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Prof. Dr. Dietmar Oesterreich mit einem Kommentar zur „Warnemünder Erklärung“

(c) Lightspring/Shutterstock.com

Mit der Warnemünder Erklärung „Mehr Hauszahnärzte für den ländlichen Raum“ wendet sich die Bundeszahnärztekammer einem der drängendsten Probleme der zahnärztlichen Versorgung zu. „Endlich passiert was“, ist man geneigt zu sagen, wenn man in einem Bereich arbeitet, in dem 11.000 Einwohner von vier Zahnarztpraxen versorgt werden, von denen drei Praxisinhaber über 67 Jahre sind.

Schaut man aber in die Historie, so hat die Bundeszahnärztekammer bereits im Jahr 2012 in einem Memorandum auf die zukünftigen Herausforderungen durch die demographischen Entwicklungen aufmerksam gemacht. Damals wurde durch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) unmittelbar reagiert und darauf hingewiesen, dass es keine Versorgungslücken gibt (dass man dann begonnen hat, eine Versorgungsanalyse aufzubauen, sei hier nur am Rande erwähnt). Damals gab es die Versorgungslücken vielleicht nicht unmittelbar, aber mit einem Blick auf die demographische Entwicklung innerhalb des Berufsstandes waren sie klar absehbar.

Zum Thema lesen Sie auch „Mehr ‚Hauszahnärztinnen und -zahnärzte‘ für den ländlichen Raum“ und die Kolumne von Dr. Uwe Axel Richter, „Hauszahnarzt – ein neuer berufspolitischer Weg?“


„Hauszahnarzt“ als politischer Schachzug

Es gab Zeiten, da der Begriff „Hauszahnarzt“ intensive berufspolitische Auseinandersetzungen prägte. Fakt ist jedoch, dass die zahnärztlichen Strukturen vor Ort – gemeinsam mit dem Hausarzt – wichtiger Bestandteil der medizinischen Primärversorgung sind. Ihr Wirken hat dafür gesorgt, dass sich die Mundgesundheit deutlich verbessert hat und die Prävention in der Zahnmedizin Vorbildcharakter im medizinischen Fächerkanon besitzt. Gut so, dass an dieser Stelle darauf hingewiesen wird. Es wäre zudem wünschenswert, wenn bei der Beurteilung der Tätigkeit der „Hauszahnärzte“ an den Hochschulen nicht die Negativbeispiele für die Studierenden als prägend dargestellt werden.

Gleiches gilt allerdings auch für die Berufspolitik, die seit Jahrzehnten der nachwachsenden zahnärztlichen Generation den Untergang für die ländlichen Strukturen aufgrund der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen beschwört. Trotz aller Bürokratie, digitalen Innovationen und dem zunehmenden Fachkräftemangel kann man sagen: Hurra, wir leben noch!

Angestellt: Entwicklungen in der beruflichen Sozialisation

Nur am Rande werden allerdings in der „Warnemünder Erklärung“ die Entwicklungen zur beruflichen Sozialisation erwähnt. Das Statistische Jahrbuch der Bundeszahnärztekammer 2021/22 zeigt auf, dass fast ein Drittel aller behandelnd tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten den zahnärztlichen Beruf als Angestellte ausübt. Mehr als 20.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte, deren Zahl stetig wächst, werden unter Beachtung der Ursachen dieser Entwicklung in den Gremien nicht angemessen vertreten.

So ist sicher ein deutschlandweites Portal, welches den ländlichen Raum mit seinen Vorteilen darstellt, eine gute Idee. Doch wie will man dies ohne die Zielgruppe angemessen entwickeln? Wie will man dabei auch den Anstellungswunsch berücksichtigen? Es ist an der Zeit – und gerade dies ist eine wichtige Aufgabe der Zahnärztekammern –, diese Zielgruppe bei den Entscheidungen über die Zukunft des Berufsstands viel mehr zu integrieren.

By the way: Die Auswahl von Studierenden mit möglicher „Eignung“ für den ländlichen Raum – schwieriges Thema. Heißt das, wir haben die falschen Studenten? Ein „Landzahnarztgesetz“ bietet langfristig wohl eher eine Lösung.

Niederlassung und Übernahme: die einzige Lösung?

Angesichts der oben beschriebenen Entwicklungen ist davon auszugehen, dass für eine zunehmende Zahl von Zahnärztinnen und Zahnärzten die beruflich selbstständige Tätigkeit nicht mehr die einzige Form der Berufsausübung ist. Will man also zukünftig der Unterversorgung begegnen, so gilt es auch darüber nachzudenken, „vor Ort“ Anstellungsverhältnisse zu schaffen. Ohne „kommerzielle Hintergründe“ – und hier geht es nicht um die Auseinandersetzung mit den sogenannten I-MVZ, sondern um die Akquise finanzieller Ressourcen durch mögliche Trägerkombinationen von Kommunen, lokaler Wirtschaft, Landesregierung etc. – wird dies wohl kaum zu schaffen sein. Ärztehäuser für günstige Mieten sind für die Anstellung keine Lösung, sondern setzen den Willen zur Selbstständigkeit voraus, und jede Kommune rollt dafür den roten Teppich aus. Leider gibt es dafür kaum Interessenten, was auch die Wirksamkeit der Strukturfonds behindert. Gerade die Hausärzte zeigen in verschiedenen Bundesländern bereits, wie Möglichkeiten zur Anstellung in schlecht versorgten Regionen geschaffen werden können.

„Sicherstellung“: Chance für eigenes politisches Handeln

Die Zulassungsverordnung für (Vertrags-)Zahnärzte bietet seit Jahren keine Möglichkeit (mehr), eine Überversorgung festzustellen und die Niederlassung als Vertragszahnarzt deswegen einzuschränken. Jede Zahnärztin, jeder Zahnarzt kann in Deutschland den Beruf an dem Ort ihrer/seiner Wahl ausüben. Ergebnis sind die Konzentrationsprozesse im städtischen Raum mit all ihren Auswirkungen auf die Deprofessionalisierung des Berufsstands und die Ausdünnung des ländlichen Raums.

Warum gibt es hier seit Jahren keinerlei Initiativen im politischen Raum, erneut Steuerungselemente einzuführen, um in den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung diesen Entwicklungen entgegenzutreten? Werden auch hier, wie in der großen Politik, in der Berufspolitik Entscheidungen aus dem städtischen Raum für den ländlichen Raum getroffen? Zugegebenermaßen ist das Wiedereinführen einer Niederlassungsbeschränkung kein mildes Mittel und nicht die einzige Lösung für das Gesamtproblem, jedoch ein wichtiger Mosaikstein.

Zukunft gestalten – aus Verantwortung für Patienten und Mitarbeiter

Angesichts meines Lebensalters ist es sicherlich nicht meine primäre Aufgabe, die Zukunft für den Berufsstand zu gestalten. Doch in der Verantwortung gegenüber meinen Patientinnen und Patienten und gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann ich nicht einfach zuschauen, wie das Lebenswerk und das Engagement der zahlreichen Kolleginnen und Kollegen im ländlichen Raum mit all ihren Auswirkungen auf die Mundgesundheit der Bevölkerung ins Wanken geraten.

Angesichts dieser Tatsachen bedarf es in der Berufspolitik einer deutlichen Zunahme des Mutes, nicht nur Probleme zu benennen, sondern tradierte Vorstellungen zu hinterfragen und echte Lösungsvorschläge zu präsentieren. Die „Warnemünder Erklärung“ ist dabei aus meiner Sicht ein viel zu kleiner und unzureichender Schritt.

Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Reuterstadt Stavenhagen

Prof. Dr. Dietmar Oesterreich
Prof. Dr. Dietmar Oesterreich
Foto: BZÄK/Lopata
Prof. Dr. Dietmar Oesterreich (Jahrgang 1956) studierte Zahnmedizin in Rostock und war von 1981 bis 1990 in der Poliklinik für Stomatologie des Kreiskrankenhauses Malchin tätig. Nach der Wiedervereinigung ließ er sich am 1. Februar 1991 in eigener Praxis in Stavenhagen nieder, in der er bis heute als Zahnarzt tätig ist. Schon seit dem 29. April 1990 bis zum Oktober 2021 war er Präsident der neu gegründeten Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, seit November 2000 bis Juni 2021 auch Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer.

Oesterreich befasste und befasst sich intensiv mit soziologischen und gesundheitspolitischen Fragestellungen und Themen der Prävention und Gesundheitskommunikation, unter anderem im Vorstand der Initiative proDente, aber auch wissenschaftlich. Im September 2011 wurde er zum Honorarprofessor an der Universität Greifswald ernannt. Kontakt zum Autor per E-Mail an dr.dietmar.oesterreich@t-online.de.

Quelle: Quintessence News Politik Studium & Praxisstart Praxis

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