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Bei der Auswahl der Lichtquellen in der Zahnarztpraxis gibt es einiges zu beachten

Natürliche Lichtquellen und gut ausgewählte Leuchten schaffen Atmosphäre im Eingangs- und Wartebereich.

(c) Darren Jacklin

Die eine richtige Beleuchtung für die Zahnarztpraxis gibt es nicht. Auch die Beleuchtung ist vom Design der gesamten Praxis abhängig. Vor allem aber sieht das richtige Licht in jedem der verschiedenen Praxisbereiche ganz unterschiedlich aus.

Thomas Glatte, Innenarchitekt bei Plandent
Thomas Glatte, Innenarchitekt bei Plandent
Foto: Plandent
„In den Behandlungszimmern muss es möglich sein, den Patienten oder die Patientin so gut auszuleuchten, dass kleinste Farbunterschiede an den Zähnen zu erkennen sind,“ sagt Thomas Glatte, Innenarchitekt bei Plandent. „Im Empfangs- und Wartebereich dagegen, ist ein Kompromiss zwischen Gemütlichkeit und Wohlbefinden auf der einen Seite und der Vorbereitung auf die Behandlung auf der anderen Seite zu schaffen.“

 

 

Detaillierte gesetzliche Vorgaben

Da in den Behandlungs- und Funktionsräumen besonders hohe Ansprüche an die Beleuchtung gestellt werden, gibt es hierfür detaillierte gesetzliche Vorgaben. Doch lohnt es sich auch in den übrigen Bereichen der Praxis, die Lichtgestaltung optimal auf die Nutzung des Raumes abzustimmen. Folgendes müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte dabei beachten:

Licht als wichtiger Faktor für die sichere und komfortable Behandlung

In den Behandlungsräumen muss eine Lichtstärke von 1.500 Lux erreichbar sein. Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass auch kleinste Details und Farbunterschiede von Zähnen zu erkennen sind. Auch für den Einsatz der unterschiedlichen Werkstoffe ist die Farbwiedergabe entscheidend. Damit diese nicht verfälscht wird, empfiehlt sich eine Lichtfarbe ähnlich dem Tageslicht mit einer Farbtemperatur von 6.500 Kelvin. Die Farbtemperatur in Behandlungsräumen ist somit deutlich kühler als in den meisten Innenräumen. Damit die Lichtquelle zudem blendfrei ist und keine Schatten oder störende Reflexionen entstehen, werden Leuchten mit sehr dicht gesetzten LEDs und entsprechendem Diffusor eingesetzt. Für die Arbeit in der Mundhöhle ist als optimale Beleuchtung die Operationslampe mit mindestens 20.000 Lux vorgesehen.

 

In Behandlungsräumen werden besonders hohe Ansprüche an die Beleuchtung gestellt.
In Behandlungsräumen werden besonders hohe Ansprüche an die Beleuchtung gestellt.
Foto: Darren Jacklin

 

Licht als Stilmittel im Warte- und Empfangsbereich

Die Beleuchtung gehört zu den effektivsten Mitteln, um eine angenehme Atmosphäre im Empfangs- und Wartebereich einer Zahnarztpraxis zu schaffen. Dazu gehört warmes Licht mit einer Lichtfarbe von etwa 3.000 Kelvin sowie eine indirekte, nicht zu helle Beleuchtung. Indirekte Beleuchtung kann nicht nur an der Decke untergebracht werden, sondern beispielsweise auch in Form von Lichtbändern am Empfangstresen oder anderen Bauteilen, punktuellen „Leselampen“ oder Beleuchtung von Wandbildern.

Wer auf besondere Eyecatcher setzen möchte, kann sich beispielsweise für ein hinterleuchtetes Praxislogo, ungewöhnliche Leuchten im Industrie-Stil, Bereiche mit farbigen LEDs oder ganze LED-Wände entscheiden. Thomas Glatte sagt: „Es gibt viele Möglichkeiten, mit Licht Atmosphäre zu schaffen. Wie die Beleuchtung in einer Zahnarztpraxis im Einzelnen aussehen sollte, hängt jedoch immer vom gesamten Praxisdesign ab. Eine gelungene Lichtgestaltung passt zu den Möbeln, Motiven und Farben, die in der Praxis verwendet werden.“

 

Die Kombination aus Tageslicht und gezielter Beleuchtung schafft eine freundliche Atmosphäre.
Die Kombination aus Tageslicht und gezielter Beleuchtung schafft eine freundliche Atmosphäre.
Foto: Darren Jacklin

 

Licht schafft Arbeitsatmosphäre

Vorschriften zur Beleuchtung sind nicht nur bei der Einrichtung der Behandlungsräume zu beachten. Für sämtliche Computerarbeitsplätze, also auch die am Empfang, im Ärztebüro oder im Backoffice einer Zahnarztpraxis sind die sogenannten Arbeitsstättenregeln (Technische Regeln für Arbeitsstätten) ausschlaggebend. Bezüglich der Beleuchtung sehen die Arbeitsstättenregeln eine Lichtstärke von 500 Lux für Computerarbeitsplätze vor. Die Arbeitsplätze, auch am Empfang, sollten entsprechend mit Arbeitsplatzleuchten ausgestattet werden.

Da wir Tageslicht bei der Arbeit als angenehm empfinden, weil die Augen dabei weniger schnell ermüden als bei künstlichem Licht, sollte immer ein Tageslichtanteil an den Computerarbeitsplätzen gegeben sein. Dieser kann durch Fester oder Oberlichter einfallen. Aufgrund der kühlen Lichtfarbe des Tageslichts sollte es am Empfang allerdings nicht die einzige Lichtquelle sein. Für den Sozialraum der Praxis ist ein Tageslichtanteil sogar vorgeschrieben.

Weitere Informationen zur Beleuchtung in der Zahnarztpraxis gibt es bei den Planungsprofis von Plandent und auf der Plandent-Website.

Über Plandent – Nordwest Dental GmbH & Co. KG

Plandent ist eines der leistungsstärksten Fachhandelsunternehmen der deutschen Dentalbranche. Unsere historischen Wurzeln in Deutschland reichen bis in das Jahr 1928 zurück. Plandent ist heute in rund 15 Ländern Europas aktiv und Marktführer in vielen Ländern Nordeuropas.

Deutschlandweit betreuen rund 800 Mitarbeiter an 23 Standorten Zahnarztpraxen und zahntechnische Labore mit einem Vollsortiment und umfassendem Know-how. Das Leistungsspektrum umfasst fachkundige Beratung, schnelle Lieferung von zahnmedizinischen Produkten und Investitionsgütern inklusive Montage und Installation sowie ein umfangreiches Service- und Fortbildungsangebot.  Die Dienstleistungen reichen von der Hilfe bei der Praxissuche über die professionelle EDV-Betreuung bis hin zur Organisation von fachspezifischen und -übergreifenden Seminaren und Fortbildungen. Im Plandent Zentrallager in Münster sind 120.000 Artikel jeden Tag verfügbar. Mehr Informationen auf der Website.

Quelle: Plandent med.dent.magazin Praxis Team

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