Mitgabeartikel dienen der Patientenbindung. Gleichzeit können sie das Gefühl vermitteln, dass die Zahnärztin auch die Bedürfnisse, über rein zahnmedizinische Leistungen hinaus, im Blick hat. Dabei gibt es einige Dinge zu beachten.
Patientenbindung, Gesundheitsförderung und Reputation sind nur einige Gründe, warum sich Mitgabeartikel für Patienten lohnen. Ob Zahnbürste, Kalender oder Lippenpflege – Ideen für Mitgabeartikel gibt es viele. Allerdings müssen einige Dinge berücksichtigt werden. Zahnärzte dürfen etwa nur Dinge mit geringem Wert verschenken. Diese gesetzlich festgelegte Vorgabe ist erfüllt, wenn das Produkt durch den Aufdruck des Praxislogos als Werbung erkennbar und somit von geringem Wert ist. Da die Definition, was „Gegenstände von geringem Wert“ sind, schwer festzulegen ist, gibt es zudem eine Wertgrenze, die einen Euro nicht überschreiten darf. Diese Wertgrenze bezieht sich vor allem auf werbefreie „geringwertige Kleinigkeiten“.
Keine Angst vor rechtlichen Stolperfallen
Die rechtlichen Einschränkungen und die damit verbundenen Unsicherheiten sorgen dafür, dass viele Zahnarztpraxen auf die Chance der Patientenbindung und Reputation durch Mitgabeartikel verzichten. Das muss nicht sein. Partner wie goDentis, Deutschlands größtes Qualitätssystem für Zahnärzte und Kieferorthopäden, haben sich unter anderem auf Mitgabeartikel für Zahnarztpraxen spezialisiert. Wer im Online-Shop unter www.godentis-markt.de stöbert, finden dort neben Recall-Postkarten, Patientenmagazinen und Broschüren zahlreiche Mitgabeartikel, bei denen sie keine rechtlichen Folgen befürchten müssen. Zahnarztpraxen, die eine Partnerschaft mit goDentis eingegangen sind, erhalten diese sogar oft gratis oder zu einem geringen Preis. Wer sich über weitere Vorteile der goDentis-Partnerschaft informieren möchte, findet Infos und Ansprechpartner auf www.godentis.de/godentis-partnerschaft.