0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
916 Aufrufe

Thüringen beschließt Landarzt- und Landzahnarztquote– 6 Prozent der Studienplätze in Jena so vergeben

An der Friedrich-Schiller-Universität Jena sollen künftig Medizin- und Zahnmedizinstudienplätze über die Land(zahn)arztquote vergeben werden.

(c) Yulia Buchatskaya/Shutterstock.com

Von Ärzte- und Zahnärzteschaft lange gefordert, jetzt für den Freistaat Thüringen umgesetzt: 6 Prozent der Studienplätze in Medizin und Zahnmedizin im Land –konkret an der Friedrich-Schiller-Universität Jena – sollen an Studienwillige vergeben werden, die sich verpflichten, nach ihrem Studium für zehn Jahre in Thüringen in der hausärztlichen Versorgung oder als Zahnärztinnen/Zahnärzte beziehungsweise Kieferorthopädinnen/Kieferorthopäden zu arbeiten.

Wegen der in einigen Regionen schon manifesten oder drohenden Unterversorgung in der hausärztlichen – hier sind auch Kinder- und Jugendärzte und Internisten in hausärztlicher Versorgung mit gemeint – und zahnärztlichen Versorgung haben Ärzte- und Zahnärzteschaft in Thüringen, aber auch in anderen Bundesländern, schon lange eine sogenannte Landarzt- beziehungsweise Landzahnarztquote bei der Vergabe der Studienplätze für Medizin und Zahnmedizin gefordert. Zuletzt hatten sich die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den östlichen Bundesländern beim Ostbeauftragten der Bundesregierung, dem Thüringer SPD-Politiker Carsten Schneider, für eine Landzahnarztquote stark gemacht.

Über die Vorabquote vergeben

Für den Arztberuf war dazu seit 2021 in Thüringen ein Entwurf im Umlauf, im Sommer 2023 wurde von der Thüringischen Landesregierung ein Gesetzentwurf vorgelegt, der jetzt auch auf den Zahnarztberuf ausgeweitet wurde. Beschlossen wurde nun vom Landtag am 12. Juni 2024 das „Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen und zahnärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz – ThürHaZaSiG). Das Angebot: Wenn sich Studienplatzbewerber zu Ärzten ausbilden lassen, die zur hausärztlichen Versorgung zugelassen werden können, „und anschließend mindestens zehn Jahre in entsprechenden Regionen arbeiten, können sie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena einen Studienplatz im Rahmen der sogenannten Vorabquote erhalten, die im Staatsvertrag über die Hochschulzulassung geregelt ist. Gleiches gilt für Bewerber um einen Zahnmedizinstudienplatz, die Vertragszahnärzte oder Kieferorthopäden werden wollen“, heißt es in der Meldung des Landtags zum Beschluss.

Auswahl der Bewerber in zweistufigem Verfahren

Künftig sollen 6 Prozent der Studienplätze an der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena im Rahmen der Vorabquote an Studenten vergeben werden sollen, die sich vertraglich binden. Das Gesetz regelt insbesondere die Auswahl der Bewerber in einem zweistufigen Verfahren durch eine fachkundige Auswahlkommission. Geprüft werden die fachliche und persönliche Eignung für eine hausärztliche oder zahnärztliche Tätigkeit. So sollen neben strukturierten und fachspezifischen Studierfähigkeitstests auch erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen in einem Gesundheitsberuf und dessen Ausübung für bis zu zwei Jahre oder eine mindestens einjährige Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligen- oder Jugendfreiwilligendienstes genauso berücksichtigt werden wie eine mindestens zweijährige ehrenamtliche Tätigkeit. In das Auswahlverfahren sollen in der zweiten Stufe doppelt so viele Bewerber einbezogen werden, wie Plätze zur Verfügung stehen.

Vertragsstrafen bis zu 250.000 Euro

Die erfolgreichen Bewerber müssen dem Gesetz zufolge in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zusichern, ihre Verpflichtungen einzulösen und insbesondere die ärztliche beziehungsweise zahnärztliche Tätigkeit für die Dauer von mindestens zehn Jahren in dem betreffenden unterversorgten Gebiet auszuüben. Tun sie dies nicht, droht ihnen eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro.

Mutterschutz und Schwangerschaft zählen mit

Ausnahmen hat der Landtag für die Ärztinnen/Zahnärtinnen geschaffen, die sich verpflichtet haben und in der Zehn-Jahres-Frist schwanger werden und in Mutterschutz gehen. Entsprechende Unterbrechungszeiträume führen nicht zu einer Verlängerung des Zehn-Jahreszeitraums, sondern zur Anerkennung einer besonderen Härte, die zur zeitweisen Befreiung von den Verpflichtungen führt.

Auch andere Facharztausbildungen möglich

Nach der Regelung über die Voraussetzungen für die Zulassung können sich die Studenten aber auch entscheiden, eine Weiterbildung zu einem sonstigen Facharzt zu absolvieren, deren Absolventen sich an der hausärztlichen Versorgung in Bedarfsgebieten beteiligen können. Hierzu gehören beispielsweise Kinder- und Jugendärzte sowie Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen bzw. zahnärztlichen Versorgung gewählt haben.

Bereits 2023 hatte der Thüringer Landtag ein Gesetz beschlossen, mit dem die Niederlassung in unterversorgten Gebieten finanziell mit bis zu 40.000 Euro auch für Zahnärztinnen/Zahnärzte beziehungsweise Kieferorthopädinnen/-orthopäden gefördert wird.

Quelle: Thüringer Landtag/Quintessence News med.dent.magazin Zahnmedizin Politik Team

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
16. Juli 2024

Feierliche Zeugnisübergaben in den Fächern Human- und Zahnmedizin

Absolventinnen und Absolventen der Universität Mainz freuen sich über Examenszeugnis
15. Juli 2024

FVDZ: Konkretisierungen sind willkommen – ‚Downsizing‘ ausschließen

Stellungnahme zum BMG-Referentenentwurf zur zahnärztlichen Approbationsordnung
11. Juli 2024

„Ich könnte mir vorstellen, auch Mentor zu sein“

Erfolgreich selbstständig als Zahnarzt mit sozialem Engagement – Dr. André Wöhner ist Gast in Folge #16 von Dental Minds
8. Juli 2024

Präsenz zeigen, ins Gespräch kommen: Probleme im Dialog mit der Politik angehen

Neue Beitragsstruktur für veränderte Berufsausübung – Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer Hessen
4. Juli 2024

Kennen Sie Ihre Signaturstärken?

Dr. Susanne Woitzik über einzigartige Stärken und ihren gezielten Einsatz auch im Team – kostenfrei an neuer Studie teilnehmen und profitieren
4. Juli 2024

Anerkennungsverfahren für ausländische Zahnärzte ebenfalls beschleunigen

Bundeszahnärztekammer kommentiert die Bundesratsinitiative zur Facharztanerkennung
4. Juli 2024

Dentaurum in Aktion auf dem EOS in Athen

99. European Orthodontics Society (EOS) Congress – neuer Preis auf EPSOS-Konferenz für Postgraduierte verliehen
3. Juli 2024

„Durch das Seminar fühle ich mich sicherer“

26. bis 29. September 2024: Wieder zwei Plätze für das Praxisgründerseminar auf Mallorca zu gewinnen – Einsendeschluss 15. August 2024