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BZÄK fordert Gesetzgeber zum umgehenden Handeln auf – geht auch um die mehr als 386.000 Mitarbeiter

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordert die Bundesregierung auf, auch Zahnärzte bei den finanziellen Hilfen im Gesundheitsbereich umgehend zu berücksichtigen. Denn mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz unterstützt der Gesetzgeber bislang nur Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Vertragsärzte, Psychotherapeuten und Pflegeeinrichtungen, um die Auswirkungen der Corona-Epidemie schultern zu können.

„Das ist richtig und wichtig“, so der BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel, „unverständlich ist jedoch, warum für Zahnärzte eine Kompensation der Umsatzeinbußen bisher nicht vorgesehen ist – obwohl die Zahnärztinnen und Zahnärzte von nie dagewesenen Einnahmenausfällen betroffen sind, und obwohl die Politik mit Nachdruck auf die Notwendigkeit einer Unterstützung hingewiesen wurde.“

Auch Arbeitsplätze der Mitarbeiter bedroht

Die Bundeszahnärztekammer fordere den Gesetzgeber dringend auf, hier umgehend zu handeln! Die Zahnärztinnen und Zahnärzte litten unter der hohen Umsatzminderung aufgrund einer geringeren Inanspruchnahme durch Patienten ganz besonders, denn die Zahnmedizin sei sehr ausstattungs-und personalintensiv. „Die Politik ist gefordert, zeitnah aktiv zu werden. Nicht zuletzt geht es auch um die 386.000 Mitarbeiter in den Zahnarztpraxen“, heißt es in der Meldung der BZÄK.

Forderungen an die Politik schon seit Wochen

Bereits seit Wochen sind zahnärztliche Körperschaften, Standespolitiker und Verbände an die Politik mit der Forderung herangetreten, die Folgen der Einnahmeausfälle für die Zahnarztpraxen durch die vielfältigen rechtlichen, politischen und aus der Situation resultierenden Beschränkungen in der Corona-Pandemie durch einen finanziellen Schutzschirm abzufangen. Sonst seien Zahnarztpraxen in ihrer Existenz bedroht – und damit auch die Versorgung der Bevölkerung und nicht zuletzt die Arbeitsplätze vieler Mitarbeiter. Im COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, das am 27. März 2020 vom Bundesrat final verabschiedet wurde, sind die Zahnärzte jedoch nicht berücksichtigt worden. Seitdem macht die Zahnärzteschaft auf allen möglichen Wegen auf die schwierige Lage in den Zahnarztpraxen aufmerksam.

Quelle: Pressemitteilung der BZÄK/Quintessence News

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