass die KZVen künftig weitere Sicherstellungsmöglichkeiten bekommen sollen.

KBV ebenfalls für mehr Transparenz

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung verwies in ihrer Stellungnahme auf die sich abzeichnenden Fehlentwicklungen durch die erweiterten Möglichkeiten der Fremdinvestoren und auf die von der Ärzteschaft vorgeschlagenen, dann aber nicht im TSVG umgesetzten Korrekturen in diesem Bereich. „Mit der Grundsatzentscheidung, Leistungserbringung und Trägerschaft zu entkoppeln und der Einführung anderer Formen der Trägerschaft als der des persönlich haftenden Arztes, wurden Entwicklungen in Gang gesetzt, deren Folgen ohne drastische Eingriffe derzeit schwer umkehrbar erscheinen. Die KBV unterstützt in dieser Frage grundsätzlich alle Versuche, durch mehr Transparenz der Versorgungsformen und durch Schaffung gleichberechtigter Voraussetzungen für die Leistungserbringung durch selbstständige Vertragsärzte die individuelle, persönliche Prägung der vertragsärztlichen Versorgung konsequent zu erhalten“, heißt es in der KBV-Stellungnahme.

Stellungnahme und Informationen im Netz

Die gesamte Stellungnahme der KZBV zur Anhörung „Kapitalinteressen in der Gesundheitsversorgung“ kann unter www.kzbv.de/kapitalinteressen-gesundheit abgerufen werden. Weiterführende Informationen zu fremdinvestorengesteuerten Z-MVZ und Dentalketten sind ebenfalls auf der Website der KZBV in einem eignen Bereich verfügbar.

Zur Anhörung war auch der Bundesverband für nachhaltige Zahnheilkunde (BKNZ) als Interessenvertretung einiger (auch investorengetragener) MVZ eingeladen. Bis zum Beginn der Anhörung lag der Redaktion trotz mehrfacher Anfrage jedoch keine Stellungnahme des Verbands vor. Auf der Internetseite des Gesundheitsausschusses zur Anhörung war keine Stellungnahme verzeichnet, der angekündigte Vertreter war zum Beginn der Anhörung auch nicht anwesend. Auf der Liste der Sachverständigen und Verbände war er allerdings geführt.

Aufzeichnung in der Mediathek

Die komplette Anhörung des Gesundheitsausschusses kann auch als Videostream verfolgt und am Folgetag in der Mediathek des Deutschen Bundestags angesehen werden. Dort stehen auch die Anträge der Fraktionen und weitere Informationen zur Verfügung.

Aktualisiert um 15.20 Uhr um die Aussagen in der Anhörung. -Red.

Titelbild: JG Fotografia/Shutterstock.com
Quelle: Quintessence News Politik Studium & Praxisstart

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