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Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbands, zu Forderungen aus der Politik, das Verfahren wieder einzustellen – auch Hausärzte wollen Regelung beibehalten

Wer als Patient in der Arztpraxis bekannt ist, kann sich bei leichteren Atemwegserkrankungen etc. auch telefonisch krankschreiben lassen.

„Ein Missbrauch der telefonischen Krankschreibung ist, entgegen jüngster Medienberichte, nicht belegbar. Denn es wird schlicht nicht erfasst, ob eine Krankmeldung per Telefon oder nach einem persönlichen Termin in der Arztpraxis ausgestellt wurde.“ Das erklärte Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbands, zur Diskussion und Forderungen der Politik, die telefonische Krankschreibung wegen angeblichen Missbrauchs und hoher Belastungen der Wirtschaft durch Lohnfortzahlungen wieder abzuschaffen.

Knieps: „Die Daten der Betriebskrankenkassen zeigen keine sprunghaften Veränderungen im Krankenstand – weder nach Einführung der Telefon-AU noch nach deren Aussetzung von März bis Dezember des vergangenen Jahres. Unsere Daten widersprechen also eindeutig der aktuellen Missbrauchsthese, die für politische Forderungen herhalten muss, die Regelung zur telefonischen Krankschreibung rückgängig zu machen.“

Entgeltfortzahlung nicht ändern

Knieps bezieht dabei für die Betriebskrankenkassen auch Position zu Vorschlägen, die Entgeltfortzahlung zu verändern: „Das bedeutet auch: Diese These taugt nicht als Argument dafür, Maßnahmen zur Entgeltfortzahlung erst ab dem zweiten Krankheitstag einzuführen, wie es jetzt als Forderung zu hören ist. Eine solche Regelung basiert ausschließlich auf Misstrauen gegenüber den Beschäftigten, fördert den Präsentismus und erhöht das Risiko, Krankheiten zu verschleppen oder Kolleginnen und Kollegen anzustecken. Dies führt zu mehr Personalengpässen und im Zweifel sogar zu steigen Kosten für die Wirtschaft.“

Der Vorstandsvorsitzende des BKK-Dachverbands betont dagegen noch einmal die Vorteile der eAU, die in der Corona-Pandemie eingeführt wurde und sich als pragmatische Lösung für Praxen und Patientinnen und Patienten erwiesen habe: „Die Telefon-AU entlastet Arztpraxen und Personal. Ein erhöhtes Infektionsgeschehen bei den Atemwegserkrankungen kann durch die Aufhebung dieser Regelung nicht kaschiert werden. Die Corona-Pandemie hat die Sensibilität der Beschäftigten für Krankheitssymptome geschärft, so dass sie sich bei ersten Anzeichen schneller krankschreiben lassen. Das zu kritisieren ist politisch und moralisch fragwürdig.“

Hausärzte gegen Abschaffung der telefonischen AU

Auch die Ärzteschaft hat sich in der Vergangenheit und auch jetzt wieder gegen Vorstöße unter anderem der Mittelstandsunion und von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), die telefonische AU wieder abzuschaffen, positioniert. Während Lindner die höheren Krankenstände in Deutschland in Korrelation mit der telefonischen AU sieht, ist das für die Hausärzte nicht erkennbar. Dr. Markus Beier, Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, erklärte gegenüber der Presse, es sei medizinisch und versorgungspolitisch eine sinnvolle Entscheidung gewesen, die in der Corona-Pandemie zunächst nur temporär zur Entlastung der Praxen eingeführte telefonische Krankschreibung fest zu etablieren. Man könne in den Praxen keinen Missbrauch dieser Möglichkeit durch die Patientinnen und Patienten erkennen.

Lindner: Maßnahme soll überprüft werden

Bundesfinanzminister Lindner hatte auf einer Veranstaltung des Verbands der chemischen Industrie am 12. September 2024 in Berlin gefordert, dass man künftig wieder für eine Krankschreibung in die Praxis gehen müsse. Man habe für die Wachstumsinitiative für die Wirtschaft in der Bundesregierung eine Überprüfung der Maßnahme wegen des hohen Krankenstands vereinbart.

 

Quelle: Quintessence News Politik Wirtschaft Team Praxis

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