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DZV-Vorsitzende Dr. Angelika Brandl-Riedl richtet „Offenen Brief“ an Bundesfinanzminister Olaf Scholz – Klares Statement von Sylvia Gabel für die ZFA

Zahnärzte und Mitarbeiter geben in Sachen echter finanzieller Schutzschirm noch nicht auf. Auch nach Inkrafttreten der stark beschnittenen „Schutzschirm-Verordnung“ gibt es vielfältige Initiativen und Statements aus der Zahnärzteschaft und vonseiten der Mitarbeiterinnen, um den Ernst der Lage darzustellen und Veränderungen und Verbesserungen zu erreichen.

Auch wenn die Verordnung jetzt in Kraft getreten sei, sei es immer noch möglich, Regelungen zu verankern, „die dann auch dem Ziel näherkommen, die zahnärztliche Versorgung in Deutschland langfristig auf dem hohen Qualitätsniveau aufrechtzuerhalten“, so die Vorsitzende des Deutschen Zahnärzte Verbandes e.V. (DZV e.V.), Dr. Angelika Brandl-Riedel, in ihrem Offenen Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz.


Dr. Angelika Brandl-Riedel, Vorsitzende des DZV (Foto: VDDS)

Die Bürger seien durch die kontroversen Diskussionen verunsichert, so Brandl-Riedel. „Besonders kritisch wird es, wenn öffentlich davon abgeraten wird, zahnärztliche Praxen aufzusuchen, da dort eine hohe Infektionsgefahr für die Patienten bestünde“, so die DZV-Vorsitzende. Nach solchen medialen Empfehlungen, Zahnarztpraxen zu meiden, sei es zusätzlich zu den pandemiebedingten rückläufigen Patientenfallzahlen zu weiteren starken Einbrüchen gekommen. Die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung in Deutschland funktioniert hervorragend, setze aber voraus, dass Zahnärzte funktionierende Praxen vorhalten.

Ungleichbehandlung gegenüber Ärzten

„Nun ist es meinen Kolleginnen und Kollegen unverständlich, dass Ärzte aller Fachrichtungen durch den Schutzschirm wirtschaftliche Unterstützung zur Aufrechterhaltung ihrer Praxen erhalten, Zahnärzte davon ausgeschlossen sind und lediglich eine Liquiditätshilfe in der Verordnung festgeschrieben ist, die aber die Problematik nur in die Folgejahre verschieben wird.

Viele Kollegen bangen um die Existenz ihres Praxispersonals und haben enorme Sorgen, ihr Engagement in der eigenen Praxis über kurz oder lang aufgeben zu müssen. Besonders davon betroffen sind junge Zahnärztinnen und Zahnärzte, die den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt haben und sich aufgrund der hohen finanziellen Belastungen vor dem Aus stehen sehen. Aber gerade diese Praxen sind die Zukunft der vertragszahnärztlichen Versorgung. Wir wollen weiterhin eine flächendeckende und wohnortnahe zahnmedizinische Versorgung auf dem bekannten hohen Qualitätsniveau aufrechterhalten.

Im Namen des DZV e.V. darf ich Sie im Sinne einer zukunftsorientierten und von Vorurteilen befreiten Politik herzlich darum bitten, einen wirklichen „Schutzschirm“ für die Zahnärzteschaft aufzuspannen und Ihre Ablehnung der Lastenverteilung zwischen Zahnärzten und Krankenkassen zu überdenken“, so Brandl-Riedel an Scholz.

„Viele ZFA werden ihren Job verlieren“

Die Referatsleiterin Zahnmedizinische Fachangestellte im Verband medizinischer Fachberufe, Sylvia Gabel, hatte bereits im Pressegespräch bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung am 4. Mai 2020 deutlich Stellung bezogen. In ihrem Statement heißt es: „Viele der mehr als 200.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigten ZFA werden ihren Job verlieren, viele der mehr als 30.000 Auszubildenden ihren Ausbildungsbetrieb.“., Gabel weiter:„Bis zum Pandemie-Beginn war die Nachfrage nach gut aus- und weitergebildeten ZFA groß. In diesem Beruf wie auch im nachgelagerten Zahntechnikhandwerk gab es mehr freie Stellen als Arbeitslose. Unseren Umfragen zufolge hatte sich das bereits positiv auf die Gehälter ausgewirkt – wenn auch noch lange nicht ausreichend. Denn immer noch liegen ZFA-Gehälter häufig unter der Niedriglohngrenze von 2.203 Euro brutto. Wenn jetzt Zahnarztpraxen ihre Mitarbeiter/innen in die Arbeitslosigkeit schicken, dann versucht ein großer Teil der ZFA schließlich, in anderen Branchen unterzukommen und steht nicht mehr für die ambulante wohnortnahe zahnärztliche Versorgung zur Verfügung. Denn die Unzufriedenheit im Beruf war ohnehin schon groß.“

Auch in der Corona-Pandemie hätten die Mitarbeiterinnen in der Praxis mit hohem Einsatz dazu beigetragen, die Patienten weiter zu versorgen, auch wenn sie Sorge hatten, sich selbst und ihre Familien wegen der Engpässe bei Schutzkleidung etc. zu gefährden. „Es kann nicht sein, dass die Beschäftigten in Zahnarztpraxen anders behandelt werden als unserer Kolleginnen und Kollegen in Facharztpraxen, die ebenfalls weniger Patientinnen und Patienten betreuen konnten. Die Politik muss nun ihren Anteil dazu beitragen, diese Fachkräfte im ambulanten Gesundheitswesen zu halten und sie als systemrelevante Berufe zu fördern“, forderte Gabel.

„Hütchenspiel“ und „Politikversagen“

Als ein „Hütchenspiel“ und Versagen der Politik bezeichnet die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Zahnärzte für Niedersachsen (ZfN) den jetzt verabschiedeten „Schutzschirm“. „Statt den zahnärztlichen Gesundheitsstrukturen in der Krise Hilfe zukommen zu lassen, springt die Politik mit finanziellen Zusagen lieber der ‚notleidenden‘ Automobilindustrie zur Seite“, beklagt die in Bad Zwischenahn praktizierende Zahnärztin und betont weiter: „Aber auch die zusammen mit den Praxisinhabern deutschlandweit – auch in der Pandemiezeit – die zahnärztliche Versorgung mit sichernden 365.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zahnarztpraxen haben Beachtung und Wertschätzung verdient.“

Lange verweist auch auf mit der Verordnung verbundene Bürokratie und Verlagerung des Ausfallrisikos auf die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und damit auf die Zahnärzte selbst. Die Verordnung regele „in einem aufwendigen und kostenträchtigen internen Verfahren unter vorübergehender Beteiligung der Krankenkassen, dass durch erhebliche Umsatzeinbrüche betroffene Zahnärzte im Bedarfsfall einen Kredit durch die eigene Kassenzahnärztliche Vereinigung erhalten. Das Ausfallrisiko dieser Kreditzusagen soll wiederum von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen getragen werden, so dass dem Staat und auch den Krankenkassen am Ende keinerlei Kosten entstehen, weil Zahnärzte die in Anspruch genommenen ‚Kredite‘ bis spätestens 2022 an die KZVen und diese dann das Geld an die Krankenkassen vollständig zurückzuzahlen haben.“

Der Begriff „Schutzverordnung“, „die besser als ‚Kreditschieberei‘ zu bezeichnen wäre“, so Lange, suggeriere dem Bürger, dass sich der Staat „in ähnlicher Weise, wie er es zuvor bei den Ärzten getan hat, auch um den Fortbestand der Zahnarztpraxen kümmern würde. Das ist unredlich“, kritisiert Lange.

Titelbild: Gold Panter/Shutterstock.com
Quelle: Quintessence News Politik Team Nachrichten

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